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Warum O2 Service
Gelöst

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung


Hallo liebe Community,

wann kann ich mit einer Rückmeldung bezüglich einer Anfechtung rechnen?

Background-Story:

Ich wurde arglistig von o2 getäuscht, da diese mir wissentlich einen Vertrag verkauft haben, welcher nicht für das Gerät und meinen Standort geeignet war. Als ich diese Info erhielt wurde auch endlich meine außerordentliche Kündigung genehmigt. Dies hat mich Sage und Schreibe über ein Jahr gekostet. Als der Vertrag dann zum 31.10.23 gekündigt wurde, habe ich am 08.11.2023 eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung an die zentrale in Nürnberg gesendet. Ist jetzt auch schon wieder fast vier Monate her und ich habe immer noch keine Antwort erhalten. Es gibt keine Rufnummer an die ich mich wenden kann und im Chat sagt man mir immer wieder, dass meine Anfrage als Priorität weitergegeben wird, was garnicht stimmt.

Wie kann ich hier weiter vorgehen? 

Lösung von o2_Kathi

Hallo @Meshuggah97,

ich möchte dich gerne hier direkt auf den aktuellen Stand bringen, danke für deine Geduld.

Dein Anliegen wurde abschließend bearbeitet. Das Schreiben dazu wirst du in den kommenden Tagen per Post von uns erhalten. 

Wir sind dir mit der außerordentlichen Kündigung entgegengekommen, eine Entschädigung wurde nicht genehmigt. Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss blieb eine Rückmeldung zu dem angesprochenen Vertrag aus. Wir sind deshalb davon ausgegangen, dass der neue Vertrag so, wie von uns bestätigt, in deinem Sinne aktiviert wurde. Mehr können wir nicht für dich tun.

Viele Grüße

Kathi

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21 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 6. Februar 2024

wann kann ich mit einer Rückmeldung bezüglich einer Anfechtung rechnen?

 

In der Regel nach 4 bis 6 Wochen. Daher die Kopie des Einsendenachweises per Kontaktformular an o2 senden und nachfragen.

 

und im Chat sagt man mir immer wieder, dass meine Anfrage als Priorität weitergegeben wird, was garnicht stimmt.

 

Was du alles weißt. 

 

Es gibt keine Rufnummer an die ich mich wenden kann 

 

 

 

Als ich diese Info erhielt wurde auch endlich meine außerordentliche Kündigung genehmigt.

 

Warum dann die Anfechtung? 

Du fichst an, weil o2 dich arglistig getäuscht hat? Seit wann genau war dir das bekannt? Wann ging die Anfechtung bei o2 ein? Wie hast du das begründet (evt Kopie der Anfechtung ohne Daten hier hochladen)?


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • 8. Februar 2024

Moin @Meshuggah97 und herzlich willkommen in unserer Community 💙

Das ist in der Tat leider nicht so gut gelaufen, wenn der abgeschlossene Tarif für deine Verwendung nicht gepasst hat. Freut mich aber, wenn für dich dazu bereits eine Lösung (in Form der außerordentlichen Kündigung) gefunden wurde.

Welchen Tarif und welches Gerät hast du denn zuhause als Homespot nutzen wollen?

LG Kathi


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 8. Februar 2024
o2_Kathi schrieb:

Moin @Meshuggah97 und herzlich willkommen in unserer Community 💙

Das ist in der Tat leider nicht so gut gelaufen, wenn der abgeschlossene Tarif für deine Verwendung nicht gepasst hat. Freut mich aber, wenn für dich dazu bereits eine Lösung (in Form der außerordentlichen Kündigung) gefunden wurde.

Welchen Tarif und welches Gerät hast du denn zuhause als Homespot nutzen wollen?

LG Kathi

 

Nein, es gibt keine Lösung, da ich seit vier Monaten auf die Rückmeldung bezüglich der Anfechtung warte. Aufgrund der arglistigen Täuschung ist der Vertrag nichtig und mir steht eine Entschädigung zu.

Ich habe den Router verwendet, der mir als angeblich passend von o2 verkauft wurde (ZTE).


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • 13. Februar 2024

Guten Morgen @Meshuggah97.

Wir sind dir mit der außerordentlichen Kündigung entgegen gekommen, das habe ich als Lösung gemeint. Ich habe jetzt gesehen, dass dein Anliegen mit deinem Schreiben dazu an eine zuständige Abteilung weitergeleitet wurde. Sobald dies geprüft und bearbeitet wurde wirst du eine erneute Rückmeldung von uns bekommen. Bitte warte das noch ab, danke dir 🙂

LG, Kathi


bs0
Profi
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  • 13. Februar 2024

Aber was soll noch bearbeitet werden wenn der außerordentlichen Kündigung zugestimmt wurde? Welcher Schaden ist entstanden, der eine Entschädigung begründen würde?


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 13. Februar 2024
bs0 schrieb:

Aber was soll noch bearbeitet werden wenn der außerordentlichen Kündigung zugestimmt wurde? Welcher Schaden ist entstanden, der eine Entschädigung begründen würde?

Ich hatte ganz oft nur kbit Leistung - somit also kein Internet, konnte kein Homeoffice deshalb machen. Mir sind zusätzliche Fahrtkosten entstanden. Habe alles belegt anhand von Geschwindigkeitsnachweisen und trotzdem hat es ein Jahr gedauert bis man die außerordentliche Kündigung bestätigt hat.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • 15. Februar 2024

Guten Morgen @Meshuggah97,

der ZTE Router mit dem Tarif o2 Free Unlimited Max ist wirklich nicht unbedingt bestens geeignet gewesen für das was du gebraucht hast im Homeoffice. Schade, dass dir kein o2 Homespot dazu gebucht wurde. Dein Schreiben / Anliegen dazu wird noch geprüft. Ich habe bis jetzt noch keine Rückmeldung die ich dir dazu geben kann. 

LG Kathi


bs0
Profi
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  • 15. Februar 2024

@Meshuggah97Nur zur Info falls o2, wie ich davon ausgehe, deinen Entschädigungswunsch ablehnt: Wenn dein Arbeitgeber möchte, dass du im Homeoffice arbeitest, muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass das (technisch) möglich ist. Mit der außerordentlichen Kündigung ist o2 dir bereits entgegengekommen. Aber warte natürlich ab, wie o2 dir antwortet.


bielo
Legende
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  • 15. Februar 2024

In der Regel bieten die AG nur die Möglichkeit des Homeoffice an, sonst bestünden neben Internet ja noch weitere Ansprüche. Die meisten könnten ins Büro, wenn sie wollten. 


oschn
Lehrling
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  • 94 Antworten
  • 15. Februar 2024
bs0 schrieb:

@Meshuggah97Nur zur Info falls o2, wie ich davon ausgehe, deinen Entschädigungswunsch ablehnt: Wenn dein Arbeitgeber möchte, dass du im Homeoffice arbeitet, muss dein Arbeitgeber dafür sorgen, dass das (technisch) möglich ist. Mit der außerordentlichen Kündigung ist o2 dir bereits entgegengekommen. Aber warte natürlich ab, wie o2 dir antwortet.

Ich denke nicht, dass es um die Fahrtkosten geht, die erstattet werden sollen. Sondern um die monatlichen Gebühren für den Tarif, der so ja faktisch nicht nutzbar war. Also quasi Erstattung der an o2 gezahlten Monatsentgelte.


bs0
Profi
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  • 15. Februar 2024

Ja, das habe ich auch so verstanden, ändert aber nichts an der Aussage. Leider gibt es keine Mindestbandbreite im Mobilfunkbereich, so, dass es sich auch diesbezüglich um Kulanz und keine Ansprüche handelt. Vielleicht erfahren wir noch wie o2 antwortet bzw. entscheidet.


oschn
Lehrling
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  • 15. Februar 2024

@bs0 Naja, doch, nicht überall. Aber generell musst du auch mit Mobilfunk eine gewisse Mindestbandbreite erreichen können bei der bei Vertragsabschluss angegebenen Verwendung.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 15. Februar 2024

Leider noch nicht.Die BNetzA erarbeitet dazu derzeit Regeln. 


  • Neuling
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  • 15. Februar 2024

Bin gespannt wie die die ausgestalten wollen. Ich glaub nicht, dass da was vernünftiges kommt. Schwammiger SchnickSchnack. 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 15. Februar 2024

Geht am Ende vermutlich auch gar nicht. Im Gegensatz zum Festnetz ist mobil eben so unberechenbar, insbesondere hinsichtlich der Nutzer. 

 

Hoffentlich machen sie was in Richtung Kündigung aus wichtigem Grund bei Störungen.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • 21. Februar 2024

Guten Morgen @Meshuggah97.

Es sind bereits wieder einige Tage vergangen, ich wollte mich nur einmal melden und dir Bescheid geben, dass die Bearbeitung noch am Laufen ist.
Zu deinem bei uns eingereichten Schreiben gibt es noch keine neue Rückmeldung / Entscheidung.

Danke für deine Geduld.

LG Kathi


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • Lösung
  • 29. Februar 2024

Hallo @Meshuggah97,

ich möchte dich gerne hier direkt auf den aktuellen Stand bringen, danke für deine Geduld.

Dein Anliegen wurde abschließend bearbeitet. Das Schreiben dazu wirst du in den kommenden Tagen per Post von uns erhalten. 

Wir sind dir mit der außerordentlichen Kündigung entgegengekommen, eine Entschädigung wurde nicht genehmigt. Innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss blieb eine Rückmeldung zu dem angesprochenen Vertrag aus. Wir sind deshalb davon ausgegangen, dass der neue Vertrag so, wie von uns bestätigt, in deinem Sinne aktiviert wurde. Mehr können wir nicht für dich tun.

Viele Grüße

Kathi


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 29. Februar 2024

Nein, das ist nicht korrekt. Ich wurde so beraten, dass es sich um den richten Vertrag für das Gerät handelt! Dadurch, dass ich in dem Glauben gelassen wurde und den Verkäufern bewusst war, dass der eigentliche sowie auch die anderen Verträge bei mir nicht funktionieren, wurde ich arglistig getäuscht! Dass es der falsche Vertrag ist und nicht richtig funktioniert, hat sich innerhalb der Widerrufsfrist weder bemerkbar gemacht koch wurde ich rückwirkend dazu in Kenntnis gesetzt! Der Vertrag ist rein rechtlich nichtig und muss rückabgewickelt werden! Es hat nichts mit Entgegenkommen zu tun! Sie müssen mich so stellen, als wäre der Vertrag nie zu Stande gekommen! Ich werde den Sachverhalt an meinen Anwalt weitergeben!

 

Edit o2_Kathi 05.03.24 / 14:23 Uhr Vollzitat entfernt


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 29. Februar 2024

Berichte bitte wie es aus geht. Danke.


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • 6501 Antworten
  • 5. März 2024

Hallo @Meshuggah97,

ich verstehe dich. Unsere zuständige Abteilung hat alles geprüft und so entschieden.

Darüber können wir uns nicht hinweg setzen oder eine andere Entscheidung treffen. 

LG Kathi


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41757 Antworten
  • 5. März 2024

Eine Anfechtung nach einem Jahr wird auch ein Anwalt vermutlich nicht hinbekommen. Hoffentlich ist die Erstberatung kostenlos. Eventuell erfahren wir noch was der Anwalt dazu sagt, falls hier wirklich einer beauftragt wurde. Mit der vorzeitigen Kündigung sollte man m.E. beim vorliegenden Sachverhalt zufreiden sein.


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