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Warum O2 Service
Gelöst

Kündigung eines gerade abgeschlossenen DSL-Vertrages


Ammar khazaa
Neuling

Hallo ،

Ich habe am 15.01.2024 einen DSL-Vertrag mit einer Geschwindigkeit von 1000 Megabit abgeschlossen und Vertragsbeginn ist am 18.03.2024, wenn mein Vertrag beim alten Anbieter endet, aber es ist etwas passiert, dass ich zu einem wechseln möchte neues Haus am 15.04.2024 und an meiner neuen Adresse beträgt die Geschwindigkeit max. 50 Megabit. Kann ich den Vertrag vor Vertragsbeginn kündigen? Kann ich den Vertrag auch bei einem Umzug kündigen, weil der Anbieter an meiner neuen Adresse keine passende Geschwindigkeit für mich bereitstellen kann Adresse?

Danke

edit Thomas3 : vom dig. Wohnzimmer nach O₂Home-Vertrag & Tarife verschoben 14.02.24/20:46

Lösung von o2_Sven

Hallo @Ammar khazaa ,

wie hier bereits geschrieben wurde ein Widerruf wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Wenn es dann zu deinem Umzug kommt ist es dann noch einmal eine andere Sache. Wenn dort dann kein Kabel verfügbar ist dann kannst du zu diesem Zeitpunkt dann entsprechend kündigen.

 

Schöne Grüße, Sven

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4 Antworten

Bollermann
Star
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  • 26780 Antworten
  • 14. Februar 2024

Es gibt kein DSL 1000mbits ... Du hast wohl Kabel bestellt. 

 

Du kannst nicht mehr widerrufen. Die Widerrufsfrist ist abgelaufen. 

 

 


Ammar khazaa
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 14. Februar 2024

Ich möchte nach zwei Monaten umziehen und die neue Adresse hat eine maximale Geschwindigkeit von 50 MB 


poales
Profi
  • Profi
  • 10755 Antworten
  • 14. Februar 2024

@Ammar khazaa

Dann melde einen Umzug.

 

o2_Rebecca schrieb:

 

Wenn am neuen Wohnort die vereinbarte Technologie nicht verfügbar ist, gibt es die Möglichkeit kostenfrei auf eine andere Technologie umzusteigen 🙂 an der neuen Adresse wird die ausgewählte Technologie dann aktiviert, einen neuen Router gibt es gegebenenfalls auch von uns. Diese Art von Umzug wird am einfachsten über die Kundenbetreuung beauftragt.

Falls der Technologiewechsel im Rahmen des Umzugs nicht gewünscht ist, kann man eine außerordentliche Kündigung einreichen. Für die außerordentliche Kündigung wird dann ein Nachweis benötigt, wie zum Beispiel eine Kopie des Mietvertrags, Wohnungsgeberbescheinigung oder Anmeldebescheinigung für die neue Wohnadresse.

 

 


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • Lösung
  • 17. Februar 2024

Hallo @Ammar khazaa ,

wie hier bereits geschrieben wurde ein Widerruf wird zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein. Wenn es dann zu deinem Umzug kommt ist es dann noch einmal eine andere Sache. Wenn dort dann kein Kabel verfügbar ist dann kannst du zu diesem Zeitpunkt dann entsprechend kündigen.

 

Schöne Grüße, Sven


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