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Warum O2 Service
Frage

Änderung der AGB


Hallo, gestern bekam ich eine Mail von o2 bezüglich Änderung der AG:

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres o2 Vertrages mit der Rufnummer xxxx-XXXXXxxx aufgrund von Änderungen des Telekommunikationsgesetzes zum 01.12.2021 und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Die Änderungen sind im Anhang im Einzelnen aufgeführt und erläutert und beziehen sich insbesondere auf:

 

• die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter

 

• die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertragsänderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt

 

• die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit

 

Sie können den beabsichtigten Änderungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang dieses Schreibens in Textform widersprechen. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist und in dieser Form widersprechen, stellt dies Ihre Zustimmung dar, und die Änderungen werden zum 01.12.2021 wirksam.

 

Was passiert falls ich widerspreche? Dazu steht nichts in dieser Mail.

 

MFG 

10 Antworten

Sandroschubert
Legende

Nichts passiert, der Vertrag wird weitergeführt.


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 24. September 2021
Sandroschubert schrieb:

Nichts passiert, der Vertrag wird weitergeführt.

 

Wozu dann die Frist und die Möglichkeit des Widerspruchs?

 

Eventuell gar keine echte Mail von o2? 

Da Anrede nicht persönlich, sondern "Guten Tag, liebe Kundin, guten Tag, lieber Kunde". 


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 24. September 2021

Hallo,

die Mails sind echt. Bekommen die Kunden, die noch ältere Verträge haben.

LG


Smartfön
Lehrling
  • Lehrling
  • 108 Antworten
  • 5. Oktober 2021

Alle Kunden bekommen diese Benachrichtigung. Eine Änderung der AGB muss angekündigt werden. Es muss auch auf das (theoretische) Widerspruchsrecht hingewiesen werden, da ein Vertragspartner nicht den Vertrag ändern darf ohne eine – zumindest anzunehmende – Zustimmung des anderen.

Ein Widerspruch macht wenig Sinn, da die TKG-Novelle dich ja besser stellt. Zum Beispiel indem man nach Ende der Mindestlaufzeit künftig mit Monatsfrist kündigen kann, anstatt automatisch weitere 2 Jahre gebunden zu sein.


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 5. Oktober 2021

Hallo,

wenn sind es 12 Monate, nicht 24 bei passiver Verlängerung. 
Stimmt alle Kunden bekommen das, angefangen wurde mit den Alttarifen.

LG


Smartfön
Lehrling
  • Lehrling
  • 108 Antworten
  • 5. Oktober 2021
Vilureef schrieb:

Hallo,

wenn sind es 12 Monate, nicht 24 bei passiver Verlängerung. 
Stimmt alle Kunden bekommen das, angefangen wurde mit den Alttarifen.

LG

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht das offensichtlich anders:

“Auch im Vertragsrecht kommen erfreuliche Neuerungen auf die Verbraucher zu: Verbraucher können Verträge künftig nach einer automatischen Verlängerung jederzeit mit Monatsfrist kündigen. Sie können also spätestens nach zwei Jahren und dann monatlich aus einem Vertrag heraus. Anbieter müssen vorher über diese Möglichkeit informieren. Bisher war die Verlängerung um ein Jahr mit Kündigung zum Ablauf des Jahres der Regelfall.”

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/09/05-im-fokus-auf-dem-weg-ins-gigabit-zeitalter.html (unten bei “Kündigungsrecht wird gestärkt”)

Oder ist das eine Fehlinformation seitens des BMWi?


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41979 Antworten
  • 5. Oktober 2021

Teilweise gelten die Änderungen natürlich auch dann wenn man widerspricht, sofern es sich um  gesetzliche Regelungen handelt, die auch auf bestehende Verträge Anwendung finden.


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 5. Oktober 2021
Smartfön schrieb:

Zum Beispiel indem man nach Ende der Mindestlaufzeit künftig mit Monatsfrist kündigen kann, anstatt automatisch weitere 2 Jahre gebunden zu sein.

Hallo,

darauf bezog sich meine Aussage, Verträge verlängern sich bisher um 12 Monate passiv, nicht um 2 Jahre.

LG


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41979 Antworten
  • 5. Oktober 2021

@SmartfönDu bestätigst mit deinem Zitat das was @Vilureef geschrieben hat. Es waren bisher 12 Monate.


Smartfön
Lehrling
  • Lehrling
  • 108 Antworten
  • 5. Oktober 2021

Ja, alles klar, das war dann ein Missverständnis und wir sind uns eigentlich einig!


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