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Hallo,

ich habe Anfang des Jahres meinen DSL- und meinen Handyvertrag gekündigt. 
Die Kündigung habe ich wenige Tage vorher vorgemerkt. Als ich zur Bestätigung angerufen habe, wurde mir gesagt, die Kündigung sei somit erfolgt. 
Eine schriftliche Bestätigung habe ich nicht erhalten.

Heute habe ich herausgefunden, dass ich stattdessen einen anderen Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten bekommen habe!

Auf Anfrage wurde mir gesagt, dass ich deshalb und nicht wegen der Kündigung angerufen hätte. Ich weiß aber, dass das nicht stimmt. 

Wie kann ich dagegen vorgehen?

 

LG

Widerrufen. Wenn du keine Bestätigung bekommen hast (SPAM-Ordner geprüft?) hast du auch keine Widerrufsbelehrung bekommen und daher läuft die Widerrufsfrist noch.

Verträge sollte man lieber schriftlich kündigen.


Auf Anfrage wurde mir gesagt, dass ich deshalb und nicht wegen der Kündigung angerufen hätte. Ich weiß aber, dass das nicht stimmt. 

Welche Nummer hast Du angerufen? Eine 040-Nr. der Kündigungsstelle?

Widerruf ist der einfachste Weg. Ansonsten könnte auch mal ein Beschwerdebrief mit Abstreitung eines Vertragsschlußes an die Geschäftsleitung sinnvoll sein. 


Welche Kündigungsfristen musst du einhalten?

Wenn du Kündigungsfristen von 3 Monaten hast, aber Anfang des Jahres angerufen hast, dann können deine Verträge auch nicht gekündigt sein.

Du hast für jeden Vertrag die Kündigung vormerken lassen und für jeden Vertrag auch einzeln die angegebenen Rufnummern angerufen und bestätigt?


... und für jeden Vertrag auch einzeln die angegebenen Rufnummern angerufen und bestätigt?

Aua - den Fehler hatten wir schon mal gehabt: mehrere Einzel-Verträge und nur 1x vorgemerkt. Dabei sollte kein mehrfacher Anruf notwendig sein, sondern man muss explizit die jeweiligen Rufnummern bestätigen. Setzt natürlich die vorherige Vormerkung jedes einzelnen Vertrages voraus.


Hallo @Nick Name 

Willkommen in unserer o2 Community. 

Konntest du dein Anliegen mittlerweile mit den Kollegen der Kundenbetreuung klären,

oder sind noch Fragen offen? 

VG Matze 


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