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Warum O2 Service
Gelöst

Router Schadensersatz


Pokerdem
Lehrling

Guten Tag,

 

Kurz Vorgeschichte:

 

Mit Umzug von DSL L auf DSl M gewechselt (da keine 250mb möglich waren). Da bisher mit o2 zufrieden daher auch keine Sonderkündigung eingereicht. Also an neuer Adresse mit neuem Tarif und erneut 24m Laufzeit. Der Router, so tel. besprochen sollte nicht zurück gesendet werden da für neuen Anschluss ja auch gebraucht wird.

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Jetzt sehe ich in der 2. Rechnung der neuen Adresse dass ein Schadensersatz für nicht zurückgeschickten Router angesetzt wurde von kanpp 131€ (kostet aktuell Neu 160 €wenn man es z.b. bei Media Markt kauft).

Auch die vorherige Rechnung geprüft, tatsächlich wurde seit Umzug kein Gebühr für den gemieteten Router berechnet.

 

Nun zu meiner Frage, Problem:

1. Der einfachheit halber würde ich den Betrag bezahlen, aber einen fast kompletten Neupreis seitens o2 zu verlangen ist doch etwas ungerecht. Zumal ich bereits knapp 10/11 Monate lang (vom DSL L Tarif) die Routergebühr bezahlt hatte. Ist es möglich den Betrag von 131€ etwas ermäßigt zu bekommen bzw. eine Gutschrift für die nächste Rechnung?

 

2. Ist mit der Einmalzahlung die Angelegenheit erledigt? Habe momentan viel um die Ohren, dann würde ich es vermutlich dabei belassen. 

 

Aber ist schon etwas ... naja wäre schon nett seitens o2 einem entgegen zu kommen. Ich meine wenn man schon von seinem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch macht, auch nicht auf iwelche Bonis pocht und einfach bei o2 bleibt und dann jetzt noch nen fast vollen Routerpreis bezahlen soll. 

Dass euer Mitarbeiter nun gesagt hatte ich solle es behalten, ist jetzt mal egal. Kann ja immer etwas durcheinander kommen. Es wurde ja auch nicht mehr die Mietgebühr abgebucht wie ich sehe. 

 

Kurze Rückmeldung wäre gut.

Danke 

 

Achso das war der Router für 6.99 Mietgebühr.

 

Lösung von o2_Kathi

Hallo @Pokerdem,

ja das verstehe ich. Du musst den Router nicht zurück schicken, berechnet wurde er ja schon.

Du kannst die Berechnung so akzeptieren und den Router behalten und weiter benutzen. 

Allerdings wäre eine Rücksendung vom Router und eine Erstattung zum berechneten Schadenersatz dazu jetzt noch möglich - später nicht mehr. 

Verbleiben wir dann so? 🙂

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4 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • 31409 Antworten
  • 26. Januar 2024

Sinnvoller wäre doch die Router-Rücksendung und der Kauf eines eigenen Gerätes (mit 5 Jahren Garantie). Mit dem Schadensersatz bekommt man auch keine Garantieleistungen. Der Schadensersatz wird nach Rücksendung erstattet.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6038 Antworten
  • 1. Februar 2024

Moin @Pokerdem 🙂

Oh okay… es scheint, als wäre die Mietrouter Option gekündigt worden, als du den Umzug mit Tarifwechsel bei uns beauftragt hast. Mehr als ärgerlich, wenn du den Router weiterhin als Mietgerät behalten wolltest 😥 Erneut können wir den Router leider nicht mehr hinterlegen, da er bei uns komplett deaktiviert wurde.

Du hast jetzt die Möglichkeit, das Gerät zeitnah jetzt an uns zurückzusenden per Retoure, dann wird dir auch der berechnete Schadenersatz dazu auf dein Bankkonto erstattet. Entweder bestellst du bei uns einen neuen Router dann zur Miete oder du nutzt einen eigenen - das bleibt natürlich dir überlassen.

Wie möchtest du dich entscheiden?

Grüße von Kathi 


Pokerdem
Lehrling
  • Autor
  • Lehrling
  • 25 Antworten
  • 2. Februar 2024

Guten Tag,

 

danke für die Rückmeldungen.

 

Allerdings ist es finanziell so, dass ich dann auf die Gutschrift warten müsste, bevor ich einen neuen Router holen kann. Das würde dann unweigerlich zu einer Unterbrechung des Internets führen, solang dort kein neuer Router steht. Daher würde ich es erstmal zunächst laufen lassen. Ist die Sache dann erledigt, mit dem Einzug des Schadensersatzes seitens o2 ?

 

 


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6038 Antworten
  • Lösung
  • 2. Februar 2024

Hallo @Pokerdem,

ja das verstehe ich. Du musst den Router nicht zurück schicken, berechnet wurde er ja schon.

Du kannst die Berechnung so akzeptieren und den Router behalten und weiter benutzen. 

Allerdings wäre eine Rücksendung vom Router und eine Erstattung zum berechneten Schadenersatz dazu jetzt noch möglich - später nicht mehr. 

Verbleiben wir dann so? 🙂


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