Soweit ich weiß, ist bei den neuen Kabelinternetanschlüssen, TV grundanschluss inklusive.
aber nur solange du Kabelinternet hast.
Das mit dem Filter war früher so.
Ich hatte das in meinem Haus auch, dan mussten sie ihn ausbauen, als das internet schneller wurde oder die Fraqenzen geändert wurden.
also, ich habe noch nie für TV bezahlt, hazze aber im Haus auch eine SAT Anlage.
Aber es wird dir schon einer veruchen zu Verkaufen, wer ja sagt hat verloren.
Hallo @Amiganer
Hast du deinen Internet und Telefon Kabelanschluss über uns?
Wenn ja, dann ist dies getrennt vom Kabelfernsehen, welches bis dahin über deinen Vermieter mit den Nebenkosten abgerechnet wird. Ab dem 1.7. kannst du dann entscheiden, mit welchem Anbieter du dann TV haben möchtest.
o2 TV kannst du dann auf einen bestehenden Vertrag bei uns bestellen, mehr Informationen zu o2 TV findest du auf unserer Webseite.
Eine Bereitstellungsgebühr wird bei der Bestellung von o2 TV nicht berechnet, nur die monatlichen Gebühren. Du kannst es auch als monatlich kündbare Option für einen Monat gratis testen
Die o2 TV App ist für iOS, Android, Windows, Fire TV, Apple TV, Smart TV und Chromecast verwendbar.
Viele Grüße,
Gerrit
Hallo.
Ich habe Internet und Telefon über mein Fernsehkabel bei O2, darum habe ich auch gefragt, da der Anschluss ja aktiv bleiben muss.
Ich höre es inzwischen immer öfter von mehren Seiten, dass es genau so ist, wie in dem Artikel von der Verbraucherzentrale, den ich am Anfang gepostet hatte.
Zusammenfassung:
Ab 1.7. muss jeder, der über Kabel Fernsehen möchte, mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Die Kosten dafür sollen sich auf ca. 10-15 € belaufen, ist aber Anbieter abhängig.
Man kann auch den Vermieter fragen, ob es nicht einfach so weiter laufen kann, er muss dafür nur halt ab 1.7. eine Erlaubnis vom Mieter bekommen.
Der Kabelanschluss an sich bleibt aktiv. Wer also Internet über (Fernseh-) Kabel hat, dass läuft weiter. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Sperrdose gesetzt wird, zum einen weil es diese nicht in der zu erwartenden Stückzahl gibt und diese würde auch das Kabel-Internet stören.
Wer dann ab 1.7.2024 Fernsehen will, der kann auf Internet-TV umstellen.
Bis dann dann
Christian
Welche Bereitstellungsgebühr meinst du?
Wenn ich das richtig verstehen, hast du Kabel-TV über die Miete und Kabel-Internet selber. Richtig?
Dann wird, wenn es über die Miete wegfällt, ein Angebot von Kabel kommen, um dort weiter Kabel-TV für ca. 19 EUR zu beziehen. Das Angebot kannst du ablehnen.
Dann hast du nur noch Kabel-Internet.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Sperrdose gesetzt wird, zum einen weil es diese nicht in der zu erwartenden Stückzahl gibt und diese würde auch das Kabel-Internet stören.
Dem ist so, aber aus anderem Grund. Du darfst das natürlich dann nicht nutzen. ;-)
Hallo @Amiganer
Eine Bereitstellungsgebühr gibt es nur bei Neuverträgen oder der Bestellung eines Routers.
Ja, ab dem 1.7.2024 kannst du dich dann zwischen er Weiterführung des bisherigen Angebotes zum Kabelfernsehen und einem Angebot zum Streaming entscheiden.
Viele Grüße,
Gerrit
Hallo @Amiganer,
war unter den Antworten schon eine Lösung für dich dabei, welche du markieren kannst?
Viele Grüße,
Gerrit
Hallo.
Eigentlich war mein erster Post mit dem Link zur Verbraucherzentrale auch die Lösung. Inzwischen kann ich bestätigen, dass mir das selbe auch von Anderen bestätigt wurde, auch wenn die hier nicht alle aufgezählt sind.
Für die Lösung packe ich hier den Link nochmal rein: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/nebenkostenprivileg-das-bedeutet-die-abschaffung-fuer-ihr-kabeltv-53330
Den Artikel bis zum Ende lesen.