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Warum O2 Service
Gelöst

DSL Vertrag wegen Umzug im Inland außerordentlich kündigen


  • Neuling
  • 6 Antworten

Hallo,

Ich ziehe demnächst um und habe bereits eine Verfügbarkeitsanfrage für meine neue Adresse bezüglich der Internetversorgung gemacht. Dort kann ich allerdings nicht weiterhin beliefert werden. Deswegen habe ich nach Rücksprache mit mehreren O2 Mitarbeitern online außerordentlich gekündigt und den neuen Mietvertrag mitgeschickt. Nach 2 Wochen hatte ich leider immernoch keine Rückmeldung jetzt habe ich nochmal mit einem Mitarbeiter geschrieben der meinte dass meine Kündigung eingereicht wurde und ich heute die Bestätigung dafür bekommen müsste. Gesagt, getan. Als das Gespräch beendet war und ich die Seite neu geladen hatte, hat es mir schon angezeigt dass mein Vertrag gekündigt ist  allerdings erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die noch bis 2024 geht. Jetzt habe ich nochmal mit einem Mitarbeiter geschrieben, der meinte dass es doch möglich ist an der neuen Adresse, allerdings nur noch mit 50 MBit Downloadgeschwindigkeit, bisher hatten wir den O2 Home XL Vertrag mit 250 MBit Downloadgeschwindigkeit. Die 50 MBit sind mir eigentlich auch zuwenig, da ich auch auf Home Office und somit auf stabiles und schnelles Internet angewiesen bin. Ich habe auch bei einem anderen Anbieter mit mehr MBit einen Vertrag gefunden. Selbst wenn ich jetzt einfach einen Umzug beauftragen will heißt es immernoch dass an der neuen Adresse kein Internet verfügbar ist von O2. Im Internet hab ich auch gelesen, dass man einen Internetvertrag außerordentlich kündigen kann wenn die bisherige Leistung (250 Mbit) nicht mehr erbracht werden kann. Was kann ich jetzt tun? 

Lösung von Vilureef

Hallo,

@Svem nutze dieses Formular.

LG

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17 Antworten

Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • 25. November 2022

Hallo,

erstmal einen Umzugsauftrag stellen, erst dann kann O₂ dementsprechend reagieren.

Den Umzugsauftrag in „Mein O₂“ beauftragen.

LG


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
Vilureef schrieb:

Hallo,

erstmal einen Umzugsauftrag stellen, erst dann kann O₂ dementsprechend reagieren.

LG

Hallo, ja aber ich kann garkeinen Umzug beauftragen, sobald ich die neue Adresse eingebe kommt direkt die Meldung dass dort kein Internet hingeliefert wird. Aber vielen Dank schonmal!! 


Bollermann
Star
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  • 27272 Antworten
  • 25. November 2022

Solange keine Ummeldebestätigung vorliegt, bleibt's bei der regulären Kündigungsfrist. Das mit dem Mietvertrag war also Blödsinn. 

 

Ich persönlich würde den sicheren Weg über einen offiziellen Umzugsauftrag nehmen. 


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
Bollermann schrieb:

Solange keine Ummeldebestätigung vorliegt, bleibt's bei der regulären Kündigungsfrist. Das mit dem Mietvertrag war also Blödsinn. 

 

Ich persönlich würde den sicheren Weg über einen offiziellen Umzugsauftrag nehmen. 

Eine Meldebescheinigung bekomm ich ja aber erst wenn ich umgezogen bin. Ich will dort ja nicht 2 Monate ohne Internet herumsitzen bis das alles dann geregelt ist. 


Bollermann
Star
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  • 27272 Antworten
  • 25. November 2022

Eine Sonderkündigung mit einer Frist von 1 Monat greift erst mit tatsächlichem Umzug... also wenn du diesen nachgewiesen hast. 


Vilureef
Superstar
  • 50002 Antworten
  • Lösung
  • 25. November 2022

Hallo,

@Svem nutze dieses Formular.

LG


bs0
Profi
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  • 41808 Antworten
  • 25. November 2022

Wann hören die Hotline-Mitarbeiter endlich auf, Kunden diesbezüglich falsche Versprechungen zu machen?

Wenn der Umzugsauftrag online nicht geht, dann kannst du das auch schriftlich oder telefonisch über die Kundenbetreuung machen. Wenn tatsächlich nur 50 MBit/s geliefert werden können, dann würdest du gem. TKG ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Umzugs haben mit einer Frist von einem Monat haben. Dazu muss aber auch die Meldebescheinigung eingereicht werden.

Wenn dir 50 MBit/s zu wenig sind (sollten für Home-Office aber locker reichen) dann solltest du prüfen ob ein anderer Anbieter überhaupt mehr liefern kann.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
bs0 schrieb:

Wann hören die Hotline-Mitarbeiter endlich auf, Kunden diesbezüglich falsche Versprechungen zu machen?

Wenn der Umzugsauftrag online nicht geht, dann kannst du das auch schriftlich oder telefonisch über die Kundenbetreuung machen. Wenn tatsächlich nur 50 MBit/s geliefert werden können, dann würdest du gem. TKG ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Umzugs haben mit einer Frist von einem Monat haben. Dazu muss aber auch die Meldebescheinigung eingereicht werden.

Vielen Dank für die Antwort! Das heißt im Endeffekt dass ich vorab tatsächlich nichts tun kann? Weil ich ja gerne bei dem anderen Anbieter einen Internetvertrag abschließen würde, sodass ich direkt nach Einzug Internet habe. Doch will ich da natürlich jetzt auch keinen Vertrag mit 2 Jahren Mindestlaufzeit abschließen, solange ich den alten nichtmal sicher gekündigt habe. Bevor ich da dann doch nicht rauskomme, und zeitgleich für 2 Verträge zahlen muss... 


Bollermann
Star
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  • 27272 Antworten
  • 25. November 2022

Dann beauftragst du morgen den Umzug..  🤷🏻‍♀️


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41808 Antworten
  • 25. November 2022

Sobald die schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Vertrag am neuen Standort nicht geschaltet werden kann, kannst du bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen. Voraussetzung für die vorzeitige Vertragsauflösung wäre dann nur noch die Vorlage der Meldebescheinigung.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
bs0 schrieb:

Sobald die schriftliche Bestätigung vorliegt, dass der Vertrag am neuen Standort nicht geschaltet werden kann, kannst du bei einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen. Voraussetzung für die vorzeitige Vertragsauflösung wäre dann nur noch die Vorlage der Meldebescheinigung.

Und wenn sie mir schreiben dass sie mich am neuen Standort mit 50 mbit versorgen kann ich dann trotzdem außerordentlich kündigen, weil es weniger ist als mein bisheriger Vertrag? 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41808 Antworten
  • 25. November 2022

Nicht die tatsächlich verfügbare Bandbreite sondern das Produkt ist maßgeblich. Welchen Tarif hast du?


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
bs0 schrieb:

Nicht die tatsächlich verfügbare Bandbreite sondern das Produkt ist maßgeblich. Welchen Tarif hast du?

Also derzeit o2 my Home XL 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41808 Antworten
  • 25. November 2022

Dann wären max. 50 MBit/s nicht ausreichend und du könntest kündigen.


  • Autor
  • Neuling
  • 6 Antworten
  • 25. November 2022
bs0 schrieb:

Dann wären max. 50 MBit/s nicht ausreichend und du könntest kündigen.

Oke vielen vielen Dank, das hat mir jetzt mal wirklich weitergeholfen!


  • Neuling
  • 2053 Antworten
  • 26. November 2022

Du wirst da noch Post erhalten, dass der SoKü zugestimmt wird sobald Du die Meldebescheinigung eingereicht hast. Solange wird, wie schon hier erwähnt, die Kündigung fristgerecht zum Laufzeitende bestätigt. 

Wenn nur 50mbits möglich sind, egal bei welchem Anbieter, solltest Du auch darüber nachdenken wie Du es zukünftig lösen möchtest. Lass Dir doch ein Angebot für die Leitung bei Umzug mit Vertragsverlängerung und 50mbits machen. Mit der erstmal bestätigten Kündigung hast Du doch ne gute Verhandlungsbasis. Sei aber vorsichtig und lass Dir keinen Neuvertrag unterjubeln.


o2_Flo
  • Team
  • 13177 Antworten
  • 2. Dezember 2022

Hallo @Svem,

du hast hier ja umfassende Hilfe und Tipps von der o2 Community bekommen :) Kann ich dir aktuell noch weiterhelfen oder sind soweit alle Fragen geklärt?

Viele Grüße,
Flo


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