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Seit 12 Jahren Kunde - Jetzt nicht mehr!



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113 Antworten

Weil der Thread "Seit 12 Jahren Kunde - Jetzt nicht mehr!", aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr weiter geführt werden kann und ich O2 noch einige Antworten schuldig geblieben bin, mache ich hier weiter.

 

o2_Henning schrieb:
 4. Was ist ein technischer Prüfbericht? Ein Vorgang bei dem die Verbindung nochmal genau geprüft wird auf den genauen Ablauf innerhalb der Systeme. Sehr technisch, sehr nichtssagend für den Normalmenschen.

Verbraucher haben im Falle einer Beanstandung Anrecht auf eine genaue und individuelle Prüfung ihrer Verbindungen durch den Mobilfunk-Anbieter in Form eines technischen Prüfberichtes. Bei der Erstellung des technischen Prüfberichtes prüft der Mobilfunk-Anbieter, ob durch technische Störungen oder Einflüsse die ordnungsgemäße Berechnung der Gebühren in irgendeiner Weise hätte beeinträchtigt werden können, bzw. ob zum Zeitpunkt der bemängelten Verbindungen in der Netztechnik und der Gebührenerfassung alles einwandfrei funktioniert hat.

 

Ob es tatsächliche Anhaltspunkte für eine Falschberechnung gibt, wird dann in einem gerichtsverwertbarem technischen Prüfbericht festgehalten. Der Mobilfunk-Anbieter ist verpflichtet diesen technischen Prüfbericht dem Kunden innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zukommen zu lassen.

 

o2_Henning schrieb:
 5. Welche gesetzlichen Anforderungen muss ein technischer Prüfbericht erfüllen? keine Ahnung, steht im Gesetz. Es steht der technische Weg durch die Systeme und die Abrechnungslogik drin. Kaum zu verstehen, selbst für mich. Wahrscheinlich eher etwas für Gutachter.
 

"Keine Ahnung" scheint bei O2 Programm zu sein.

Welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind, veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Der technische Prüfbericht muss genaue Angaben darüber enthalten was, wie und wann geprüft worden war, um die Richtigkeit der Rechnung festzustellen.

 

o2_Henning schrieb:
 6. Wann und wie muss ein technischer Prüfbericht erstellt werden? Jederzeit auf Kundenwunsch
 


Das ist die vollständige und korrekte Antwort.

Auf meine Anforderung eines technischen Prüfberichts, lieferte O2 lediglich pauschale Aussagen, wie: "Wir können Ihnen versichern, dass Ihre Rechnung korrekt erstellt worden ist.", "Unser Abrechnungssystem hat alle Verbindungen... korrekt ausgewiesen.", "Die Verbindungen wurden unsererseits korrekt in Rechnung gestellt.".

 

Die pauschale Behauptung, dass alles seine Richtigkeit habe, reicht nicht für einen Anscheinsbeweis. Mehr noch, da ein technischer Prüfbericht die einzige Grundlage für die Richtigkeit von diesen Aussagen gewesen wäre, dieser aber seitens O2 nie erstellt wurde, sind dies nichts anderes als BEWUSSTE FALSCHAUSSAGEN, mit dem Ziel den Kunden zur Zahlung ohne rechtlichen Grund zu bewegen. Mit anderen Worten, handelt es sich SCHON WIEDER um BETRUG gemäß § 263 StGB.

 

o2_Henning schrieb:
 7. Darf der TK-Anbieter für die Erstellung des technischen Prüfberichtes Geld vom Kunden verlangen? Kann ich nicht beantworten. Jedenfalls wird es gemacht, wenn kein Fehler seitens des Anbieters festgestellt wurde. Ich denke das ist legitim.
 


Wieso kann ein O2-Mitarbeiter diese Frage nicht beantworten?

 

Die Antwort darauf ist ebenfalls gesetzlich geregelt und ganz einfach: Die Erstellung des technischen Prüfprotokolls ist - OHNE WENN UND ABER - KOSTENLOS. Darüber hinaus obliegt es nicht dem Anbieter selbst darüber zu entscheiden, ob er einen Fehler bei der Abrechnung gemacht hat oder nicht. Also - Geld für den technischen Prüfbericht zu fordern, unabhängig davon was DU denkst, ist NICHT LEGITIM, sondern GESETZESWIDRIG.

Trotz unmissverständlicher Rechtssprechung dazu, schreibt O2 am 17.06.2013: "Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen für diesen Prüfbericht 42,02 EUR netto in Rechnung stellen." Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 45i Abs. 1.

 

o2_Henning schrieb:
 8. Welche Fristen gelten für die Erstellung und Zustellung eines technischen Prüfberichtes? 8 Wochen nach Anforderung.
 


Der Gesetzgeber schreibt MINDESTENS 8 Wochen vor. Nichts desto trotz habe ich NIE einen technischen Prüfbericht erhalten.

 

o2_Henning schrieb:
 9. Für welchen Zeitraum muss ein technischer Prüfbericht rückwirkend erstellt werden können? Auch 8 Wochen
 


Auch hier gilt MINDESTENS 8 Wochen.

 

Dennoch musste ich am 04.06.2013 erleben, dass mir ein Mitarbeiter der O2-Technikabteilung mitten im Telefonatden Hörer auflegt. Auf meine Reklamation, sagte er, er könne mir den Nachweis für die Internetverbindungen der letzten 30 Tage zuschicken. Als ich sagte: "Nein, nicht für die letzten 30, sondern die letzten 90 Tage" bekam ich prompt zu hören: "Haben Sie noch einen schönen Tag" und er legte den Hörer auf. Dieser respektlose Umgang mit Kunden verdient keinen Kommentar. Den technischen Prüfbericht habe ich niemals erhalten, nicht einmal für die angebotenen 30 Tage.

 

o2_Henning schrieb:
 10. Was geschieht mit den Forderungen des TK-Anbieters wenn der technische Prüfbericht nicht fristgerecht zugestellt wird? Verfallen
 


Das ist ebenfalls die korrekte Antwort.

Erfolgt eine nach TKG § 45i Satz 3 verlangte Vorlage des technischen Prüfberichts nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug.

Doch obwohl der Prüfbericht noch am 27.05.2013 angefordert wurde und dessen Vorlage seitens O2 niemals erfolgt war und somit die Forderungen nach 8 Wochen, also Ende Juli 2013, verfallen waren, beharrte O2 bis Ende Januar 2014 auf der Zahlung ihrer unrechtmäßigen Forderungen.

 

Wie ist das zu erklären?

 

 

Weil O2 offensichtlich erhebliche Probleme damit hat sich über die geltende Gesetzgebung zu informieren und diese anzuwenden, hier eine kleine Nachhilfe:

Telekommunikationsgesetz (TKG) § 45i
Beanstandungen

(1) Der Teilnehmer kann eine ihm von dem Anbieter von Telekommunikationsdiensten erteilte Abrechnung innerhalb einer Frist von mindestens acht Wochen nach Zugang der Rechnung beanstanden. Im Falle der Beanstandung hat der Anbieter das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer des Anschlusses als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach Satz 3 verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird mit der nach Satz 3 verlangten Vorlage fällig. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, welche Verfahren zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet sind.

(2) Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen. Satz 1 gilt entsprechend, soweit der Teilnehmer nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach Satz 1 verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.

(3) Dem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten obliegt der Nachweis, dass er den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt, an dem dem Teilnehmer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prüfung nach Absatz 1 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Teilnehmers ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung durch den Teilnehmer abgeschlossen, wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen des jeweiligen Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten unrichtig ermittelt ist.

(4) Soweit der Teilnehmer nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden kann, hat der Anbieter keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Teilnehmer. Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben.

Benutzerebene 2
Oh Ja, endlich geht es weiter... Es gibt wieder was zu lachen. Und jetzt verklag mich bitte da du mit den 5 Seiten antworten wirst, und ich dir so deine Zeit stehle. (Um es mal auf dem Niveau deines Respekts zu sagen).

Libermann schrieb:
Oh Ja, endlich geht es weiter... Es gibt wieder was zu lachen. Und jetzt verklag mich bitte da du mit den 5 Seiten antworten wirst, und ich dir so deine Zeit stehle. (Um es mal auf dem Niveau deines Respekts zu sagen).

Stimmt, es wird immer lächerlicher. Ein Troll, der viel Zeit zu haben scheint und glaubt, dass noch irgendein Mensch diese langen und langweiligen Beiträge liest.

Mich wundert, dass immer wieder irgendwer auf diese Type antwortet.

Ich bin jetzt fast 12 Jahre Kunde von O2 gewerblich und die Tarife die sie mir angeboten haben zur Vertragsverlängerung sind ein Witz daraufhin habe ich gekündigt,

um Neukunden wird geworben und die alten werden von den Hunden gebissen

jetzt wechsele ich wenn ich nichts mehr höre zu hellomobil.

viel Zeit bleibt nicht mehr

MirReichtEs schrieb:
Liebes grandioses O2 Team,

 

ich war immer wieder erstaunt über eure Unfähigkeit, aber das was ich heute erlebt habe, lässt selbt einem Gewohnheitstier wie mir nichts anderes Übrig als einer Kündigung.
Vor zwei Jahren wollte ich den Vertrag von meiner Mutter auf mich wechseln und habe alle nötigen Unterlagen hierfür mit in einen O2-Store genommen.
Raus kam dabei anscheinend, dass der Name gleich geblieben ist, alle sonsitgen Sachen wie Geburtsdatum etc. allerdings sich auf meinen geändert haben.
Nun bei erneuter gewollter Vertragsverlängerung stellte sich dies herraus.
Der Herr im Store sagte zu mir, dass ich doch bitte Online den Namen ändern soll.

Dies Funktionierte leider auch nicht, wie so vieles bei euch, weshalb ich die Hotline anrief.
Diese sagte mir, dass Sie auch nichts machen können.
Auf meine Frage "Was soll ich dann bitte tun? Gibt es überhaupt noch irgendwie eine Möglichkeit den Namen zu ändern?" eine interessante Antwort bekam.
Keine.
Die unglaublich kompetente und aufgeschlossene Dame legte einfach auf.

Und genau aus diesem Grund liebes O2-Team könnt ihr mich mal kreuzweise.
Da wechsel ich lieber zu einem der anderen tausend Anbieter auf dem Markt.
Die sind bestimmt genauso bescheuert wie Ihr, nur besitzen die hoffentlich den Anstand nicht aufzulegen.

Schönen Tag noch.

P.S. Jetzt weiß ich warum alle Mitarbeiter bei o2 aussehen wie Verbrecher die in o2 Shirts gesteckt worden sind und gerade mal 3,5 deutsche Sätze beherschen. Weil alle bei o2 Verbrecher sind!

 

Benutzerebene 3
Hallo Jole72,

 

schade, dass Dir unsere Angebote nicht zusagen. Gibt es noch etwas, das wir an dieser Stelle für Dich tun können?

 

 

Viele Grüße

Julia


P.S. Jetzt weiß ich warum alle Mitarbeiter bei o2 aussehen wie Verbrecher die in o2 Shirts gesteckt worden sind und gerade mal 3,5 deutsche Sätze beherschen. Weil alle bei o2 Verbrecher sind!

 

Immer wieder toll, wie sich Leute in der Öffentlichkeit selber strafbar machen. Ich kann o2 hier nur raten, einen Strafantrag zu stellen.

@bielo

Bezüglich der strafrechtlichen Relevanz teile ich Deine Meinung.

Das Zitat stammt allerdings nicht ursprünglich von Jole72. Dieser hat lediglich seinerseits den Beitrag #1 dieses Topics zitiert. Das zur Rede stehende Zitat stammt vielmehr von MirReichtEs.
Benutzerebene 3
Abzeichen
Fuchs schrieb:

Das Zitat stammt allerdings nicht ursprünglich von Jole72. Dieser hat lediglich seinerseits den Beitrag #1 dieses Topics zitiert. Das zur Rede stehende Zitat stammt vielmehr von MirReichtEs.
Wer Beiträge nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. 😮

Da sich O2 schon öfters seine eigene Gesetzte Zusammenschuster Liest ja man Oft genug hier und

auf der Facebook Seite .

 

Leider sind hier zu viel pro 02  Moderatoren um eine Sachliche Meinung zu Bekommen.

 

Einmal O2 und nie wieder o2 .

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Boemsel schrieb:
Da sich O2 schon öfters seine eigene Gesetzte Zusammenschuster Liest ja man Oft genug hier und

auf der Facebook Seite .

 

Leider sind hier zu viel pro 02  Moderatoren um eine Sachliche Meinung zu Bekommen.

 

Aber eine Facebook-Seite soll repräsentativ für die allgemeine Kundenmeinung sein? Alles klar, dann wissen wir Bescheid.

 

Vielleicht überlegst du, warum man sich in der Regel als Kunde im Forum - oder auf der Facebook-Seite - eines Unternehmens meldet: Entweder man hat eine Frage oder ein Problem.

 

Übrigens, da die Moderatoren o2-Mitarbeiter sind wäre es etwas seltsam wenn sie gegen o2 wären, oder?

 

Und zum Thema sachliche Meinungen - ist eine Meinung unsachlich, weil sie nicht deiner entspricht?

Hallo "MirReichtEs"

 

Kann mich Deinem Beitrag nur anschließen. Seit vor einigen Wochen ein wohl gut trainierter O2 Telefonverkäufer meinen O2o vertrag auf Blue S umstellen durfte läuft alles nur noch schief. Fast sämtliche meiner Anrufe wurden TOT gelegt nachdem man merkte dass ich eine Beschwerde habe. Ein Widerruf der Bestellung wurde umgehend gestrichen doch trotzdem wurden 2 Rechnungen gesendet und auch abgebucht. Ein 2 Teer Widerruf- ich wollte meinen alten Tarif zurück- wurde NIE beantwortet und einfach ignoriert. 

GRÜNDE : bereits nach 2 Tagen hatte ich angeblich 200 MB download , mein iphone zeigte 53 an.

danach stand das mobilphone still download 0,01 statt 3,6  vorher hatte ich immerhin 7,2

 

aktuell zeigt mein iphone 4,9 MB an in mein =2 sind es bereits 35 MB also wieder in einigen Tagen keine Nutzung des Internets mehr und nach wie vor KEINE Reaktion des O2 Services.

Da ich lange Jahre in Spanien gelebt habe kann ich nur sagen "typisch spanische Methoden"

 

Bevor ich nun 24 Monate in dieser SCHEI... Umstellung hänge werde ich leider einen RA einschalten müssen. 

 

Dabei wäre es doch so einfach einmal mit mir zu sprechen, meine mobil Nummer dürfte man ja wissen.

 

MfG  GR

Benutzerebene 7
Hallo donxrodi,

 

es tut mir leid, dass Dein Widerruf der Tarifumstelung bisher noch nicht bearbeitet wurde, dafür möchte ich mich entschuldigen.

 

Bevor ich für Dich die umgehende Bearbeitung intern gerne noch einmal anfrage, würden mich allerdings Deine Beweggründe noch etwas genauer interessieren. Geht es Dir dabei, so wie ich es aus Deinem Beitrag herauslese, tatsächlich nur um den gestiegenen Datenverbrauch? Dieser steht nämlich in keinerlei Zusammenhang mit dem geänderten Tarif und würde sich damit auch nach der Rückstellung auf den o2 o nicht wieder verringern. Nutzt Du vieleicht irgendwelche neuen Apps auf Deinem Telefon, die dies verursachen könnten?

 

Gruß

Christian

Hallo O2 Gemeinde,
seit Ende 1995 bin ich Alice Kunde und war die ersten Jahre sehr, sehr zufrieden.
Allen Bestands-Kunden wurden unverzüglich die Verbesserungen des Marktes und seiner Neuerungen vollumfänglich zuteil. Es gab von Anfang an eine 30 tätige Kündigungsfrist und jeder war zufrieden. Immer den günstigsten Tarif am Markt – schön war´s!
Dann kam Telefónica und kaufte 2009 Alice. Zunächst wurde die Automatische Anpassung der Bestandstarife eliminiert. Ab diesem Zeitpunkt wehte ein anderer Wind. Die Verträge wurden nicht mehr gepflegt sondern nur noch verwaltet. Keine Verbesserungen am Markt wurden den Bestandskunden mehr zuteil.
2012 war ein denkwürdiges Jahr, O2 eine weitere Tochter von Telefónica seit 2005, verschmolz mit Alice und übernahm die Herrschaft über das verschmolzene Unternehmen.
Von da an begann das Chaos Form anzunehmen.
Alle positiven Seiten von Alice waren mit einem Schlag bewusst ins Reich der Vergangenheit getreten worden.
Alles, wirklich alles was ich hier in den einzelnen Mitteilungen lese, kann ich teils aus eigenem erlebten sowie von Freunden erfahrenen, bestätigen und unterschreiben.
Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Das ist hier das Problem. Um mich keiner Schadenersatz Forderungen auszusetzen, verzichte ich auf Nennung von Namen die mir aber bekannt sind.
Den einzelnen „Besserwissern“ hier im Forum sei ins Stammbuch geschrieben, hinter jeder Beschwerde stehen duzende Leidtragende die sich nicht trauen sich zu wehren oder von vorneherein gegen eine vermeidliche Übermacht kapitulieren.
All denen die sich nicht klein kriegen lassen sei gesagt, geht mit euren Beschwerden den Weg einer Schlichtung bei der Bundesnetzagentur.
Alle Kommunikations-Unternehmen werden plötzlich Lammfromm wenn ihr diesen Weg beschreitet.
Habt den Mut und wehrt euch, ihr werdet mehr Erfolg haben als ihr es euch je erträumt hättet.
Euer Ex- DBP Fernmelder