Hallo liebe Community,
ich habe ein Problem mit O2 und dem Vertragsende meines DSL-Anschlusses. Ich hatte einen Vertrag O2 my Home, der bereits über 2 Jahre alt war und damit eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Diesen Vertrag habe ich am 17.05.2023 gekündigt. Am 26.05.2023 habe ich auch eine Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 bekommen. Soweit alles gut.
Die Rufnummer sollte zu meinem neuen Glasfaser-Anbieter portiert werden. Diese Portierung hat mein neuer Glasfaser-Anbieter erst etwas später mit O2 verabredet. Das Portierungsdatum war dann der 03.07.2023.
Da ich bereits seit Anfang Mai den Glasfaseranschluss liegen habe und auch nutze, und den DSL-Anschluss von O2 von der Fritzbox getrennt habe, habe ich O2 per Brief am 05.06.2023 (eingang bei O2 am 06.06.2023) darüber informiert, dass die Festnetzrufnummer portiert werden soll und trotzdem der DSL-Anschluss zu dem vereinbarten Kündigungsdatum am 17.06.2023 abgeschaltet werden soll. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich ausdrücklich nicht möchte, dass der Anschluss bis zur eventuell späteren Portierung geschaltet bleibt. Außerdem habe ich vorsorglich die Einzugsermächtigung widerrufen.
O2 hat mir dann eine zweite Kündigungsbestätigung (Datiert auf den 08.06.2023) zugesendet, in der mir ein Kündigungsdatum zum 03.07.2023 mitgeteilt wird. Daraufhin habe ich O2 nochmals mitgeteilt, dass ich an dem ursprünglichen Kündigungsdatum zum 17.06.2023 festhalte.
Es kam, wie es kommen musste. Der Anschluss wurde scheinbar nicht zum 17.06.2023 abgeschaltet, obwohl ich eine Kündigungsbestätigung zu dem Termin hatte.
Über die Beschwerdeabteilung habe ich mich drüber beschwert. Es kam zwar eine Antwort, es ist aber nicht darauf eingegangen worden, warum O2 eigenmächtig den Vertrag verlängert und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht.
Am 18.07.2023 kam dann die Abschlussrechnung, in der der Zeitraum vom 18.06.2023 bis 02.07.2023 mit 14,99 EUR berechnet wird. Der Rechnung habe ich sofort (schriftlich und Hotline) widersprochen und um Prüfung gebeten. Den anteilig korrekten Rechnungsbetrag habe ich überwiesen.
Als Antwort auf die widersprochene Rechnung wird mir mitgeteilt, dass die Rechnung korrekt ist und von mir bezahlt werden muss.
Das sehe ich allerdings anders. Ich hatte einen Vertrag der eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Diesen habe ich gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 bekommen. O2 hat nun gegen meinen Willen den Vertrag verlängert und ich soll das bezahlen. Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.
Im TKG §59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme ist es folgendermaßen geregelt:
2. Absatz:
“Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies.”
Da ich O2 rechtzeitig per Brief mitgeteilt habe, dass ich keine Weiterversorgung bis zur Portierung möchte, sehe ich an diesem Punkt keinen Grund für die Weiterversorgung gegen meinen Willen.
Weiter heißt es im 6. Absatz:
“Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.”
Auch hier sehe ich keine Rechtsgrundlage, dass O2 den Vertrag von sich aus verlängert und ich es bezahlen soll.
Aus meiner Sicht existiert seit dem 18.06.2023 kein Vertrag mehr zwischen O2 und mir. Daher ist die Forderung aus meiner Sicht nicht durchsetzbar.
Da die O2 Hotline nicht in der Lage ist das Thema zu klären und bei mehreren Telefonaten einfach auflegt, und auch per Brief sich das Thema offensichtlich niemand mehr im Detail anguckt und auf das Thema eingeht, weiß ich aktuell nicht mehr, wie ich damit umgehen soll.
Was würdet ihr machen? Soll ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und dem widersprechen? Oder gibt es gibt es andere Wege das Thema mit O2 zu klären?
Oder liege ich mit meiner Auffassung eventuell ganz falsch und O2 kann eigenständig den Vertrag verlängern? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage könnte O2 das machen?
Vielleicht liest ja auch jemand von O2 mit und kann mir bei dem Thema helfen.
Viele Grüße
Malte