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Neues Handy ging Retoure, jetzt mega Probleme, ein anderes zu bekommen


  • Lehrling
  • 47 Antworten

Hallo zusammen, 

 

ich bin am verzweifeln, mein Vertrag wurde Anfang Mai verlängert, mit einem neuen iPhone, das ging alles durch, keine Bonitätsprobleme.

 

Nun ging das Gerät unglücklerweise zurück, da ich im Urlaub war und es keiner Abholung konnte von einer DHL Filiale. Das Gerät ging also mit nicht abgeholt zurück. Das Problem ist nun, ich bekomme einfach kein neues. DIe Bonitätsabteilung wollte mit dem LAger mir ein neues zusenden, da ich selber kein neues bestellen durfte, da die Bonität meint, das mein Konto nicht korrekt ist, da die Bestellung ohne Annahme zurück ging. Über den Chat und der Hotline komme ich einfach nicht weiter, da man mein Problem einfach nicht versteht. Ich kann auch immer noch kein neues bestellen, da das retounierte wohl immer noch im Bestand ist, obwohls den status retouniert seit mitte Juni hat. Ein Ticket wurde eingespielt, aber bisher hat sich niemand gemeldet (fast zwei wochen her)

 

Ich erbitte daher um Hilfe.

 

Viele Grüße

7 Antworten

Bollermann
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  • 27084 Antworten
  • 6. Juli 2022

Wenn die Bonität es nicht zulässt , wird das hier leider niemand ändern können. 

 

Es kann 2 Wochen oder auch 3 Monate dauern, bis man neu bestellen kann oder eben weiterhin abgelehnt wird. 

 

Da wirst du auf die Antwort der Fachabteilung bzw des Tickets warten müssen. 

 

Ich hoffe, deine Vertragsverlängerung hatte keinen Hardwarerabatt auf den Tarif inkl. Diesen wird es nachträglich nicht mehr geben. 

 

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Klärung 🍀


  • Autor
  • Lehrling
  • 47 Antworten
  • 6. Juli 2022

@Bollermann Mir wurde ja von der Bonität bestätigt, das diese ein neues zusenden werden. Hardwarerabatt war natürlich inkludiert gewesen. 

 

Bisher hatte ich noch nie so schwierigkeiten bei einer VVL

 

PS: kann man den beitrag als ungelöst wieder makieren? Hatte mich ausversehen vertippt :) 


Bollermann
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  • 27084 Antworten
  • 6. Juli 2022

@Dyayo 

 

Wurde dir das schriftlich oder lediglich mündlich  bestätigt? 

 

Wenn das Handy im System als "storniert" geführt wird, ist es storniert. Nachträglich gibt's keinen Hardwarerabatt. 

 

Evtl erhältst du hier eine Status-Antwort von einem o2Mod, das kann aber x-14 Tage dauern. 

 

 

 


  • Autor
  • Lehrling
  • 47 Antworten
  • 6. Juli 2022
Bollermann schrieb:

@Dyayo

 

Wurde dir das schriftlich oder lediglich mündlich  bestätigt? 

 

Wenn das Handy im System als "storniert" geführt wird, ist es storniert. Nachträglich gibt's keinen Hardwarerabatt. 

 

Evtl erhältst du hier eine Status-Antwort von einem o2Mod, das kann aber x-14 Tage dauern. 

 

 

 

Ja, das wurde mir schriftlich bestätigt.


Bollermann
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  • 27084 Antworten
  • 6. Juli 2022

Dann passt das ja eigentlich 🙂


o2_Jessica
  • Team
  • 14880 Antworten
  • 21. Juli 2022

Hallo @Dyayo,

schön, dass du von Bollermann bereits so gut mit Informationen versorgt wurdest! 😊

Leider kommt unsere Antwort hier jetzt ein wenig verspätet - das hängt in der Community mit dem Aufkommen von Fragen zusammen, da die o2_Moderator*innen die Beiträge von alt nach neu abarbeiten.
Somit meine erste Frage: wie ist aktuell der Stand der Dinge? Magst du uns ein kurzes Update zu geben?

Liebe Grüße
Jessica 🌷


schluej
Superstar
  • 15624 Antworten
  • 21. Juli 2022

Moin,

man könnte O2 noch in Lieferverzug setzen. Denn der Widerruf von einem Kaufvertrag muss schriftlich erfolgen. Nur das zurücksenden/nicht annehmen der Ware gild nicht mehr als Widerruf vom Kaufvertrag.

O2 ist ja immer sehr darauf bedacht das man sich (zumindest als Kunde) an die Regeln hält.

Klar ist, dass ein Verbraucher nur solche Waren annehmen muss, die er tatsächlich auch bestellt hat, wenn es also einen wirksamen Kaufvertrag über die gelieferte Ware gibt.

Ist dies der Fall, kann in der Nichtannahme der Ware durch den Verbraucher jedenfalls nicht der Widerruf des Kaufvertrags nach den Vorschriften über das Verbraucherwiderrufsrecht im Fernabsatzhandel (§ 312g Abs. 1 BGB) gesehen werden. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage zum Verbraucherwiderrufsrecht gibt es das einfache Rückgaberecht neben dem Widerrufsrecht nicht mehr. Die Ware kann also grundsätzlich nicht (mehr) einfach kommentarlos an den Händler zurückgeschickt werden, damit der Kaufvertrag als widerrufen gilt.

Somit hat der zwischen Online-Händler und Verbraucher geschlossene Kaufvertrag auch nach der Nichtannahme der bestellten Ware weiterhin Bestand. Dies bedeutet, dass der Händler nach § 433 BGB weiterhin verpflichtet ist, die Ware an den Verbraucher zu übergeben und zu übereigenen, also an diesen zu liefern, und der Verbraucher den vereinbarten Kaufpreis bezahlen und die Ware abnehmen, d.h. entgegennehmen muss.

Kommt die durch den Paketdienst an den Händler zurückgesandte Ware bei diesem an, so kann er dies auch nicht zum Anlass nehmen, sofort von dem Kaufvertrag gemäß §§ 346, 349 BGB zurückzutreten. Wenn vertraglich – etwa in den AGB des Händlers – kein Rücktrittsrecht vereinbart ist, steht dem Händler zunächst kein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer durch den Händler gesetzten, angemessenen Frist, mit der der Verbraucher (im zweiten Versuch) zur Annahme der Ware aufgefordert wird, kann der Händler nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten.

Quelle 


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