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Warum O2 Service
Gelöst

Handyreparatur ecocep


forke85
Neuling
Moin,

 

ich habe am 05.03.2014 mein Handy bei einem O2-Shop zur Reparatur abgeben. Dieses befindet sich nun knapp 5 Wochen in der Reparatur.

Auf Anfragen direkt im Shop wird man immer nur mit: "ich kann Ihnen auch nicht sagen, wie lange das noch dauert" abgespeist.  

Über den Reparaturauftrag gibt es einen QR-Link zu ecocep, welcher nur aussagt, dass das Handy sich im Reparaturprozess befindet.

 

Gibt es eine Möglichkeit ecocep direkt zu erreichen? Bzw. an wen muss ich eine Reparaturfrist schicken, damit irgendwie mal Bewegung in die Sache kommt?

 

Gruß

Lösung von andante

Hallo!

 

Vielleicht klappts hierüber:  KLICK

 

Gruß andante

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12 Antworten

andante
Superstar
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  • 9. April 2014
Hallo!

 

Vielleicht klappts hierüber:  KLICK

 

Gruß andante


forke85
Neuling
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  • 10. April 2014
Ähh, ja danke. Ich habe den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen 😀 .

 

Da ich eine Reparaturfrist setzen möchte/muss, um weitere mögliche rechtliche Schritte einleiten zu können, stellt sich mir aber immer noch die Frage, ob ich die O2 setzen muss oder ecocep!?

Laut meinem Verständnis müsste die an ecocep gerichtet sein oder liege ich hier falsch?

 

Gruß


andante
Superstar
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  • 10. April 2014
Würd ich auch denken! Nachdem du dort aber noch nicht nachgefragt hast, mach das doch erst mal, bevor du dir Stress antust?


forke85
Neuling
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  • 10. April 2014
Habe ich bereits getan und auch schon eine Antwort bekommen ☺️ Mein Handy soll beim Hersteller HTC sein und wartet auf eine neue Hauptplatine.

 

Ich warte dann mal noch eine Woche und hoffe, dass ich mein Handy bald wiederhabe.

Ich danke dir für deine Mühe

 

Gruß


andante
Superstar
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  • 10. April 2014
Das sind doch mal gute Nachrichten! Ich freu mich echt riesig für dich! ☺️


forke85
Neuling
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  • 12. Mai 2014
Ich hatte mich wohl zu früh gefreut...Ich habe das Handy immer noch nicht zurück.

Vor ca 1,5 Wochen hatte ich dem Shop nun eine Reparaturfrist zum 09.05.2014 gesetzt. Natürlich wurde diese netterweise mal wieder ignoriert.

Also bin ich ein Tag später mal wieder zum Shop hin, um zu erfragen wo mein Handy denn sei.

 

Die Aussage: "Bei uns ist nichts angekommen".

 

Auf meinem Wunsch hin vom Kaufvertrag zurücktreten zu wollen, begann das Spiel was ich schon vermutet hatte.

Der Mitarbeiter des Shops versuchte es zunächst mit: "Wir sind nicht der Ansprechpartner bei Rücktritt" bis hin zu: "Eine angemessene Dauer zur Nachbesserung müsse 10 Wochen betragen".

 

Diese Angaben sind de facto einfach falsch. Aber belehren lassen wollte sich der Mitarbeiter natürlich auch nicht, stattdessen wird man schön provoziert, dass man sich dann wohl einen Anwalt nehmen muss.

Ich erachte dieses Verhalten als absolut inakzeptabel und auch wenn O2-Shops nur Franchiseunternehmen sind, so fällt dieses doch letztendlich auf das Unternehmen O2 zurück, da die Shops die Firma repräsentieren.

 

Ich werde heute einen letzten Versuch starten und schauen ob mir der Shop einen akzeptalen Termin für die Fertigstellung meines Handy nennen kann. Ansonsten folgt halt der Rechtsweg, welcher dann für den Shop weitere Kosten nach sich zieht.

Die Verträge mit O2 werde ich wohl auch auslaufen lassen, da mir der Service einfach zu schlecht ist und wohl auch in naher Zukunft nicht besser wird.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 12. Mai 2014

 

Diese Angaben sind de facto einfach falsch.

Was ist denn richtig?


forke85
Neuling
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  • Neuling
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  • 12. Mai 2014
Für kleinere Elektronikgeräte Tablets, Smartphones etc... wird eine angemessene Reparaturdauer von 2-3 Wochen veranschlagt. Quellen waren mehrere Rechtsforen die man schnell bei google findet. Der Gesetzgeber sprict hier nur von einer "angemessenen Dauer".

 

 

 

Auszüge Gewährleistung beim Kaufvertrag (§§ 433 ff BGB):

 

"Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware übergeben."

 

"2) Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist, kann der Käufer zwischen Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz wählen.
Die Nacherfüllung ist gescheitert, wenn eine angemessene Frist zur Leistungserfüllung erfolglos verstrichen ist, der Verkäufer die Leistung verweigert hat oder die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist. Der Rücktritt hat das Ziel, den Kaufvertrag unter Rückabwicklung der jeweils empfangenen Leistungen rückgängig zu machen. Bei der Minderung wird die Gegenleistung des Käufers, also der Kaufpreis, entsprechend reduziert."

 

 

Der Verkäufer ist in meinem Fall der O2-Shop. Hätte ich das bei Media-Markt z.B. erworben, würden diese dafür gerade stehen müssen 😉

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 12. Mai 2014
forke85 schrieb:
Für kleinere Elektronikgeräte Tablets, Smartphones etc... wird eine angemessene Reparaturdauer von 2-3 Wochen veranschlagt. Quellen waren mehrere Rechtsforen die man schnell bei google findet. Der Gesetzgeber sprict hier nur von einer "angemessenen Dauer".

 

 

 

Wenn du nachweislich eine Frist gesetzt hast, dann handel gem. dem BGB.


forke85
Neuling
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  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 12. Mai 2014
Das ist ja genau das was mich ärgert. Ich wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, muss das jetzt aber über einen Anwalt laufen lassen, da der MItarbeiter im Shop sich am Samstag geweigert hat und sogar noch provokativ dazu aufgefordert hat, den Rechtsweg zu wählen ...


Dann gib bei o2 eine Händlerbeachwerde auf. Vermutlich hat sich das Gespräch hochgeschaukelt, so das der Händler zum Schluss gesagt hat du sollstcden Rechtsweg einschlagen. Ich gehe auch davon aus das von dir zwischendurch anwalt und so gefallen ist.

 

Und belehren lassen muss ercsuch nicht, du glaubst nicht wieviele Kunden recht haben, welche aber fern der Realität sind. Damit bist du jetzt nicht gemeint.

 

Beherzige den Tip von @bielo 

 

Gruß


o2_Antje
  • Moderatorin
  • 41585 Antworten
  • 13. Mai 2014
Hallo forke85,

 

ich habe in deinen Daten leider keinen My Handy Vertrag finden können.

Magst du mir die Kundennummer noch einmal per PN senden?

Dann sehe ich mir den Fall gerne einmal an.

 

Viele Grüße

Antje