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Warum O2 Service
Gelöst

eMailadresse für Vorstandsbeschwerde


Hallo,

da von der Erstatttungsabteilung unverschämte Antworten kommen das ich keine Störung gemeldet habe möchte ich euch bitten mir eine eMailadresse des Vorstands mitzuteilen um meine Beschwerde dort vorzutragen.

Eure Webseite ist wertlos da ein Kundenchat mit irgendeinem Mitarbeiter zu keinem Ziel führt ausser “tut mir leid da können wir nichts machen”.

Der absolute Hit: im Impressum stellt man einen Link auf die EU-Streitbeilegungsstelle, jetzt ratet mal was die verlangen: EINE EMAILADRESSE !!!

Lösung von o2_Vivian

Hallo @Ed1977,

ich bedaure sehr, dass du über die erfolgte Entscheidung hinsichtlich deines Entschädigungsantrages verärgert bist. Dies können wir hier in der Community jedoch nicht beeinflussen oder eine Änderung herbeiführen.

Selbstverständlich hast du die Möglichkeit, deinen Unmut bzw. eine Beschwerde hierzu einzureichen. Das Kontaktformular wurde bereits mehrfach genannt und ist in diesem Fall der beste Weg, dein Anliegen einzureichen, sofern du nicht auf den Postweg zurückgreifen möchtest.

Viele Grüße

Vivian

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25 Antworten

Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 12. Februar 2023

Hallo @Ed1977,

für dein Anliegen warte hier auf die O₂ Moderation.

LG


  • 0 Antworten
  • 12. Februar 2023

 

@Ed1977

hi, Störungen kannst du über diese Seite prüfen und melden.

mfg

Netzstörung?

Du vermutest eine Störung in deinem O2 Mobilfunknetz vor Ort oder deines O2 HomeSpot-Anschlusses? Auf dieser Seite geben wir dir Tipps zur Störungsbehebung und du kannst prüfen, ob in deiner Region aktuell Einschränkungen vorliegen.

https://www.o2online.de/netz/netzstoerung/

 

Antrag auf Entschädigung

Trotz unserer sehr hohen Qualitätsansprüche können wir technische Störungen im Einzelfall leider nicht immer verhindern. Hier können Sie einen Antrag auf Entschädigung gemäß §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stellen, falls Sie von einer Störung betroffen waren. 

 

https://www.o2online.de/service/entschaedigung/

 

Du hast eine O2 Beschwerde?

Es tut uns leid, dass du mit einem unserer Produkte oder Services nicht zufrieden bist.
Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung. Nimm gerne Kontakt zu uns auf

https://www.o2online.de/service/beschwerde/


  • Autor
  • Lehrling
  • 21 Antworten
  • 12. Februar 2023
fritz04 schrieb:
 

Die Störung ist allgemein bekannt und o2 weitert sich diese anzuerkennen.

Den Entschädigungsantrag habe ich geschrieben, da wird mir kackfrech geschrieben das isch keine Störung gemeldet hätte - obwohl ich eine Störungsnummer angegeben habe.

Und Beschwerden bei der normalen Hotline sind so sinnvoll als wenn ich es dem Hund des Nachbarn erzähle, die können den Unmut verstehen aber nichts machen, habe ich schon oft genug versucht.

Deshalb möchte ich meine Mail weiter oben hinschicken aber offenbar scheisst o2 auf seine Kunden.

 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41587 Antworten
  • 12. Februar 2023

Hotline ist sinnlos. Wenn du dich beschweren möchtest, steht dir u.a. das Kontaktformular zur Verfügung. Oder du reichst deine Beschwerde schriftlich per Post ein. Wie man deinen anderen Beiträgen entnehmen kann, geht es hier allerdings um Kulanz.

“Weiter oben” hinschicken bring wahrscheinlich wenig, denn dein Schreiben würde - verzögert - trotzdem bei der der Beschwerdeabteilung landen. Du kannst es natürlich trotzdem an den Vorstand adressieren, und nach München schicken.


  • 0 Antworten
  • 12. Februar 2023

@Ed1977

eMailadresse für Vorstandsbeschwerde

 

→ gibts nicht

@ Mods

siehe hier

 


o2_Micha
  • Moderator
  • 9874 Antworten
  • 12. Februar 2023

@Ed1977 vielen Dank das du uns in einem neuen Beitrag schreibts. 
Es tut mir sehr leid, dass du nicht zufrieden bist. 
Eine öffentliche E-Mail Adresse des Vorstandes können wir nicht herausgeben, da bitte ich um Verständnis. 
Die Impressumsadresse ist leider kein Kundenkanal. Was genau und wann über die Adresse kommuniziert wird, können wir nicht beantworten. 

Danke fritz04 für die Verlinkung. 
In deinem ersten Thread haben wir geantwortet, dass eine Überlastung kein Komplettausfall darstellt und es keine großflächige Störung gab.
Daraus ergibt sich, dass es aktuell keinen Anspruch auf Entschädigung gibt. 

Sorry, aber eine andere Antwort ist aktuell nicht möglich. 

LG
Michael


  • Autor
  • Lehrling
  • 21 Antworten
  • 12. Februar 2023

Was ist das denn für ein Armutszeugnis das man eine Beschwerde nur in der untersten Ebene anbringen kann? Es muss bei euch doch Eskalationsstufen geben. Das ihr nur eine Postadresse rausgebt spricht Bände was o2 von den Kunden hält.

Willst Du ernsthaft behaupten das das o2 Netz überlastet war, zufällig aber nur bei den Unlimited-Kunden und nicht bei den sonstigen? Offenbar meint man bei euch im gesamten Haus die Kunden verschaukeln zu können. Der Fehler ist JEDEM in der Hotline bekannt und er ist auf irgendeinen Fehler bei einer Datenübernahme oder sowas zurückzuführen. o2 hat Bockmist gebaut und weigert sich das dem Kunden gegenüber anzuerkennen.


Edit: Vollzitat entfernt, 12.02.2023, 15.13 Uhr, o2_Micha


o2_Micha
  • Moderator
  • 9874 Antworten
  • 12. Februar 2023

 @Ed1977 ,
danke für deine Antwort. 
Wenn es eine Überlastung gibt, dann sind nicht nur Kund:innen mit bestimmten Tarifen davon betroffen. 
Melden kannst du dich direkt auf jeden Kundenkanal, diese findest du direkt auf unserem Portal unter Kontakte 
Wir nehmen deine Beschwerde auch sehr ernst. Allerdings wurde eine Minderung bisher noch nicht eindeutig formuliert, wie wir zum Thema Drosselung bei o2 Free Unlimited Max erklärt haben. 
Eine Störung oder ein Fehler der zu einem großflächigen Komplettausfall führte ist uns nicht bekannt. Daher erfolgte die Ablehnung deiner Forderung. 
Am Sachverhalt werde ich nichts ändern können, so leid es mir tut. Unsere Kontaktkanäle bleiben dir natürlich offen. 

vg
Michael


  • Fortgeschritten
  • 615 Antworten
  • 12. Februar 2023
o2_Micha schrieb:

@Ed1977 vielen Dank das du uns in einem neuen Beitrag schreibts. 
Es tut mir sehr leid, dass du nicht zufrieden bist. 
Eine öffentliche E-Mail Adresse des Vorstandes können wir nicht herausgeben, da bitte ich um Verständnis. 
Die Impressumsadresse ist leider kein Kundenkanal. Was genau und wann über die Adresse kommuniziert wird, können wir nicht beantworten. 

 

Ich denke, man könnte schon die Emailadresse im Impressum nutzen. Dies lese ich auch so aus dem

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

 

Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

 

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.

den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

2.

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Ob dies letztendlich an den Vorstand weitergeleitet würde, wage ich zu bezweifeln.

Da würde ich eher ein Einwurfeinschreiben an den Vorstand gerichtet wählen, wobei ich persönlich für einen solchen Fall das für überzogen hielte und mit Kanonen auf Spatzen geschossen ansähe.

Daß man die Email nicht für allgemeine Kundenbelange nutzen möchte, halte ich aus organisatorischen Gründen für nachvollziehbar.

Per Definition im TMG könnte man es dem Kunden m.E. nicht verwehren.

Dies ist nur meine persönliche Interpretation und Ansicht.

Ich denke, die Beschwerdestelle wäre wirklich die richtige Alternative.

Gruß

 


bs0
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  • 12. Februar 2023

@Der Knuddeler

Das TMG schreibt Betriebern einer Website die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum vor. Grund dafür ist, dass der Betreiber so erreichbar sein muss, z.B. wegen der Meldung möglicher Verstöße, die von der Website ausgehen. Für die Kundenkommunikation ist diese nicht vorgeschrieben, auch wenn manche - gerade kleinere - Firmen im Impressum eine info@-Adresse verwenden, die man eher auch als Kundenkontakt verstehen würde. Der rote Anbieter hat z.B. ebenfalls eine Adresse impressum@ um den Anforderungen des TMG nachzukommen, gibt aber - wie auch o2 - für Kundenanliegen den Link zum Kontaktformular an, was völlig ausreichend ist.

Einwurfeinschreiben an den Vorstand wird nach Nürnberg weitergeleitet. denn dort werden Beschwerden bearbeitet. Einschreibeneinwurf direkt nach Nürnberg wäre also die bessere Wahl.


  • 0 Antworten
  • 12. Februar 2023

Die EMail-Adresse findet man auch in der aktuellen AGB.

https://www.o2online.de/assets/blobs/agb/agb-postpaid/

 

 

Die EMail landet bei der Kundenbetreuung.


o2_Micha
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  • 12. Februar 2023

 @Der Knuddeler danke für deinen Post. bs0 hat es ganz gut formuliert.

Für Kundenanliegen bieten wir eine reihe an Kontaktmöglichkeiten an. Bitte nutzt diese ausgiebig. 

@tearsbeforecrying 
Wann und wie eine Mail über die Impressumsseite beantwortet wird können wir nicht sagen. Bitte denkt daran, dass wir keinen offiziellen E-Mail Support anbieten. 

vg
Michael


bs0
Profi
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  • 12. Februar 2023
tearsbeforecrying schrieb:

Die EMail landet bei der Kundenbetreuung.

Sie wird anscheinend manchmal an die Kundenbetreuung weitergeleitet. Es gibt im Forum Nutzer, die berichten, dass sie gar keine Antwort bekommen, andere die den Hinweis bekommen, dass die Adresse nicht für Kundenanliegen verwendet wird, und andere wiederum denen geholfen wird. Scheint also Glückssache zu sein, wer die Mail bearbeitet und was damit passiert.

§ 13 AGB enthält wie im Impressum gesetzliche Pflichtangaben.


  • 0 Antworten
  • 12. Februar 2023
bs0 schrieb:
tearsbeforecrying schrieb:

Die EMail landet bei der Kundenbetreuung.

Sie wird anscheinend manchmal an die Kundenbetreuung weitergeleitet.

 

Wir hatten schon einmal (eigentlich schon mehrmals) diese Diskussion geführt. Beim letzten Mal hatte @Sächsin eine Mail an die Adresse geschickt und es kam eine Eingangsbestätigung von der Kundenbetreuung.

Ich weiß nur nicht mehr (und habe auch keine Lust Seite für Seite nach der Diskussion zu suchen), wer beim letzten Mal von o2 mit uns diskutiert hatte. Damals hieß es auch zu Anfang, dass es keine EMail-Adresse gibt und am Ende wurde (kleinlaut) bestätigt, dass es doch gehen würde. Ging es damals vielleicht um eine Kündigung per EMail?

 

o2_Micha schrieb:

 
@tearsbeforecrying 
Wann und wie eine Mail über die Impressumsseite beantwortet wird können wir nicht sagen. Bitte denkt daran, dass wir keinen offiziellen E-Mail Support anbieten. 

 

Ein Kunde hat das Recht, seinen Vertragspartner zu Vertragsanfragen auf einem einfachen Weg zu erreichen. Und dazu dient die EMail Adresse. 

Das “wann und wie” sagt dann etwas über eure Qualität aus.  Müsst ihr wissen.

 


o2_Micha
  • Moderator
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  • 12. Februar 2023

@tearsbeforecrying ich gebe dir recht, dass Kund:Innen ein einfacher Kontaktweg ermöglicht werden soll, daher bieten wir ein breites Spektrum an Kontaktmöglichkeiten, wie Hotline, Kundenchat, Kontaktformular, über soziale Medien wie FB, Twitter, Instagram, Tiktok, Youtube (um nur einige zu nennen)…. an 😉 Da sollte für jeden etwas dabei sein. 

vg
Michael



 


bs0
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  • 12. Februar 2023

@tearsbeforecryingJa, ich kann mich auch erinnern, dass es eine Diskussion gab, ob man per E-Mail kündigen kann (kann man natürlich, da Textform) und ob man dafür diese Adresse nutzen kann (kann man, aber ohne Gewähr). Damals gab es allerdings kein Kontaktformular und auch keine Online-Kündigung. Es ging zum Teil auch darum, dass ein Unternehmen zwar Kündigungen per E-Mail nicht ablehnen darf, dafür aber keine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen muss.

Die Pflichtangaben im TMG sind diesbezüglich Thema diverser Diskussionen - auch an anderen Stellen - gewesen. Zwar reicht ein Kontaktformular alleine nicht aus (höchstrichterlich, auch auf EU-Ebene  bestätigt), aber es gibt immer noch unterschiedliche Meinungen und ungeklärte Fragen dazu, welche Anliegen über die dort anzugebenden E-Mail-Adresse bearbeitet werden müssen. Ganz unbeantwortet sollte eine E-Mail meiner Meinung nach aber nie bleiben, damit der Kunde ggf. anderweitig Kontakt aufnehmen kann. Oder einfach weiterleiten.


  • 0 Antworten
  • 12. Februar 2023

@bs0 : Genau darum geht es. Wozu genau die EMail Adresse? Wenn es sogar in der AGB steht, muss es ja einen Sinn und einen Zweck haben. Aber welchen?

Hier kommt leider keine Erklärung zu der EMail Adresse. Und wenn der Kunde diese nutzt, dann sollte hier auch kein “wann und wie” kommen. 

Ich weiß auch, dass du den rechtlichen Aspekt berücksichtigst. Ich kann es als einfacher Kunde aber nicht.

 

o2_Micha schrieb:

[...] daher bieten wir ein breites Spektrum an Kontaktmöglichkeiten, wie Hotline, Kundenchat, Kontaktformular, über soziale Medien wie FB, Twitter, Instagram, Tiktok, Youtube (um nur einige zu nennen)…. an 😉 Da sollte für jeden etwas dabei sein. 

 

Wenn es aber “hart auf hart kommt”, dann nützen diese Möglichkeiten auch nichts.

Manche Informationen von der Hotline sind schon als “abenteuerlich” zu bezeichnen und nachweisen kann man später auch nichts.


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  • 18. Februar 2023
bs0 schrieb:

@Der Knuddeler

 

Einwurfeinschreiben an den Vorstand wird nach Nürnberg weitergeleitet. denn dort werden Beschwerden bearbeitet. Einschreibeneinwurf direkt nach Nürnberg wäre also die bessere Wahl.

Achso eine eMail wollen sie nicht lesen aber ein Einschreiben werden sie lesen? Was für eine Logik steckt da dahinter? Da soll ich Geld ausgeben damit die Beschwerde genauso von der normalen Hotline, zwar immer ganz nett aber mit null Möglichkeiten, abgewimmelt wird?


  • 0 Antworten
  • 18. Februar 2023

@Ed1977 

wenn du Portokosten sparen willst,

nutze das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

O2 hat keinen allgemeinen Email-Kundenservice.


bs0
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  • 19. Februar 2023

@Ed1977 Wo habe ich geschrieben, dass du ein Einschreiben schicken solltest? Es ging darum (und nicht mal als Antwort auf einen Beitrag von dir), dass wenn Einschreiben, dann lieber direkt nach Nürnberg. Aber ja, für manche Anliegen ist ein Einschreiben tatsächlich die bessere Wahl.

Du möchtest eine Entschädigung aus Kulanz, o2 hat diese abgelehnt, also möchtest du dich beschweren weil du das nicht fair findest. Du möchtest das ohne Kosten tun, also schickst du deine Beschwerde am besten über das Kontaktformular, dann wird die Fachabteilung diese bearbeiten und dir antworten. Das wurde aber schon mehrfach geschrieben.


o2_Vivian
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  • 22. Februar 2023

Hallo @Ed1977,

ich bedaure sehr, dass du über die erfolgte Entscheidung hinsichtlich deines Entschädigungsantrages verärgert bist. Dies können wir hier in der Community jedoch nicht beeinflussen oder eine Änderung herbeiführen.

Selbstverständlich hast du die Möglichkeit, deinen Unmut bzw. eine Beschwerde hierzu einzureichen. Das Kontaktformular wurde bereits mehrfach genannt und ist in diesem Fall der beste Weg, dein Anliegen einzureichen, sofern du nicht auf den Postweg zurückgreifen möchtest.

Viele Grüße

Vivian


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  • 22. Februar 2023
o2_Vivian schrieb:

Hallo @Ed1977,

Das Kontaktformular wurde bereits mehrfach genannt und ist in diesem Fall der beste Weg, dein Anliegen einzureichen, sofern du nicht auf den Postweg zurückgreifen möchtest.

 

Das Kontaktformular ist sinnlos das wird dann wieder “ganz unten” bearbeitet. Ein netter laber-rhabarber Antworttext und das war es dann. Es kann doch nicht so schwer sein einem Kunden die eMailkontaktmöglichkeit einer höheren Stelle im Konzern zur Verfügung zu stellen. Die sollten dankbar sein das es Kunden gibt die ihnen schreiben was für unfähige Mitarbeiter sie haben, anders kann man eine Ablehnung von Erstattung wegen einer angeblich nicht gemeldeten Störung, bei der ich sogar die Störungsnummer mitgeschickt habe, nicht nennen. Nachher ist wieder die Verwunderung groß warum die Kunden unzufrieden sind.

Ahja eine Möglichkeit der Funklochmeldung wäre auch super, die Karte stimmt nämlich an einigen Stellen nicht.


  • 0 Antworten
  • 22. Februar 2023

@Ed1977 

Es kann doch nicht so schwer sein einem Kunden die eMailkontaktmöglichkeit einer höheren Stelle im Konzern zur Verfügung zu stellen.

 

wer entscheidet dann, wie wichtig die Mail ist?

und wann diese genutzt werden sollte?

Letztlich sitzt da wieder ein Mitarbeiter und sortiert. 🤷


bs0
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  • 22. Februar 2023

Höhere Stellen befassen sich nicht mit deiner Beschwerde sondern leiten sie an die zuständige Fachabteilung weiter.

Du kannst entweder das Kontaktformular nutzen oder einen Brief schreiben.

Funklöcher melden: https://breitbandmessung.de/mobil-testen


o2_Vivian
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  • 25. Februar 2023

Danke für dein Feedback und den Verbesserungsvorschlag zu unseren Prozessen @Ed1977.

Es tut mir leid, dass du mit dem Vorgehen und der Bearbeitung deiner Beschwerde bisher offenbar nicht zufrieden bist. Wenn du sie auf genanntem Weg einreichen möchtest, halte uns über den weiteren Verlauf gerne hier auf Stand.

Solltest du Funklöcher feststellen, kannst du einerseits den von bs0 genannten Link nutzen oder - wenn laut unserer Netzabdeckungskarte eine Verfügbarkeit gegeben sein sollte - auch eine Meldung im Live-Check aufgeben. Es gibt dort ja auch die Möglichkeit, “Kein Empfang” auszuwählen.

Viele Grüße

Vivian


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