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Warum O2 Service

Keine Entschädigung trotz 117 Tage Mobilfunkstörung!


Hallo zusammen, 

Ich hatte von 20.09.2023 bis 15.01.2023 Netzstörung. Habe alles offiziell vom ersten Tag bei O2 gemeldet und Bestätigung von den bekommen. Am 15.01.2024 hat O2 die Störung behoben und mich darüber informiert, daraufhin habe ich bei O2 ein Antrag auf Entschädigung eingereicht und einiger Zeit später eine Antwort mit einer Absage erhalten, laut O2 war in den 117 Tagen keine Störung länger als 48 Stunden, ist das zu fassen, das heißt für mich es gab über 58 verschiedene Störungen?

Kann einer mir dabei helfen? Hat einer auch schon sowas erlebt? 

 

VG Alex 

 

o2_Giulia, 02.03.2024, 14:16: verschoben von Austausch rund um die O₂ Community zu O₂ Mobilfunk: Rechnung

35 Antworten

bs0
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  • 27. Februar 2024

Was für Hilfe erwartest du hier genau? Berücksichtigt bei einer Gutschrift werden nur Komplettausfälle von mindestens 3 Tagen am Stück. o2 scheint protokolliert zu haben, dass das nicht der Fall war, du kannst natürlich Nachweise erbringen, dass die Komplettausfälle länger andauerten. 


poales
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  • 27. Februar 2024

@Alex20 

hi, was hat während der Störung nicht funktioniert?

Telefonie, Datennutzung?


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  • 27. Februar 2024

Kein Netz, kein Internet, konnte mit dem Handy nichts machen. 


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  • 27. Februar 2024

Es waren 117 Tagen, es doch egal, ob es ein Fehler oder 100 waren, ich hatte 117 Tage nur Probleme gehabt 

 

Edit o2_Kathi 29.02.24 / 14:55 Uhr Vollzitat entfernt


bs0
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  • 27. Februar 2024

Bitte keine Vollzitate!

Nein, ist nicht egal. Es müssen eben Komplettausfälle von mindestens 3 Tagen am Stück sein. Wenn du mit der Ablehnung nicht einverstanden bist, kannst du widersprechen und um erneute Prüfung bitten.


o2_Kathi
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  • 29. Februar 2024

Moin @Alex20. Ich heiße dich hier in unserer Community herzlich willkommen 🤗

Sehr vorbildlich, dass du die Störung direkt am ersten Tag bei uns gemeldet hast.

Du hattest also durchgängig kein Netz an deiner Kontaktadresse vom 20.09.23 bis 15.01.24 - richtig?

Oder hat es zwischenzeitlich funktioniert / hast du zwischendurch Bestätigungen zur Störungsmeldung bekommen das es wieder funktioniert?

Wie bs0 bereits geschrieben hat, geht es bei dem Entschädigungsantrag um den Komplettausfall eines Dienstes für 3 oder mehr Tage am Stück.

Lieben Gruß

Kathi

 


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  • 29. Februar 2024

Ich hatte in diesem Zeitraum kein Internet, konnte nicht mal google Startseite aufrufen 


o2_Kathi
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  • 5. März 2024

Hallo @Alex20,

ich möchte mir das gerne genauer anschauen und ggfs. eine Reklamation dazu für dich einreichen.

Ich benötige noch ein paar Daten von dir und habe dir jetzt eine persönliche Nachricht geschrieben.

Melde dich bitte hier wieder wenn du Zeit hattest mir zu antworten 😊 Danke.

Viele Grüße

Kathi


o2_Kathi
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  • 6. März 2024

Danke für deine schnelle Antwort @Alex20 🙂

Im Ablehnungs-Schreiben von uns steht “Bei der von Ihnen gemeldeten und von unseren Technikern behobenen Einschränkung waren die Dienste weiterhin teilweise nutzbar. Das haben unsere Techniker geprüft.”

Du hast hier mitgeteilt, dass du im gesamten genannten Zeitraum kein Netz / keine mobile Internetverbindung hattest. Ich habe deine Reklamation zur Ablehnung der Entschädigung jetzt an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Es wird erneut geprüft. Du bekommst dann auch wieder eine schriftliche Antwort von uns, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Bist du damit einverstanden?

LG Kathi


Castiel
Superstar
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  • 6. März 2024

Hallo @Alex20,

nur ohne Beweise wird man seitens der zuständigen Abteilung wohl bei seiner Meinung bleiben “Bei der von Ihnen gemeldeten und von unseren Technikern behobenen Einschränkung waren die Dienste weiterhin teilweise nutzbar. Das haben unsere Techniker geprüft”.

Wäre besser gewesen wenn du Screenshots gemacht hättest samt Datum, Uhrzeit, über ein WLAN Netzwerk oder Hotspot (von anderen mit funktionierendem Netz) auf welchem man deinen Standort erkennt.

Ich weiß ist mühsam und es macht so gut wie keiner, aber in solchen Fällen dann eine Entschädigung einfordern wenn der Netzbetreiber behauptet das man teilweise das Netz nutzen konnte ist schwierig.

Drücke die Daumen das du dennoch etwas auf “Kulanz” bekommst.

 

 

VG


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  • 6. März 2024
o2_Kathi schrieb:

Danke für deine schnelle Antwort @Alex20 🙂

Im Ablehnungs-Schreiben von uns steht “Bei der von Ihnen gemeldeten und von unseren Technikern behobenen Einschränkung waren die Dienste weiterhin teilweise nutzbar. Das haben unsere Techniker geprüft.”

Du hast hier mitgeteilt, dass du im gesamten genannten Zeitraum kein Netz / keine mobile Internetverbindung hattest. Ich habe deine Reklamation zur Ablehnung der Entschädigung jetzt an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Es wird erneut geprüft. Du bekommst dann auch wieder eine schriftliche Antwort von uns, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Bist du damit einverstanden?

LG Kathi

Ich hätte gerne eine detaillierte Beschreibung was, wie lange defekt war und wann es genau repariert wurde, und gerne auch eine Erklärung was "teilweise nutzbar" heißen soll, ich konnte über den gesamten Zeitraum keine App aufrufen und keine Webseite laden, über streaming Dienste ganz zu schweigen.

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 6. März 2024

Wird man dir vermutlich nicht aushändigen.

 

Wenn du denkst, dass du zu Unrecht keine Entschädigung bekommen hast, wird dir evt. die BNetzA, die Schlichtungsstelle oder ein Gericht weiter helfen. Beachte, dass du deine Forderung auch beweisen können solltest. 


o2_Kathi
  • Moderatorin
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  • 6. März 2024

Ich habe das in der Reklamation zur Ablehnung genau so dokumentiert für dich, @Alex20 

Inwiefern du da genaue Infos zu bekommen wirst kann ich dir leider nicht sagen.

Lass uns bitte die Bearbeitung und Rückmeldung an dich erneut abwarten 🙂

LG Kathi


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 6. März 2024

Lass uns bitte die Bearbeitung und Rückmeldung an dich erneut abwarten 

 

Oder man verleiht der Sache etwas Nachdruck. Spart Zeit. 


bs0
Profi
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  • 41796 Antworten
  • 6. März 2024

o2 wird dir bestimmt keine internen Daten zu Technikeinsätzen geben. Teilweise nutzbar heißt, dass der Dienst nicht komplett ausgefallen war (gem. TKG die Grundlage für eine Entschädigung). Bedenke dabei, dass eine Basisstation, die aufgrund einer Störung eine schwache Leistung liefert, teilweise nutzbar ist, auch wenn bei dir an deinem Standort faktisch nichts ging.

Warte erstmal die Rückmeldung der Fachabteilung ab. Eventuell kommt man dir doch noch - ggf. aus Kulanz - entgegen. Wenn nicht: Da du die Ansprüche hast, musst du diese auch mit entsprechenden Nachweisen begründen. Kannst du das? Dann schicke alles was deine Forderung unterstützt an o2.


o2_Kathi
  • Moderatorin
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  • 8. März 2024

Hallo @Alex20 🙂

Die von mir eingereichte Reklamation zur Ablehnung wurde bereits abschließend bearbeitet.

Das Antwortschreiben dazu wirst du bald in deinem Briefkasten haben.

Die erneute Prüfung dazu ergab dasselbe Ergebnis. Bei der von dir gemeldeten und von unseren Technikern behobenen Einschränkung waren die Dienste weiterhin teilweise nutzbar. Das haben unsere Techniker geprüft. Genau das wurde dir ja auch bereits mitgeteilt.

Da das Gebiet von umliegenden Stationen versorgt werden konnte und es nur zu Kapazitätseinschränkungen kam, ist die Störung insgesamt nicht Entschädigungsberechtigt nach § 58 des Telekommunikationsgesetzes.

Viele Grüße

Kathi


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 8. März 2024

Das Gesetz verbietet es den Anbietern aber nicht, bei Einschränkungen eine Entschädigung zu zahlen. Es muss ja kein voller Ausgleich sein. 

 

O2 bestätigt, dass es Einschränkungen gibt, die Dienste nur teilweise nutzbar wären und kassiert dennoch voll ab. Ist doch nicht kundenfreundlich.

 

Wenn ich das lese “nur Kapazitätseinschränkungen”. 


  • Autor
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  • 8. März 2024

O2 ist das Letzte, Kündigung ist raus.

Werde Verbraucherschutz anschreiben 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 8. März 2024

Kannst dir leider klemmen. Rechtlich ist o2 da derzeit auf der sicheren Seite.


  • Autor
  • Neuling
  • 11 Antworten
  • 8. März 2024
bielo schrieb:

Kannst dir leider klemmen. Rechtlich ist o2 da derzeit auf der sicheren Seite.

Kündigung ist raus, mir egal, danke für deine Nachricht 


bs0
Profi
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  • 41796 Antworten
  • 8. März 2024

Kündigen kannst du natürlich, ist ja dein gutes Recht, @bielo meinte, glaube ich, dass eine Beratung bei der Verbraucherzentrale nichts bringt. Kulanz kann man ja nicht einfordern.

Ob du bei einem anderen Anbieter ein anderes Ergebnis erreicht hättest?


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6544 Antworten
  • 13. März 2024

Hallo @Alex20,

ich verstehe, dass du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist.

Mehr können wir hier nicht tun. Schade, dass du gekündigt hast. Deine Kündigung wurde nun fristgerecht zum nächstmöglichen Kündigungsdatum eingetragen.

Auch wenn es hier zu keiner gewünschten Lösung für dich kam kannst du dich gerne jederzeit wieder hier an uns wenden 🤗

Liebe Grüße

Kathi 


  • Autor
  • Neuling
  • 11 Antworten
  • 13. März 2024

O2 ist so erbärmlich, nach der Kündigung, sofort klingelt eine O2 Nummer +4917688854800 und legt wieder auf und dass mehrmals jeden Tag.

Zum Glück hat man Spam Schutz. 

 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41796 Antworten
  • 13. März 2024

Blockiere einfach die Nummer im Handy. Oder stelle im Kundenportal ein, dass du nicht per Telefon kontaktiert werden möchtest.


  • Autor
  • Neuling
  • 11 Antworten
  • 13. März 2024

Bring nichts, hab das letzte mal bei o2 mehrmals darum gebeten, ohne Erfolg


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