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Warum O2 Service
Gelöst

Geschäftskunden-Kundenbetreuer aus der Sonderschule?


west-elektro
Neuling
Einer unserer Verträge wurde zum 29.05.2014 gekündigt.

Einige Tage später stand online der Kündigungstermin 29.05.2015.

Angerufen - nein, 2014 wäre richtig, schriftliche Bestätigung kommt.

 

Nach 4 Wochen dann die schriftliche Bestätigung mit 2015.

Wieder angerufen - nein, ist ein Fehler, neue Bestätigung kommt.

 

17.03. zweite Bestätigung erhalten - 2015.

Wieder angerufen - nein, ist ein Fehler, neue Bestätigung kommt.

 

24.03. dritte Bestätigung erhalten - 2015.

Wieder angerufen - nein, ist ein Fehler, neue Bestätigung kommt.

 

heute, mit Schreiben vom 31.03. die vierte Bestätigung und richtig, wieder 2015 bestätigt.

 

Ich werd jetzt nicht mehr anrufen.

Jedesmal die gleichen unqualifizierten Fragen nach dem Kündigungsgrund - bei uns seit 10 Jahren kein Datenempfang - und jedesmal noch unqualifiziertere Preisnachlassangebote, die den Datenempfang auch nicht herstellen.

 

Ich werde die Rechnungen April und Mai als Aufwandsentschädigung für die Telefonate und die Warteschlangenzeit einbehalten.

 

Soll O2 doch klagen, wenn die Rechtsabteilung genau so qualifiziert ist wie die Kundenbetreuung,

wirds ein lustiger Rechtsstreit.

 

Eine solche geballte Menge Inkompetenz wie bei O2 habe ich noch nie erlebt.

 

Steffen Weser

Geschäftsleitung

 

WEST Elektro GmbH

Lösung von o2_Dörte

Auch auf die Gefahr hin, dass ich dir nicht kompetent genug bin, habe ich mir das mal angesehen. 😉

 

 

Deine Kündigung wurde leider zunächst falsch bearbeitet und mit Deaktivierungsdatum zu 2015 angelegt. Das war aber ein Fehler und wurde korrigiert. Das hinterlegte Deaktivierungsdatum ist der 30.05.14.

Und das sage ich dir hier öffentlich, als o2-Mitarbeiter, weil es stimmt. ☺️

 

 

Warum die Kündigungsbestätigung auch am 31.03. noch mal mit falschem Datum rausging, kann ich nicht nachvollziehen - zu diesem Zeitpunkt war das Datum bereits korrigiert.

 

 

Viele Grüße,

Dörte

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15 Antworten

pirol430
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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:
 

Jedesmal die gleichen unqualifizierten Fragen nach dem Kündigungsgrund

 

Dann wollen wir mal versuchen, qualifiziertere Fragen zu stellen.

 

  1. Um welchen Vertrag handelt es sich genau?
  2. Wann wurde er abgeschlossen bzw. zum letzten mal verlängert?
  3. Wann wurde er gekündigt?

Libermann
Lehrling
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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:
 

 

Soll O2 doch klagen, wenn die Rechtsabteilung genau so qualifiziert ist wie die Kundenbetreuung,

wirds ein lustiger Rechtsstreit.

Mit einem Ausgang der klar ist.

 

Das Einbehalten der Rechnung würde ich schriftlich bei o2 anmelden, auch wenn ich davon ausgehe das o2 erstmal Nein sagen wird (aus berechtigtem Grund wie ich finde).

 


Ich werd jetzt nicht mehr anrufen.

Jedesmal die gleichen unqualifizierten Fragen nach dem Kündigungsgrund - bei uns seit 10 Jahren kein Datenempfang - und jedesmal noch unqualifiziertere Preisnachlassangebote, die den Datenempfang auch nicht herstellen.

 

Schönes Argument wenn du nach 10 (!) Jahren immer noch Kunde bist. Ich geh mal davon aus, das du zwischenzeitlich zufrieen warst.


west-elektro
Neuling
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  • 4. April 2014
Tarif O2 Blue XS Professional, Beginn 30.05.12, gekündigt am 21.02.14 online mit Bestätigung und sicherheitshalber nochmals via Fax.

 

Der Termin 29.05.2014 wird auch bei jedem Anruf bestätigt, aber in der "korrigierten" Schreiben steht jedesmal wieder 2015. Ich leg mal zwei an, vielleicht bin ich ja blind.

 

Ist mir jetzt auch egal, ich hab was anderes zu tun, als mich mit inkompetenten Lieferanten abzugeben.

 

 


bs0
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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:

 

Ich werde die Rechnungen April und Mai als Aufwandsentschädigung für die Telefonate und die Warteschlangenzeit einbehalten.

 

Soll O2 doch klagen, wenn die Rechtsabteilung genau so qualifiziert ist wie die Kundenbetreuung,

wirds ein lustiger Rechtsstreit.

 

Soweit kommt es höchstwahrscheinlich nicht, aber du erhältst dann für die letzten Wochen deines Vertrags keine Leistung. Dagegen müsstest du dann klagen.

 

Sofern du nachweisen kannst, dass deine Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, ist es aber egal, was dir o2 bestätigt. Als Geschäftsführer einer Firma wirst du vermutlich auch wissen, dass eine Kündigung gar nicht bestätigt werden muss. Eine Aufwandsentschädigung dafür zu verlangen dürfte also wenig Erfolg haben.


west-elektro
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  • 4. April 2014
@Libermann 

 

Dieser Vertrag läuft erst zwei Jahre und war für einen unserer Monteure. Basierte darauf, dass laut O2 Ausbaukarte volle UMTS/LTE-Deckung im Bereich gewährleistet ist.

Ist es aber nicht, lediglich EDGE mit ständigen Abbrüchen ist vorhanden.

 

Mein eigener Vertrag läuft seit 10 Jahren, aber ich telefoniere nur und brauche keine Daten.

 

Im Übrigen ist deine Anmerkung mit den 10 Jahren überflüssig, die Datennutzung via Mobilfunk wurde erst in den letzten Jahren attraktiv.


bs0
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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:
@Libermann 

 

 Im Übrigen ist deine Anmerkung mit den 10 Jahren überflüssig, die Datennutzung via Mobilfunk wurde erst in den letzten Jahren attraktiv.

Wieso überflüssig? - du hast doch selber geschrieben:

 

"Jedesmal die gleichen unqualifizierten Fragen nach dem Kündigungsgrund - bei uns seit 10 Jahren kein Datenempfang".


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  • 4. April 2014
Du hast ja den Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig zuging, oder?

 

Daher würde ich nicht die beiden Rechnungen einbehalten, weil unverhältnismäßig und würde zum Ende der regulären Laufzeit die Einzugsermächtigung aufkündigen und androhen, unrechtmäßige Beträge zurückzubuchen.


west-elektro
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  • 4. April 2014
@bs0 

 

>>> ......auch wissen, dass eine Kündigung gar nicht bestätigt werden muss. Eine Aufwandsentschädigung dafür zu verlangen dürfte also wenig Erfolg haben.

 

Bitte erst schlau machen, dann Sprüche loslassen:


 

Wenn eine (geforderte oder nicht geforderte) Kündigungsbestätigung erfolgt, muss deren Inhalt korrekt sein, anderenfalls gilt im Streitfall der in der Kündigungsbestätigung genannte Sachverhalt rechtsverbindlich.


 

 


bs0
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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:
@bs0 

 

>>> ......auch wissen, dass eine Kündigung gar nicht bestätigt werden muss. Eine Aufwandsentschädigung dafür zu verlangen dürfte also wenig Erfolg haben.

 

Bitte erst schlau machen, dann Sprüche loslassen:


 

Wenn eine (geforderte oder nicht geforderte) Kündigungsbestätigung erfolgt, muss deren Inhalt korrekt sein, anderenfalls gilt im Streitfall der in der Kündigungsbestätigung genannte Sachverhalt rechtsverbindlich.


 

 

Stimmt nicht, aber wenn du dir so sicher bist, dann OK.


o2_Dörte
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  • Lösung
  • 4. April 2014
Auch auf die Gefahr hin, dass ich dir nicht kompetent genug bin, habe ich mir das mal angesehen. 😉

 

 

Deine Kündigung wurde leider zunächst falsch bearbeitet und mit Deaktivierungsdatum zu 2015 angelegt. Das war aber ein Fehler und wurde korrigiert. Das hinterlegte Deaktivierungsdatum ist der 30.05.14.

Und das sage ich dir hier öffentlich, als o2-Mitarbeiter, weil es stimmt. ☺️

 

 

Warum die Kündigungsbestätigung auch am 31.03. noch mal mit falschem Datum rausging, kann ich nicht nachvollziehen - zu diesem Zeitpunkt war das Datum bereits korrigiert.

 

 

Viele Grüße,

Dörte


bs0
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  • 4. April 2014
Hoffentlich reicht ihm das. Leider ist nach seiner Meinung die (falsche) Kündigungsbestätigung rechtsverbindlich.


o2_Dörte
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  • 4. April 2014
Sein Vertrag wird trotzdem am 30.05.2014 abgeschaltet. 😉

 

 


west-elektro
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  • 4. April 2014
@o2_Dörte

 

Danke, das ist doch mal eine verbindliche Aussage.


 

@bs0


 

Bekommst du Prämien für deine schöngeistigen Ergüsse? Hab mir mal eine Reihe deiner Threads angesehen, und schätze dich auf 12-14 Jahre. Oder aber - siehe Betreff dieses Threads.



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  • 4. April 2014
west-elektro schrieb:
Bekommst du Prämien für deine schöngeistigen Ergüsse? Hab mir mal eine Reihe deiner Threads angesehen, und schätze dich auf 12-14 Jahre. Oder aber - siehe Betreff dieses Threads.


 Solche persönlichen Beleidigungen gehören nicht in dieses Forum!


bs0
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  • 4. April 2014
Er möchte wohl nicht nur Post von o2 sondern auch vom Anwalt. Seine Adresse hat er netterweise im Anhang hinterlassen.

Lieber Herr Geschaftsführer, ich hoffe deine Kunden lesen deine niveaulosen Kommentare nicht.