Hallo,
mit Urteil vom 25.04.2023 hat das Landgericht München entschieden, dass die Meldung von Mobilfunkverträgen (als sogenannte “Servicekonten”) gegen geltendes Recht verstößt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen Telefónica auf Unterlassung geklagt und Recht bekommen (siehe https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/telefonica-darf-positivdaten-nicht-an-die-schufa-weitergeben-84213)
Telefónica hatte in dem Verfahren behauptet, Neuverträge ab dem 01.09.2022 nicht mehr an die Schufa zu melden.
Was passiert aber mit den Bestandsverträgen, die noch als Servicekonten bei der Schufa gemeldet sind?
Ein kurzer Blick in meine Selbstauskunft zeigt, dass mein o2 Vertrag (von 2021) noch gemeldet ist. Wann werden diese Servicekonten der Bestandsverträge gelöscht?