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Warum O2 Service
Gelöst

Gebühren für Sperrung der SIM-Karte


lIlh186
Neuling
Moin,

hab letzten meine SIM-Karte über die Kundenbetreuung sperren lassen, da ich sie nicht mehr brauche.

Dort wurde natürlich nichts von den Gebühren von 9,99 Euro gesagt. Ich hätte die natürlich auch aktiv lassen können und warten können bis mein Vertrag ausläuft, WENN ich über die Kosten informiert gewesen wäre. Aber das ist ja auch leider nichts neues, dass die o2-Kundenbetreung anfallende Gebühren verschweigt. Kein Wunder das alle bekannten und verwandten bei o2 kündigen und zu Vodafone gehen....

Ahja, muss ja auch eine Frage stellen sonst wird mein Thread wahrscheinlich gelöscht. Könnt ihr die 9,99 Euro gutschreiben?

Danke und schönes Wochenende euch allen.

Gruß lIlh186

Lösung von o2_Antje

Hallo Illh186,

ich bedaure, dass du von der Hotline nicht umfassend informiert worden bist.

Die Grundgebühr wird durch die Sperrung aber nicht ausgesetzt.

Das ist dir aber bewusst gewesen, oder?

Gruß

Antje

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29 Antworten

biczip
Fortgeschritten
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  • 17. April 2015
muhahaha...Made my Day,Danke!

Lies einfach das Zeug das du unterschreibst anständig durch,da steht ALLES Wissenswerte drin.


lIlh186
Neuling
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  • 17. April 2015
Genau, ich lese mir meinen o2 Vertrag mit allem Kleingedruckten Zeugs durch und versuche es bestenfalls auswendig zu lernen damit sowas nicht passieren kann. Tut mir leid, wie konnte ich bloß so unhöflich sein und erwarten das ich über anfallende Kosten informiert werde.


biczip
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 1170 Antworten
  • 17. April 2015
Genau,dann wäre dir diese "Überraschung" erspart geblieben.

Du willst bestimmt "erwachsen" sein und nicht bevormundet werden, dann verhalt dich auch so und pick dir nicht die guten Sachen raus...und bei den schlechten Sachen verlangst du das dich einer am Händchen nimmt.


lIlh186
Neuling
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  • 18. April 2015
Ich glaube nicht das wir uns schon so lange kennen, dass du solche Urteile fällen kannst. Es kommt mir so vor als wärst du bloß hier um andere Leute zu ärgern. Dafür gibt es allerdings andere Foren in welche du besser passen würdest.

Ich hoffe hier auf eine vernünftige Antwort eine Mods und nicht auf irgendwelche Spam-Beiträge von Leuten die wohl keine anderen Hobbies haben als Nachts in Foren andere Leute anzupöbeln.

Wäre nett wenn du dir weitere Antworten auf meinen Beitrag sparst.


stefanniehaus
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Die Kosten dafür stehen in der Preisliste, sind dir also bekannt gewesen (zumindest hast du das bei Vertragsabschluss bestätigt). Warum sollte o2 den Betrag denn gutschreiben?

Sperrungen sind übrigens auch bei Vodafone kostenpflichtig.


  • 0 Antworten
  • 18. April 2015
stefanniehaus schrieb:


Die Kosten dafür stehen in der Preisliste,



Richtig. Und diese hat man gemeinsam mit den AGB bei Vertragsabschluss akzeptiert.

Dennoch hätte man an der Hotline durchaus auf die anfallende Gebühr hinweisen können. Allerdings hätte man in dem Telefonat auch nachfragen können.


lIlh186
Neuling
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  • 18. April 2015
Nope, eine reine SIM-Kartensperrung ist bei Vodafone kostenfrei. Es sei denn die Karte wird wegen Nichtzahlung gesperrt, dann wirds auch berechnet.


o2_Antje
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  • Lösung
  • 19. April 2015
Hallo Illh186,

ich bedaure, dass du von der Hotline nicht umfassend informiert worden bist.

Die Grundgebühr wird durch die Sperrung aber nicht ausgesetzt.

Das ist dir aber bewusst gewesen, oder?

Gruß

Antje


xMigrosx
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  • 20. April 2015
Mal eine prinzipielle Frage, warum will ich eine SIM Karte sperren, wenn ich die in der Schublade liegen habe und so kein Missbrauch stattfinden kann?

Ich kann sie ja auch zerschneiden.

Oder wolltest Du damit die restliche Vertragslaufzeit canceln und so um die Grundgebühr kommen?


MisterXY
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  • 20. April 2015
Geht's hier um die Grundgebühr oder nur um die kartensperrung die eine Gebühr kostet?Von der Grundgebühr die dabei entfallen sollte schreibt er nichts!


xMigrosx
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  • 20. April 2015
So wie Antje antwortet, wird es aber die GG sein.


MisterXY
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  • 932 Antworten
  • 20. April 2015
Er hat doch die Karte sperren lassen und soll dafür 10 Euronen berappen!Ausser,das hat er auch noch nicht gewusst hat das man mit der Karten Sperre trotzdem weiter zahlen muss!


xMigrosx
Profi
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  • 20. April 2015
Das man bei einer gesperrten SIM Karte die Grundgebühr zahlen muss, weil die Sperre ja nicht den Mobilfunkvertrag aufhebt, ist zwingend logisch, das braucht man nicht gewusst haben, das ist eine Voraussetzung..

Sonst würde niemand mehr kündigen, sondern seine Karte einfach sperren.

Und selbst wenn es 10 Euro Sperrgebühr sind, da ist er selber schuld. Ich checke so was vorher oder spätestens am telefon.

Mir wurde bisher immer gesagt, was meine Wünsche kosten, oder ob die überhaupt gehen.


lIlh186
Neuling
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  • 6 Antworten
  • 21. April 2015
Aaaalso, bevor irgendwer was falsch versteht. Ich wollte die Karte sperren, weil ich sie nicht mehr habe. Normalerweise kann man damit eh nichts anfangen, da die Finder oder Diebe den Pin eh nicht haben, allerdings trotzdem aus Sicherheitsgründen gesperrt, da ich dachte es sei kostenlos. Natürlich is mir bewusst dass dadurch die Grundgebür nicht entfällt.

So was mich an der ganzen Geschichte wurmt ist dies: Ich hatte zu erst nachgefragt was ein Sim-Kartentausch überhaupt kostet, da ich die Karte hätte meine Schwester geben können. Ich meine das waren 19,90 Euro oder irgendwas in dem Bereich. Dann sagte ich der Kundenbetreuerin das ich keine neue Sim-Karte will, da es sich wegen den Gebühren nicht lohnt. Lieber ne billige Aldi-Talk Karte für nen Monat (Schwester), und einfach die alte Karte sperren lassen damit da auch 100% nichts passieren kann.


MisterXY
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  • 21. April 2015
In diesem Forum gibt es eine Hilfe oder Suchfunktion in der sogar alle Preislisten aufgeführt sind.Und da steht,wenn man diese selbst über das o2 Portal gesperrt hätte,dafür 5€ fällig werden  und über die kundenhotline 10€.Und wegen dem falsch verstehen,am Anfang hast du geschrieben du brauchst die Karte nicht mehr.Da stand nichts von Verlust oder Diebstahl!!!


Maggy2020
Neuling
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  • 22. April 2015
wenn O2 seiner Informationspflicht nicht nachkommt, dann besteht doch eine Rechtsverletzung


xMigrosx
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  • 22. April 2015
Da besteht keinerlei Informationspflicht, genauso wenig wie der Tankwart an der Tankstelle raus rennen muss um dir zu zurufen hey, wenn du Benzin in deinen Tank fühlst musst du bezahlen!


biczip
Fortgeschritten
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  • 1170 Antworten
  • 22. April 2015
Gebt ihr alle bei Vertragsabschluss euer Gehirn ab?

Seht ihr nur eure Vorteile und  "RABATTE-RABATTE-RABATTE"?

..und wenns ans zahlen geht wird gejammert das man ja nicht mit dem Kopf drauf gestoßen wurde


lIlh186
Neuling
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  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 22. April 2015
Du bist echt ein Holzkopf.

Kein normaler Mensch weiß nach über 4 Jahren Laufzeit welche Kosten wo anfallen, es sei denn man hatte solche Fälle schon mal. Beim nächsten mal würde ich auch bescheid wissen.

Aber NIEMAND guckt sich die Preise für irgendwelche Service-Leistungen bei Vertragsabschluss an.

Und weil so zutreffend war: Du Holzkopf!


stefanniehaus
Profi
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Jetzt auch noch rumpöbeln.. jaja.

Für vergessliche Leute gibt es ja die Preisliste. Lesen wird man ja trotzdem noch können.


xMigrosx
Profi
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  • 22. April 2015
Ich schaue mir die Preise oder erfrage sie immer BEVOR ich eine Serviceleistung in Anspruch nehme, denn Preise ändern sich.

Daher bin ich auch noch nie davon überrascht worden.


lIlh186
Neuling
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  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 23. April 2015
Der Typ pöbelt doch permanent rum, hab nicht einen nützlichen Beitrag von ihm gesehen, sondern nur sinnloses Zeugs, in denen er eigentlich so ziemlich alle Mobilfunkkunden beleidigt.


biczip
Fortgeschritten
  • Fortgeschritten
  • 1170 Antworten
  • 23. April 2015
Oh,mein erster Follower!Danke :-*

Anstatt andere Leute zu stalken,solltest du dich lieber mal mit Preislisten beschäftigen


  • 0 Antworten
  • 23. April 2015
lIlh186 schrieb:<br /> <br /> Aber NIEMAND guckt sich die Preise für irgendwelche Service-Leistungen bei Vertragsabschluss an.<br /> <br /> Bloß, weil Du das nicht tust, heißt das nicht, dass das andere nicht run.<br /> <br /> lIlh186 schrieb:


Du bist echt ein Holzkopf.
(...)

Und weil so zutreffend war: Du Holzkopf!

Hier erlaube ich mir mal den dezenten Hinweis hierauf: § 185 StGB Beleidigung - dejure.org


o2_Chantal
  • Team
  • 2913 Antworten
  • 26. April 2015
Hey zusammen,

bitte bleibt doch nett. Es sollte auch wenn ihr andere Ansichten habt sachlich bleiben.

Lieben Gruß,

Chantal