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Warum O2 Service
Frage

o2 zahlt Guthaben nicht aus


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34 Antworten

  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 24. Januar 2023

Ja, ich hatte noch Guthaben von alten Anbieter auf meiner portierten Mobilfunknummer


  • 0 Antworten
  • 24. Januar 2023

Wenn beim alten Anbieter ein Guthaben vorhanden ist, muss man es sich selber beim alten Anbieter  holen (auszahlen lassen). Ein Guthaben wird nicht mit der Mobilfunknummer auf den neuen Anbieter übertragen.


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 24. Januar 2023

...und es bleibt der Vorwurf einer miesen Beratung. O-Ton: "wenn Die den Vertrag kündigen, bekommen Sie das Guthaben, was auf ihrem Vertrag ausgewiesen ist, ausgezahlt!"

Gut, dass ihr euch alle so viel besser auskennt und die Service Mitarbeiter von o2 dann leicht einer Falschberatung oder bewussten Lüge?!  hättet überführen können, denn ich habe diese Auskunft von mehreren Mitarbeiterinnen von o2 zu unterschiedlichen Zeitpunkten mitgeteilt bekommen. 


  • 0 Antworten
  • 24. Januar 2023

Wenn ein Vertrag gekündigt wird und es ist Guthaben vorhanden, dann kann man sich dies auszahlen lassen. Vorher muss aber die Art des Guthabens geprüft werden.

Nehmen wir einmal an, du hattest eine Rechnung von 30 Euro und du hast aus versehen 130 Euro überwiesen. Die verbleibenden 100 Euro kann man sich auszahlen lassen oder mit der kommenden Rechnung verrechnen lassen. Guthaben, welches ein Geschenk sind (zum Beispiel Wechselbonus, weil du deine Rufnummer mitgebracht hast) werden nicht ausgezahlt.

 

Da es kein Geld aus deinem eigenen Portemonnaie ist, verstehe ist deine Aufregung nicht.

Oder: Du hast nichts bezahlt, also bekommst du auch nichts zurück.


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21711 Antworten
  • 24. Januar 2023

Hallo @Rick2022 ,

ich kann deinen Unmut verstehen.
Mein Kollege Micha hat dir hier ja schon den Fall konkret erklärt.
Tatsächlich sind Gesprächsguthaben, auch wenn sie in Form von Guthaben auf deinem Kundenkonto zu sehen sind, 
nicht auszahlbar. 

tearsbeforecrying hat es dir ja auch schon gut erklärt, wie es mit dem Guthaben der Portierungsgutschrift aussieht. 
Auch dieses ist ein Guthaben, welches nicht ausgezahlt werden kann. 

Auch wenn das für dich alles nicht so toll aussieht, haben wir hier jedoch keine Handlungsmöglichkeit,
bzgl. einer Auszahlung. 

Liebe Grüße Maria


  • Autor
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 24. Januar 2023

Meine Handlungsmöglichkeit ist, Auskunft und Beratung von o2 künftig anzuzweifeln und erst von Dritten überprüfen zu lassen. Sehr vertrauenswürdig und sehr kundenfreundlich von euch. 


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21711 Antworten
  • 25. Januar 2023

Hallo @Rick2022 ,

das ist es zu einer solchen Fehlauskunft gekommen ist, soll so natürlich nicht sein.
Wir haben das hier intern weitergeleitet, damit das noch mal an alle Kolleg:innen weitergeleitet wird.

Liebe Grüße Maria


  • 0 Antworten
  • 25. Januar 2023
Rick2022 schrieb:

Meine Handlungsmöglichkeit ist, Auskunft und Beratung von o2 künftig anzuzweifeln und erst von Dritten überprüfen zu lassen. 

 

Nicht anzweifeln, sondern selber prüfen. Am Telefon kann einem was erzählt werden. Man weiß dann nie, ob es vorsätzlich, bewusst, unbewusst oder Unkenntnis ist.

Ich hatte einmal die Behördenhotline angerufen. Es ging um etwas, was auf der Webseite einer Behörde stand und man konnte es unterschiedlich auslegen. Ich hatte meine Frage konkret gestellt und von der anderen Seite kam “Nö, so etwas gibt es gar nicht! Woher haben sie diese Information überhaupt?” - “Natürlich von ihrer eigenen Webseite”. Dann gab es ein “Warten sie einmal...” - Warteschleife - “Hmm, richtig. So etwas gibt es…..”

 

Hier im Forum wird zum Teil auch viel geschrieben. Nach einigen Nachfragen erscheinen machen Dinge in einem anderen Licht.


o2_Maria
  • Moderatorin
  • 21711 Antworten
  • 26. Januar 2023

Hallo zusammen, 

warum es hier nun zu dieser Fehlinformation gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen. 
Daher haben wir es noch mal weitergeleitet, damit alle Kolleg:innen hier in Zukunft Bescheid wissen. 

Liebe Grüße Maria


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