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Warum O2 Service
Gelöst

Router zurückgeschickt, trotzdem Rechnung erhalten


David85
Neuling
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juli 2015, in dem Sie mich über das Fehlen des zur Verfügung gestellten Routers informieren. Die Rechnungsnummer lautet DE14177032.

Als Anlage schicke ich Ihnen eine Kopie der Einlieferbestätigung der Deutschen Post sowie einen Screenshot über den Verlauf des Paketwegs. Beide belegen eindeutig, dass der Router nach Vertragsende bei Ihnen angekommen ist. Ich darf Sie daher bitten, den Eingang noch einmal in Ihrem Lager zu prüfen.

Zudem gehe ich nach dem vorliegenden Versandbeleg davon aus, dass Ihre angekündigte Rechnung nun gegenstandslos ist.

Sollte der Rechnungsbetrag trotzdem trotz fehlender Einzugsermächtigung abgebucht werden, werde ich ihn zurückbuchen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.



Lösung von o2_Christian

Hallo David85,



der Router konnte aufgefunden werden und eine Guthabenbuchung dazu ist erstellt.

Wir werden Dir die Kosten hierfür schnellstmöglich erstatten.



Gruß,

Christian

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6 Antworten

o2_StefanX
  • Team
  • 16277 Antworten
  • 31. Juli 2015
Danke, habe ich entsprechend an die Logistik geleitet.

Gruß

Stefan


David85
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 3. August 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider ist es wie erwartet gekommen: Heute, 3.8.2015, ist von meinem Konto der Rechnungsbetrag abgebucht worden.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 9. August 2015, um mir den widerrechtlich, da ohne Einzugsermächtigung, abgebuchten Betrag zu erstatten. Ansonsten werde ich den Betrag eigenhändig zurückbuchen.


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41912 Antworten
  • 3. August 2015
Du kannst im Forum keine wirksamen Fristen setzen. Schicke dazu ein Brief oder eine Fax an die Kundenbetreuung. Wenn die Einzugsermächtigung widerrufen wurde, ist eine Frist allerdings nicht erforderlich.


o2_Christian
  • Team
  • 7368 Antworten
  • Lösung
  • 4. August 2015
Hallo David85,



der Router konnte aufgefunden werden und eine Guthabenbuchung dazu ist erstellt.

Wir werden Dir die Kosten hierfür schnellstmöglich erstatten.



Gruß,

Christian


zündi
Profi
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  • Profi
  • 4174 Antworten
  • 4. August 2015
o2_Christian schrieb:


Hallo David85,



der Router konnte aufgefunden werden und eine Guthabenbuchung dazu ist erstellt.

Wir werden Dir die Kosten hierfür schnellstmöglich erstatten.



Gruß,

Christian

Darauf muss er sich aber nicht einlassen und wenn er die Einzugsermächtigung widerrufen hat, dürft ihr auch gar nicht vom Konto abbuchen. Wenn er jetzt zurückbucht, wäre das euer Problem.




Was heißt eigentlich "konnte aufgefunden werden". Verschwinden bei euch im Lager ständig die Router 😜

[color=#000080]gruß, zündi



David85
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 18. August 2015
Da bislang, 14 Tage nach "Auffinden" des Routers, immer noch keine Gutschrift auf meinem Konto zu verzeichnen war, habe ich heute die Rückbuchung der Lastschrift veranlasst.

Weitere Forderungen von Telefonica Germany in dieser Sache werde ich in diesem Zusammenhang als gegenstandslos betrachten.


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