Für alle Leidensgenossinnen und -genossen, die auch auf die Freischaltung von Telefon- und Internetanschlüssen warten, hier mal eine Darstellung des "Verbraucherservices" der Bundesnetzagentur. Am Ende bleiben die Verbraucher die Dummen:-(... und wenn sie nicht gestorben sind...
"...vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie über Probleme bei der Einrichtung eines DSL-Anschlusses, durch einen Wettbewerber der Deutschen Telekom AG (DT AG), berichten. Sie hinterfragen, wie Sie sich verhalten sollen und ob die Bundesnetzagentur hier tätig werden kann.
Die Bundesnetzagentur hat in erster Linie den Auftrag, durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation, des Postwesens und der Energiemärkte den Wettbewerb zu fördern und für flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu sorgen, einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten, sowie eine Frequenzordnung und Regelungen zur Nummerierung festzulegen. Diese Aufgaben der Bundesnetzagentur sind im Telekommunikationsgesetz (TKG), im Postgesetz (PostG) und im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschrieben und werden zusätzlich durch Verordnungen und sonstige Ausführungsbestimmungen ergänzend geregelt. Seit dem 1. Januar 2006 überwacht die Bundesnetzagentur auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).
Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur finden sich in verschiedenen Fachgesetzen, wie z. B. dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG), dem Amateurfunkgesetz (AFuG) und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Organisation nach dem Signaturgesetz (SigG) und als solche mit dem Aufbau und der Überwachung einer sicheren und zuverlässigen Infrastruktur für elektronische Signaturen betraut.
Der Gesetzgeber hat der Bundesnetzagentur keine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen eingeräumt. Insofern steht es ihr generell nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen zu nehmen, und sie hat auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Dies gilt auch für das Geschäftsgebaren einschließlich der Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und der Produktvermarktung.
Endnutzer haben gemäß §§ 78 ff. TKG einen Anspruch darauf, dass Universaldienstleistungen erbracht werden. Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Diensten für die Öffentlichkeit, für die eine bestimmte Qualität festgelegt ist und zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen und deren Erbringung für die Öffentlichkeit als Grundversorgung unabdingbar geworden ist. Dazu gehören u. a. der Anschluss an ein öffentliches Telefonnetz an einem festen Standort und der Zugang zu öffentlichen Telefondiensten an einem festen Standort. Das öffentliche Telefonnetz wiederum muss einen funktionalen Internetzugang ermöglichen.
Das Angebot von breitbandigen Anschlüssen (z.B. DSL) unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) dabei nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Zurzeit erbringt nur die DT AG die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Zu beachten ist dabei, dass das Angebot von breitbandigen Anschlüssen (z.B. DSL) nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung unterliegt. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
DSL ist also eine reine Wettbewerbsleistung der Anbieter, die im Rahmen Ihrer Möglichkeiten angeboten wird. Es handelt sich bei der Versorgung mit DSL-Anschlüssen also um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Wird ein DSL-Anbieterwechsel geplant, so ist der Ansprechpartner des Kunden, der neu beauftragte Anbieter, der seinerseits als unmittelbar Betroffener ggf. für den Kunden tätig werden könnte, wenn er Ihn als Kunden gewinnen möchte.
Grundsätzlich hat jeder Anbieter, und damit auch ein von Ihnen beauftragter Anbieter, die Möglichkeit den gewünschten DSL-Anschluss einzurichten. Die betriebsbereite Neueinrichtung von Anschlüssen ist mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden. Anbieter, die keine eigenen Teilnehmeranschlussleitungen verfügen, können ggf. diese bei der DT AG mieten.
Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten schließen dafür untereinander so genannte Netzzusammenschaltungsvereinbarungen ab (z. B. O2 mit der DT AG). Darin werden u.a. organisatorische, technische und finanzielle Vereinbarungen getroffen, auf deren Basis der andere Anbieter die Teilnehmeranschlussleitung von der DT AG mieten kann. Da es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, hat jeder der Vertragspartner die Möglichkeit bei Nichteinhaltung die Leistung zu verlangen und ggf. gerichtlich geltend zu machen.
Welche Ursachen im dargestellten Fall zu Problemen bei der Bereitstellung eines DSL-Anschlusses geführt haben oder führen mögen, vermag ich mangels Zuständigkeit leider nicht zu beurteilen. Alleiniger Ansprechpartner ist immer das gewünschte Unternehmen, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht oder eingegangen werden soll. Bei Schwierigkeiten im Rahmen der Freigabe des DSL-Anschlusses sollte man dieses Unternehmen auffordern, die evtl. vorhandenen Probleme auszuräumen und auf die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung drängen.
Gemäß den Regelungen des TKG zur Zugangsregulierung haben Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber solchen Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht die Möglichkeit, meine Behörde in Zusammenschaltungs- bzw. Zugangsfragen zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anzurufen. Wenn sich ein Anbieter gegenüber der DT AG benachteiligt fühlt, kann er die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur anrufen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen den Sachverhalt verständlich darstellen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
verbraucherservice@bnetza.de
19.10.2010"
Gelöst
Warten auf einen Telefon- und Internetanschluss...
Lösung von kuschels
Es ist geschafft, ich bin seit heute mittag mit o2-DSL versorgt!!! Auf diesem Wege noch einmal herzlichen Dank an o2_Jan und an Frau Denizell (ich hoffe, der Name passt in etwa, sorry!) von der technischen DSL-Betreuung, die beide ihr Möglichstes getan haben!
Gegen 13.30 Uhr war die DSL-Leitung geschaltet, als ich den Router einrichtete, klingelte gegen 13.45 Uhr der T-Com-Techniker, damit er seinen Arbeitsnachweis unterschrieben bekam. Ich habe ihn übrigens noch gefragt, woran es denn lag, dass man bei mir zunächst den APL nicht gefunden habe. Er wollte gar nicht antworten, sondern meinte nur:"Moment, erst einmal interessiert mich, woher Sie den Begriff überhaupt kennen?!"...Ich teilte ihm mit, dass die T-Com die Schaltung schließlich 2 Mal abgelehnt hat, da kein APL vorhanden sei. Dann rief ihn ein Kollege an und nach dem Telefonat meinte er nur kurzum: "Mh, also hier steht der passende APL dabei.". Na denn, ich wollte nicht weiter fragen, weil er sicher nicht derjenige ist, der die Ablehnungen zu verantworten hat.
Eine "komische" Pointe habe ich dennoch, dafür kann jedoch o2 etc. nichts: Nachdem ich jetzt gut 2 Monate gewartet habe und den DSL-Anschluss habe, habe ich vor wenigen Tagen erfahren: ich werde demnächst umziehen müssen....
Humor ist, wenn man trotzdem lacht ;-)
Zur Antwort springenGegen 13.30 Uhr war die DSL-Leitung geschaltet, als ich den Router einrichtete, klingelte gegen 13.45 Uhr der T-Com-Techniker, damit er seinen Arbeitsnachweis unterschrieben bekam. Ich habe ihn übrigens noch gefragt, woran es denn lag, dass man bei mir zunächst den APL nicht gefunden habe. Er wollte gar nicht antworten, sondern meinte nur:"Moment, erst einmal interessiert mich, woher Sie den Begriff überhaupt kennen?!"...Ich teilte ihm mit, dass die T-Com die Schaltung schließlich 2 Mal abgelehnt hat, da kein APL vorhanden sei. Dann rief ihn ein Kollege an und nach dem Telefonat meinte er nur kurzum: "Mh, also hier steht der passende APL dabei.". Na denn, ich wollte nicht weiter fragen, weil er sicher nicht derjenige ist, der die Ablehnungen zu verantworten hat.
Eine "komische" Pointe habe ich dennoch, dafür kann jedoch o2 etc. nichts: Nachdem ich jetzt gut 2 Monate gewartet habe und den DSL-Anschluss habe, habe ich vor wenigen Tagen erfahren: ich werde demnächst umziehen müssen....
Humor ist, wenn man trotzdem lacht ;-)
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