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Warum O2 Service
Frage

Edoki (mein Montessori) Abo über o2


Hallo,

mir ist auf meiner Rechnung ein Betrag von 8,99€ für Mehrdienste aufgefallen.

Nachdem ich jetzt gesucht habe was das sein kann, ist aufgefallen, dass meine Tochter im Februar eine SMS bekommen hat, dass die Edoki über o2 abonniert hat. Sie kennt diese App nicht und ist auch nicht im Vorschulalter. Könnte also mit dieser App gar nichts anfangen.

In der Nachricht war ein Link, über den man kündigen kann. Ich habe Edoki allerdings nicht gefunden.

Wie kann ich das denn jetzt kündigen? Ich habe alles durchsucht, auch bei den Abonnements im App-Store und weder bei meiner Tochter noch bei mir gibt es ein Abo für diese App.

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

 

4 Antworten

matrix3937
Profi
  • Profi
  • 754 Antworten
  • 6. April 2025

@Luna49 

Habe dieses hier gefunden:

 

https://edokiacademy.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/44000501755-wie-kann-ich-mein-web-abonnement-kündigen-#:~:text=Um%20Ihr%20Abonnement%20zu%20kündigen,Sie%20auf%20%22Abonnement%20verwalten%22.


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • 2272 Antworten
  • 6. April 2025

Hallo ​@Luna49,

💙-lich willkommen hier bei uns in der o2 Community. 😀
Schön, dass du dich hiermeldest, auch wenn der Grund kein schöner ist.
Ein ungewolltes Abo ist nie schön. Das kann ich verstehen. Daher habe ich einmal nachsehen können.
Das “Mein Montessori”  Paket wurde für die Rufnummer deiner bestellt. Dies kann zum Beispiel über einen Klick
auf eine Bannerwerbung bestellt worden sein. Ich konnte es für dich per sofort deaktivieren und im Rahmen
der Frist zur Reklamation der Rechnungen von 8 Wochen, eine Erstattung der berechneten Gebühren beantragen 🙂

Schau auch gerne mal hier. Dort findest du alles Rund ums Thema Drittanbietersperre usw.

Bei weiteren Fragen komm gerne jederzeit auf uns zu😊

Viele Grüße
Daniela


Bumer
Lehrling
  • 20848 Antworten
  • 6. April 2025

@Luna49 

bitte sperre sämtliche Drittanbieter in Mein o2 damit das zukünftig ausgeschlossen ist. Weitere Infos findest du dort:

 


Sächsin
Superstar
  • 25504 Antworten
  • 6. April 2025

Zitat:

"Dies kann zum Beispiel über einen Klick
auf eine Bannerwerbung bestellt worden sein."

 

Die gesetzlichen Vorgaben sind da eindeutig, "einfach so" über den Klick auf eine Bannerwerbung kommt kein Abo rechtmäßig wirksam zustande...


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