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Warum O2 Service
Gelöst

Ich vermisse die Verrechnung des Prepaidguthaben


Teddy Jonkmanns
Neuling
Es wurde mir am 5.11.2015 vo Herrn Wxxxx zugesagt, daß das Prepaidguthaben von ca. 40,00 Euro bei den Rechnungen gutgeschrieben wird. bei der Rechnung vom 23.11.2015 Nr. xxxxxxxxxx/xx ist diesen noch nicht geschehen. Bitte um eine Information. Danke Grüße Jonkmanns !😢

Betreff und Beitrag aus Datenschutzgründen von Sonic28 geändert!

Lösung von o2_Antje

Hallo Teddy.

Das Guthaben von deiner Prepaid-Karte wurde bereits am 15.10.2015 auf deinen Postpaid Vertrag übernommen.

Auf Seite 2 deiner aktuellen Rechnung findest du das Guthaben auf Seite 2 unter der Rubrik " Guthabenbuchungen und Vergünstigungen".

Bei der Übernahme des Loop Guthabens handelt es sich immer um eine Gesprächsgutschrift, diese wird mit Verbindungen und nicht mit der Grundgebühr verrechnet.

Viele Grüße

Antje

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6 Antworten

o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41305 Antworten
  • Lösung
  • 6. Dezember 2015
Hallo Teddy.

Das Guthaben von deiner Prepaid-Karte wurde bereits am 15.10.2015 auf deinen Postpaid Vertrag übernommen.

Auf Seite 2 deiner aktuellen Rechnung findest du das Guthaben auf Seite 2 unter der Rubrik " Guthabenbuchungen und Vergünstigungen".

Bei der Übernahme des Loop Guthabens handelt es sich immer um eine Gesprächsgutschrift, diese wird mit Verbindungen und nicht mit der Grundgebühr verrechnet.

Viele Grüße

Antje


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 6. Dezember 2015
o2_Antje schrieb:


Bei der Übernahme des Loop Guthabens handelt es sich immer um eine Gesprächsgutschrift, diese wird mit Verbindungen und nicht mit der Grundgebühr verrechnet.

M.E. darf das nicht sein. Prepaidguthaben ist wie Bargeld und im Eigentum des Nutzers, solange er es nicht in Gebrauch hat. Dies nur für Gespräche zu nutzen, entspricht dem nicht wirklich.

@o2_Antje‌ magst du das nochmals prüfen?


bs0
Profi
Forum|alt.badge.img+9
  • Profi
  • 41577 Antworten
  • 6. Dezember 2015
Da muss ich bielo zustimmen. Das Guthaben ist als Bargeld zu betrachten und muss daher als Rechnungsgutschrift eingetragen sein. Wenn das systembedingt nicht möglich ist, dann muss der Kunde den Betrag direkt erstattet bekommen.


stefanniehaus
Profi
Forum|alt.badge.img+3
Wäre mir auch neu, dass das Guthaben nur für Gespräche zur Verfügung steht.

Würd einer rechtlichen Prüfung vermutlich auch nicht Stand halten.


Die Info das Prepaidguthaben als Gesprächsguthaben aufgebucht wird ist nicht neu, aber in zeiten von Fullflats absolut nicht mehr zeitgemäß.

Unabhängig davon stimme ich meinen Vorrednern zu, hier muss es in Rechnungsguthaben umgewnadelt werden, sowie die Prozesse entsprechend angepasst werden.

Grüße


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41305 Antworten
  • 7. Dezember 2015
Hallo zusammen.

Ich habe die Fachabteilung angeschrieben und um Prüfung gebeten.

Feedback folgt, sobald ich eine Rückmeldung habe.

Gruß

Antje


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