Ich habe seit Januar habe ich mein Dsl in meiner neuen Wohnung. Ich habe ein Vertragswechsel durchgeführt von 50mbits auf 100mbits. Es war ein Disaster und habe es auch nicht rechtzeitig geschaltet bekommen, es hieß ich werden automatisch eine Gutschrift für die Zeit erhalten. Nun erhalte ich statt 100mbits nur 45-50mbits. Ich habe nun mehrmals beim Kundenservice angerufen und die haben mir gesagt, dass ich fristlos kündigen kann, da der Vertrag nicht erfüllt werden kann. Der Herr am Telefon hat mir eine Sms mit einem Link gesendet, wo ich alles hochladen kann (Kündigung und Geschwindigkeitstest). Seit einem Monat höre ich von O2 nichts außer Mahnungen. Ich habe denen jetzt zum 2. Mal mein Sepa Mandat erteilt, aber ihr bekommt eine Abbuchung nicht hin. Ich wünsche mir hier eine Lösung.
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- 100mbits Vertrag aber bekomme nur ca.50mbits
100mbits Vertrag aber bekomme nur ca.50mbits
- 14. März 2023
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- 14. März 2023
Hallo
ich hab das ganze mal ebend ans Team weitergeleitet, man meldet sich hier bei dir.
Behalte daher den Thread hier bitte im Auge damit du Zeitnah antworten kannst.
VG
- Moderatorin
- 20300 Antworten
- 14. März 2023
Hallo
wenn die Bandbreite nicht den Erwartungen entspricht ist das zunächst einmal natürlich nicht so schön, ich kann daher gut verstehen, dass du unzufrieden bist.
Ich habe mir deinen Anschluss gerne einmal angeschaut. Er wurde wie vereinbart, mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s geschaltet. Einen Fehler, dass der Anschluss mit einer falschen Bandbreite aktiviert worden ist, kann ich ausschliessen.
Es sind jedoch immer wieder Verbindungsabbrüche zu erkennen, dabei verliert der Router die Verbindung zum Internet. Diese Abbrüche werden registriert und führen zu einer Reduzierung der Bandbreite, um die Stabilität aufrechzuerhalten. Die Ursache für die niedrige Bandbreite ist also bei einer instabilen Leitung zu suchen. Du hattest bereits Kontakt mit unserem Entstörungsservice und der Techniker, der den Anschluss noch einmal vor Ort überprüft hatte, stellte Ende Januar fest, dass die Leitung im Haus nicht den erforderlichen Standards entspricht und repariert oder sogar ersetzt werden muss. Dies ist Aufgabe des Hauseigentümers. Falls du zur Miete wohnst, solltest du das mit deinem Vermieter abklären. In der Regel kann dies am einfachsten und kostengünstigsten durch einen Elektriker erfolgen.
Die Bandbreite deines Anschlusses wird sich ohne die Verbindungabbrüche wieder normalisieren. Aktuell ist sie tatsächlich wieder etwas hochgegangen und liegt aktuell bei 59 Mbit/s. Ohne eine Reparatur der Leitung wird es vermutlich aber erneut zu Unterbrechungen kommen und die Geschwindigkeit würde sich dann wieder reduzieren.
Eine außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich, da es sich bei der Störung nicht um einen Fehler in unserem Einflußbereich handelt.
Ich habe mir außerdem einmal deine Abrechnungen angeschaut. Deine Einzugsermächtigung ist nach wie vor gültig, sie wurde aber nach einer Rücklastschrift im Januar vorübergehend ausgesetzt. Dies soll weitere Rücklastschriften und zusätzliche Kosten für Rücklastschriften verhindern. Das Lastschriftverfahren wird wieder eingesetzt, sobald die nächste Rechnung fristgemäß überwiesen wurde. Du findest auf unseren Rechnungen jeweils immer den Hinweis, ob der Betrag überwiesen werden muss und bis zu welchem Datum die Zahlung fällig ist.
Ich hoffe, ich konnte dir erst einmal weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, lass es uns gerne wissen, wir helfen gerne weiter 😊
Viele Grüße
Giulia
- 1685 Antworten
- 14. März 2023
Die Bandbreite deines Anschlusses wird sich ohne die Verbindungabbrüche wieder normalisieren. Aktuell ist sie tatsächlich wieder etwas hochgegangen und liegt aktuell bei 59 Mbit/s. Ohne eine Reparatur der Leitung wird es vermutlich aber erneut zu Unterbrechungen kommen und die Geschwindigkeit würde sich dann wieder reduzieren.
Eine außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich, da es sich bei der Störung nicht um einen Fehler in unserem Einflußbereich handelt.
Ich wuerde einfach eine Messkampagne nit der Breitbandmessung.de App machen und mich damit bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Wenn O2 mit Dir einen 100er Vertrag abgeschlossen hat und die per Produktinfornationsblatt zugesicherten Raten in der Auslegung der BNetzA aus welchen Gründen (ausser wahrscheinlich direktes Verschulden/Sabotage Deinerseits) auch immer nicht erfüllt, steht Dir letztlich ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Ich bin sicher mit einer vollständigen Mess-Kampagne-Protokoll in der Hand sieht die Welt was das angeht anders aus. (Dein ISP kann die geschaetzte Leitungskapazitaet vom Betreiber in Erfahrung bringen und haette im Vorfeld sehen muessen, dass 100Mbps nicht gehen wird).
Relevant ist hier Telekommunikationsgesetz (TKG) § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
[...]
(4) Im Falle von
1.
erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder
2.
anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,
ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.
[...]
ABER, wenn die Aussage stimmt das Hausnetz wäre ungeeignet (was ich nicht bezweifle) ist die Frage was Dir eine Kuendigung denn bringt. Andere DSL-ISP koennen auf den selben Leitungen auch keine Wunder vollbringen. Auch wenn Dein Fall nicht gut gelaufen ist, bin ich selber alles in allem bei O2 zufrieden (und billiger als die grosse rosa Konkurrenz ist O2 auch). Vielleicht waere ja ein Wechsel zurueck in einen 50/10er Vertrag eine Loesung mit der beide Seiten nicht ungluecklich waeren?
- Autor
- Neuling
- 21 Antworten
- 14. März 2023
Die Bandbreite deines Anschlusses wird sich ohne die Verbindungabbrüche wieder normalisieren. Aktuell ist sie tatsächlich wieder etwas hochgegangen und liegt aktuell bei 59 Mbit/s. Ohne eine Reparatur der Leitung wird es vermutlich aber erneut zu Unterbrechungen kommen und die Geschwindigkeit würde sich dann wieder reduzieren.
Eine außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall nicht möglich, da es sich bei der Störung nicht um einen Fehler in unserem Einflußbereich handelt.
Ich wuerde einfach eine Messkampagne nit der Breitbandmessung.de App machen und mich damit bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Wenn O2 mit Dir einen 100er Vertrag abgeschlossen hat und die per Produktinfornationsblatt zugesicherten Raten in der Auslegung der BNetzA aus welchen Gründen (ausser wahrscheinlich direktes Verschulden/Sabotage Deinerseits) auch immer nicht erfüllt, steht Dir letztlich ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Ich bin sicher mit einer vollständigen Mess-Kampagne-Protokoll in der Hand sieht die Welt was das angeht anders aus. (Dein ISP kann die geschaetzte Leitungskapazitaet vom Betreiber in Erfahrung bringen und haette im Vorfeld sehen muessen, dass 100Mbps nicht gehen wird).
Relevant ist hier Telekommunikationsgesetz (TKG) § 57 Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
[...]
(4) Im Falle von
1.
erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder
2.
anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,
ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.
[...]
ABER, wenn die Aussage stimmt das Hausnetz wäre ungeeignet (was ich nicht bezweifle) ist die Frage was Dir eine Kuendigung denn bringt. Andere DSL-ISP koennen auf den selben Leitungen auch keine Wunder vollbringen. Auch wenn Dein Fall nicht gut gelaufen ist, bin ich selber alles in allem bei O2 zufrieden (und billiger als die grosse rosa Konkurrenz ist O2 auch). Vielleicht waere ja ein Wechsel zurueck in einen 50/10er Vertrag eine Loesung mit der beide Seiten nicht ungluecklich waeren?
Danke für deine Antwort. Ich habe tatsächlich die Brandbeite gemesse und als Beweis geschickt. Komischerweise klappt bei meinem
Nachbar alles reibungslos und bei mir wird es auf das Gebäude geschoben.
- 1685 Antworten
- 14. März 2023
Naja, DSL ist eine empfindliche Technik gerade bei hohen Geschwindigkeiten kann das gut gehen muss aber nicht. So stoeren z.B. PLC-Adapter/Powerline VDSL ganz massiv und schlechte Kabel muessen nicht zu allen Wohnungen schlecht sein. Ich habe bei mir in der Wohnung 12 m schlechtes Kabel demontiert (das Modem sitzt jetzt nicht mehr in der Mitte der Wohnung) sondern da wo das Telephon-Kabel in die Wohnung kommt) seit dem sind die Stoerungen auf der Leitung deutlich zurueckgegangen.
Manchmal kann man da selber Hand anlegen, aber leider nicht immer und schade dass es manchmal notwendig ist.
Danke für deine Antwort. Ich habe tatsächlich die Brandbeite gemesse und als Beweis geschickt.
Wende Dich an die BNetzA, die wird dann sehr wahrscheinlich Kontakt mit O2 aufnehmen und ich sehe keine Probleme auf Dich zukommen egal ob Du ausserordemtlich Kuendigen willst, oder einen Preisnachlass (wobei momentan noch unklar ist wie der klare Gesetzestext zu interpretieren ist, aber z.B. die Telekom bietet in Faellen wie Deinem alternativ zur Kuendigung auch an den minderleistenden 100er Anschluss zum Preis des 50er weitermieten zu koennen, das kann interessant sein, weil der 100er soviel mehr Upload bietet als der 50er. Was O2 da macht kann ich nicht sagen, bin ja wie gesagt recht zufriedener Kunde, aber ich bin zuversichtlich, dass da mehr geht als sich hier im Forum andeutet, das ist halt nicht der beste Ort um solche Sonderfaelle oeffentlich zu diskutieren).
- 1685 Antworten
- 14. März 2023
Wenn Du eine Fritzbox hast, dann schau doch ma ob Du das ans laufen kriegst und dann einen Screenshot mit allen Informationen posten. Machmal kann man anhand von solchen Informationen abschaetzen was an einer Leitung faul ist (aber oft genug auch nicht).
- Fortgeschritten
- 287 Antworten
- 14. März 2023
Hallo
...
Es sind jedoch immer wieder Verbindungsabbrüche zu erkennen, dabei verliert der Router die Verbindung zum Internet. Diese Abbrüche werden registriert und führen zu einer Reduzierung der Bandbreite, um die Stabilität aufrechzuerhalten. Die Ursache für die niedrige Bandbreite ist also bei einer instabilen Leitung zu suchen. Du hattest bereits Kontakt mit unserem Entstörungsservice und der Techniker, der den Anschluss noch einmal vor Ort überprüft hatte, stellte Ende Januar fest, dass die Leitung im Haus nicht den erforderlichen Standards entspricht und repariert oder sogar ersetzt werden muss. Dies ist Aufgabe des Hauseigentümers. Falls du zur Miete wohnst, solltest du das mit deinem Vermieter abklären. In der Regel kann dies am einfachsten und kostengünstigsten durch einen Elektriker erfolgen.
...
Viele Grüße
Giulia
Hallo
Wende dich bitte an die Hausverwaltung und lasse die Leitung instandsetzen/erneuern. Auch die BNetzA wird dir nicht helfen können deine Sonderkündigung durch zu setzen da deer Fehler eindeutig ermittelt wurde und im Verantwortungsbereich deines Vermieter liegt.
viele Grüße HelmiP
- 1685 Antworten
- 14. März 2023
Wende dich bitte an die Hausverwaltung und lasse die Leitung instandsetzen/erneuern. Auch die BNetzA wird dir nicht helfen können deine Sonderkündigung durch zu setzen da deer Fehler eindeutig ermittelt wurde und im Verantwortungsbereich deines Vermieter liegt.
Ich würde das auf jeden Fall mit der BnetzA besprechen, ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass die Position von O2 hier zum relevanten Gesetz passt. Und Dich an die BNetzA zu wenden kostet Dich gerade mal ein bisschen Zeit. Ich würde erwarten dass Dir zumindest eingeräumt wird den Vertrag auf 50 Mbps zurück zu stufen, wahrscheinlich aber das ganze Programm (Kündigung/Minderung) O2 hätte im Gegensatz zu Dir die Kapazität Deiner 50er Leitung messen können und abschätzen ob darüber 100 leistbar sind. Haben sie anscheinend nicht getan und Dir 100 zugesagt, damit sind sie an Ihre zugesagten Raten aus dem Produktinformationsblatt gebunden. Es ist möglich, dass ich falsch liege, aber fuer mich sieht das hier nach dem Versuch aus einen Kunden mit berechtigtem Anliegen abzuwimmeln, anstatt wenn auch nur aus Kulanz eine akzeptable Lösung fuer beide Seiten zu finden… Mmmh, mein Respekt fuer O2 als guter empfehlenswerter ISP nimmt gerade schaden...
- Profi
- 41599 Antworten
- 14. März 2023
Die BNetzA ist nicht für Vertragsangekegenheiten zuständig und da das Problem wohl durch die Hausverkabelung verursacht wird, greift hier das Gesetz nicht. Kulanz kann man sich wünschen aber nicht einfordern.
- 1685 Antworten
- 14. März 2023
Wie ich sagte hier wird versucht abzuwimmeln, kann sein, dass das korrekt ist und da nichts zu machen is. Ich wuerde das allerdings selber mit der BNetzA besprechen und hier keine Rechtsberatung erwarten, weder von mir noch von anderen...
- Moderatorin
- 20300 Antworten
- 15. März 2023
Hallo
den Fall bei der Bundesnetzagentur zu melden, bringt vermutlich nicht viel, da man dort auch keine Möglichkeiten hat, das eigentliche Problem zu beheben. Auch wenn es von dir,
Alternativ können wir dir natürlich auch einen Rückwechsel auf einen Tarif mit max. 50 Mbit/s anbieten, das stellt kein Problem dar. Ich war allerdings davon ausgegangen, dass es für dich wichtiger wäre, die Ursache für die Probleme zu beseitigen, um störungsfrei mit der schnelleren Geschwindigkeit surfen zu können. Vielleicht kannst du ja einmal nett beim Hausbesitzer nachfragen. Falls du natürlich zurück wechseln möchtest, können wir das auch gerne veranlassen.
Viele Grüße
Giulia
- 1685 Antworten
- 15. März 2023
Hallo
den Fall bei der Bundesnetzagentur zu melden, bringt vermutlich nicht viel, da man dort auch keine Möglichkeiten hat, das eigentliche Problem zu beheben. Auch wenn es von dir,
Das TKG sieht als gleichberechtigte Optionen ausserordentliches Kuendigungsrecht oder Minderung vor. Da ist das Gesetz explizit. Und ich gehe davon aus, dass der Paragraph 57 beim OP greifen wuerde. Aber wie gesagt, das technische Problem ist ja bei allen DSL ISPs gleich wenn es wirklich die Leitung zum APL ist, insofern ist die Frage ob er wirklich wechseln will (aber ich bin auch zufriedener O2 DSL Kunde). Was ich aber verstehen kann, ist dass er/sie wenig Lust verspüren duerfte fuer eine 50er Leistung einen 100er Preis zu zahlen (obwohl beu Euch der 100er Tarif weniger zu kosten scheint als der 50er beim MagentaKonkurenta). Ich wundere mich warum hier die bdeiden Partein nicht (unter Ausschluss der Oeffentlichkeit) eine Loesung gefunden haben die fuer beide Seiten passt, aber wird vielleicht noch ;)
Alternativ können wir dir natürlich auch einen Rückwechsel auf einen Tarif mit max. 50 Mbit/s anbieten, das stellt kein Problem dar. Ich war allerdings davon ausgegangen, dass es für dich wichtiger wäre, die Ursache für die Probleme zu beseitigen, um störungsfrei mit der schnelleren Geschwindigkeit surfen zu können. Vielleicht kannst du ja einmal nett beim Hausbesitzer nachfragen. Falls du natürlich zurück wechseln möchtest, können wir das auch gerne veranlassen.
Viele Grüße
Giulia
Das klingt doch schon mal wie fairer Vorschlag! Mein etwas ramponiertes O2-Bild verbessert sich gerade wieder ;)
- Moderatorin
- 20300 Antworten
- 29. März 2023
Hallo
ich wollten noch einmal nachfragen, ob sich inzwischen etwas bei dir ergeben hat, oder ob du vielleicht doch einen Tarifwechsel wünscht.
Lass uns gerne wissen, wenn wir dir weiterhelfen können.
Viele Grüße
Giulia
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