Wenn ich mir das Forum anschaue, bin ich nicht der einzige mit diesem Problem - zumindest was die angebliche Rücknahme der Kündigung betrifft.
Ich hatte per Chat für meine Frau eine SIM Karte bestellt, die laut Chat kostenlos sein sollte. Diese wurde auch zugestellt aber dann doch berechnet. Auf Nachfrage hieß es, dass kein kostenloser Tausch möglich sei. Auch wenn mir dies vorher zugesichert worden war. Nur leider konnte ich dies nicht belegen.
Daraufhin habe ich dann alles, was ich bei O2 hatte gekündigt. Auch die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten. Kurz darauf erhielt ich einen Anruf von der Hotline, die nach den Gründen der Kündigung gefragt hat. Ich habe den Fall geschildert und erhielt einen Rabatt auf die Grundgebühr für die Kosten des SIM-Karten Tausches. Es war keine Rede davon, dass die Kündigung dadurch storniert wird.
Im Portal wird auch der korrekte Termin als Vertragsende angezeigt.
Im Chat hatte ich jetzt erfahren, dass ich die Kündigung zurück genommen haben soll. Ich habe dazu keine schriftliche Bestätigung oder ähnliches erhalten. Auch kein Hinweis auf ein Widerrufsrecht. Auch kann mir der Mitarbeiter im Chat keinen Beleg zusenden, dass ich die Kündigung widerrufen habe.
Ich finde es absolut unmöglich, auf diese Methode eine Vertragsverlängerung zu erzwingen. Für eine reguläre Kündigung ist es jetzt zu spät - das bedeutet, dass ich ein Jahr automatische Verlängerung in Kauf nehmen müsste.
Welche Möglichkeit gibt es, dass der Vertrag zu dem mir zugesicherten Termin gekündigt wird?
Gelöst
keine Kündigung wegen angeblicher telefonischer Rücknahme
Lösung von o2_Christian
Hallo laertes98,
Du hast uns Deinen Einwand gegen die erfolgte Vertragsverlängerung bereits per Fax zukommen lassen. Das Dokument liegt meinen Kollegen aus der dafür zuständigen Fachabteilung vor. Sobald Dein Anliegen geprüft wurde, werden wir Dich schriftlich informieren.
Gruß
Christian
Zur Antwort springenDu hast uns Deinen Einwand gegen die erfolgte Vertragsverlängerung bereits per Fax zukommen lassen. Das Dokument liegt meinen Kollegen aus der dafür zuständigen Fachabteilung vor. Sobald Dein Anliegen geprüft wurde, werden wir Dich schriftlich informieren.
Gruß
Christian
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