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Warum O2 Service
Frage

Widerspruch gegen Umzugskosten und fehlerhafte Kündigungsfrist


Betreff: Widerspruch gegen Umzugskosten und fehlerhafte Kündigungsfrist

 

Sehr geehrtes Serviceteam,

 

meine Kündigung wurde Ihrerseits zum 04.04.2025 bestätigt. Ich bin jedoch bereits zum 01.02.2025 umgezogen und habe zu diesem Zeitpunkt auch den Umzugsservice bei Ihnen beantragt, welcher mir zusätzlich berechnet wurde. Gegen diese Berechnung habe ich bereits Widerspruch eingelegt, jedoch bis heute keine Rückmeldung erhalten.

 

Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass der Anschluss ab dem 01.02.2025 nicht mehr genutzt werden konnte, da ich nicht erst zum 04.04.2025, sondern bereits im Februar umgezogen bin. Daraus ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht, welches ich in Anspruch genommen habe – und meine Kündigung hätte somit zum 01.02.2025 wirksam werden müssen.

 

Stattdessen wurde ich immer wieder von einem Ansprechpartner zum nächsten weitergeleitet, ohne klare Auskunft. Die Kommunikation ist mehr als enttäuschend und inakzeptabel – jeder erzählt etwas anderes, und niemand scheint Zugriff auf vollständige Informationen zu haben.

 

Ich fordere Sie daher auf

 

  • die Umzugskosten vollständig zu erstatten,
  • die Mahngebühren zurückzunehmen,
  • und die Kündigung rückwirkend auf den 01.02.2025 zu datieren.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

16 Antworten

Sandroschubert
Legende

Hier im Forum kannst du keine Fristen setzen. Wende dich schriftlich an O2. Ob eine rückwirkende Kündigung auf 2014 erfolgt wage ich zu bezweifeln.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 16. April 2025

Entschuldige es handelt sich um das Jahr 2025 nicht 2014. und leider habe ich bereits unzählige Briefe Mails und Telefonate geführt. Was leider nie zielführende war und mir jeder irgend etwas versprochen hatte und es nie eingehalten hat. 


Bollermann
Star
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  • 27360 Antworten
  • 16. April 2025

Hallo ​@Cala1994 

Wieso ein Sonderkündigungsrecht? 

Im Falle dessen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat ab Datum des tatsächlichen Umzuges, also bestätigter amtlicher Ummeldung. Somit zum 1.3.25 

Konnte der Anschluss in der neuen Wohnung nicht geschaltet werden? 


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 16. April 2025

Hi, Sonderkündigung deswegen da es in meiner neuen Wohnung noch garkeine Leitung gibt und mir das von meinem Vermieter bestätigt wurde. Wir sind am 1.2 eingezogen in paar Tage später haben wir uns umgemeldet. Sprich ab dem 1.2 konnte ich kein Internet mehr nutzen und o2 bewilligt die Kündigung zum 4.4???? Obwohl alles eingereicht wurde was nötig war und ich soll noch zusätzlich die umzugskosten zahlen?? Da hörts bei mir echt auf. 


Sandroschubert
Legende

Es gilt nicht was der Vermieter dir bestätigt. Man muss einen Umzugsauftrag stellen. Danach erfolgt eine Prüfung ob geschaltet werden kann oder nicht. 


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 16. April 2025

Das wurde doch alles gemacht. 2mal waren Techniker vor Ort und haben mir immer das gleiche gesagt. Das muss gebaut werden. 


Bollermann
Star
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  • 27360 Antworten
  • 16. April 2025

@Cala1994  dennoch gilt bei Sonderkündigungsrecht ab Umzug 1 Monat (bis 2021 musste man sogar noch 3 weitere Monate bezahlen) Kündigungsfrist. 

Wurde die reguläre Kündigung zum 4.4. bestätigt oder die außerordentliche Kündigung? 


Klaus_VoIP
Legende
  • 31982 Antworten
  • 16. April 2025

Der einzig valide Punkt ist aus meiner Sicht die Umzugsgebühr, denn ohne eine erfolgte Umzugsleistung auch kein Honorar dafür.

Ansonsten stellt sich die Frage wann die Ummeldebestätigung bei o2 eingegangen ist und bearbeitet werden konnte. Kann das Anfäng März gewesen sein? Dann würde es passen!


FrankGibson241
Neuling

Hallo,

es scheint, dass du Probleme mit deiner Kündigung und den Umzugskosten hast. Du bist bereits im Februar umgezogen, aber die Kündigung wurde erst zum 04.04.2025 bestätigt. Fordere schriftlich die Rückerstattung der Umzugskosten und Mahngebühren sowie eine Rückdatierung der Kündigung auf den 01.02.2025. Falls keine Antwort kommt, erwäge rechtliche Schritte oder eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 16. April 2025

Hallo ​@Cala1994,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe mir deinen Fall gerne einmal angeschaut, für die Verzögerung bei der Bearbeitung deiner Reklamation möchte ich mich ausdrücklich entschuldigen.

Inzwischen sind aber sowohl die Umzugsgebühren als auch die monatlichen Grundgebühren für den Festnetzanschluß ab ab dem 03.03.2025 gutgeschrieben worden. Die Bestätigung zu der Gutschrift wurde dir bereits am 26.03.2024 per E-Mail geschickt.

Außerdem hatten unsere Mitarbeiter noch einmal einen Brief an dich versendet. Ist dieser bisher nicht bei dir angekommen?

Soweit ich es sehen kann, ist also bereits alles erledigt. Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße

Giulia


Bollermann
Star
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  • 27360 Antworten
  • 16. April 2025

@FrankGibson241 

1.2. umgezogen + 1 Monat = frühestens Anfang März.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 16. April 2025

Betreff: Widerspruch gegen Umzugsgebühr vom 03.03.2025 (Kundennr. xxxxxxxxxx)

 

Sehr geehrtes O2-Team,

 

mit Ihrer Rechnung vom 18.03.2025 (Rechnungsnummer xxxxxxxxx/xx) wurde mir eine Umzugsgebühr in Höhe von 49,99 € in Rechnung gestellt. Ich widerspreche dieser Forderung ausdrücklich.

 

Ich bin am 01.02.2025 in meine neue Wohnung umgezogen. Laut schriftlicher Bestätigung meines Vermieters ist dort kein Internetanschluss über Ihre Infrastruktur möglich – entsprechend war eine Nutzung Ihres Anschlusses am neuen Wohnort nicht möglich.

 

Da der Umzug technisch nicht erfüllbar war, hätte keine Gebühr berechnet werden dürfen. Bitte stornieren Sie die Gebühr und bestätigen Sie mir dies schriftlich.

 

Das Schreiben des Vermieters liegt bereits vor. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Edit o2_Kurt 20.04.25 / 14:21h - persönliche Daten entfernt


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 16. April 2025

Ich habe lediglich eine Kündigungsbestätigung per Post erhalten für eine Kündigung zum 04.04.2025


o2_Kurt
  • Moderator
  • 18697 Antworten
  • 20. April 2025

Hi ​@Cala1994 ,

das Kündigungsdatum wird sich rückwirkend nicht ändern lassen. Konntest du die Guthabenbuchung schon nachvollziehen und ggf, anhand der Rechnung sehen?
Sollte das Schreiben nicht bei dir angekommen sein, können wir gerne einen erneuten Versand beantragen.

Viele Grüße
Kurt


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 20. April 2025

Hallo Kurt,

auf der Rechnung vom 18.3.2025 ist aber allerdings die Umzugsgebühr noch mit drin welche in der Mahnung im Betrag noch übernommen wurde. 
Also sind die 49,99€ noch nicht storniert worden. Bisher wurde der Grundtarif des Internets storniert. 

Liebe Grüße! 


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • 24346 Antworten
  • 23. April 2025

Ich habe direkt noch einmal nachgeschaut ​@Cala1994. Die Guthabenbuchung vom 26.03. von insgesamt 68,55€ wurden mit deiner aktuellen Rechnung vom 17.04.25 verrechnet. Zu sehen ist die Buchung auf der Seite 3 unter “Beträeg aus dem Vormonat”. Hast du das schon gesehen?
Liebe Grüße Bianca

 


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