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Sonderkündigungsrecht wegen nicht vorhandener Netzabdeckung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 15 Jahren Kundin bei O2 und war seither mit dem Service und den Leistungen zufrieden. Nun bin ich zum 01. August 2020 aus einer Großstadt in ein 400-Seelendorf gezogen. Hier habe ich leider weder Telefon- noch Internetempfang. Auf dem Dispaly meines Telefons steht immer nur “Kein Netz”. Um jmd. anzurufen oder gar zu surfen, muss ich ins Auto steigen und etwa einen Kilometer von zu Hause wegfahren.

Daher sehe ich mich gezwungen, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und meinen Vertrag zu kündigen. Telefonisch wurde mir gesagt, ich solle mich schriftlich an Sie wenden, damit Sie den Sachverhalt überprüfen können.

Der Handyvertrag läuft allerdings auf meine Mutter. Sie hat den Vertrag damals unterschrieben, da ich 14 Jahre alt und somit nicht volljährig gewesen bin. Ich war jedoch von Anfang an alleinige Nutzerin des Telefons bzw. des Vertrags. Sie werden in den Unterlagen sehen, dass auf den Namen meiner Mutter zwei weitere Verträge, ihr eigener Handyvertrag  und der meiner Schwester weiter läuft. Meine Mutter hat Ihnen letzte Woche eine Email mit Schilderung der Sachlage und Bitte um Kündigung geschickt, allerdings bisher keine Antwort erhalten.

Ich möchte Sie bitten, in dieser Sache Kontakt zu mir aufzunehmen.

Vielen Dank und viele Grüße

Galiri

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Lösung von stefanniehaus 8 September 2020, 22:32

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12 Antworten

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Abzeichen +3

Dass keine Antwort auf eine Email erfolgt ist, dürfte daran liegen, dass die Kundenbetreuung gar nicht per Email erreichbar ist.

 

Im genannten Fall liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ein Mobilfunkvertrag garantiert keine Netzabdeckung an einem bestimmten Ort.

 

Deine Mutter kann sich schriftlich an o2 wenden mit der Bitte um Kulanz. Dann wird man das entsprechend prüfen. Die Chancen sind im Mobilfunkbereich aber eher gering, insbesondere wenn die Probleme nicht durch Abschaltung eines Sendemastes durch o2 sondern durch einen Umzug entstanden sind.

Vielen Dank für die Antwort. Wir werden uns schriftlich an O2 wenden und bitten, unser Anliegen zu prüfen.

Viele Grüße 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Bedenke aber: Wenn deine Mutter als Vertragsinhaberin nicht umgezogen ist, sind die Chancen noch geringer, also eigentlich gleich null.

Benutzerebene 7
Abzeichen +6

Hallo @Galiri 

eine weitere Möglichkeit wäre es sicherlich noch, einfach WIFI-Calling zu nutzen:

https://g.o2.de/wifiCalling

Das müsste man lediglich im Smartphone einschalten, und dann wärst du auch ohne Mobilfunknetz, ganz normal unter deiner Rufnummer erreichbar, und kannst telefonieren.

(verfügbares WLAN vorausgesetzt)

 

Viele Grüße :relaxed:

Tom

 

Danke, leider haben wir auch grad kein WLAN. Wir haben sogar von der Telekom ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt bekommen (DSL, WLAN und Mobilfunkvertrag meines Freundes), da auch die dort keine Netzabdeckung gewährleisten können :/ 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Für DSL (WLAN hat mit dem Internetprovider nichts zu tun;-)) gibt es in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Beim Mobilfunkvertrag gibt es keins, also war die Telekom wohl sehr kulant. Aber ich nehme an, der Vertrag war auch in seinem Namen.

Benutzerebene 3

Dass keine Antwort auf eine Email erfolgt ist, dürfte daran liegen, dass die Kundenbetreuung gar nicht per Email erreichbar ist.

 

Im genannten Fall liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Ein Mobilfunkvertrag garantiert keine Netzabdeckung an einem bestimmten Ort.

 

Deine Mutter kann sich schriftlich an o2 wenden mit der Bitte um Kulanz. Dann wird man das entsprechend prüfen. Die Chancen sind im Mobilfunkbereich aber eher gering, insbesondere wenn die Probleme nicht durch Abschaltung eines Sendemastes durch o2 sondern durch einen Umzug entstanden sind.

@stefanniehaus :

Ich kenne deine genaue Rolle hier nicht, aber ich denke die Punkte bedürfen einer Diskussion, weil ich einen ähnlich gelagerten Fall habe.

  1. Ist es schon ein wenig kurios, dass Anfragen per Mail nicht bearbeitet werden und von einer schriftlichen Kommunikation komplett Abstand genommen wird. Als moderner Netzbetreiber löst man Probleme per Telefon, Chat, WhatsApp etc. In meinem Fall wurde mir aber ernsthaft mehrfach gesagt, ich soll per Brief (!) oder Fax (!) mich an die Kundenbetreuung wenden. Muss es denn alles so formal sein? Vielleicht auch noch mit Einschreiben und Rückschein?
  2. Gemäß Bundesnetzagentur sollte O2 Ende 2019 97 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s LTE versorgen. Da sind wir noch meilenweit entfernt. Ich gebe dir Recht, dass ein Mobilfunkvertrag keine Netzabdeckung an einem bestimmten Ort garantieren kann, aber auch ein 400-Seelen-Dorf gehört zu den 97 %! Wenn sich O2 entscheidet, die Kunden dort hinten runter fallen zu lassen, sollte man hier kulant reagieren.
  3. Wie sähe der Fall aus, und das betrifft mich, wenn ein Umzug von einer Kleinstadt in eine Großstadt erfolgte und dort keine 50 Mbit/s per LTE verfügbar sind? Geht das auch noch unter “Netzabdeckung an einem bestimmten Ort durch”? Die Probleme sind durch den Umzug entstanden, sind aber eigentlich Probleme bei O2. Wenn es hier keine O2-Kunden gäbe, hätte ich sicher schnelleres Netz, aber das haben Städte nun einmal so an sich, dass sich dort etwas mehr Kunden als nur 400 tummeln….
Benutzerebene 7
Abzeichen +7

zu 1: o2 hat vor einigen Jahren beschlossen, bei der Kundenbetreuung auf die E-Mail-Kommunikation weitgehend zu verzichten, weil zu viele Kunden es wohl nicht schaffen, E-mails so zu schreiben, dass eine zeitnahe Bearbeitung möglich ist. Leider sieht man das auch oft genug hier im Forum. Rückfragen sind in einem Forum aber einfacher und schneller als per E-Mail wo eine einfache Anfrage Tage in bearbeitung sein kann. Für bestimmte Situationen wäre es gut ein Kontaktformular zu haben, aber auch das scheint o2 nicht anbieten zu wollen. 

In bestimmten Situationen ist es alleine aufgrund der Beweislast sinnvoll, schriftlich per Einschrieben (Einwurfeinschreiben reicht, heutzutage ist der Rückschein überflüssig und verzögert auch noch die Zustellung) an den Vertragspartner zu wenden - z.B. Fristsachen wie Kündigungen und Fristsetzungen, oder alles, was aufgrund einer eventuellen rechtlichen Auseinandersetzung als Nachweise verwendet werden könnte.

zu 2: Genau, aus Kulanz, aber das Problem hier ist, dass die Vertragsinhaberin gar nicht umgezogen ist.

zu 3: Das kommt auch darauf an was vertraglich vereinbart ist.

Benutzerebene 3

zu 1: o2 hat vor einigen Jahren beschlossen, auf die E-Mail-Kommunikation zu verzichten, weil zu viele Kunden es nicht schaffen, E-mails so zu schreiben, dass eine zeitnahe Bearbeitung möglich ist. In bestimmten Situationen ist es alleine aufgrund der Beweislast sinnvoll, schriftlich per Einschrieben (Einwurfeinschreiben reicht, heutzutage ist der rückschein überflüssig) an den Vertragspartner zu wenden - z.B. Fristsachen wie Kündigungen, Fristsetzungen oder alles, was eventuell aufgrund einer eventuellen rechtlichen Auseiandersetzung als Nachweise verwendet werden könnte.

zu 2: Genau, aus Kulanz, aber das Problem hier ist, dass die Vertragsinhaberin gar nicht umgezogen ist.

zu 3: Das kommt auch darauf an was vertraglich vereinbart ist.

Zu 1.: So wie bei einer ordentlichen Kündigung, die einfach per Klick geht und anschließend noch per Telefon bestätigt werden muss, könnte es auch in dem Fall gehen. Es sind doch alles vernünftige Menschen könnte man meinen, da muss man doch nicht mit altmodischen Kommunikationsmitteln kommunizieren, nur damit hinterher ein Rechtsanwalt Geld damit verdienen kann. Bringt es mehr, wenn ich O2 einen Liebesbrief schreibe? Mit schönen Blümchen und nem Netz? Dann mache ich auch das. Nur meiner Meinung nach sollte es ausreichen, wenn sich ein Kunde mehrfach an den Kundenservice wendet, dass das Anliegen an eine höhere Ebene weitergeleitet wird.

zu 2.: Ja, in dem Fall ist es schwierig.

zu 3.: Vereinbart wurde ein DSL-Ersatz in meinem Fall oder im o.g. Fall ein Mobilfunkvertrag. Telefonica hat bei Ersteigerung der Frequenzen vereinbart, die an 97 % der Haushalte auch auszurollen und zur Verfügung zu stellen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Müßige Diskussion , Mobilfunk ist  nicht regional sondern Deutschland weit. 
 

wenn du einen Vertrag machst, in einem unversorgtem Gebiet, ist das persönliches Pech, hättest vorher testen können. 

Hallo @Galiri :relaxed:

 

@stefanniehaushatte die richtige Antwort schon geschrieben, deine Mutter kann eine Sonderkündigung schriftlich bei uns einreichen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht zwar nicht, aber nach einer Prüfung könnte es evtl. auf eine Kulanzentscheidung hinauslaufen.

 

Die Adresse ist folgende:

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

 

Bei Fragen, melde dich gerne bei uns. :blush:

 

Viele Grüße,

Michi

Hi @Tobi82x :smiley:

 

zum Thema Service und Kundendienst-Kanälen hatten wir vor Kurzem schon eine Diskussion in unseren o2 News.

Wenn dich das Thema interessiert, schaue gerne mal auf https://hilfe.o2online.de/o2-news-3/o2-my-service-service-wie-du-ihn-willst-536715 vorbei. :wink:

 

Gruß,

Michi

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