Ich war im Zahlungsverzug und habe dann den offen Betrag bezahlt und mir wurde mein Anschluss gesperrt weil es anscheind zu spät ankam und das ist jetzt schon 4 Tage her und möchte das mein Vertrag sofort wieder frei geschaltet wird.
Zunächst ist die Sperrankündigung rechtswidrig, da sie eine Frist zur Sperrung von 2 Wochen einhalten muss. Zum anderen ist eine Sperrung ab 75 Euro erst zulässig. Diese Praxis von O2 verstößt gegen den § 45 k TKG, der durch ein Urteil des BGH als einschlägig für Mobilfunk und die Sperrung des (Internet) Zugangs bestätigt wurde:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 45k Sperre
(1) Der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste darf zu erbringende Leistungen an einen Teilnehmer unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 und nach § 45o Satz 3 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 108 Abs. 1 bleibt unberührt.(2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. Ich verlange daher die sofortige Freischaltung meines Anschlusses, und bin nicht länger bereit diese Praxis von O2 hinzunehmen. Ich bin gerne bereit, den Gerichtlichen Weg im einstweiligen Rechtsschutz zu gehen, wenn das nicht eingestellt wird. Die Kosten hierfür darf dann jedes Mal O2 tragen.