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Ich habe seit dem 1.06. einen neuen O2 Vertrag. In meiner jetzigen Rechnung sind zwei Positionen zu je 30 € bzgl eines Anschlusspreises, sowie für ein Entertainment Paket aufgeführt. Eine dieser beiden Positionen wird allerdings durch eine Gutschrift wieder gelöscht.



In meinem Vertrag ist allerdings weder was von einem Anschlussprei aufgeführt noch von Kosten für ein Entertainment Paket, das ich weder gebucht noch genutzt habe. Da die Kosten nirgendwo aufgeführt sind, möchte ich sie selbstverständlich auch nicht bezahlen und bitte daher um Verrechnung bzw. dass das Geld gar nicht erst abgebucht wird.



Ich gehe davon aus, daß der Vertrag in einem o2 Shop abgeschlossen wurde?



 



Der Anschlußpreis ist eine Dienstleistung, die aus der aktuell gültigen Preisliste hervorgeht. Diese ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die du mit Unterzeichnung des Vertrages akzeptiert hast.



 



Das Entertainment Pack hat eine Laufzeit von einem Monat und ist durch die 100-%ige Rabattierung für dich kostenlos.




Hey, danke schon einmal für die schnelle Antwort! Es ist richtig, dass ich den Vertrag in einem O2 Shop abgeschlossen habe. In diesem habe ich auch aufgeführt, dass der Vertrag auf Grundlage der Preisliste und AGBs geschlossen wird. Wörtlich steht da drin: Vorgenannte Unterlagen liegen in den Geschäftsstellen von O2 zur Einsicht- und Mitnahme aus.



Als ich den Vertrag geschlossen habe, habe ich den Verkäufer gefragt, ob ich die AGBs mitnehmen könnte. Dieser sagte mir diese gäbe es nicht in den O2 Shops. Darüber war ich schon verwundert genug. Ich könnte beides allerdings online einsehen. Dies habe ich dann auch so gleich gemacht und weil ich etwas schriftlich in der Hand haben wollte, habe ich von beiden Sachen einen Screenshot gemacht... Von den Kosten ist weit und breit nichts zu sehen.



Und weil ich mir dachte, dass ich gerne auch etwas schriftliches aus dem O2 Shop hätte, darüber welche Konditionen und Kosten mich erwarten, habe ich vom Mitarbeiter des Shops handschriftlich eine Aufstellung über alles bekommen. Und auch hier: keine Anschlussgebühren.




Welchen Vertrag hast du denn abgeschlossen?




O2 Blue All-in M




In der aktuell gültigen Preisliste vom 01.05.2014 ist beim o2 Blue All-in M ein einmaliger Anschlusspreis i. H. v. 29,99 EUR aufgeführt. Diese Preisliste ist Bestandteil der AGB.



 



https://




Und warum wurde mir dann das hier angezeigt?




Ich vermute, daß das ein Screenshot aus den Konditionen für einen Vertragsabschluß unter www.o2online.de ist. Dort werden oftmals keine Anschlussgebühren erhoben. Das lässt sich aber nicht auf die Shops verallgemeinern.




Also nochmal zum Verständnis... Bei einem Vertragsschluss in einem O2 Shop, wird auf die AGBs und die Preisliste aus dem Internet hingewiesen. Die Angaben die im Internet stehen gelten aber wiederum nicht für Verträge aus dem O2 Shop?



 



 



 




Du hast doch etwas unterschrieben, richtig? Ist dort der Anschlusspreis mit aufgeführt?



 



Die Preisliste ist aktuell und allgemein gültig.



 



Gruß




Sisv87 schrieb:

Also nochmal zum Verständnis... Bei einem Vertragsschluss in einem O2 Shop, wird auf die AGBs und die Preisliste aus dem Internet hingewiesen. Die Angaben die im Internet stehen gelten aber wiederum nicht für Verträge aus dem O2 Shop?



Die AGB gelten sowohl online als auch im Shop. Es gibt nur halt manchmal einen Onlinevorteil, indem der Anschlusspreis erlassen wird.




Nein, ich habe nie etwas unterschrieben wo ein Anschlusspreis aufgeführt wurde! Mal davon abgesehen, dass die Preisliste nie wirksam in meinen Vertrag miteinbezogen worden ist...




Sisv87 schrieb:

Mal davon abgesehen, dass die Preisliste nie wirksam in meinen Vertrag miteinbezogen worden ist...



 



Du hast die AGB nicht akzeptiert?




Sisv87 schrieb:



Mal davon abgesehen, dass die Preisliste nie wirksam in meinen Vertrag miteinbezogen worden ist...



So? Wo wird denn das ausgeschlossen? Gibt es diesen Passus schriftlich in deinem Vertrag?




Also: Ich habe den Vertrag in einem O2 Shop abgeschlossen. Gem. § 305 Abs. 2 BGB werden AGBs nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich (...) durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist (..) Das ist ja schon nicht erfolgt, weil ich trotz Nachfrage nur auf die Internetseite verwiesen wurde...



 




Wenn du davon überzeugt bist, daß dir die Anschlussgebühr rechtswidrig berechnet wurde, solltest du eine Anfechtung des Vertrages in Betracht ziehen. Diese muß schriftlich erfolgen.




Dann hättest du eben keinen Vertrag unterzeichnen dürfen. So hast du m. E. diesen Umstand,  dass die AGB online verfügbar sind und nicht dort,  akzeptiert. 




Man kann in keinen Umstand einwilligen, der nachteilig für den Verbraucher vom Gesetz abweicht 😄



Außerdem heißt das ja nicht, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist, sondern nur, dass die AGBs nicht wirksam miteinbezogen wurden. Diese wiederum verweisen auf die Preisliste. Ergo wurde die Preisliste auch nicht Vertragsbestandteil.




Was willst du denn jetzt hier noch hören? Die rechtliche Lage wurde dir hinreichend erläutert. Du hast eine andere Meinung, das ist dein gutes Recht. Wenn du dich falsch behandelt fühlst, steht dir jederzeit der Rechtsweg offen.



 



Viel Glück und alles Gute!




Naja, mit rechtlich hat das nix zu tun. Rechtlich gesehen ist O2 im Unrecht. Aber das hier darauf hingewiesen wird einen Rechtsstreit mit O2 führen zu müssen, anstatt dass ein Fehler eingeräumt wird, lässt den O2 Kundenservice ja in einem besonders guten Licht da stehen.




Sisv87 schrieb:

Naja, mit rechtlich hat das nix zu tun. Rechtlich gesehen ist O2 im Unrecht.



Und die Feststellung ist schon mal schlichtweg falsch.




Sisv87 schrieb:



Aber das hier darauf hingewiesen wird einen Rechtsstreit mit O2 führen zu müssen, anstatt dass ein Fehler eingeräumt wird, lässt den O2 Kundenservice ja in einem besonders guten Licht da stehen.



Wir können doch keinen vermeintlichen Fehler einräumen, den wir überhaupt nicht gemacht haben. Der Großteil der User dieses Forums besteht aus o2 Kunden. Wir sind nicht der Kundenservice.




Sisv87 schrieb:

Also: Ich habe den Vertrag in einem O2 Shop abgeschlossen. Gem. § 305 Abs. 2 BGB werden AGBs nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss die andere Vertragspartei ausdrücklich (...) durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist (..) Das ist ja schon nicht erfolgt, weil ich trotz Nachfrage nur auf die Internetseite verwiesen wurde...



 



Das ist ja schön und richtig zitiert, wird aber problematisch, wenn Du unterschrieben hast, die AGBs gelesen zu haben bzw. zu akzeptieren.




Sisv87 schrieb:

Naja, mit rechtlich hat das nix zu tun. Rechtlich gesehen ist O2 im Unrecht.



Sowas nennt mal wohl Paradoxon, glaube ich. Oder ist das nur eine Kontradiktion?   😉



 



Egal. Wenn Du davon überzeugst bist, im Recht zu sein, wird Dir wohl wirklich nichts Anderes übrig bleiben, als entweder dagegen rechtlich vorzugehen oder es hinzunehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass O2 Dir da in irgend einer Weise entgegenkommen wird.




Fuchs schrieb:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass O2 Dir da in irgend einer Weise entgegenkommen wird.



o2 wird den unterschriebenen Vertrag vorlegen in dem mit der Unterschrift bestätigt wurde, dass die AGB gelesen und akzeptiert wurden. Wenn diese im Shop nicht verfügbar waren, dann hätte er nicht unterschrieben müssen. Und wenn jetzt kommt, dass er auf einem Pad "blind" unterschrieben hat, dan hätte er das auch nicht müssen, bzw. sollen  😉



 



Über Kundenfreundlichkeit und Kulanz kann man noch diskutieren, aber rechtlich gesehen ist O2 eben nicht im Unrecht.