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Warum O2 Service
Gelöst

My Handy


  • Neuling
  • 2 Antworten

Guten Tag,

kann man das Handy, den man noch über MyHandy abbezahlt privat verkaufen? und weiterhin die monatlichen Raten zahlen? 

Lösung von Anonymous

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

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8 Antworten

Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 2. August 2021

Hallo,

klar. Hier mehr Infos: https://www.o2online.de/service/myhandy/

LG


  • 0 Antworten
  • 2. August 2021

Eine Frage ist dann natürlich wie ein Garantiefall abgewickelt werden kann?


  • 0 Antworten
  • Lösung
  • 2. August 2021

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.


  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 2. August 2021
tearsbeforecrying schrieb:

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

Wenn ich aber weiterhin die Rate normal abbezahle?


  • 0 Antworten
  • 2. August 2021
Sclk schrieb:
tearsbeforecrying schrieb:

Man kann es nur verkaufen, wenn das Handy abbezahlt ist bzw. der o2 m Handy Vertrag vorzeitig aufgelöst und die gesamten restlichen Raten auf einmal gezahlt werden.

Wenn ich aber weiterhin die Rate normal abbezahle?


ich habe mich nicht durch alle O2 AGB’s durchgearbeitet,

aber irgendwo darin gibt es mit Sicherheit einen Eigentumsvorbehalt bis zur endgültigen Bezahlung.

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 2. August 2021

Wirksam kann nur der Eigentümer und nicht der Besitzer verkaufen. Ich habe die Klauseln nun nicht erneut gelesen, vermute aber, dass o2 bis zur Bezahlung Eigentümer bleibt. 

 

Edit: Hab die AGB doch schnell quer gelesen:

 

 

 


bs0
Profi
Forum|alt.badge.img+9
  • Profi
  • 41732 Antworten
  • 2. August 2021
Vilureef schrieb:

Hallo,

klar. Hier mehr Infos: https://www.o2online.de/service/myhandy/

LG


Nichts klar 😉 Man kann natürlich, darf aber nicht. Geht also nur wenn man das Handy auf einmal abbezahlt.


o2_Lars
  • Moderator
  • 23567 Antworten
  • 15. August 2021

Hallo @Sclk,

du hast hier ja schon eine ganze Menge an Antworten bekommen, es gilt, wie schon angesprochen wurde der Eigentumsvorbehalt. Ein Verkauf ist also erst dann gestattet, wenn der Kaufpreis komplett abbezahlt ist. :-)

Gruß,

Lars


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