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Warum O2 Service
Gelöst

O2 verlängert DSL-Vertrag eigenmächtig gegen meinen Willen und will nun Geld dafür


Hallo liebe Community,

 

ich habe ein Problem mit O2 und dem Vertragsende meines DSL-Anschlusses. Ich hatte einen Vertrag O2 my Home, der bereits über 2 Jahre alt war und damit eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Diesen Vertrag habe ich am 17.05.2023 gekündigt. Am 26.05.2023 habe ich auch eine Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 bekommen. Soweit alles gut.

Die Rufnummer sollte zu meinem neuen Glasfaser-Anbieter portiert werden. Diese Portierung hat mein neuer Glasfaser-Anbieter erst etwas später mit O2 verabredet. Das Portierungsdatum war dann der 03.07.2023.

Da ich bereits seit Anfang Mai den Glasfaseranschluss liegen habe und auch nutze, und den DSL-Anschluss von O2 von der Fritzbox getrennt habe, habe ich O2 per Brief am 05.06.2023 (eingang bei O2 am 06.06.2023) darüber informiert, dass die Festnetzrufnummer portiert werden soll und trotzdem der DSL-Anschluss zu dem vereinbarten Kündigungsdatum am 17.06.2023 abgeschaltet werden soll. Ich habe auch mitgeteilt, dass ich ausdrücklich nicht möchte, dass der Anschluss bis zur eventuell späteren Portierung geschaltet bleibt. Außerdem habe ich vorsorglich die Einzugsermächtigung widerrufen.

O2 hat mir dann eine zweite Kündigungsbestätigung (Datiert auf den 08.06.2023) zugesendet, in der mir ein Kündigungsdatum zum 03.07.2023 mitgeteilt wird. Daraufhin habe ich O2 nochmals mitgeteilt, dass ich an dem ursprünglichen Kündigungsdatum zum 17.06.2023 festhalte.

Es kam, wie es kommen musste. Der Anschluss wurde scheinbar nicht zum 17.06.2023 abgeschaltet, obwohl ich eine Kündigungsbestätigung zu dem Termin hatte.

Über die Beschwerdeabteilung habe ich mich drüber beschwert. Es kam zwar eine Antwort, es ist aber nicht darauf eingegangen worden, warum O2 eigenmächtig den Vertrag verlängert und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht.

Am 18.07.2023 kam dann die Abschlussrechnung, in der der Zeitraum vom 18.06.2023 bis 02.07.2023 mit 14,99 EUR berechnet wird. Der Rechnung habe ich sofort (schriftlich und Hotline) widersprochen und um Prüfung gebeten. Den anteilig korrekten Rechnungsbetrag habe ich überwiesen.

Als Antwort auf die widersprochene Rechnung wird mir mitgeteilt, dass die Rechnung korrekt ist und von mir bezahlt werden muss.

Das sehe ich allerdings anders. Ich hatte einen Vertrag der eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Diesen habe ich gekündigt und habe auch eine Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 bekommen. O2 hat nun gegen meinen Willen den Vertrag verlängert und ich soll das bezahlen. Dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Im TKG §59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme ist es folgendermaßen geregelt:

2. Absatz:

“Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies.”

Da ich O2 rechtzeitig per Brief mitgeteilt habe, dass ich keine Weiterversorgung bis zur Portierung möchte, sehe ich an diesem Punkt keinen Grund für die Weiterversorgung gegen meinen Willen.

Weiter heißt es im 6. Absatz:

“Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.”

Auch hier sehe ich keine Rechtsgrundlage, dass O2 den Vertrag von sich aus verlängert und ich es bezahlen soll.

Aus meiner Sicht existiert seit dem 18.06.2023 kein Vertrag mehr zwischen O2 und mir. Daher ist die Forderung aus meiner Sicht nicht durchsetzbar.

Da die O2 Hotline nicht in der Lage ist das Thema zu klären und bei mehreren Telefonaten einfach auflegt, und auch per Brief sich das Thema offensichtlich niemand mehr im Detail anguckt und auf das Thema eingeht, weiß ich aktuell nicht mehr, wie ich damit umgehen soll.

Was würdet ihr machen? Soll ich auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und dem widersprechen? Oder gibt es gibt es andere Wege das Thema mit O2 zu klären?

Oder liege ich mit meiner Auffassung eventuell ganz falsch und O2 kann eigenständig den Vertrag verlängern? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage könnte O2 das machen?

Vielleicht liest ja auch jemand von O2 mit und kann mir bei dem Thema helfen.

 

Viele Grüße

Malte

 

Lösung von o2_Giulia

Hallo @MalteMitDSL,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😊

Super, dass du dich mit deinem Anliegen an uns gewandt hast, wie ich sehe wurde dein Fall hier auch schon ausführlich diskutiert.

Dein neuer Anbieter hatte hier offenbar einen Anbieterwechsel bei uns angefragt. Wir sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, den Anschluss bis zum vereinbarten Wechseltermin weiterlaufen zu lassen. Das ist auch dann der Fall, wenn eigentlich vorher eine Kündigung bereits bestätigt wurde.

Wenn der neue Anbieter das ursprüngliche Kündigungdatum nicht einhalten kann, wird die Kündigung auf den zwischen beiden Anbietern vereinbarten Wechseltermin verschoben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Versorgung und Erreichbarkeit nicht unterbrochen wird. Eigentlich ist das ja auch sehr wünschenswert, finde ich.

In deinem Fall wäre es besser gewesen, wenn dein neuer Anbieter nur nachträglich deine Rufnummer portiert hätte ohne einen Anbieterwechsel.

Inzwischen hatte sich unser Beschwerdemanagement eingeschaltet und, wie ich hoffe, eine für dich annehmbare Lösung gefunden. Eine Email dazu solltest du gestern erhalten haben.

Wenn dazu noch Fragen offen sind, lass es mich gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia

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16 Antworten

MXP_Alex
Star
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  • 1980 Antworten
  • 3. August 2023

Hallo @MalteMitDSL,

in meinen Augen hast du richtig gehandelt. Die o2 Moderation wird sich deinen Fall in Kürze ansehen und dann bekommst du eine Rückmeldung.

Viele Grüße
Alex


  • Neuling
  • 2053 Antworten
  • 3. August 2023

Hat Dein neuer Anbieter die Portierung zusätzlich beauftragt?


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 3. August 2023

Ich habe den Vertrag am 17.05.2023 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 17.06.2023 gekündigt. Meines Wissens kann NUR der neue Anbieter die Portierung beim alten Anbieter beauftragen. Das hat er auch gemacht. Ich selber kann die Portierung beim alten Anbieter nicht beauftragen.

Ich verstehe das Wort “zusätzlich” in der Frage nicht ganz.


  • Neuling
  • 2053 Antworten
  • 3. August 2023

Wenn Dein neuer Anbieter die Nummer anfragt, kann es sein das er zusätzlich nochmals für Dich kündigt. Damit überschreibt er auch Deine vorherige Kündigung. Welche Rückmeldung hast Du denn vom neuen Anbieter zur Portierung bekommen? Ich gehe schon davon aus, dass das alles richtig gelaufen ist. 


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 3. August 2023

Naja, der Vertrag war ja schon gekündigt, als die Portierungsanfrage vom neuen Anbieter rein kam. Wenn eine zweite Kündigung reinkommt, ist ja rechtlich gesehen die erste Kündigung immernoch gültig, die wird ja dadurch nicht aufgehoben.

Der neue Anbieter hat mir als Portierungsdatum den 03.07.2023 genannt. So wurde es dann ja auch ausgeführt.


  • Neuling
  • 2053 Antworten
  • 3. August 2023

Nein, er überschreibt die Kündigung und das in Deinem Auftrag. Das ist rechtlich iO. 


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 3. August 2023

Sorry, aber das ist Quatsch! Eine Kündigung kann nicht überschrieben werden. Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist rechtswirksam.

Außerdem hatte ich O2 darüber informiert, dass ich an dem Kündigungstermin zum 17.06.2023 und der Abschaltung des Anschlusses zu diesem Datum festhalte. Da sehe ich keine weitere Interpretationsmöglichkeit.


Klaus_VoIP
Legende
  • 31777 Antworten
  • 3. August 2023

Langsam! Ihr diskutiert aneinander vorbei.

Facehugger hat den technischen Teil korrekt beschrieben, so wie die automatisierten Abläufe sind.

Du Malte hast es formal betrachtet. Dazwischen liegen Galaxien!

Ich versuch es mal pragmatisch:
Wer einen lückenlosen Ablauf wünscht, der muss sich wegen Portierung und auch wegen Weiterversorgung dem automatiserten Vorgängen unterwerfen, d.h. die Provideranfrage zählt. Nur so klappt die Providerabstimmung.
Wer taggenau kündigen will, der kündigt selbst und portiert nachträglich
 


stefanniehaus
Profi
Forum|alt.badge.img+3
MalteMitDSL schrieb:

Sorry, aber das ist Quatsch! Eine Kündigung kann nicht überschrieben werden. Eine einmal ausgesprochene Kündigung ist rechtswirksam.

 

Nein. Das ist kein quatsch. Willenserklärung 2 kann durchaus Willenserklärung 1 ersetzen. Soweit nichts ungewöhnliches,

 


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 7. August 2023

Hallo liebe Community,

danke Euch schon einmal für Eure Rückfragen, Erklärungen, Gedanken und Meinungen. Wenn ich die rechtliche Situation betrachte, und um die geht es ja leider, weil O2 mir ja für einen Zeitraum einen Betrag in Rechnung stellt, zu dem ich bestätigt keinen Vertrag mehr mit O2 hatte, komme ich weiterhin zu dem Schluss, dass es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.

Der neue Anbieter durfte eine Kündigung gegenüber O2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen, das habe ich ja unterschrieben. Aber sie durften keine Vertragsverlängerung in meinem Namen vereinbaren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der neue Anbieter dies gemacht hat. Und selbst wenn der neue Anbieter eine Vertragsverlängerung mit O2 vereinbart hätte, sollte für O2 klar ersichtlich sein, dass dies nicht von mir stammt und dafür auch kein Mandant hat.

Der „nächstmögliche Zeitpunkt“ wäre aus meiner Sicht auch immer noch einen Monat nach dem Eingang der ersten Kündigung. Eventuell hat hier jemand bei O2 nicht berücksichtigt, dass bereits eine Kündigung vorliegt und hat erneut einen Monat ab dem Zeitpunkt berechnet. Dies wäre ein Fehler, der vorkommen kann, aber nach Rückmeldung auch korrigiert werden muss. Hier scheint sich O2 aktuell zu weigern.

Der Fall, dass eine Willenserklärung 2 durchaus eine Willenserklärung 1 ersetzen kann, kann juristisch sicherlich zutreffen. Aber soweit ich das Thema durchdrungen habe, wäre eine Rücknahme einer Kündigung juristisch ein „Vertragsangebot“. Ich kann in dieser konkreten Situation aber kein „Vertragsangebot“ erkennen. Eventuell ist jemand von Euch juristisch mehr bewandert als ich, und kann es einmal näher erläutern.

Für mich stellt sich unverändert die Situation folgendermaßen dar: Ich hatte einen Vertrag mit O2, der eine Kündigungsfrist von einem Monat hat. Diesen Vertrag habe ich am 17.05.2023 zum nächstmöglichen Termin gekündigt. Die Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 habe ich am 26.05.2023 erhalten. In der Abschlussrechnung wird dann aber die Grundgebühr für den Zeitraum vom 18.06.2023 bis 02.07.2023 berechnet, obwohl es zu diesem Zeitpunkt (ab dem 18.06.2023) keinen Vertrag mehr mit O2 gibt.

Daher nochmal die Frage: Welche rechtliche Grundlage hätte O2, mir für diesen Zeitraum die Grundgebühr zu berechnen? Bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage könnte O2 den Vertrag gegen meinen Willen verlängern, um den Zeitraum dann zu berechnen?

Viele Grüße

Malte


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 7. August 2023
FaceHugger schrieb:

Nein, er überschreibt die Kündigung und das in Deinem Auftrag. Das ist rechtlich iO. 

stefanniehaus schrieb:

Nein. Das ist kein quatsch. Willenserklärung 2 kann durchaus Willenserklärung 1 ersetzen. Soweit nichts ungewöhnliches,

 

 

Eine einseitige Willenserklärung ist doch schon mit Zugang der ersten Kündigung in Kraft und wirksam. Wie bitte soll sowas aufgehoben werden? 

 

Dass viele Anbieter die erneute Kündigung einfach nutzen (oder es als technisch nicht anders abbildbar darstellen) mag zwar stimmen, macht es aber nicht rechtlich sauber. 

 

MalteMitDSL schrieb:

 

Der Fall, dass eine Willenserklärung 2 durchaus eine Willenserklärung 1 ersetzen kann, kann juristisch sicherlich zutreffen. Aber soweit ich das Thema durchdrungen habe, wäre eine Rücknahme einer Kündigung juristisch ein „Vertragsangebot“. Ich kann in dieser konkreten Situation aber kein „Vertragsangebot“ erkennen. Eventuell ist jemand von Euch juristisch mehr bewandert als ich, und kann es einmal näher erläutern.

 

Formal kann eine Kündigung eben nicht zurück genommen werden, weil sie mit Zugang wirksam wird. Es ist, wie du richtig schreibst, ein neues Angebot. Das lag hier aber gar nicht vor.


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 7. August 2023

Nur mal ein kurzer Zwischenstand:


Eben habe ich per Einschreiben der Mahnung widersprochen. In dem Brief habe ich um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung gebeten, warum die Forderung aus Sicht von O2 korrekt ist.
Als Anlage habe die folgenden Unterlagen angefügt:

  • Eingangsbestätigung der Kündigung vom 17.05.2023
  • Kündigungsbestätigung zum 17.06.2023 vom 26.05.2023
  • Brief vom 21.07.2023 mit dem Widerspruch gegen die Rechnung
  • Brief vom 05.06.2023 in dem ich auf die Weiterversorgung bis zur Rufnummernportierung verzichte und die Abschaltung zum 17.06.2023 verlange.

Der Widerspruch gegen die Rechnung wurde ja offenbar nicht richtig bearbeitet und es ist nicht auf die fehlerhafte Position der Rechnung eingegangen worden.


So langsam bin ich echt genervt von O2! Was soll das denn, unberechtigte Forderungen zu stellen und nicht zu korrigieren?! So ein Verhalten führt wirklich nicht dazu, dass ich jemals wieder Kunde bei O2 werde… Schade, dass O2 es auf die letzten Meter versteht den Kunden so zu vergraulen.

 


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 9. August 2023

Hallo Zusammen,

muss ich irgendwas dafür tun, damit sich die O2 Moderation das Thema anguckt? Ich habe ja immernoch die Hoffnung, dass ich das Thema im Guten mit O2 klären kann.

Viele Grüße

Malte


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 9. August 2023

Hallo @MalteMitDSL,

ja dafür brauchst du aber Geduld. Nachfragen verzögern es weiter.

LG


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 9. August 2023

Okay, danke für die Info. Ich warte und werde es nicht wieder Fragen, wenn es dadurch zu Verzögerungen kommt. Ich werde Euch trotzdem auf dem Laufenden halten, wenn sich was tut.

Das Einschreiben, mit dem ich der Mahnung widersprochen habe, ist übrigens heute bei O2 angekommen. Aber eigentlich steht da nicht viel anderes drinnen, als in dem Schreiben, in dem ich der Rechnung widersprochen habe.

Hat jemand Erfahrung, ob O2 widersprochene Forderungen an Inkasso-Unternehmen weitergibt?


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20477 Antworten
  • Lösung
  • 18. August 2023

Hallo @MalteMitDSL,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😊

Super, dass du dich mit deinem Anliegen an uns gewandt hast, wie ich sehe wurde dein Fall hier auch schon ausführlich diskutiert.

Dein neuer Anbieter hatte hier offenbar einen Anbieterwechsel bei uns angefragt. Wir sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, den Anschluss bis zum vereinbarten Wechseltermin weiterlaufen zu lassen. Das ist auch dann der Fall, wenn eigentlich vorher eine Kündigung bereits bestätigt wurde.

Wenn der neue Anbieter das ursprüngliche Kündigungdatum nicht einhalten kann, wird die Kündigung auf den zwischen beiden Anbietern vereinbarten Wechseltermin verschoben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Versorgung und Erreichbarkeit nicht unterbrochen wird. Eigentlich ist das ja auch sehr wünschenswert, finde ich.

In deinem Fall wäre es besser gewesen, wenn dein neuer Anbieter nur nachträglich deine Rufnummer portiert hätte ohne einen Anbieterwechsel.

Inzwischen hatte sich unser Beschwerdemanagement eingeschaltet und, wie ich hoffe, eine für dich annehmbare Lösung gefunden. Eine Email dazu solltest du gestern erhalten haben.

Wenn dazu noch Fragen offen sind, lass es mich gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia


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