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Samsung Galaxy Z Fold7, Z Flip7 & Z Flip 7 FE: Sammelthread rund um Bestellung und Lieferung


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2522 Antworten

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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

Ich beabsichtige, mich zunächst an die Verbraucherzentrale zu wenden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Die eigentliche Frage ist nicht mehr der Tablet selbst, sondern die vertragliche Vereinbarung und die Konsequenzen, die o2 bei Nichteinhaltung des Vertrags durch den Kunden ziehen würde. Ich gehe davon aus, dass weitaus mehr Kunden von dieser Problematik betroffen sind, als aktuell im Forum dargestellt. Ich bezeichne dies als Betrug, da o2 erhebliche Fehler begangen hat und keine adäquaten Informationen zur Nichtverfügbarkeit der Tablets bereitstellt. Während die Kundenbetreuer am Telefon eine 100%ige Zusage geben, widersprechen die Moderatoren im Forum dieser Aussage. Wie ist die aktuelle Situation? Ich habe das Mobiltelefon erhalten, befinde mich im Urlaub und kehre erst in einem Monat zurück. Wie soll ich in dieser Situation von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen? Mein primäres Anliegen ist nicht der Widerruf, sondern die Einhaltung des Vertrags durch o2.


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@Piu169 

Hast du auch diese Mail mit der Ablehnung letzte Woche erhalten?

 

@Micky_O 

Sehr unwahrscheinlich von o2.

Die sind ja nicht mal fähig uns eins zu senden obwohl schriftlich versprochen.

 


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@Piu169 ist nur wieder gelaber vom Kundenservice. Die haben selber plan von nichts


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Hatte jemand eigentlich schon ne Antwort auf die Beschwerde erhalten die ihr geschickt habt? Hab meine Donnerstag per Email geschickt. Noch keine Antwort erhalten 


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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

Für mein Flip, kam Freitag vor einer Woche. 

 

Nein, die Mail haben nur Leute bekommen die den Service per Mail oder Anruf angeschrieben/angerufen haben oder? 


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@Nana01 ich würde mich direkt schon an die Verbraucherzentrale wenden und ne Beschwerde einreichen. Nächster Schritt wäre dann Schlichtungsstelle telekommunikation und dann Anwalt über RSV


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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

@Vintage_Capybara    Aber wenn man sowas schriftlich bekommt ist das für o2 auch problematisch, da kommen sie jetzt nicht mehr so leicht raus, wenn ich die widerrufsfrist verstreichen lasse. 


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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

@Vintage_Capybara Ich verhalte mich derzeit abwartend. Im letzten Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass im System hinterlegt ist, dass das Tablet für mich eingeplant ist und in der kommenden Woche oder spätestens Anfang der darauffolgenden Woche versandt wird, da dann die 14-tägige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Nach Abschluss der Angelegenheit werden die entsprechenden Beschwerden eingereicht.


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Stellt euch vor, ihr sitzt im Restaurant. Jeder bestellt ein Hauptgericht. Als Bonus gibt es eine große Torte, und für jeden ist eins reserviert aber die darf man erst verlangen, wenn das Hauptgericht serviert wurde.

 

Die ersten Gäste bekommen ihr Essen schon um 18 Uhr und schnappen sich sofort ein Stück Torte. Andere warten bis 23 Uhr auf ihr Hauptgericht und da heißt es plötzlich „Tut uns leid, die Torte ist schon weg."

 

Und das Beste: Schon mittags um 12 Uhr waren Gäste da, die von der Torte eigentlich gar nichts wussten. Als sie später davon hörten, dachten sie sich „Na, holen wir uns auch eins.“ Und bekamen es natürlich noch.

 

Die Antwort vom Chef? „Tja, dann geht halt nach Hause.“ 🤦‍♂️😂

 


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  • Stammgast
  • August 16, 2025

@Piu169 wenn Du einen Screenshot bzw. Mitschnitt hast und Du auch nachgefragt hast geht es eventuell. Da die Dir gesagt haben Du bekommst es automatisch NACH Widerruffrist. ich würde aber trotzdem nochmal nächste Woche nachfragen damit Du den Spruch 2x hast.
 


bs0
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  • Legende
  • August 16, 2025

Allen, die hier schreiben, sie haben vor, mithilfe einer Rechtsschutzversicherung dagegen vorzugehen, fragt doch vorsorglich bei der Versicherung nach einer ersten Einschätzung und ob man eine Deckungszusage bekommen würde. Wenn  ja, dann macht das doch einfach. o2 wird auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein paar Leute das machen einkalkuliert haben, und wenn von einem Rechtsanwalt ein Schreiben kommt wird mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine Lösung angeboten. Die Anwaltskosten zahlt dann die Versicherung (ggf. abzüglich der Selbstbeteilung). Thema erledigt.

Für alle, die nicht rechtsschutzversichert sind: Die Verbraucherzentrale bietet eine relativ günstige Rechtsberatung an.


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@bs0 

Ich habe schon meinen Anwalt eingeschaltet und ihm den ganzen Fall erklärt. Seine erste Einschätzung ist deutlich: Der Fall ist klar.

 

Im Vertrag steht eindeutig, dass uns ein Tablet zusteht. Wir haben sogar eine schriftliche Zusage dafür. Das ist der wichtigste Punkt.

O2 hat hier seine Pflicht verletzt, weil durch ihre eigenen Versäumnisse verhindert wurde, dass wir das Tablet erhalten.

Außerdem zeigt sich O2 bisher nicht kooperativ.

 

Noch ist die Sache nicht endgültig entschieden, auch von O2 gibt es noch keine klare letzte Antwort. Aber wenn sicher feststeht, dass ich kein Tablet bekomme, wird mein Anwalt sofort ein Mahnschreiben an O2 schicken


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  • Stammgast
  • August 16, 2025

@bs0 bei so klaren Sachverhalten wie hier ist es eigentlich ganz einfach. Man muß die einfach zur Erfüllung des Vertrags auffordern und ne Frist setzen. Sollten die nicht nachkommen kann man normalerweise zum Anwalt und die Kosten trägt meist die Gegenseite. 


bs0
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  • Legende
  • August 16, 2025

@GalaxyRedemption Na dann, ist doch alles quasi geregelt. Klar, du musst natürlich eine endgültige Ablehnung von o2 abwarten aber der beauftragte Anwalt wird schon wissen, wie er das mit der Rechtsabteilung von o2 zu deinen Gunsten regeln kann.


bs0
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  • August 16, 2025

@Micky_O Die Kosten trägt die Gegenseite wenn der Fall vor Gericht geht, der Kläger gewinnt, und das Gericht die Kostenverteilung nicht anderweitig regelt. Im Falle einer außergerichtlichen Lösung wird o2 die Kosten deines Anwalts nicht freiwillig übernehmen.


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  • Stammgast
  • August 16, 2025

@bs0 
Grundsätzlich muss jede Partei im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung ihre eigenen Anwaltskosten tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Gegenseite durch ihr Verhalten Anlass zur anwaltlichen Vertretung gegeben hat oder sich im Verzug befindet. Dann können die außergerichtlichen Anwaltskosten als Schadensersatz geltend gemacht werden. 

Darum schrieb ich ja auch meist.

 


bs0
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  • August 16, 2025

@Micky_O Natürlich, aber in dem Fall müsstest du eventuell doch klagen und ein Risiko eingehen. Ich denke aber, die Rechtsabteilung von o2 wird schon wissen ob und wann es besser ist, auch die Kosten zu übernehmen. In der Praxis erfolgt das dann ohne Klage nicht zu 100% sondern es wird ein Vergleichsangebot gemacht. Alles ist möglich, aber nicht alles ist sicher. Der Anwalt kann entsprechend beraten.


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  • Mitgestalter:in
  • August 16, 2025

Ich habe ja auch noch ein anderes Leben, als mich noch weiter über diesen scheiss Verein aufzuregen. Ist es nicht wert.

Zieht eure Konsequenzen. Kündigt eure Verträge und vergesst o2 forever und warnt jeden, sich jemals auf o2 einzulassen.


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  • Stammgast
  • August 16, 2025

@A6er so wird es vermutlich auch bei mir raus laufen, bin grad dabei nach einem andern DSL Anbieter zu schaun, und die Mobiltarife werde ich dann auch einen nach dem anderen umziehen. Passt schon.


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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

Ihr könnt auch O2 ne Frist zur Nacherfüllung setzen und falls sie nicht reagieren dann den Betrag auf den Wert des Tab kürzen.

Ich werde es so machen! Dann müssen Sie agieren. :)


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  • Einsteiger:in
  • August 16, 2025

Wie willst du den Betrag kürzen? Schufa Eintrag riskieren? Nee dann lieber ohne OVP zurücksenden falls man sie entsorgt hat. Cashback noch abgreifen und Trade-in mit nem Schrotthandy. Dann alles retour.


bs0
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  • August 16, 2025

@Schmalle0815 Das geht bei einem Kreditvertrag mit Sicherheit nach hinten los. Musst du wissen, würde ich aber nicht riskieren.


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  • Stammgast
  • August 16, 2025

@Gurkenflieger das mit dem Trade-in bringt nichts, wenn Du das einreichst und das Handy zurückschickst verlierst Du die 240 und bekommst nur den Anteil des alten Smartphones.  Steht so in den Bedingungen. 


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Wenn die Forderung umstritten ist darf es keinen Schufa Eintrag geben.

O2 schriftlich eine Frist setzen mit den Konsequenzen einer Aufrechnung.

Der Schufa-Eintrag wäre dann rechtswidrig.

 

 


bs0
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  • Legende
  • August 16, 2025

@GalaxyRedemption So einfach ist das bei einem Kreditvertrag nicht. Und auch wenn der Schufa-Eintrag nicht so schnell erfolgt, o2 wird die Ratenzahlung kündigen und dann darfst du den Gesamtbetrag sofort zahlen. Es mag am Ende sein, dass du Recht bekommst, aber auf jeden Fall sollte man sich beraten lassen bevor man eigenständig Zahlungen kürzt. Zumal die Raten für das Gerät zu 100% fällig sind, eine etwaige Forderung deinerseits nur die Zugabe betrifft. Der Schufa-Eintrag wäre also durchaus berechtigt.