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Warum O2 Service
Gelöst

Rücktritt von My Handy-Vertrag in O2-Shop möglich?


Hallo,

 

gibt es eine Möglichkeit aus einem Vertrag wieder rauszukommen?

War eine Fehlentscheidung.

 

Grüße

jb

Lösung von stefanniehaus

LMSMDK schrieb:
Ich bin mir auch nicht sicher ob §358 BGB auf diesen Vertrag Anwendung findet,
Findet keine Anwendung. Verträge, für die es kein Widerrufsrecht gibt, können auch nicht wirksam widerrufen werden. Somit ist der § für diesen Fall Schall und Rauch...

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29 Antworten

o2_Henning
  • Team
  • 4694 Antworten
  • 15. März 2014
Hallo jb

 

Kurz gesagt: Nein.

 

Für Verträge, die in einem Shop abgeschlossen werden, gibt es kein Widerrufsrecht.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
So kann man die Kunden auch zu den Wettbewerbern schicken. Habe heute alle Verträge gekündigt. Und das nach 15 jahren O2. 

Telekom DE! ☺️ Wir kommen ☺️


bangex
Fortgeschritten
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  • 15. März 2014
Nur da haste dasselbe Problem 😉

bangex
Fortgeschritten
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  • 15. März 2014
Dein Fall und Kundenservice sind aber auch verschiedene Paar Schuhe.

  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Danke! Finde die Behandlung durch O2 trotzdem unfair. Aber als Kunde ist man eh immer 

 


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Wo kann ich das bitteschön nachlesen? Wälze jetzt alle möglichen AGBs von O2 und habe noch nichts gefunden.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Hallo O2,

gibt es in den AGB einen Passus, der auf das Nichtgewähren des Widerrufs hinweist. Ich konnte bisher nichts finden. 

MfG

JB


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
So, habe jetzt etwas gefunden: § 358 BGB

O2, Sie bekommen Post!

MfG

jb


bangex
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 621 Antworten
  • 15. März 2014
Du triffst eine Fehlentscheidung, dann stehe auch gerade dafür, warum müssen das andere tun?

  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Ich denke, dass dies hier reichen sollte. Wenn es O2 nicht schafft, die Nicht-Widerrufbarkeit in ihre AGB einzubauen, tut es mir leid. Selbst dann sollte immer noch untenstehender Paragraph helfen. Kunden haben Rechte!

 

BGB § 358: 

 

§ 358
Verbundene Verträge(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.

(2) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung auf Grund des § 495 Absatz 1 wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.


stefanniehaus
Profi
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Was willst du mit dem § anfangen?

Du kannst keinen Vertrag wirksam widerrufen, für den es kein Widerrufsrecht gibt.

 

Und o2 muss das Widerrufsrecht in den AGB auch nicht erwähnen.

Generell gibt es KEIN widerrufsrecht. Nur bei einigen Verkaufsarten (Telefon, Online, Haustürgeschäfte etc.) gibt es abweichende Bedingungen. DA muss es erwähnt werden.

Aber was es nicht gibt muss auch nciht erwähnt werden.

 

 

Und wie bereits gesagt: Kein Mobilfunkanbieter bietet ein Widerrufsrecht im Shop.


LMSMDK
Legende
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  • 19935 Antworten
  • 15. März 2014
Das BGB räumt ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht ausdrücklich für Fernabsatzverträge ein.

In einem Shop abgeschlossene Verträge unterliegen diesem jedoch nicht und können letztendlich auf Kulanz.

Ich bin mir auch nicht sicher ob §358 BGB auf diesen Vertrag Anwendung findet, habe aber auch keinen juristischen Hintergrund.

stefanniehaus
Profi
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  • Lösung
  • 15. März 2014
LMSMDK schrieb:
Ich bin mir auch nicht sicher ob §358 BGB auf diesen Vertrag Anwendung findet,
Findet keine Anwendung. Verträge, für die es kein Widerrufsrecht gibt, können auch nicht wirksam widerrufen werden. Somit ist der § für diesen Fall Schall und Rauch...


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Nun, wir haben hier ein verbundenes Geschäft vorliegen. Es geht um das Handy und einen Ratenvertrag. Das ist ein verbundener Vertrag. Auch § 491/495 sollten hier zutreffen. Etwas anderes wäre es, wenn ich das Handy cash bezahlt hätte.


stefanniehaus
Profi
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Ja und?

Wie kommst du auf die Idee dass du ein Widerrufsrecht hättest?

 

 


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Erstens haben wir uns nicht geduzt, weil wir uns nicht kennen und zweitens ist der Vertrag ein Ratengeschäft. Bei Ratenzahlungen oder Verbundgeschäften gibt es laut BGB die Möglichkeit zum Widerruf.


stefanniehaus
Profi
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Hier im Forum wird generell geduzt. wirst du in jedem Thread sehen.

Und die gesetzlichen Grundlagen wirst du sicherlich auch nennen können.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Die gesetzlichen Grundlagen habe ich oben genannt, die dafür sorgen könnten, dass ich berechtigt bin, Widerruf einzulegen. Ich warte jetzt auf die Aussage des Shops am Montag, werde aber parallel schon den Widerruf vorbereiten. Traurig, dass man als Verbraucher um sein Recht kämpfen muss. Immerhin bezahle ich dem Laden O2 in den nächsten zwei Jahren zwischen 1.500 und 2.200 €. Da sollte ich schon gerecht behandelt werden.


stefanniehaus
Profi
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Ich denke wenn überhaupt solltest du eher zum anwalt gehen. Du willst ja offensichtlich ein Recht durchsetzen, das du gar nicht hast. Der Anwalt wird dich sicherlich schon belehren.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Auch bei einem Ratenvertrag gibt es Widerrufsrecht. 

Sagt zumindest die Verbraucherzentrale NRW:

 

"14 Tage Bedenkzeit erhalten Sie auch dann, wenn Sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,

  • wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
  • der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
  • eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;"
 

MfG

jb


stefanniehaus
Profi
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Dann wende dich an deinen Anwalt.

im Shop wird man den Vertrag sicherlich nicht einfach so "just for fun" stornieren.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Es geht nicht um Just for fun! Es geht um mein Recht als Verbraucher:

 

"14 Tage Bedenkzeit erhalten Sie auch dann, wenn Sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,

  • wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
  • der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
  • eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;"

stefanniehaus
Profi
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Du begreifst es offensichtlich nicht.

 

aber nun gut. Dir wurde schon gesagt was zu tun ist.

eine weitere Diskussion scheint ja sinnlos zu sein.


  • 0 Antworten
  • 15. März 2014
Dann scheinen es der Gesetzgeber und auch die Verbraucherschutzzentralen nicht zu wissen. 

Schade, O2 wird eigentlich langsam immer besser. Auf den Kunden sollte man nur öfter auch einmal hören, anstatt ihn aus der Leitung zu werfen wie es mir heute bei der Hotline einmal passiert ist. Ich war durchaus höflich.


Libermann
Lehrling
  • Lehrling
  • 1606 Antworten
  • 15. März 2014
Ich war durchaus höflich.
Fällt mir schwer zu glauben wenn ich das hier lese. 😉  

 

(Hinweis: Nicht nur schreien ist unhöflich)