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Warum O2 Service
Gelöst

Kombi-Vorteil Falle


Habe einen 02 Free M Boost Online Vertag am 1.1.21 mit Kombivorteil gebucht. Kurz darauf habe ich eine entsprechende Bestellbestätigung mit Gesamtpreis von EUR 17,49 erhalten. Am 7.1. kam dann eine Mail, dass der Kombi-Vorteil in Prüfung ist und man eine Bestätigungsmail bekommt. Danach Funkstille. Jetzt bekomme ich eine Rechnung über EUR 31,60. Nach Aussage der Hotline ist der Kombivorteil nicht genehmigt worden, weil der "werbende" Vertrag auf meinen Sohn läuft und nicht auf mich. Die Widerspruchsfrist sei übrigens auch schon abgelaufen. Daher bestehe ein 24 monatiger Vertrag zu 34,99. Habe keine Mail mit einer Ablehnung bekommen und halte die Vorgehensweise für sehr bedenklich, wenn nicht sogar betrügerisch. Schliesslich kann es ja kein Hexenwerk sein, die Namen bei der Beauftragung abzugleichen. Habe ich jetzt ein sofortiges Kündigungsrecht? Habe ja erst mit der Rechnung von anderen Vertragsbedingungen erfahren.

Lösung von Bollermann

Voraussetzungen für den o2 Kombi-Vorteil

  • Du hast bereits einen aktiven o2 Mobilfunk- oder o2 DSL-Vertrag mit Mindestlaufzeit.
  • Der Kombi-Vorteil wird bei Vertragsabschluss bzw. -verlängerung über die o2 Kontaktkanäle eingerichtet.
  • Deine Erstkarte oder dein DSL-Tarif berechtigen zu einen Kombi-Vorteil.
  • Der bestehende o2 Vertrag sowie der Tarif mit dem Kombi-Vorteil laufen über dieselbe Kundennummer 

 

 

Die Daten hast du geändert, somit bist du der Vertragsinhaber, mit eigener Kundennummer, eigener Rechnung etc und nicht dein Sohn. Partnerkarte = Kombivorteil.... Sagt ja schon alles..  Da muss o2 nicht seperat drauf hinweisen... 

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12 Antworten

Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 11. Februar 2021

Na, für einen Kombivorteil muss alles auf denselben Vertragsinhaber, dasselbe Kundenkonto, derselben Kundennummer etc laufen... 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 11. Februar 2021

Das könnte O2 aber auch bei der Beauftragung prüfen. Schliesslich haben wir den neuen Vertrag im Kundenbereich des Altvertrags gebucht und die neuen Daten eingegen. Da kann man schon einen Abgleich machen und die Beantragung sofort ablehnen. Dass erst im Nachhinein eine Prüfung erfolgt und dann keine Kündigungsmöglichkeit besteht, halte ich für sehr trickreich. Rechtlich würde ich mich hier auf einen Irrtum berufen und ausserordentlich kündigen. Überlege, ob ich o2 nicht wegen eines Betrugsversuchs anzeige. Dann prüft eine neutrale Stelle, ob das Verhalten ok ist.


Sandroschubert
Legende

Hallo,

 

mach was du für richtig hältst. Die Bedingungen sind klar und es hat einen Grund warum man mit einem Vertrag eingeloggt sein muss wenn man einen Partnervertrag bucht.


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 11. Februar 2021

Die Daten hast du doch selbst geändert..  - nicht o2... Du kannst dich in dem Fall ja selbst anzeigen. 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 11. Februar 2021

Ich war mit einem Vertrag eingebucht. Wieso gibt es keinen Hinweis, dass man den Kombi-Rabatt mit einem anderen Namen nicht bekommt. Es gibt sogar eine Bestellbestätigung mit dem reduzierten Preis und über die Rechnung einen Monat später erfährt man dann, dass der Rabatt in der Prüfung offensichtlich abgelehnt wurde. Es wird einfach der Normalpreis in Rechnung gestellt. Zufällig ist dann auch kein Widerspruch mehr möglich. Da kann man schon eine betrügerische Absicht erkennen.


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 11. Februar 2021

@Sandroschubert  hat dazu alles geschrieben... 

 

"es hat schon seinen Grund..." 

 

Wenn man selbst die Daten ändert, läuft der Vertrag eben seperat...  Und logischerweise nicht als "Kombination" 

 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 11. Februar 2021

Wenn sich die Vertragsdaten so massiv ändern erwarte ich ein Kündigungsrecht und nicht den Hinweis der Hotline "Pech gehabt" Deshalb wäre eine Betrugsanzeige ja hilfreich. Dann wir das Geschäftsverhalten überprüft und es kostet mich nichts. Ausser O2 entstehen Kosten... dann überlegen die mal was Kundenfreundlichkeit bedeutet. Werde über den Verlauf der Anzeige und das weitere Verhalten von O2 berichten. 


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • Lösung
  • 11. Februar 2021

Voraussetzungen für den o2 Kombi-Vorteil

  • Du hast bereits einen aktiven o2 Mobilfunk- oder o2 DSL-Vertrag mit Mindestlaufzeit.
  • Der Kombi-Vorteil wird bei Vertragsabschluss bzw. -verlängerung über die o2 Kontaktkanäle eingerichtet.
  • Deine Erstkarte oder dein DSL-Tarif berechtigen zu einen Kombi-Vorteil.
  • Der bestehende o2 Vertrag sowie der Tarif mit dem Kombi-Vorteil laufen über dieselbe Kundennummer 

 

 

Die Daten hast du geändert, somit bist du der Vertragsinhaber, mit eigener Kundennummer, eigener Rechnung etc und nicht dein Sohn. Partnerkarte = Kombivorteil.... Sagt ja schon alles..  Da muss o2 nicht seperat drauf hinweisen... 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41751 Antworten
  • 11. Februar 2021

Das was du hier beschreibst erfüllt keinesfalls den Tatbestand des Betrugs. Die Bedingungen für den Kombivorteil werden im Bestellprozess deutlich ausgewiesen und du hast diese einfach nicht erfüllt.

Eine (hier aussichtslose) Betrugsanzeige würde dir ohnehin nicht viel bringen, wenn dann müsstest du eine vertragsrechtliche Begründung suchen, um eventuelle Ansprüche geltend zu machen.

Für einen Widerspruch gibt es übrigens im Gegensatz zu einem Widerruf keine Frist. Widersprüche müssen umgehend nach Kenntnisnahme der Umstände erfolgen, müssen aber auch vertraglich begründet werden. Ein Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, muss aber nicht begründet werden.


  • 0 Antworten
  • 11. Februar 2021

Hallo @Jochschu 

Ich bin deiner Ansicht, daß bereits bei Antragstellung eine Ablehnung seitens O2 erfolgen müßte, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind.

Du hast an O2 eine Willenserklärung abgegeben, zu bestimmten Konditionen einen Vertrag mit O2 einzugehen. O2 hat dem Vertrag nicht widersprochen oder abgelehnt. Ein Vertrag kommt meines Wissens bei einer Dissens in der Regel gar nicht erst zustande.

Im Zweifel hätte O2 auch nach meiner Ansicht zumindest ein Rücktrittsrecht einräumen müssen. O2 hebelt hier das Widerrufsrecht aus.

Ich würde mich hier auch wehren und falls es zu keiner Einigung kommt, die Verbraucherberatung einschalten

Da ich keine Absicht unterstelle, gehe ich davon aus, daß die Software von O2 das nicht geregelt bekommt. Es ist natürlich bequem, das dem Kunden anzulasten.

Ich würde ein Einwurfeinschreiben an den Kundenservice Nürnberg machen und widersprechen, ansonsten notfalls bei der Verbraucherberatung vorstellig werden.

Eine Anzeige bringt m.E. nur eine Einstellung des Verfahrens und unnötigen Stress. 

Gruß

Gmo

Edit: Eine geänderte Vertragsannahme ist ein neue Willenserklärung der ich widersprechen würde


Bollermann
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  • 27197 Antworten
  • 11. Februar 2021

@Gmo  wenn man wissentlich eine Willenerklärung zur Partnerkarte mit Kombivorteil unter dem  berechtigten Kundenkonto abschließt und dann die Daten auf sich selber ändert, finde ich persönlich nicht, dass o2 darauf hinweisen muss... Die Voraussetzung wäre ja erfüllt,...  

 

Anders sehe ich das, da gebe ich dir recht, bei nicht zum Kombivorteil berechtigen Tarifen, wie zb dem o2o - hier sollte ein Hinweis wie "dieser Tarif ist leider nicht als Geber zum Kombivorteil berechtigt" aufploppen oder zumindest spätestens auf der Auftragsbestätigung "bitte beachten Sie ..." 

 


  • 0 Antworten
  • 11. Februar 2021

Hallo @Bollermann 

Hast schon recht. Ich sehe eher das grundsätzliche Problem, daß O2 in manchen Fällen, wo eine Dissens besteht, das Widerrufsrecht aushebelt. Es kann nicht angehen, daß O2 die Verträge zu seinen Gunsten anpaßt und nicht einmal ein Rücktrittsrecht oder Widerspruchsrecht gewährt.

Dies ist, vielleicht überspitzt formuliert, "wider die guten Sitten".

Die AGB besagen:

Zustandekommen des Vertrages

Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Kunden und Annahme durch Telefónica Germany zustande.

In diesen Fällen entspricht m.E. die Änderung keiner Annahme des Vertrages.

So etwas würde ich nie und nimmer akzeptieren.

Wer recht bekommt oder hat, kann ich natürlich nicht sagen, da wie ich einsehe, ja auch seitens des TE gravierende Fehler gemacht wurden, was O2 aber nicht berechtigt, diese auszunutzen.

 


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