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Warum O2 Service
Gelöst

bei Kundenrückgewinnung unerwünschte Drosselung


 

Sehr geehrtes O2 Team,

leider muss ich Ihnen mitteilen das ich sehr enttäuscht über unsere Zusammenarbeit bin. Ich bin bei Ihnen fast 20 Jahre Kunde und habe bis jetzt keine solch negative Erfahrung gemacht.

 

Zum Problem:

  1. Ich habe von Ihrer Kundenrückgewinnung ein Angebot erhalten bei gleichem Preis weiterhin den Tarif zu behalten. Auf die Nachfrage ob die Konditionen und Tarifdetails zu 100% erhalten bleiben, wurde mir positiv bestätigt.
  2. Innerhalb der Widerrufsfrist stellte sich heraus das die Drosselung eine deutlich geringere ist. Und somit ich nach Ablauf der GB nicht wie gewohnt mein Internet nutzen konnte. Ihr Mitarbeiter hat mir telefonisch mitgeteilt sich drum zu kümmern und sie würden sich bei mir melden. Dies geschah nicht!
  3. Auf mein erneutes Anrufen vor ca. 10 Tagen, hat ihr Mitarbeiter mir erzählt es sei der Fehler von O2, und hat mir zugesichert als gegen Leistung mir 24 Monate lang mir zusätzlich 1 GB monatlich kostenlos hinzufügen. Am selben Tag habe ich noch einen GB extra erhalten
  4. Heute habe ich in der Hotline angerufen, da ich nach Verbrauch des GB wieder gedrosselt wurde und kein GB extra bekommen hab. Mir wurde diesmal gesagt, dass es jetzt so ist. Die Zusage ist nirgendwo notiert und niemand war bei dem Gespräch dabei. Also kann man nichts mehr umsetzen. Ich kriege weder die Konditionen, die mir versprochen waren noch die Entschädigung mit dem 1gb monatlich extra.

Dennoch muss ich betonen das alle Mitarbeiter sehr nett waren.

 Ich bitte Sie mir einen Lösungsvorschlag, so dass ich entweder auf einer vernünftigen Surfgeschwindigkeit bin, oder Sie mich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen. Da ich nach §119 BGB „bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles die Willenserklärung nicht abgegeben haben würde.

Vielen Dank im Voraus.

Und hoffe auf vernünftige Zusammenarbeit.

 

 

 

Edit o2_Giulia: verschoben zu o2 Mobilfunk: Vertrag & Tarife

Lösung von o2_Giulia

Hallo @seit20Jahrekunde,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

ich gehe davon aus, dass es sich um deinen Mobilfunkvertrag handelt, und habe deinen Beitrag daher verschoben.

 

Grundsätzlich besteht bei einer telefonisch abgeschlossenen Vertragsverlängerung ein 14tägiges Widerrufsrecht. Hier ist aber erst deutlich später eine Reklamation eingegangen. Wir können daher deinem Wunsch, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, nicht entsprechen.

 

Viele Grüße

Giulia

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4 Antworten

akapuma
Profi
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  • Profi
  • 2708 Antworten
  • 12. November 2020

Hallo seit20Jahrekunde,

geht es bei Dir wirklich um DSL? “1 GB zusätzlich” wäre da ja quasi nichts.

Gruß

akapuma


DerKurti
Lehrling
  • 59 Antworten
  • 12. November 2020

hej,

das mit der Anfechtbarkeit wegen des „Vertragsirrtums“ könnte in sofern schwierig werden, da dir eine Zusammenfassung der Leistungen (?) als Auftragsbestätigung zugesandt bekommen hast. Die entsprechende „Widerrufsbelehrung“ hast Du ja auch erhalten. Du hast ja nicht widerrufen, wenn ich das richtig interpretiere, sondern „nur“ um Anpassung/Korrektur gebeten?

Im Übrigen halte ich eine 1GB-Upgradeentschädigung für den Wegfall der „Weitersurfgarantie“ (?) schon übel schlecht!

Hoffentlich kann Dir hier nich ein faires Angebot zur Lösung unterbreitet werden :)

so long,

K.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • Lösung
  • 16. November 2020

Hallo @seit20Jahrekunde,

 

herzlich willkommen in unserer o2 Community!

 

ich gehe davon aus, dass es sich um deinen Mobilfunkvertrag handelt, und habe deinen Beitrag daher verschoben.

 

Grundsätzlich besteht bei einer telefonisch abgeschlossenen Vertragsverlängerung ein 14tägiges Widerrufsrecht. Hier ist aber erst deutlich später eine Reklamation eingegangen. Wir können daher deinem Wunsch, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, nicht entsprechen.

 

Viele Grüße

Giulia


DerKurti
Lehrling
  • 59 Antworten
  • 16. November 2020

@seit20Jahrekunde 

Hej

wann ist Dir die Widerrufsbelehrung zugegangen? Lässt sich das nachvollziehen?

Wie wichtig ist es Dir, aus dem Vertrag zu kommen?

Wie hoch sind die monatlichen Kosten?

Wird ein Rechen- und Egospiel. Das mit dem Vertragsirrtum scheint schwierig, wird aber eben einzelfallabhänging im Auge des Richters sein. Man muss plausibel diesen Irrtum nachvollziehen können.

Zumeist lassen Firmen sich auf solche Dinge ein, wenn ein Rechtsbeistand diese formuliert und vorträgt. Der möchte aber auch bezahlt werden. Daher die Frage nach Grundgebühr pp. . Prinzipielle Frage, ob man dafür kämpfen möchte. Wenn man das Spielgeld „dafür über“ hat, könnte man es einfach mal versuchen. Z.T. knicken viele Abteilungen ein und akzeptieren irgendeine Regelung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“… 

so long,

K.


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