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Warum O2 Service
Gelöst

Rücklasten aufgrund verspäteter Abbuchung seitens O²


effkaa63
Lehrling
Bin darüber schon verärgert, wenn die Raten nicht wie vereinbart termingerecht abgebucht werden, man dadurch eine Rücklastgebühr von der Hausbank erhält und dann noch 4,00 Gebühren an O² zahlen muss. Mein Konto war bis zum 30.01.19 gedeckt, Abbuchung der Rate sollte am 23.01. erfolgen, ist aber erst am 30.01. erfolgt. Wäre die Abbuchung pünktlich seitens O² erfolgt müssten wir hier kein Thema aufmachen, stimmts ? Oder kann der Ratengeber abbuchen lassen wie er lustig ist ? Finde ich schon bisschen beschämend, einem dann noch die Gebühren aufzuerlegen für verspätete Abbuchung, so , Punkt.

Lösung von effkaa63

Thema kann geschlossen werden, habe nicht gewusst, das es jetzt in die Kriminalistik geht mit Beweisführung etc., ich wollte doch nur mal wissen, ob es so alles richtig ist, darum muss ich mich jetzt auch nicht mit Beweise rechtfertigen, habt alle einen schönen Tag, woanders ist Krieg, in diesem Sinne....
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23 Antworten

bs0
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  • 2. Februar 2019
Der "Ratengeber" (sic) darf frühestens zum vereinbarten Termin abbuchen. Wenn er erst später abbucht ist das in Ordnung, ja. Wenn erst später abgebucht wird ist das Geld noch auf dem Konto, stimmts? Oder anders gesagt: Du weisst was jeden Monat abgebucht wird und solltest dafür sorgen, dass dieser Betrag auf dem Konto bleibt, so, Punkt.

effkaa63
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  • 2. Februar 2019
Ansichtssache ob das in Ordnung ist, für mich jedenfalls ist es nicht in Ordnung, wenn vom Konto abgebucht wird, wie es Spass macht. Und nein, ich bin nicht verpflichtet, das dieser Betrag auf dem Konto bleibt, dafür hat man ja einen Abbuchungstermin festgelegt. Ich geh ja auch jeden Tag pünktlich zur Arbeit und nicht 3 h später, weil mir mal so ist. Punkt.

bs0
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  • 2. Februar 2019
Dann solltest du die Zahlungsweise lieber auf Überweisung umstellen, wenn du so haushalten willst.

effkaa63 schrieb:
Und nein, ich bin nicht verpflichtet, das dieser Betrag auf dem Konto bleibt, dafür hat man ja einen Abbuchungstermin festgelegt.


Nein, du hast wenn überhaupt den Termin festgelegt an dem frühestens abgebucht werden darf. Also ist es vielleicht persönlich nicht für dich in Ordnung, aber was das SEPA-Mandat angeht schon. Für Leute, die keinen Puffer auf dem Konto und auch kein Dispo haben ist das Lastschriftverfahren meines Erachtens ungeeignet.

effkaa63 schrieb:
Ich geh ja auch jeden Tag pünktlich zur Arbeit und nicht 3 h später, weil mir mal so ist.


Tolles Beispiel. Vermutlich hast du auch nicht mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass du frühestens um 9 Uhr erscheinst.

MaK
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  • 2. Februar 2019
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz was richtig stellen.

Beim Fälligkeitsdatum handelt es sich um ein konkretes Datum, da gibt es keinen Spielraum.

Einzige Ausnahme sind Wochenden/Feiertage.

Gebühren für eine geplatzte Lastschrift dürfen für eine spätere Abuchung dem Debitor nicht auferlegt werden.

Ob man sich wegen der paar Euro nun streiten will ist eine andere Sache.

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  • 2. Februar 2019
Nein, das ist falsch. Fälligkeitsdatum bedeutet, dass dann der Rechnungsbetrag fällig ist, und zwar ab dann. Wenn der Vertragspartner später abbucht, ist das rechtlich OK. Er darf nur nicht vorher abbuchen.

Abgesehen davon verstehe ich die Diskussion nicht. Man weiß doch, dass da noch was abgebucht wird. Wenn man dann fleißig Geld ausgibt, ohne darauf zu achten, dass etwas noch nicht abgebucht wurde, was eigentlich noch offen ist, ist man selbst Schuld. Für die Deckung des Kontos muss man schon selbst sorgen.

bs0
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  • 2. Februar 2019
MaK schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz was richtig stellen.

Beim Fälligkeitsdatum handelt es sich um ein konkretes Datum, da gibt es keinen Spielraum.


Dann handeln sehr viele Unternehmen, Behörden, Krankenversicherungen und sogar Banken widerrechtlich!?

Magst du vielleicht eine Quelle für deine Aussage angeben?

Ich glaube du verwechselst hier etwas: Wenn erst nach dem Fälligkeitstermin abgebucht wird darf dies nicht zu Lasten des Schuldners (Kunde, Mitglied, Beitragspflichtiger, Steuerzahler) gehen, d.h. es dürfen keine Mahngebühren, Säumniszuschläge, usw. berechnet werden. Das hat aber nichts mit dem SEPA-Mandat zu tun, in dem der Termin gar nicht festgelegt ist. Nur der frühstmögliche Abbuchungstermin (in der Regel die Fälligkeit) muss vereinbart werden.

bs0
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  • 2. Februar 2019
Omikron schrieb:

Abgesehen davon verstehe ich die Diskussion nicht. Man weiß doch, dass da noch was abgebucht wird. Wenn man dann fleißig Geld ausgibt, ohne darauf zu achten, dass etwas noch nicht abgebucht wurde, was eigentlich noch offen ist, ist man selbst Schuld. Für die Deckung des Kontos muss man schon selbst sorgen.


Genauso sehe ich das auch, daher verstehe ich die Diskussion ebenfalls nicht. Allerdings (und das soll keine Wertung im vorliegenden Fall sein), wenn man sieht wie viele Leute ihre Rechnungen nicht kontrollieren, und ihre Kontoauszüge höchstens alle drei Monate anschauen, wundert es mich nicht wirklich, dass sie den Überblick verlieren.

MaK schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz was richtig stellen.

Beim Fälligkeitsdatum handelt es sich um ein konkretes Datum, da gibt es keinen Spielraum.

Unsinn.

Auch darf die "Hausbank' kein Geld für die geplatzte Lastschrift nehmen, kosten für Porto schon.

Das Thema macht keinen Sinn, wenn zufrüh abgebucht wird ja, zu spät nein.

MaK
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  • 2. Februar 2019
Im Falle vom TO stellt sich der Sachverhalt so dar.

Fälligkeit gemäß Ratenplan/Rechnung whatever war der 23.01. Abgebucht wurde am 30.01.

Hier gehts doch gar nicht um irgendein Mandat.
Dem TO sind Unanehmlichkeiten entstanden, da die Fälligkeit nicht eingehalten wurde.

Im Übrigen urteilt man nicht über die Kontoführung anderer.

Und wozu Quellen? Ich kann hier gerne auf das EPC Regelwerk verweisen.

In jeder Rechnung die ich bekomme, selbst im Ratenplan von O2 stehen konkrete Fälligkeiten für die Abbuchung.

Ich beurteile lediglich was der TO geschrieben hat.
Die Gebühren für die geplatzte Lastschrift sind in dem Falle nicht in Ordnung.

bs0
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  • 2. Februar 2019
MaK schrieb:
Fälligkeit gemäß Ratenplan/Rechnung whatever war der 23.01. Abgebucht wurde am 30.01.


Ja, was völlig in Ordnung ist. Wäre bereits am 22. abgebucht worden, wäre das nicht in Ordnung gewesen.

MaK schrieb:
Hier gehts doch gar nicht um irgendein Mandat.
Dem TO sind Unanehmlichkeiten entstanden, da die Fälligkeit nicht eingehalten wurde.


Doch, natürlich geht es um das Mandat, denn es geht um die berechnung von Rücklastschriftgebühren, die aufgrund der fehlgeschlagenen Abbuchung trotz gültiges Mandats entstanden sind.

Die Fälligkeit ist nicht zwingend am Abbuchungstermin gebunden, denn diese bestimmt nur bis wann der Schuldner die Zahlung zu leisten hat, ist also für den Schuldner bindend. Hat er ein SEPA-Mandat erteilt, liegt es am Gläubiger, den Betrag zum Fälligkeitstermin abzubuchen. Tut er das erst später, hat der Schuldner trotzdem fristgerecht bezahlt. Abbuchen darf der Gläubiger erst später und wenn das Konto des Schuldners nicht gedeckt ist, können Rücklastschriftgebuhren berechnet werden, da die Einzugsermächtigung eben nicht an einem Termin gebunden ist.

MaK schrieb:
Im Übrigen urteilt man nicht über die Kontoführung anderer.


Nein, aber man darf Meinungen äußern.

MaK schrieb:
In jeder Rechnung die ich bekomme, selbst im Ratenplan von O2 stehen konkrete Fälligkeiten für die Abbuchung.


Ja, und diese hast du einzuhalten. Die Fälligkeit ist ein konkreter Termin bis wann die Rechnung zu begleichen ist, damit man nicht in Verzug gerät. Die Abbuchung kann aber später erfolgen, dann kommt man trotzdem nicht in Verzug weil die späte Zahlung in dem Fall der Gläubiger zu verantworten hätte.

MaK schrieb:
Und wozu Quellen? Ich kann hier gerne auf das EPC Regelwerk verweisen.


Wenn du etwas behauptest solltest du es auch belegen können. Der pauschale Verweis auf das EPC Regelwerk bringt hier leider wenig, wenn du keine konkrete Regelung nennst, denn wo genau wird festgelegt, dass nicht später abgebucht werden darf? Und warum verweist du auf das EPC Regelwerk wenn es nicht um "irgendein Mandat" geht? Wie bereits geschrieben ich glaube du verwechselt hier die Fälligeit einer Rechnung (vertraglich vereinbart) mit der Abbuchung (gem. SEPA Mandat).

MaK schrieb:
Ich beurteile lediglich was der TO geschrieben hat.
Die Gebühren für die geplatzte Lastschrift sind in dem Falle nicht in Ordnung.


Das hast du leider nicht begründet. Die Rechnung war bereits Fällig, es lag ein gültiges SEPA-Mandat vor, der Gläubiger hat den richtigen Betrag eingezogen, der Einzug fand nicht früher als am angegebenen Termin statt.

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  • 2. Februar 2019
MaK schrieb:
Beim Fälligkeitsdatum handelt es sich um ein konkretes Datum, da gibt es keinen Spielraum.

Einzige Ausnahme sind Wochenden/Feiertage.

Gebühren für eine geplatzte Lastschrift dürfen für eine spätere Abuchung dem Debitor nicht auferlegt werden.

Alternative Fakten.

MaK
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  • 2. Februar 2019
Ihr geht mir langsam ziemlich auf den Sack. :-D

Ich darf nach einer Pre-Notification nicht abbuchen wie ich lustig bin. Die Pre-Notification wurde mit der Rechnung oder im Ratenplan durchgeführt.

Wo sind eigentlich die Quellen, die euren Standpunkt untermauern?

Ich freue mich darauf.

Kussi

bs0
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  • 2. Februar 2019
MaK schrieb:
Ihr geht mir langsam ziemlich auf den Sack. :-D


Weil wir nicht deiner Argumentation folgen?

MaK schrieb:
Ich darf nach einer Pre-Notification nicht abbuchen wie ich lustig bin. Die Pre-Notification wurde mit der Rechnung oder im Ratenplan durchgeführt.


Ja, diese Vorabinformation ist dafür da, den frühstmöglichen Abbuchungstermin mitzuteilen, damit der Kontoinhaber Zeit hat, zu diesem Termin für ausreichend Deckung zu sorgen. In der Regel wird auch genau zu diesem Termin abgebucht. In der Pre-notification in Rechnungen sieht man aber deshalb auch die Formulierung "frühestens zur Fälligkeit" oder "Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto mit der IBAN DEXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX bei der XXX Bank frühestens 3 Tage nach Fälligkeit abgebucht."

Deinen Standpunkt respektiere ich natürlich trotzdem. In einem Forum muss man nicht der gleichen Meinung sein. Auch finde ich, dass man sich auf die Angaben in der Rechnung verlassen können sollte, wenn dort tatsächlich ein konkretes Abbuchungsdatum angegeben ist. Streng genommen sollte natürlich bei Nichteinhaltung eines konkreten Abbuchungstermins eine neue Pre-Notification erfolgen. Wie gesagt, wird vor dem Termin abgebucht wäre das natürlich unzulässig und eventuelle RLS-Gebühren zu erstatten. Das gilt auch wenn gar keine Vorabinformation geschickt wurde.

MaK
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  • 2. Februar 2019
Ich fasse zusammen: es ist für euch okay, wenn trotz einer Fälligkeit (Termin) später abgebucht wird. Und ihr findet die Gebühren die durch o2 erhoben werden, da die Lastschrift mangels Deckung zurück ging auch okay.

Ist gut, ich respektiere natürlich die Haltung.
Hilft zwar dem TO nicht weiter, aber solange immernoch einige der Meinung sind, dass die Fälligkeit eine ab und keine zum Bestimmung ist, wird sich das Rad ewig weiter drehen.

Dem TO rate ich zu mehr Vorsicht oder Umstellung auf Überweisung, da hat man wenigstens die volle Kontrolle, jedoch ein höheres Risiko (Versäumnis).


@bs0
Wollte nur triggern, klappt vielleicht noch.

bs0
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  • 2. Februar 2019
MaK schrieb:
Ich fasse zusammen: es ist für euch okay, wenn trotz einer Fälligkeit (Termin) später abgebucht wird.


Für mich tatsächlich OK, ja, aber nicht gerade kundenfreundlich, weil man sich darauf verlassen können sollte. Und auch bei o2 war das bei mir bisher fast immer der Fall. Da die Rechnung sowieso fällig ist, muss ich sie ohnehin bezahlen, und wenn die Abbuchung am Tag nach dem angekündgten Termin nicht erfolgen kann (darf), was habe ich davon? Ist mein Konto nicht mehr gedeckt, kann ich auch nicht anderweitig zahlen.

MaK schrieb:
Und ihr findet die Gebühren die durch o2 erhoben werden, da die Lastschrift mangels Deckung zurück ging auch okay.


Jein. Wenn nach wenigen Tagen der fällige Betrag abgebucht wird wahrscheinlich ja, da (meiner Meinung nach) erwartet werden kann, dass ich die ausbleibende Zahlung erkennen und berücksichtigen kann, wenn irgendwann nach Wochen (ohne weitere Ankündigung) eine Abbuchung erfolgt dann in der Tat wahrscheinlich nicht.

MaK schrieb:
Dem TO rate ich zu mehr Vorsicht oder Umstellung auf Überweisung, da hat man wenigstens die volle Kontrolle, jedoch ein höheres Risiko (Versäumnis).


Ein guter Rat, finde ich. Der TE sollte sich entscheiden was für ihn sinnvoller ist. Die Rechnung bezahlen muss er so oder so. Ich persönlich würde lieber eine später erfolgte Abbuchung dulden als mich jeden Monat um eine Überweisung kümmern zu müssen. Beim Handy wäre natürlich ein Dauerauftrag möglich.

Vielleicht werden die RLS-Gebühren auch noch erstattet wenn er sich an die Kundenbetreuung wendet und auf den angekündigten Termin hinweist.

MaK schrieb:
@bs0




Wollte nur triggern, klappt vielleicht noch.


Alles gut. Das Smilie habe ich gesehen ;-)

MaK schrieb:
aber solange immernoch einige der Meinung sind, dass die Fälligkeit eine ab und keine zum Bestimmung ist, wird sich das Rad ewig weiter drehen.


Stimme ich dir zu, aber auch die Banken müssten das kontrollieren, und wenn eine Lastschrift zu spät eingereicht wird diese nicht ausführen. Die Frage (für mich) ist, ist das wirklich im Interesse der Verbraucher?

o2_Annika
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  • 3. Februar 2019
Hallo effkaa63,

die Rate war zum 28.01. fällig. Da wir an dem Tag nicht abbuchen konnten, kam der Betrag am 30.01. zurück. Die Rate wurde in den vergangenen Monaten immer zwischen dem 26. und 28. eines Monats von deinem Konto abgebucht. Eine Ausnahme war der Januar. Dort wurde aufgrund der Feiertage erst am 02. abgebucht. Einen Fehler unserseits kann ich hier nicht feststellen.

Viele Grüße

Annika

effkaa63
Lehrling
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  • 4. Februar 2019
Hallo o2_Annika,
deine Behauptung stimmt so leider nicht , die Rate war zum 23.01. fällig, bis zum 29.01. war das Konto gedeckt....
Schöner Grüße

bs0
Profi
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  • 4. Februar 2019
Poste mal einen Auszug aus dem Ratenplan (ohne persönliche Daten). Wenn das tatsächlich stimmt ist es eventuell möglich, dass die RLS-Gebühr aus Kulanz erstattet wird.

effkaa63
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  • 4. Februar 2019
Mir geht es ja nicht um die 4,00 RLS, sondern darum, das es irgendwo Regeln gibt, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen, Konto war am am 23.01. gedeckt, fertig, mein Standpunkt, alles andere ist für mich belanglose Diskussion.

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  • 4. Februar 2019
effkaa63 schrieb:
Mir geht es ja nicht um die 4,00 RLS, sondern darum, das es irgendwo Regeln gibt,

Ja, irgendwo. Aha. Aber wo? Wo nur, wo?

Du kannst ja gerne behaupten, was Du willst, aber dann musst Du Deine Behauptungen auch belegen können. Das kannst Du nicht. Daher sind Deine Behauptungen nur das: Behauptungen - ohne Substanz und völlig belanglos. ;)

Genauso kannst Du auch behaupten, die Erde ist eine Scheibe.

bielo
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  • 4. Februar 2019
Obgleich ich den Zeitraum (23. bis 29.) auch lang finde (nur hinsichtlich der Gebühr für die Rücklastschrift), insbesondere, wenn man am Monatsende das Konto leer macht und das Guthaben verschiebt. Obgleich man schon Vorsorge treffen sollte, wenn eine erwartete Buchung nicht statt fand.

Daher nochmal: Du sagst 23. und o2 sagt 28. zur Fälligkeit.

Was stimmt? Gern mit Screenshot.

effkaa63
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  • 5. Februar 2019
Thema kann geschlossen werden, habe nicht gewusst, das es jetzt in die Kriminalistik geht mit Beweisführung etc., ich wollte doch nur mal wissen, ob es so alles richtig ist, darum muss ich mich jetzt auch nicht mit Beweise rechtfertigen, habt alle einen schönen Tag, woanders ist Krieg, in diesem Sinne....

bs0
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  • 5. Februar 2019
Auf Wunsch des TE:

*****Closed*****