Meine Frau hat ein neues Mobiltelefon (IPhone 5s) im o2-Shop gekauft und sich ein Samsung-Tablet aufdrängen lassen. Nachdem sie zuhause gemerkt hat, dass - entgegen der Aussage des Verkäufers - das Samsung-Tablet - die Vertragskosten erhöht, hat sie sich schriftlich an den o2-Kundenservice gewandt und wollte von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Von dort hat sich nun seit 6 Wochen niemand gemeldet. Die o2-Strategie, das auszusitzen, hat sich schon bei der direkten Ansprache des Verkäufers gezeigt, der auf den Rückgabewunsch meiner Frau hin sagte, "das kann man nur über den Kundenservice im Internet rückgängig machen". Danke für die Einbahnstraße! Nachdem das alte Handy meiner Frau nun allmählich den Geist aufgibt, ein neues ja im Schrank lag, versuche ich seit Stunden, die beiden mitgegebenen SIM-Karten zu aktivieren. Eine SIM-Karte glänzt zudem mit einer neuen Telefonnummer, die meine Frau garantiert nicht wollte. Die zweite scheint nur für das Tablet zu sein, keine Telefonnummer, kein Netz - nur WLAN. Der Telefoncomputer sagt mir, beide neuen SIM-Karten sind bereits aktiviert, im Internet steht, die alte Karte wird gleichzeitig und automatisch deaktiviert. Wer kann mir helfen, bevor ich die ganze Geschichte morgen komplett eskaliere?
Gelöst
Neue SIM-Karte
Lösung von bs0
Eine Frage zu den Kosten: Was steht im Vertrag, denn ihr im Shop unterschrieben habt? Die Kosten und Konditionen müssen ja dort aufgelistet sein.
Wie Stenzel bereits geschrieben hat, habt ihr kein Widerrufsrecht, aber natürlich könnt ihr eine Händlerbeschwerde aufnehmen lassen und ggf. den Vertrag anfechten - wenn dieser nicht so eingetragen wurde wie abgeschlossen.
Es sieht tatsächlich so aus, als ob der Verkäufer das Unwissen deiner Frau (ist kein Vorwurf) ausgenutzt haben könnte. Aber zunächst mal bitte den Vertrag genau ansehen: Was ist anders als abgeschlossen?
Zur Antwort springenWie Stenzel bereits geschrieben hat, habt ihr kein Widerrufsrecht, aber natürlich könnt ihr eine Händlerbeschwerde aufnehmen lassen und ggf. den Vertrag anfechten - wenn dieser nicht so eingetragen wurde wie abgeschlossen.
Es sieht tatsächlich so aus, als ob der Verkäufer das Unwissen deiner Frau (ist kein Vorwurf) ausgenutzt haben könnte. Aber zunächst mal bitte den Vertrag genau ansehen: Was ist anders als abgeschlossen?
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