Guten Tag alle miteinander,
leider ist vor kurzem ein Familienmitglied verstorben. Der Verstorbene sorgte für meine gehandicapte Mutter und kümmerte sich um meine pflegebedürftige Großmutter.
Es ist jetzt leider absolut notwendig, dass ich meine Wohnung als auch meinen Arbeitsplatz aufgebe um wieder in die Nähe meiner Familie zu ziehen um ihnen beistehen zu können.
In der neuen Wohnung besteht allerdings bereits ein DSL-Anschluss. Ich kann dort daher leider nicht die Leistung meinen O2-DSL-Vertrag wahrnehmen.
Ich versuchte daraufhin einen Inhaberwechsel des Vertrages auf meinen Nachmieter durchzuführen. Wie bekannt sein dürfte, ist ein Inhaberwechsel nicht mehr möglich.
Daraufhin rief ich die die Service-Hotline ( 089-7879 79 400) an und fragte nach Rat. Die Dame am anderen Ende der Leitung legte mir Nahe ein Schreiben mit Bitte einer Sonderkündigung an die O2 Kundenbetreuung zu richten. Gesagt getan. Ich richtete einen Brief an die Kundenbetreuung in dem ich insbesondere darlegte, dass ein Freischalten am neuen Wohnort oder ein Inhaberwechsel nicht möglich sind.
Gestern bekam ich eine E-Mail in dem meine Bitte um Sonderkündigung aufgrund der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, abgelehnt wurde.
Ich könne allerdings die Umstellung meines Vertrages auf den neuen Wohnort in Auftrag geben.
Mir scheint daher das der Bearbeiter meine Probleme entweder nicht wirklich verstanden hat oder meine Notlage dem Verantwortlichen derart egal waren das er nur Textbausteine a la copy&paste nutzte.
Aus Ratlosigkeit rief ich abermals die Service-Hotline an. Der freundliche Mitarbeiter meinte das meine Lage zu hundert Prozent eine Sonderkündigung rechtfertige. Er könne mir allerdings nicht weiterhelfen und ich solle mich nochmals, mit einer Kopie der Sterbeurkunde etc., an die Kundenbetreuung richten.
Natürlich ist mir bewusst, dass ein Umzug grundsätzlich in meinen Problemkreis fällt aber aus nachvollziehbaren Gründen habe ich nicht mit dem Tod eines Familienangehörigen und meiner daraus resultierenden, notwendigen Hilfe für meine Familie bei meiner Zukunftsplanung gerechnet.
Ich hoffe deswegen nach wie vor auf das Verständnis und das Entgegen kommen von O,2 zumal ich mir nicht sicher bin was ich mit den sich widersprechenden Aussagen der Service-Hotline und der Kundenbetreuung anfangen soll.
Womöglich kann mir hier ein Admin oder Verantwortlicher helfen.
Liebe Grüße.
Gelöst
Sonderkündigung aufgrund Tod eines Angehörigen
Lösung von o2_Manga
Hallo @Muesli223 ,
dein Problem wurde in der Kündigungsabteilung schon richtig verstanden. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzuges zu einem bestehenden Anschluß gibt es nicht. Egal aus welch bedauerlichen Gründen auch immer. Es ist für uns nicht maßgeblich, ob an der neuen Adresse die Buchse in der Wohnung schon belegt ist, entscheidend ist die Verfügbarkeit eines Ports für die neue Adresse. Dies prüfen wir über den Umzugsantrag. Sobald wir an der Anschrift schalten können, steht dem Umzug nichts im Wege. Du "parkst" den Vertrag dann dort und zahlst die monatliche Grundgebühr bis zum Laufzeitende. Wenn keine Schaltung an der Adresse möglich ist, werden wir dich gegen eine Zahlung von drei Monatsbeiträgen aus den Vertrag lassen.
Da die Kollegen der Kündigungsabteilung bereits auf den Umzug hingewiesen haben, solltest du dich schnell entscheiden, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 14.05.2019 ab. Sollten wir bis dahin von dir keine Rückmeldung haben, wird der Vertrag umgehend aufgelöst und die Restsumme in einem Betrag in Rechnung gestellt. Da du noch 17 Monate übrig hast, kannst du anhand der Grundgebühr ausrechnen, was auf dich zukommt. Es ist in jedem Falle günstiger, den Umzug anzumelden. Laß die Kollegen zeitnah wissen, wie du dich entschieden hast.
BG Manga
Zur Antwort springendein Problem wurde in der Kündigungsabteilung schon richtig verstanden. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Umzuges zu einem bestehenden Anschluß gibt es nicht. Egal aus welch bedauerlichen Gründen auch immer. Es ist für uns nicht maßgeblich, ob an der neuen Adresse die Buchse in der Wohnung schon belegt ist, entscheidend ist die Verfügbarkeit eines Ports für die neue Adresse. Dies prüfen wir über den Umzugsantrag. Sobald wir an der Anschrift schalten können, steht dem Umzug nichts im Wege. Du "parkst" den Vertrag dann dort und zahlst die monatliche Grundgebühr bis zum Laufzeitende. Wenn keine Schaltung an der Adresse möglich ist, werden wir dich gegen eine Zahlung von drei Monatsbeiträgen aus den Vertrag lassen.
Da die Kollegen der Kündigungsabteilung bereits auf den Umzug hingewiesen haben, solltest du dich schnell entscheiden, denn die Frist zur Antragstellung läuft am 14.05.2019 ab. Sollten wir bis dahin von dir keine Rückmeldung haben, wird der Vertrag umgehend aufgelöst und die Restsumme in einem Betrag in Rechnung gestellt. Da du noch 17 Monate übrig hast, kannst du anhand der Grundgebühr ausrechnen, was auf dich zukommt. Es ist in jedem Falle günstiger, den Umzug anzumelden. Laß die Kollegen zeitnah wissen, wie du dich entschieden hast.
BG Manga
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