Ich habe letztes Jahr im August einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen. Per E-Mail wurden mir folgende Konditionen bestätigt:
O2 Free S Boost Online 24,99 €
Roaming Basic (2018) 0 €
Multicard mtl. Gebühr SIM 2 0 €
5 EUR Kombi-Vorteil -5,00 €
7.50 EUR Rabatt auf die Grundgebühr -7,50 €
Monatlicher Gesamtpreis 12,49 €
Jetzt im Februar wurde mir die 7,50 Eur Rabatt auf die Grundgebühr ohne Vorankündigung gestrichen, weil mir dieser Rabatt angeblich nicht zusteht. Ich hatte darauf hin zweimal Kontakt mit der Hotline, die mir sagten, es wäre so, ich müsse mich damit abfinden, es täte ihnen leid. Daraufhin habe einen Brief an o2 geschrieben, der ebenso nichtssagend per E-Mail beantwortet wurde (siehe unten).
Als ich auf die E-Mail geantwortet habe, kam eine E-Mail zurück, in der stand ich solle mich an die Hotline wenden. Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.
Ich habe aber keine Lust mehr, mich an die Hotline zu wenden. Daher veröffentliche ich die letzte E-Mail von o2 und meine bisher ungelesene Antwort darauf an dieser Stelle. Vielleicht liest es ja doch noch jemand.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre freundliche und schnelle Antwort. Aber leider hilft sie mir nicht weiter, da sie auf den Kern meines Anliegens nicht eingeht.
Um es noch mal klipp und klar zu formulieren: Ich werfe o2 vor, Verträge nicht einzuhalten sowie mich als Verbraucher zu täuschen und nicht transparent zu informieren! o2 handelt nach meiner Auffassung rechtswidrig!
Mit der E-Mail teilen Sie mir mit, dass mein DSL-Vertrag keine Kombi-Rabatt-Berechtigung hat. Aber warum haben Sie mir das nicht schon vor bzw. bei Vertragsabschluss mitgeteilt? Diese Frage ist für mich nach wie vor unbeantwortet. Ich habe den Vertrag nur unter der Voraussetzung abgeschlossen, dass mir der Kombi-Rabatt gewährt wird. Dies war ja auch für mehrere Monate der Fall. Also Ihre E-Mails zum Vertragsabschluss und auch Ihr bisheriges Handeln haben mir zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass irgendetwas zu meinen Ungunsten nicht in Ordnung sein könnte. Sollte eine Unzulänglichkeit in Ihrem automatisierten Buchungssystem dafür verantwortlich sein, dann kann das nicht zu meinen Lasten gehen.
Über die Tatsache, dass Sie mir den Kombi-Rabatt nicht mehr gewähren wollen, wurde ich auch aktiv nicht informiert. Das musste ich der letzten Rechnung entnehmen. Aus meiner Sicht stellt das eine einseitige Vertragsänderung da. Mit Ihrer E-Mail vom 10. August 2019 haben Sie mir den Kombi-Rabatt zugesichert. Sie haben aus meiner Sicht einseitig den Vertrag ohne meine Zustimmung geändert. Wenn Sie dies anders sehen, dann bitte ich um genaue Darstellung, an welcher Stelle ich im Bestellprozess oder nach Vertragsabschluss hätte sehen können, dass mir der Kombi-Rabatt nicht zusteht?
Ich fordere Sie nochmalig auf, den Vertrag zu den in der E-Mail vom 10. August 2019 in der Übersicht zugesicherten Konditionen fortzuführen und mir dieses schriftlich zu bestätigen. Sollten Sie dazu nicht bereit sein, dann verlange ich, dass Sie eine zeitnahe Rufnummernportierung ermöglichen und den Mobilfunk-Vertrag nach erfolgreicher Rufnummernportierung unverzüglich auflösen (Sonderkündigung nach Preiserhöhung).
Und noch ein paar Worte zu meinem DSL-Vertrag: Mit meinem DSL-Anschluss bin ich sehr zufrieden. Zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen gehört eine Drosselung auf 2 MBit bei mehr als 100 GB-Datenvolumen im Monat. Dies ist so vereinbart und damit kann ich leben, da ich nur in wenigen Monaten mal mehr Daten benötigte. Mittlerweile haben Sie den Tarif umgestellt und umbenannt. Im Online-Kundencenter sehe ich den aktuellen Datenverbrauch nicht mehr, stattdessen wird nun angezeigt, dass zu meinem Vorteil, keine Drosselung der Geschwindigkeit mehr vorgenommen wird. Leider stimmt das nicht. Ich habe es zweimal erlebt, dass nach Überschreiten der 100 GB in einem Monat die Drosselung nach wie vor greift. Mich ärgert, dass Sie mir einen Vorteil suggerieren, der aber dann doch nicht gewährt wird. Das ist unehrlich! Zweimal hatte ich deswegen schon Kontakt mit der Hotline. Das erste Mal wurde bezweifelt, dass eine Drosselung vorliegt (obwohl ich es durch Messprotokolle belegen konnte). Das zweite Mal wurde bestätigt, dass die Drosselung nach wie vor greift, aber im Kundenbereich eine falsche Information angezeigt wird. Wie gesagt, mich ärgert nicht die Drosselung (die war schließlich vertraglich vereinbart), aber mich ärgert, dass ich durch die Anzeige im Kundencenter belogen wurde.
Ich möchte als Kunde von o2 ernst genommen werden. Aber Ihre bisherigen Antworten von der Hotline und in Ihrer E-Mail vermitteln mir ein anderes Gefühl. Ich hoffe, dass Ihre nächste Antwort dezidierter ausfallen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Nxxxxx.
Am Di., 10. März 2020 um 08:57 Uhr schrieb o2 Kundenbetreuung <vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de>:
Guten Tag Herr Nxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04. März 2020.
Gerne habe ich Ihr Anliegen sorgfältig geprüft.
Der Kombi-Vorteil wird eingerichtet, wenn zwei berechtigte Tarife unter einer Kundennummer (= eine Rechnung) laufen. Beispiel: Bei zwei Verträgen im Tarif „Free M“ bekommt der zweite Vertrag einen Rabatt von 10 €/Monat auf die Grundgebühr.
Ihr DSL-Vertrag mit der Kundennummer 60XXXXX90 ist kein berechtigter Tarif. Aus diesem Grund können wir Ihnen keinen Kombi-Vorteil gewähren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von einer Guthabenbuchung hier absehen.
Herr Nxxxx, ich freue mich, wenn ich Ihnen mit meiner Information weiterhelfen konnte. Wir möchten unseren Kundenservice weiter verbessern und befragen dazu einige unserer Kunden. Wenn Sie eine SMS mit einem Link zur Umfrage erhalten und mit meinem Service zufrieden waren, freue ich mich über eine positive Bewertung. Ihre Teilnahme ist natürlich kostenlos und verbraucht kein Datenvolumen.
Freundliche Grüße
Ihr o2 Kundenbetreuer