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Warum O2 Service
Frage

Wieso ignoriert o2 Widerrufe


Mit Erstaunen habe ich hier gelesen, wie Kunden, die hier von ihren Problemen mit dem Widerruf erzählt haben, mit einer Teilschuld belegt wurden.

 

Ich war am 20.03.2025 in einem o2 Shop, da meine Mutter ihre PIN für ihre SIM Karte verloren hatte. Da mir jeden Monat 24,99€ zusätzlich zu meinem DSL Vertrag abgezogen wurden, dachte ich, ich hätte den Vertrag meiner Mutter über mein Konto laufen lassen. Im Shop stellte ich fest, dass sie ihren Vertrag selber bezahlt und ich seit Jahren einen Mobilvertrag bezahlt habe, den ich nie haben wollte, der damals mit großem Kampf gekündigt war, aber das war mein Pech, da hatte ich nicht gut genug drauf geachtet.

Jedenfalls sagte man mir im Shop, ich würde für meinen DSL Vertrag und für Mamas Vertrag zu viel bezahlen bei o2. 
Ich habe gefragt, ob ich den Vertrag meiner Mutter ändern kann, wenn sie nicht dabei ist und nach Angabe ihrer letzten vier Zahlen der Bankverbindung war das ok.

20.03.2025:

  • Wechsel des bestehenden DSL Vertrags in einen günstigeren
  • Wechsel des o2 Mobilvertrags meiner Mutter in einen günstigeren
  • Wechsel meines Mobilvertrags zu o2


Zuhause fiel mir auf, dass alle Verträge auf mich liefen und nicht der meiner Mutter bei ihr geändert wurde wie abgesprochen. Zusätzlich wurde meine Mutter am Telefon von einem Mitarbeiter von o2 ziemlich angegangen, warum sie gekündigt hat. 

27.03.2025:

Widerruf der drei Verträge an die im Vertrag genannte Mailadresse samt Eingangsbestätigung 

Dann wurde bei meiner Mutter die neue, nie eingelegte SIM Karte aktiv geschaltet durch o2, wodurch meine Mutter ihre Rufnummer nicht mehr hatte

Nach telefonischer Rücksprache lag mein Widerruf vor und wurde bearbeitet.

Zwischenzeitlich erhielt meinte Mutter Anpassungen der Vertragskonditionen, obwohl ihr ursprünglicher Vertrag gekündigt war. Also haben wir o2 angeschrieben, warum sie Anpassungen bekommen hat, sie habe ja keinen Vertrag mehr bei o2. 
Die Antwort war, dass meine Mutter den Vertrag im Shop am 02.04.2025 abgeschlossen habe und ich das nur da widerrufen könne. Da meine Mutter mit ihren 80 Jahren gar nicht in der Lage ist, alleine in den Shop zu gehen und alleine nie da war, habe ich o2 gesagt, dass ich nichts widerrufen muss, da sie nie einen Vertrag abgeschlossen hat.

Daraufhin hat o2 die Zusatzoptionen gestrichen und sich für das Missverständnis entschuldigt, der Grundvertrag blieb aber bestehen. Das geht jetzt zum Anwalt.

 

08.04.2025:

Ich habe bei o2 angefragt per Mail wann ich die Bestätigung meiner Widerufe erhalte.

 

09.04.2025:

O2 teilte mir mit, dass sie den Widerruf nicht bearbeiten könnten, da dieser in einer stationären o2-Filiale abgeschlossen wurde.

11.04.2025:

Ich habe O2 die Seite meines Vertrags per Mail zugesandt, in der steht, dass ich den Widerruf per Mail an die von mir im Vertrag genannte Mailadresse übermittelt habe und zwar fristgerecht.

 

Auf diese Mail habe ich bis heute keine Antwort bekommen und da ich nicht so geduldig bin wie manche hier, geht das Ganze zum Anwalt. Ich habe mich an die Vertragsbedingungen gehalten. Meiner Mutter wurde heute die SIM Karte deaktiviert, so dass die 80 jährige Frau ohne Telefon ist. 

 

Ich war seit 2010 erst bei Alice, dann bei o2, umso erschrockener bin ich, wie mit Bestandskunden umgegangen wird. 
 

Und an alle, die wieder mit Begrifflichkeiten kommen, ich habe sowohl im Betreff als auch im Text der Mail von Widerruf gesprochen, habe die Vertragsnummern genannt und mir wurde bestätigt, dass der Widerruf da ist. 

42 Antworten

bs0
Profi
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  • Profi
  • 41762 Antworten
  • 21. April 2025

Und was ist jetzt deine Frage?

Wenn du jetzt einen Anwalt beauftragen willst kann dir hier niemand mehr helfen.

Im Shop gibt es übrigens kein Widerrufsrecht.


Sandroschubert
Legende

Das geht jetzt zum Anwalt.

Dann wird es hier keine Auskunft geben seitens der Moderation.

Wenn der Abschluss in einem Shop (wenn ich das richtig herausgelesen habe) erfolgt ist besteht kein Widerrufsrecht. 


Bumer
Lehrling
  • 21747 Antworten
  • 21. April 2025

O2 teilte mir mit, dass sie den Widerruf nicht bearbeiten könnten, da dieser in einer stationären o2-Filiale abgeschlossen wurde.

das ist der Grund. Gehe in den Shop und versuche dort das *Missverständnis* zu klären.


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

Wenn es keinen Widerruf im Shop gibt, wieso habe ich dann auf Seite 5 des Vertrags, den ich im Shop bekommen habe, eine Widerrufsbelehrung? 
 


Bumer
Lehrling
  • 21747 Antworten
  • 21. April 2025

Hast du dir die Widerrufsbelehrung durchgelesen?


  • Neuling
  • 43 Antworten
  • 21. April 2025

Mal ein Auszug davon. Nur weil du die Belehrung bekommst, deren Ausgabe verpflichtend ist, bedeutet das nicht automatisch, dass du in jedem Fall auch Gebrauch davon machen kannst.


Bollermann
Star
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  • 27209 Antworten
  • 21. April 2025

@Keke1975 

Wenn deine Mutter den Vertrag nicht selbst unterschrieben hat und o2 keine Handlungsvollmacht mit deinem Namen vorliegt, hilft eine Vertragsanzweiflung inkl Händlerbeschwerde. 

Aber: du hättest dann auch nicht in ihrem Namen handeln dürfen. 

Deine Mutter selbst muss die Anzweiflung unterschreiben. 

 

 


schluej
Superstar
  • 15675 Antworten
  • 21. April 2025

Das ist, vermute ich, der Widerruf zur Verarbeitung der Daten aber nicht der Widerruf des Vertrages.

@Keke1975 mal genau lesen was da im Vertrag auf Seite 5 steht!


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 6210 Antworten
  • 21. April 2025

Hallo ​@Keke1975,

schön, dass du hier bei uns in unserer o2 Community schreibst 🙂

Was du über die Vertragsschlüsse in einem unserer Shops schilderst, klingt in der Tat nicht so schön.

Auf den Vertrag deiner Mutter können wir nicht zugreifen, das ist nur möglich mit einem von ihr angelegten Login hier bei uns in unserer o2 Community, der mit ihrem entsprechenden Vertrag verknüpft ist.

Wie hier bereits geschrieben wurde, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für Verträge, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen

Viele Grüße,

Gerrit


poales
Profi
  • Profi
  • 11379 Antworten
  • 21. April 2025

da ist übrigends kein O2 eigene Regelung,

sondern gesetzlich so vorgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Verträgen mit Zugang zum Internet muss ein Produktinformationsblatt sehr gut sichtbar ausliegen oder dem Kunden ausgehändigt werden.
  • Die Bedingungen im Handyvertrag sollten Sie mit den Angaben im Produktinformationsblatt sowie mündlichen Aussagen des Verkäufers sorgfältig vergleichen.
  • Seit dem 01. Dezember 2021 muss Ihnen auch vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung ausgehändigt werden, welche auch zusätzliche Informationen wie individuelle Rabatte enthält und Vertragsbestandteil wird.
  • Im Laden können Sie einen Handyvertrag in der Regel nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen! In Kombi mit einem vergünstigten Handy kann es jedoch anders sein.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/abschluss-eines-handyvertrags-im-laden-34580


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

@Bollermann 

Ich wollte, dass meiner Mutter eine neue PIN zugeschickt wird, dann sagte der Bearbeiter, ihr Vertrag sei zu teuer, er könne ihr einen günstigeren geben. 
Auf meine Frage, ob sie nicht unterschreiben müsse, meinte er, er gäbe mir den Vertrag ja mit. 


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

@derGizmo 

Also, wenn ich auf der Arbeit einen Verwaltungsakt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehe, kann ich auch nicht sagen, den Rechtsbehelf bearbeite ich nicht, nur weil da eine Belehrung dabei war.

 


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

@o2_Gerrit 

leider kann meine Mutter sich hier nicht anmelden, da sie ja gar keinen gültigen Vertrag hat. Der Vertrag vom 02.04.2025 wurde von ihr definitiv nicht abgeschlossen wie von o2 behauptet. Dahingehend kann ich nur per Mail agieren, aber auch da soll sie ihre Mailadresse bestätigen, aber ohne Daten geht das nicht. 
Wie gesagt, dass muss anwaltlich geklärt werden, da offensichtlich im Shop jemand mit ihren Daten einen Vertrag generiert hat, ohne dass sie jemals im Shop war.

 

Mein Vertrag ist unter ganz falschen Bedingungen zustande gekommen- der Vertrag meiner Mutter sollte günstiger werden und ich sollte Prozente auf meinen bestehenden DSL Vertrag bekommen, wenn ich mit meinem Mobilvertrag auch zu o2 wechsle.

Als meine Mutter dann angerufen wurde und sehr barsch gefragt wurde, warum sie gekündigt habe, habe ich im Vertrag gesehen, dass beide Mobilverträge und der DSL Vertrag auf meinen Namen laufen. Obwohl ich gefragt habe, ob meine Mutter nicht unterschreiben müsse. 
Jetzt kommen die Schlaumeier wieder damit, dass ich da ja bei war-ja, das stimmt, aber es ging immer um den Vertrag meiner Mutter und meine Verträge, das fiel bestimmt 10x. 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

@poales 

„Im Laden können Sie einen Handyvertrag in der Regel nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen! „

In der Regel nicht, aber wenn das Zustande kommen die Regel war, dann wäre das sehr traurig. Abgesehen davon wäre es dann schön, wenn der Vertrag das auch beinhalten würde. Und der Satz, dass meine Mutter sich den Vertrag ja zuhause in Ruhe angucken und sonst ändern kann, führt mich als Kunden ja absichtlich in die Irre. 


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 21. April 2025

@Bumer 

Ich hoffe, die Frage war nicht ernst gemeint. 


bs0
Profi
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  • Profi
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  • 22. April 2025

Warum sollte seine Frage nicht ernst gemeint gewesen sein? Du hattest in Frage gestellt, dass es kein Widerrufsrecht gibt weil eine Widerrufsbelehrung dabei war (ist sie standardmäßig bei allen Verträgen weil z.B. in Verbindung mit einem Handykauf mit Ratenzahlung andere Regeln gelten). In dieser steht aber ausdrücklich und richtigerweise, dass es bei Vertragsabschlüssen in einem Ladengeschäft kein Widerrufsrecht gibt.

Bezüglich der von dir angesprochenen Rechtsbehelfsbelehrung: andersherum wird ein Schuh raus. Ist bei einem Verwaltungsakt ein Rechtsbehelf vorgesehen, darf dieser nicht verwehrt werden weil die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist sie aber dabei muss der Rechtsbehelf logischerweise nicht gewährt werden wenn dafür keine gesetzliche Grundlage besteht. Die Belehrung ist u.a. aufgrund der Fristen wichtig, bestimmt aber nicht ob der Rechtsbehelf an sich gewährt werden muss.

Auch wenn es in einer bestimmten Situation kein Widerrufsrecht gibt, man hat natürlich immer die Möglichkeit einen Vertragsschluss anzufechten. Ob in deinem Fall dazu die Hilfe eines Anwalts nötig und sinnvoll ist kannst nur du wissen.


  • Autor
  • Neuling
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  • 22. April 2025

@bs0 

Was den Verwaltungsakt angeht, wenn da steht, „gegen diesen Verwaltungsakt können sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen“, dann kann man Einspruch einlegen. Da kann man nicht sagen, das stand da nur so.

Deswegen bin ich davon ausgegangen, wenn ich eine Widerrufsbelehrung an meinem Vertrag habe, dass diese dann auch für meinen Vertrag gilt. 
Denke, davon geht erst einmal jeder aus. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich halt Pech gehabt.


poales
Profi
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  • 22. April 2025

@Keke1975 

auch wenn hier kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht,

kannst du den Vertrag anfechten

und eine Händlerbeschwerde einreichen.

bitte immer alles schriftlich und nachweisbar machen.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 


  • Autor
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  • 22. April 2025

@poales 

vielen Dank für deine Antwort, das werde ich dann versuchen


o2_Gerrit
  • Moderator
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  • 22. April 2025

Wenn der Vertrag im Shop wie von dir beschrieben zustande gekommen ist, dann ist der Tipp von poales, über unsere von ihm verlinktes Kontaktformular an unsere Händlerabteilung eine Reklamation zu richten, ein guter Weg, ​@Keke1975 

Halte uns hier gerne weiter auf dem Laufenden 🙂

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Neuling
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  • 23. April 2025

@o2_Gerrit 

Wieso habe ich jetzt heute eine Vertragsanpassung bekommen und mir wurde viel Spaß mit meinem neuen Pack gewünscht. Ich habe keine Vertragsanpassung vorgenommen. Jetzt bezahle mich mittlerweile viel mehr als mit meinem ursprünglichen Tarif und das sind nicht mehr die Konditionen aus dem Vertrag vom 20.03.2025 gegen den ich versuche vorzugehen. Jetzt habe ich ähnlich wie meine Mutter eine Vertragsanpassung bekommen, die ich nicht vorgenommen habe. Wie kommt so etwas Zustande und was kann ich mache ?


poales
Profi
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  • 23. April 2025

@Keke1975 

was genau steht in der Vertragsanpassung?


  • Autor
  • Neuling
  • 15 Antworten
  • 23. April 2025

@poales  


 

Vielen Dank für Ihre Bestellung

Guten Tag,
viel Spaß mit Ihrem neuen Pack.
Ihre Konditionen sowie alle weiteren Vertragsbestandteile finden Sie hier zusammengefasst.

 

Freundliche Grüße
Ihr O2 Team
Ihre Telefonnummern
Handynummer: 0176XXXXX924

Festnetznummer: 0236XXXXX066
Übersicht
O2 Mobilfunkverträge 
O2 Blue All-in S    19,99 €
O2 Free S 1GB    5,00 € 
Welt Zonen    0 € 
EU Roaming Flat Data (24 Monate)   4,99 € 
wurde aktiviert
O2 Onlineschutz 24M    1,99 € 
O2 Protect Premium (12 Monate)    4,99 € 
International Pack 120   9,99 € 
wurde aktiviert
Mobiles-Internet Ausland
wurde deaktiviert 
O2 Protect Premium Freimonat(e)    -4,99 € 
Monatlicher Gesamtpreis   41,96 €
Im Folgenden erhalten Sie noch einmal alle Informationen zu den verschiedenen Bestandteilen Ihres Tarifs im Detail.

poales
Profi
  • Profi
  • 11379 Antworten
  • 23. April 2025

@Keke1975 

wenn das nicht von dir gewollt ist solltest du,

dich sofort beim Kundenservice melden 

und dein Kundenkonto erstmal für die Internet -Nutzung sperren lassen.

schau hier

und lasse die PKK ändern, etc.

 


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • 24082 Antworten
  • 23. April 2025

Hallo ​@Keke1975,
vielen Dank, dass du dich hier noch einmal meldest. Hattest du denn Kontakt zur Kundenbetreuung gehabt? Geht es denn bei der Rufnummer um deinen Vertrag oder den deiner Mutter? Unter dem hier verknüpften Konto kann ich die Rufnummer mit der -924 nicht einsehen.
Liebe Grüße Bianca


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