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Warum O2 Service
Frage

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?


Moin,

 

ich würde mich gern rein prophylaktisch informieren, bevor es mir wie einigen anderen Usern bzw. Kunden hier ergeht, die vonseiten O2 eine Kündigung aufgrund zu hohen Traffics (ordentlich) erhalten haben.

Ich nutze ebenfalls einen solchen Tarif und bin auch nicht gerade ein Nutzer mit wenig Traffic. Dies liegt daran, dass ich derzeit meine Daten, die sich auf jahrealten Festplatten befanden, die, wie ich kürzlich festgestellt habe, sich so langsam in den Ruhestand verabschieden, auf meine Clouds als Backup transferiere. Über die Jahre sind hier viele Daten, mitunter auch größere, zusammengekommen, sodass hiermit ein höherer Verbrauch generiert wird. Clouds sind mitunter als Backuplösung gedacht, daher sollte ein solcher Transfer, der auch zur Datensicherung dient, eigentlich kein Problem sein. Es gibt auch verschiedene Cloudanbieter (MS, Strato, Google etc.) die Cloud mit einer Kapazität von mehr als 1 TB anbieten.

Meine Sorge ist einfach, dass der Vertrag aufgrund dessen vonseiten o2 ebenfalls gekündigt wird und am Ende der Internetzugang entfällt, denn DSL sowie Kabel funktioneiren hier nicht einwandfrei und nur mit häufigen Verbindungsunterbrechnungen. Deswegen hat man sich für Mobilfunk entschieden. Zu dem Unlimited Max wurde auch eine MC gebucht, die in einem Mobilfunkrouter FRITZ!Box 6860 5G untergebracht wurde und sowohl Internet als auch die Telefonie zur Verfügung stellt. Sollte nur die MC gekündigt werden, weil man den hohen Datenverbrauch auf dieser erkennt, würde die Erreichbarkeit hier zusammenbrechen, da innerhalb der Wohnung aufgrund von beschichteten Fensterscheiben kein halbwegs vernünftiges Netz zu empfangen ist. Die Telefonie wird entweder via WiFi Calling, also WLAN mit Verbindung zum Router, oder mittels der von AVM herausgegebenen App FRITZ!Fon, ebenfalls über WLAN, realisiert. Der Router selbst wurde, eben wegen des Empfangsproblems innerhalb der Wohnung, an einer Außenfensterscheibe angebracht und ist auch für den Betrieb außerhalb eines Hauses oder Wohnung konzipiert.

Ich habe mich versucht online über Kriterien, die zu einer solchen Kündigung führen könne, zu erkundigen, jedoch erfahre ich nur, dass solche Kündigungen ausgesprochen werden, jedoch nicht, was o2 als “zu hohes” Datenvolumen bezeichnet. Ich meine, es gibt Volumentarife mit 300 GB monatlich, da dürfte ein Traffic in derselben Höhe kein Kündigungsgrund sein. Auch ein höherer Verbrauch dürfte meines Erachtens nicht zur Kündigung führen, denn bei einem mit “Unlimited Max” bezeichneten Tarif, geht der Kunde davon aus, auch eine Leistung, in dem Fall des unbegrenzten Datenvolumens, Allnet-Flat und SMS-Flat zu einem Pauschalpreis zu erhalten. Unbegrenzt bedeutet auch ohne jede Grenze, also ohne das man wegen eines zu hohen Traffics mit einer Kündigung rechnen muss, anderenfalls führt es den Begriff “Unlimited” oder “Flatrate” ad absurdum.

Ich wäre wirklich dankbar, wenn ich hier Reaktionen erhielte.

163 Antworten

Bumer
Lehrling
  • 19273 Antworten
  • 26. März 2025

Wie definiert O2 zu hohen Verbrauch an Datenvolumen bei Mobile Unlimited Max?

o2 äußert sich nicht dazu.


Aber vielleicht solten die dies einmal, denn Flatrate oder Unlimited hat ja eine Bedeutung, die kann o2 nicht einfach missachten. Ich hoffe nicht, das ich mit einer solchen Kündigung konfrontiert werden, aber wenn doch, würde ich mir überlegen, sollte es sich um eine außerordentliche Kündigung handeln, dagegen rechtlich vorzugehen. Eine Rechtsschutzversicherung besteht, d.h. nach Deckungszusage wäre ein Prozess gegen o2 durchaus möglich.


Mir machen auch die neuen AGB von o2 bei den Unlimited-Tarifen massive Bauchschmerzen.

O2 räumt sich hier das Recht ein, derlei Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von nur 1 Monat zu kündigen, auch während der Laufzeit. Der Kunde kann hingegen erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen. Das benachteiligt Kunden. Ich frage mich, ob dies eine Retourkutsche dafür sein soll, dass der BGH den Anbietern untersagt hat, Kunden die Nutzung von stationären Routern im Mobilfunk zu verbieten und eine solche Nutzung auszuschließen. Man kann ein solches Verbot eines Gerichts nicht einfach durch eine solch benachteiligende Klausel umgehen. Auch eine solche Klausel würde ich, sollte es zu einem Verfahren gegen o2 kommen, gleich mit prüfen lassen und notfalls auch dagegen klagen.

Der genaue Wortlaut ist wie folgt:

“Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und
kann vom Kunden mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der
Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine
fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach
Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte
Zeit und kann vom Kunden dann jederzeit mit einer Frist von
1 Monat gekündigt werden. Der Vertrag kann von Telefónica
Germany jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt
werden, auch bereits vor Ablauf von 24 Monaten
.”


  • Neuling
  • 4 Antworten
  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 das dürfte bei den Unlimited Tarifen keine wirkliche Änderung darstellen. Aktuell hat man da auch kurzfristig mit Hinweis auf die Missbrauchsklauseln gekündigt. 


Es ist aber rechtswidrig und deswegen kann man sich, sollte eine Kündigung im Rahmen dieser kurzen Kündigungsfrist vonseiten o2 erklärt werden, dagegen rechtlich wehren und das würde ich auch tun. Ich würden den gesamten Sachverhalt juristisch von einem Anwalt und auch einem Gericht prüfen lassen. Ich wäre gespannt, zu welchem Schluss ein Gericht in dieser Angelegenheit kommt und ob diese Klausel wirklich rechtswirksam ist. Wenn nicht, dürfte o2 diese wieder streichen, wovon ich ausgehe. Wo stellt dies einen Missbrauch dar? Ich nutze das Netz, so wie es vereinbart wurde: Unlimitiert.. Solange ich damit keine Straftaten wie Upload strafrechtlicher Inhalte auf öffentliche Seiten oder anderer strafrechtlicher Handlungen begehe, dürfte mir hier kein Vorwurf gemacht werden. Ja, es belastet das Netz, die Netzzellen und damit auch andere Kunden, das ist mir klar, aber damit hätte o2, als es derartige Tarife veröffentlich hat, rechnen müssen. Ferner ist, soweit ich weiß, das 5G-Netz noch ziemlich leer, daher kann hier von einer Überlastung nicht die Rede sein. Auch dies würde ich in einem Verfahren prüfen lassen.


noreply
Fortgeschritten
  • 1948 Antworten
  • 26. März 2025

Du hast die AGB gelesen und bei Vertragsabschluß erklärst du dich mit diesen einverstanden.

Du könntest prüfen lassen ob die AGB rechtswirksam sind und ggf dort ansetzen.

 

Mit Rechstschutzversicherung ist es auch nicht immer getan, die übernehmen nur bei Aussicht auf Erfolg die Kosten, Geld verbrennen wollen die nämlich auch nicht unbedingt.


Der Tarif wurde zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem es diese Klausel noch nicht gab, nämlich am 06.11.2024. Ich habe mir die AGB, die ich akzeptiert habe durchgelesen und das Produktinformationsblatt, da war diese Vereinbarung noch nicht enthalten, die gibt es erst seit März 2025, daher muss ich das nicht hinnehmen. Ich wurde auch nicht um Zustimmung für die Änderung der neuen AGB gebeten und konkludent kann dies nicht erfolgen, das wurde in ähnlichen Fällen von Gerichten kassiert. Insofern besteht wohl eine Erfolgsaussicht.


noreply
Fortgeschritten
  • 1948 Antworten
  • 26. März 2025

Dann würd ich das,  mit der 1 Monatsklausel, auch so sehen.

Zumindest solltest du jetzt bis zum ordentlichen Vertragsende sicher sein keine Kündigung zu bekommen.


Aber auch wenn es jetzt in den AGBs oder dem PIB enthalten ist, heißt das nicht, dass das wirksam ist. Dies benachteiligt den Kunden unangemessen, weil er hier nicht so früh kündigen kann, wie der Anbieter und dies dürfte daher unwirksam sein. Ich würde es auch in dem Fall darauf ankommen lassen und dies der Rechtsschutzversicherung genauso bei meiner Anfrage zur Deckungszusage mitteilen.Ich denke, dass man mir dann eine solche erteilt und ich gegen o2 vorgehen könnte.

Ich will hoffen das mir keine Kündigung ins Haus flattert, denn, wie bereits erklärt, ist der Traffic aufgrund meiner Datensicherung auf meine Clouds recht hoch. Dies ist aber nicht zu vermeiden, wenn man ein Backup auf eine Cloud ausführt. Diese Backups sind nicht immer klein, insbesondere dann nicht, wenn es sich um Daten handelt, die man seit Jahren und Jahrzehnten gesammelt hat und nicht verlieren will. Die Festplatten gegen in den Altersruhestand, funktionieren auch nicht mehr einwandfrei, haben ein paar Schäden und Mängel, daher muss das Backup sein. Sobald ich mir neue HDDs angeschafft habe, weil ich die doch sehr hohen Kosten für die Clouds auf Dauer einsparen möchte, werden diese Daten wieder zurück auf die Festplatten transferiert, womit ein erneuter Traffic generiert wird. Auch dies darf O2 nicht zur Kündigung berechtigen, schon gar nicht zu einer außerordentlichen. Das ist eine normale Nutzung des Internets und, wie gesagt, das 5G-Netz ist quasi leer, daher kann hier von einem Missbrauch oder einer Netzüberlastung keine Rede sein. Darauf kann also eine Kündigung auch nicht gestützt werden.


bs0
Profi
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  • 26. März 2025

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel nicht wenn man etwas prüfen lassen will. Erst wenn du direkt von einer Kündigung betroffen wärst und Aussicht auf Erfolg besteht würdest du vielleicht eine Deckungszusage bekommen. o2 weiß aber, dass solche pauschale Klausel unwirksam sind, und würde eher nicht versuchen, sowas durchzusetzen. Das Recht, den Vertrag vor Ablauf der Laufzeit besteht nur wegen Missbrauchs, allerdings müsste o2 das ggf. vor Gericht begründen, was natürlich schwierig sein dürfte.

An deiner Stelle würde ich noch kein Faß aufmachen. Sollte o2 dennoch versuchen, außerordentlich zu kündigen, kannst du natürlich damit zur Rechtsschutzversicherung gehen.


Nein, die Klausel ist eine normale Vereinbarung zwischen O2 und dem Kunden, das hat nichts mit einer Missbrauchsprävention zu tun. Es ist als normale Vereinbarung im PIB aufgenommen worden und da steht nichts davon, dass dies nur im Falle eines vermuteten Netzmissbrauchs angewandt wird. Daher gehe ich davon aus, dass O2 hiervon sehr wohl Gebrauch machen wird. Die sitzen ja auch durchaus am Längeren Hebel: Wenn die wollten, könnten sie dem Kunden sofort den Garaus machen und den Zugang zum Netz einstellen, in der Hoffnung, dass sich der Kunde nicht wehrt, weil er die Kosten eines Verfahrens scheut.

Natürlich gehe ich erst dagegen vor, wenn ich ein solches Schreiben in den Händen halte und nicht davor, aber dann werde ich versuchen alle Hebel in Bewegung zu setzen, um dies prüfen und juristisch klären zu lassen. Ich würde notfalls auch durch mehrere Instanzen gehen, denn dies finde ich wirklich dreist und unverschämt.


Bollermann
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  • 26. März 2025

Vllt sollte o2 den Unlimited Max in "mobile" Max 999GB ändern... Wenn Unlimited nicht Unlimited ist, sollte dieser auch nicht so angepriesen werden dürfen. 


Ja, das wäre eine Lösung, würde aber für mich dennoch nicht gelten, denn mein Vertrag kann nicht einfach umbenannt werden. Dies wäre eine zu weitreichende Änderung, der ich bei Vertragsschluss nicht zugestimmt habe und hierfür bräuchte O2 definitiv meine Zustimmung, das geht auch nicht stillschweigend.


Bollermann
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

 

Ich meinte natürlich für Neukunden. 


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

Lösung:

Erst gar nicht abschließen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Solange o2 AGB`s so verfasst ist das komplett uninteressant für Kunden die Sicherheit möchten. 


Ja, das wäre eine Möglichkeit, aber möchte O2 wirklich die Unlimited-Tarife einstampfen? Warum? gab es nicht ähnliche Probleme, als die ersten Allnet-Flatrates für die Telefonie und den SMS-Versand vorgestellt und released wurden? Hatte man da nicht mit ähnlichen Herausforderungen zu kämpfen? Diese wurden auch nicht eingestellt oder gegen “Quasi-Flatrates” ersetzt.


Ich habe zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, an dem dies noch nicht galt, daher sehe ich mich auch auf der sicheren Seite. Bin ich froh, dass ich die Verlängerung in diesen Tarif zu einer Zeit vereinbart habe, als es solche Klauseln noch nicht gab. Damit habe ich zumindest die nächsten 1,5 Jahre noch Ruhe an der Front, wenn es O2 nicht auf ein Verfahren ankommen lassen möchte, an deren Ende O2 höchstwahrscheinlich verlieren würde, mich wieder aufnehmen und die Verfahrenskosten tragen müsste.


bs0
Profi
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  • 26. März 2025

Dann brauchst du dir tatsächlich erstmal gar keine Sorgen.

Ob o2 auch mit dieser "normalen" Vereinbarung vor Gericht durchkommt bezweifle ich stark. Man müsste aber warten bis jemand - oder die VZ - klagt.


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
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  • 26. März 2025

@Kassiopeia1986 

Aufgepasst: 

 

 

Sicherlich darfst du dann zu o2 wiederkommen. Aber du wirst dann keinen Unlimited mehr bekommen. 

Das ist die Faktenlage: 

https://www.stern.de/digital/smartphones/-unlimitiert--am-ende--tausende-o2-kunden-verlieren-ihren-vertrag-33513554.html

Ist seit Jahren bekannt. 


Ja, das ist wohl wahr.

Ich hoffe dass das alsbald passiert, damit hier endlich Klarheit im Interesse aller Kunden herrscht. Es kann ja nicht sein, dass man keine Sicherheit mehr hat, wenn man sich einen solchen Tarif aussucht. Wie würde o2 vorgehen, wenn ein Smartphone zum Vertrag ausgehändigt wurde? Ich bin mir nicht sicher, ob dieses in jedem Fall als separater Ratenkaufvertrag abgezahlt wird oder ob es nicht auch hier Konstellationen wie bei anderen Anbietern gibt. In dem Fall müsste der Kunde ja quasi das Gerät vorzeitig in einer Summe abzahlen, weil sein Hauptvertrag gekündigt wurde.


Wenn sie mich regulär zum Ende der Laufzeit kündigen, ist das ja auch in Ordnung und rechtlich nicht zu beanstanden. Bei einer außerordentlichen Kündigung ist dieses Vorgehen aber nicht in Ordnung und das kritisiere ich hier. Dies würde ich durchaus dann, wenn ich die Kündigung erhalten habe, juristisch prüfen lassen. Diese erleichterte Kündigungsmöglichkeit für O2 ist nicht seit Jahren bekannt, diese existiert erst seit März des aktuellen Jahres. In diesem Fall würde ich auch darum kämpfen natürlich weiterhin den Unlimited-Tarif zu behalten, dies müsste dann eben ein Gericht entscheiden, das liegt dann nicht mehr in meiner Macht, aber O2 müssen sich ans Urteil, wenn es rechtskräftig geworden ist, auch halten, auch wenn es ihnen nicht schmeckt. Mir ist klar, dass O2 ein Dorn im Auge ist, dass der BGH das Verbot der Nutzung von stationären Routern im Mobilfunk kassiert hat, aber dies ist echt keine Umgangsweise, damit wird aber dieses Urteil unterwandert.


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 436 Antworten
  • 26. März 2025

Und hier noch eimal ganz aktuell und frisch hier aus der Community: 

Lese den ersten Beitrag.

Bei o2 ist es recht einfach: 

  1. der Vertrag.
  2. seperat: das Handy über o2 my Handy.

Heißt unter dem Strich: kündigt o2 dem Kunden den Vertrag bleibt der Ratenplan bei o2 my Handy unberührt weil seperat. Er läuft ganz normal weiter. 


In Ordnung, dann ist es noch das, was ich auch kenne. Also keine Sorge, dass einem die Kosten des Smartphone um die Ohren fliegen. Aber dennoch sehr ärgerlich das O2 zu solchen Mitteln greift. Das ist für mich nicht so ganz nachvollziehbar.


The_Voice_70
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 436 Antworten
  • 26. März 2025

Es ist Standard. So hart es klingt. Also Augen auf beim Eierkauf. 😉


Was ist Standard? Das Kunden so mutwillig aus Verträgen gedrängt werden? Das kann nicht im Interesse eines Netzbetreibers sein Kunden zu verlieren. Im Übrigen sind die Kosten eines Verfahrens sehr hoch, anstelle von O2 würde ich die Kosten scheuen und mich stattdessen auf den Netzausbau konzentrieren, damit es nicht zu solchen Engpässen aufgrund zu hoher Nutzung kommen kann. Das Internet ist die Zukunft, die Ansprüche an Datenmenge, Geschwindigkeit und Stabilität der Netze wird steigen und dann könnte ein Unlimited-Tarif eingestellt werden? Das klingt etwas absurd.


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