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Warum O2 Service
Gelöst

Ausserordentliche Kündigung Umzug


Hallo, ich ziehe zum 01.08 um und an der neuen Adresse gibt es keinen O2 Anschluss. 
Wo und Wie beantrage ich eine außerordentliche Kündigung?

Lösung von o2_Gerrit

Hallo @p49,

du kannst deinen Vertrag über unsere Kündigungsformular außerordentlich kündigen mit folgenden Einstellungen: 

Du benötigst dann eine Abmeldebescheinigung deines deutschen Wohnsitzes und eine Anmeldebescheinigung deines ausländischen Wohnsitzes oder ein anderes offizielles Dokument aus dem dein Umzug hervorgeht.

Denke zudem daran, dass du die Rechnungen nachträglich erhältst, dass also nach deiner Kündigung noch eine Rechnung erfolgt. Diese kannst du zum Beispiel überweisen an: Hypo Vereinsbank AG
IBAN: DE 16 7002 0270 0005 7131 53 BIC: HYVEDEMMXXX mit der Kundennummer deines Vertrages als Referenzzweck. 

Falls du einen Router von uns gemietet hast, kannst du ihn über unser Retourenportal zur Rücksendung anmelden.

Viele Grüße,

Gerrit

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12 Antworten

Bollermann
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  • 26822 Antworten
  • 12. Juli 2024

Du solltest erstmal einen Umzug beantragen. Dann prüft o2, ob geschaltet oder nicht geschaltet werden kann. 

Bei negativem Ergebnis wird dir ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Nach Vorlage der Ummeldebestätigung kommst du mit 1 Monat Kündigungsfrist raus. 


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • 12. Juli 2024

Hallo @Chiara1 ,

wenn du an eine Adresse ziehst an der keine Verfügbarkeit über uns besteht, dann kannst du deine außerordentliche Kündigung einfach online einreichen. Vergiss dabei dann nicht dass du die entsprechenden Nachweise wie An- und Abmeldebestätigung mit hinzufügst.

 

Schöne Grüße, Sven


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 12. Juli 2024

Bis jetzt besitze ich leider nur den Mietvertrag reicht der aus? 

 

Edit o2_Sven 12.07.2024/19:04: Vollzitat entfernt


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41441 Antworten
  • 12. Juli 2024

Bitte keine Vollzitate!

Ein Mietvertrag reicht nicht aus. Nur die Meldebescheinigung beweist, dass du tatsächlich dort wohnst.


o2_Sven
  • Moderator
  • 15517 Antworten
  • 12. Juli 2024

Hallo @Chiara1 ,

nein ein Mietvertrag ist nicht ausreichend, du kannst ja durchaus neben deinem momentanen Wohnsitz an einer zweiten Adresse eine Wohnung mieten. Deswegen ist wie bs0 schon schreibt die Meldebescheinigung erforderlich.

 

Schöne Grüße, Sven


o2_Daniela
  • Moderatorin
  • 2041 Antworten
  • 7. August 2024

Hallo @Chiara1,

wie ich sehe, hast du alle benötigten Informationen dazu bekommen😊

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße
Daniela


  • Lehrling
  • 21 Antworten
  • 16. August 2024
o2_Daniela schrieb:

Hallo @Chiara1,

wie ich sehe, hast du alle benötigten Informationen dazu bekommen😊

Lass uns gerne wissen, wenn du dazu noch weitere Fragen hast.

Viele Grüße
Daniela

Hallo. Ich habe ein ähnliches Problem. Ich bin kein Deutscher und muss vielleicht in den nächsten Monaten zurück in mein Heimatland ziehen für immer. Mein Kabel-Internet-Tarif ist noch aktiv und die Kündigungsfrist ist noch nicht erreicht. Welche Schritte muss ich unternehmen? 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5534 Antworten
  • Lösung
  • 16. August 2024

Hallo @p49,

du kannst deinen Vertrag über unsere Kündigungsformular außerordentlich kündigen mit folgenden Einstellungen: 

Du benötigst dann eine Abmeldebescheinigung deines deutschen Wohnsitzes und eine Anmeldebescheinigung deines ausländischen Wohnsitzes oder ein anderes offizielles Dokument aus dem dein Umzug hervorgeht.

Denke zudem daran, dass du die Rechnungen nachträglich erhältst, dass also nach deiner Kündigung noch eine Rechnung erfolgt. Diese kannst du zum Beispiel überweisen an: Hypo Vereinsbank AG
IBAN: DE 16 7002 0270 0005 7131 53 BIC: HYVEDEMMXXX mit der Kundennummer deines Vertrages als Referenzzweck. 

Falls du einen Router von uns gemietet hast, kannst du ihn über unser Retourenportal zur Rücksendung anmelden.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Neuling
  • 7 Antworten
  • 19. September 2024

Hallo, meine Kündigung ist jetzt wohl endlich nach fast 3 Monaten durch… nur wurde weiterhin abgebucht ohne das ich das Internet nutzen konnte… 

daher würde ich gerne mein Geld zurück haben wollen


Bollermann
Star
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  • 26822 Antworten
  • 19. September 2024

@Chiara1 

Hattest du die Ummeldebestätigung zeitnah eingereicht? 


bs0
Profi
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  • Profi
  • 41441 Antworten
  • 19. September 2024

Abgebucht wird bis zum Wirksamwerden der Kündigung.


o2_Gerrit
  • Moderator
  • 5534 Antworten
  • 20. September 2024

Hallo @Chiara1,

ich sehe, die Kolleg:innen von unserer Fachabteilung haben eine Kündigung zum 23.9.2024 eingerichtet.

Für den Zeitraum bis dahin werden dir noch Gebühren berechnet werden. 

Viele Grüße,

Gerrit


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