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Warum O2
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Hallo.
 

Fangen wir vorne an: Ich benutze aktuell einen Kabelfernseheanschluss. Über den läuft auch mein Internet, der muss also für mich aktiv bleiben. Mein Vermieter hat bislang die Kosten zur Bereitstellung des Kabelanschlusses mit den Nebenkosten abgerechnet, was ja ab 1.7.2024 wegfällt.

O2 bietet ja jetzt mit O2 TV hier für eine Lösung an, wie ich dann (über waipu.tv) weiterhin meine Programme über das Internet sehen kann, ich brauche also meinen Internetanschluss, der ja über das Fernsehkabel läuft.

Mir fehlt hier immer die Information, was mit dieser Bereitstellungsgebühr passiert. MEIN Kabelanschluss muss aktiv bleiben.

 

Wer bekommt dann die Bereitstellungsgebühr? Fällt die eventuell weg? Ist diese in O2-TV enthalten?

 

Eine Ewigkeit später...

Das habe ich gerade gefunden: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330

Ganz unten steht nun da, dass der Anschluss an sich aktiv bleibt und für mein Kabel (im Höchstfall) die Fersehkanäle gefilter werden über eine spezielle Dose. Stimmt das so?

 

Unabhänig davon: Gibt es die WAIPU-TV-App auch für Linux? Auf meinem Fire-TV-Stick kann ich die installieren.

Danke schon mal…

Bis dann dann,

Christian

Soweit ich weiß, ist bei den neuen Kabelinternetanschlüssen, TV grundanschluss inklusive.

 

aber nur solange du Kabelinternet hast.

 

Das mit dem Filter war früher so.

 

Ich hatte das in meinem Haus auch, dan mussten sie ihn ausbauen, als das internet schneller wurde oder die Fraqenzen geändert wurden.

 

also, ich habe noch nie für TV bezahlt, hazze aber im Haus auch eine SAT Anlage.

 

Aber es wird dir schon einer veruchen zu Verkaufen, wer ja sagt hat verloren.


Hallo @Amiganer 

Hast du deinen Internet und Telefon Kabelanschluss über uns?

Wenn ja, dann ist dies getrennt vom Kabelfernsehen, welches bis dahin über deinen Vermieter mit den Nebenkosten abgerechnet wird. Ab dem 1.7. kannst du dann entscheiden, mit welchem Anbieter du dann TV haben möchtest. 

o2 TV kannst du dann auf einen bestehenden Vertrag bei uns bestellen, mehr Informationen zu o2 TV findest du auf unserer Webseite. 

Eine Bereitstellungsgebühr wird bei der Bestellung von o2 TV nicht berechnet, nur die monatlichen Gebühren. Du kannst es auch als monatlich kündbare Option für einen Monat gratis testen 🙂

Die o2 TV App ist für iOS, Android, Windows, Fire TV, Apple TV, Smart TV und Chromecast verwendbar.

Viele Grüße,

Gerrit

 

 

 


Hallo.

Ich habe Internet und Telefon über mein Fernsehkabel bei O2, darum habe ich auch gefragt, da der Anschluss ja aktiv bleiben muss.

Ich höre es inzwischen immer öfter von mehren Seiten, dass es genau so ist, wie in dem Artikel von der Verbraucherzentrale, den ich am Anfang gepostet hatte.

 

Zusammenfassung:

Ab 1.7. muss jeder, der über Kabel Fernsehen möchte, mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Die Kosten dafür sollen sich auf ca. 10-15 € belaufen, ist aber Anbieter abhängig.

Man kann auch den Vermieter fragen, ob es nicht einfach so weiter laufen kann, er muss dafür nur halt ab 1.7. eine Erlaubnis vom Mieter bekommen.

Der Kabelanschluss an sich bleibt aktiv. Wer also Internet über (Fernseh-) Kabel hat, dass läuft weiter. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Sperrdose gesetzt wird, zum einen weil es diese nicht in der zu erwartenden Stückzahl gibt und diese würde auch das Kabel-Internet stören.

Wer dann ab 1.7.2024 Fernsehen will, der kann auf Internet-TV umstellen.

 

Bis dann dann

Christian


Welche Bereitstellungsgebühr meinst du?

 

Wenn ich das richtig verstehen, hast du Kabel-TV über die Miete und Kabel-Internet selber. Richtig?

 

Dann wird, wenn es über die Miete wegfällt, ein Angebot von Kabel kommen, um dort weiter Kabel-TV für ca. 19 EUR zu beziehen. Das Angebot kannst du ablehnen. 

 

Dann hast du nur noch Kabel-Internet. 

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Sperrdose gesetzt wird, zum einen weil es diese nicht in der zu erwartenden Stückzahl gibt und diese würde auch das Kabel-Internet stören.

 

Dem ist so, aber aus anderem Grund. Du darfst das natürlich dann nicht nutzen. ;-)


Hallo @Amiganer 

Eine Bereitstellungsgebühr gibt es nur bei Neuverträgen oder der Bestellung eines Routers.

Ja, ab dem 1.7.2024 kannst du dich dann zwischen er Weiterführung des bisherigen Angebotes zum Kabelfernsehen und einem Angebot zum Streaming entscheiden.

Viele Grüße,

Gerrit

 


Hallo @Amiganer,

war unter den Antworten schon eine Lösung für dich dabei, welche du markieren kannst?

Viele Grüße,

Gerrit 


Hallo.

Eigentlich war mein erster Post mit dem Link zur Verbraucherzentrale  auch die Lösung. Inzwischen kann ich bestätigen, dass mir das selbe auch von Anderen bestätigt wurde, auch wenn die hier nicht alle aufgezählt sind.

Für die Lösung packe ich hier den Link nochmal rein: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330

Den Artikel bis zum Ende lesen.

 


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