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Warum O2 Service
Frage

Iphone 5 Power Button defekt Garantie / Gewährleistung über O2


joe82de
Neuling
Hallo User und O2-Team,

 

Ich habe seit 15 Monate ein Iphone 5 (über mein Handy von O2 bezogen). Seit geraumer Zeit lies sich der Power Button nicht mehr zu 100% Bedienen, nun funktioniert er kaum noch. Nach bisschen suchen im Netz habe ich herausgefunden, dass dies bei sehr vielen Iphone 5 Geräten der Fall ist.

 

Bei Apple angerufen: da hat man mir gesagt, dass O2 dafür zuständig ist.

 

Bei O2 angerufen: Hier wurde mir gesagt, dass ich Beweisen muss das der Fehler von Anfang an bestand. Wenn der Fehler von Anfang an da war, dann hätte ich es ja schon längst getauscht. Der Fehler stellt sich ja erst nach und nach ein. Ich finde es echt traurig, dass langjährige Kunden so hingehalten oder abgewimmelt werden, zumal Provider wie die Telekom oder Vodafone den Mangel anerkennen und die Handys tauschen, da er in einer so hohen Frequenz auftaucht.

 

Habt ihr andere Erfahrungen zum Thema Power Button gemacht?, was soll ich machen?, Ich will ein funktionierendes Handy haben, schließlich bezahle ich es ja auch noch ab!

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9 Antworten

Steffi2688
Neuling
  • Neuling
  • 19 Antworten
  • 10. April 2014
Hab das gleiche Problem, allerdings noch nicht bei O2 nachgefragt. Bei mir war das auch nicht von Anfang an. Würde mich auch mal interessieren, was andere für Erfahrungen damit gemacht haben!

  • 0 Antworten
  • 10. April 2014
Rechtlich ist das so:

 

Während des ersten halben Jahres der Gewährleistung liegt die Beweislast beim Verkäufer: Das heißt, er muss beweisen, dass der Mangel nicht im Gerät begründet liegt (z.B. Sturz, Wasserschaden, unsachgemäße Behandlung, usw.), und das wiederum bedeutet, dass er - wenn er er es nicht nachweisen kann - nachbessern muss, also reparieren bzw. bei mehrmaligem, erfolglosen Versuch der Mängelbeseitigung Tausch des Geräts oder Rückabwicklung des Kaufvertrags. Danach, also bis zum Ende der insgesamt zweijährigen Gewährleistungszeit, liegt die Beweislast beim Käufer: nun muss er nachweisen, dass der Mangel von Anfang bestand bzw. der Mangel bereits im Gerät begründet lag. Das ist in der Regel sehr schwer nachzuweisen: man muss ggfs. einen Gutachter bemühen, was höhere Kosten verursachen kann. Im positiven Fall müsste der Verkäufer diese Kosten übernehmen, zunächst aber muss der Käufer in Vorleistung gehen. Stellt sich am Schluss heraus, dass der Käufer Unrecht hatte, bleibt er auf den Kosten (und dem Gerät) sitzen.

 

Zum konkreten Fall des Power-Buttons beim iPhone 5:

Es gibt Hinweise darauf, dass der Mangel tatsächlich ein Produktionsfehler sein könnte. Diese Hinweise sind gehäuft im Internet zu finden. Diese Hinweise allein rechtfertigen jedoch nicht automatisch, dass jedes Problem mit diesem Schalter wirklich auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist. Auf diesem Standpunkt scheint o2 zu stehen.

 

Ich persönlich hatte nach über einem Jahr auch einen defekten Power-Button, allerdings hatte ich das Glück, eine erweiterte apple-Garantie abgeschlossen zu haben ("Apple-Care-Protection-Plan", Garantieerweiterung auf 2 Jahre), so dass mir das Gerät problemlos in einem Apple-Store "geswapped" (getauscht) wurde.

 

 


  • 0 Antworten
  • 10. April 2014
joe82de schrieb:

(...) schließlich bezahle ich es ja auch noch ab!

 

Das ist - auch wenn es ärgerlich ist, dass man noch am Abzahlen ist - kein Grund für einen besonderen, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Anspruch auf Gewährleistung/Garantie.


joe82de
Neuling
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  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 11. April 2014
Guten Morgen!

 

Also Garantie der Gewährleistung hin oder her, bei so einem Produkt wie das Iphone 5, sollte doch O2 so kulant sein und seinen Kunden ein Funktionierendes Handy zur Verfügung stellen oder gewährleisten das es min 24 Monate uneingeschränkt zu nutzen ist.

Wie gesagt bei der Telekom oder Vodafone ist dies ja auch so geschehen, da kümmert man sich um seine Kunden und speist diese nicht mit Fristen oder Beweistlastumkehr ab.

Kundenfreundlichkeit ist was anderes!


bangex
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 621 Antworten
  • 11. April 2014
@joe82de: deine Aussage hat mich dazu veranlasst mal selber zu recherchieren, weil das in der Tat, wenn es denn so stimmt, ein gutes Argument für Vodafone wäre. Nur leider habe ich dazu gefunden :

"Haben Sie das Gerät in einem Vodafone-Shop oder in unserem Online-Shop gekauft, können Sie 24 Monate ab dem Kaufdatum unsere Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Bei einem Apple-Gerät, also einem iPhone oder iPad, müssen Sie ab dem 13. Monat nachweisen, dass das Gerät schon beim Kauf defekt war."

Und nun?

bangex
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 621 Antworten
  • 11. April 2014

  • 0 Antworten
  • 11. April 2014
Das bestätigt (mal wieder) meine Meinung, dass Telekom und Vodafone (nicht nur) in diesen Fällen eben nicht immer besser sind, auch wenn dies von aufgebrachten, enttäuschten Kunden anderer Anbieter gerne mal behauptet wird...


joe82de
Neuling
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  • Neuling
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  • 27. April 2014

  • 0 Antworten
  • 27. April 2014
Vielen Dank!

 

Wurde ja auch höchste Zeit, dass Apple da mal reagiert!

 

Lobenswert finde ich, dass in diesem speziellen Fall getauscht oder repariert wird, auch wenn die Gewährleistungszeit bzw. die standardmäßige Ein-Jahres-Garantie vorüber ist.

 

Allerdings gilt diese Aktion nur für Geräte, die nicht älter als 2 Jahre sind.