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Warum O2 Service
Gelöst

Wie kommen 15€ zustande wenn das konto nicht gedeckt ist


Blumentopf2309
Neuling
hallo

hatte heute eine nette disusion mit einer kundenberaterin von o2 wegen einem problem von mir. Folgendes:

ich habe letzten monat eine rechnung bekommen, O2 wollte das geld einziehen ging leider nicht. (tja shit happens) habe darum einige tage später die überweisung ausgeführt weil ich keine lust auf probleme hatte und so.
Heute gucke ich auf meine Rechnung und sehe was von [b]zusatzleistung von 15€. ich habe natürlich die kunden beraterin gefragt was das auf sich hat, da wollte die mir ernsthaft erzählen das die 15€ zustanden komme weil sie nicht abbuchen konnte. also hat mich 1 briefumschlag, 2 kontoauzugzettel und 2 sms [b]15€ gekostet. so eine schweinerei habe ich noch nie erlebt. bis vor dem telefonat war ich echt begeistert aber jetzt! ich bin froh wenn ich da weg bin! >-(

Lösung von zündi

man hält es nicht für möglich, aber die Telekom verlangt nur 3,95 Euro Rücklastschriftgebühren. Hatte ich mal auf der Rechnung. Da ich aber lediglich unberechtigte Grundgebühren für einen Call-Plus-Anschluss (analog) zurückgebucht hatte und kein Vertrag mehr bestand, hatte ich die natürlich auch nicht bezahlt 😃

15 Euro sind tatsächlich unangemessen hoch, da aber viele Anbieter das so machen, ist es wahrscheinlich legal und in den Preislisten auch aufgeführt. Man kann natürlich der Rechnung widersprechen bzw der Rücklastschriftgebühr, so kann man sich zumindest eine Sperre vom Hals halten. Ob man vor Gericht damit durchkommt, ist eine andere Frage.
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34 Antworten

stefanniehaus
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Hast du mal in die 'Preisliste geguckt?
Die hast du ja schließlich bei Vertragsabschluss akzeptiert.
Zudem wirst du bei anderen Anbietern dafür genau soviel zahlen; wenn nicht teilweise sogar mehr (manche fangen gleich an zu sperren, was dann zusammen mit der Lastschrift 50€ o.ä. ergibt).

Der Preis ist also soweit üblich und hätte dir auch bekannt sein können.

Kara-Kule
Fortgeschritten
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  • 264 Antworten
  • 21. Juli 2010
Und außerdem zahlst du die Mitarbeiter die das ganze Papierkram hin und her tragen, email schreiben, brief, Konto kontrollieren.... auch mit!

Falls es dir öfter passiert das du kein Geld auf dem Konto zur Abbuchungszeit hast,
zieh Einzugsermächtigung zurück und überweis das Geld selber monatlich...

Gruß

stefanniehaus
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Und man bezahlt natürlich auch noch die Bank mit...

Genion
Lehrling
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  • 21. Juli 2010
Hallo!

Ob 15 Euro für eine Rückbuchung i.O sind wage ich ganz stark zu bezweifeln.
Allerdings hat man das wie schon erwähnt mit Vertragsabschluss akzeptiert,und ein Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt auch nichts weil auch bei diesen mindestens 15 Euro bei nicht gedeckten Konto fällig sind.
MfG

Alibaba
Neuling
  • Neuling
  • 17 Antworten
  • 21. Juli 2010
Das ist bei Vodafon auch nicht anders, da hab ich mal mein Konto gewechselt und vergessen die Daten bei Vodafon zu ändern. Schwubdiwub hatte ich 10 € mehr auf der Rechnung.

zündi
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  • Lösung
  • 22. Juli 2010
man hält es nicht für möglich, aber die Telekom verlangt nur 3,95 Euro Rücklastschriftgebühren. Hatte ich mal auf der Rechnung. Da ich aber lediglich unberechtigte Grundgebühren für einen Call-Plus-Anschluss (analog) zurückgebucht hatte und kein Vertrag mehr bestand, hatte ich die natürlich auch nicht bezahlt 😃

15 Euro sind tatsächlich unangemessen hoch, da aber viele Anbieter das so machen, ist es wahrscheinlich legal und in den Preislisten auch aufgeführt. Man kann natürlich der Rechnung widersprechen bzw der Rücklastschriftgebühr, so kann man sich zumindest eine Sperre vom Hals halten. Ob man vor Gericht damit durchkommt, ist eine andere Frage.

Dixiklo
Lehrling
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  • 23. Juli 2010
Was regst du dich auf lese doch erst einmal durch was du Unterschreibst, und sei dir mit den Konsequenzen im klaren, umsonst hat der Gesetzgeber nicht gesagt ab 18 ist man voll Geschäftsfähig.

Und wie heist es so schön "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"

Nehme es nicht so ernst beim nächsten mal besser auf das Konto achten, ich glaube das ist schon jeden mal passiert, nenne es Lehrgeld.

Thomas

Nickn@me
Lehrling
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  • 23. Juli 2010
Genau, gehen wir vor Gericht wegen 15 Euro 😃 Selbst schuld fällt mir da nur ein. Wenn mich die Polizei blitzt und ich 50 Euro hinlegen muss, dann kann ich auch nicht damit argumentieren: "Hey, das anvisieren mit der Laserpistole kann keine 50 Euro kosten"

zündi
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  • 24. Juli 2010
Genau, gehen wir vor Gericht wegen 15 Euro 😃 Selbst schuld fällt mir da nur ein. Wenn mich die Polizei blitzt und ich 50 Euro hinlegen muss, dann kann ich auch nicht damit argumentieren: "Hey, das anvisieren mit der Laserpistole kann keine 50 Euro kosten"

Klar, lohnt sich nicht wirklich wegen 15 Euro, wenn man vor Gericht verliert, wirds auch ein bisschen mehr.

Das anvisieren mit der Laserpistole ist übrigens eine kostenlose Dienstleistung, wenn du nicht zu schnell fährst 😃

Nickn@me
Lehrling
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  • 27. Juli 2010
Das anvisieren mit der Laserpistole ist übrigens eine kostenlose Dienstleistung, wenn du nicht zu schnell fährst 😃

Ja, unser Staat ist da sehr spendabel 😉 Bei uns werden übrigens von der Stadt schon private Blitzerunternehmen engagiert...also nix mehr mit Polizei (ok, die blitzt zusätzlich). In dem Fall gehts dann aber bloß noch um abkassieren, was ziemlich frech ist. Dann bau ich mir auch nen Blitzer in Garten an der Straße 😀 Leicht OT oder? 😉

15EuroGebühren
Neuling
Die Antworten hier schreiben wohl O2 Mitarbeiter oder was??? 15 € ist ja wohl eine Unverschämtheit. Man ist ja immerhin langjähriger Kunde und dann sowas... Jeden Monat fließt ordentlich mein Geld an diese Firma und wenn's einmal hakt gleich (umgerechnet) immerhin 30 Mark für ein AUTOMATISCHES erneutes Einziehen!! Von wegen man muss die Mitarbeiter bezahlen. Die Telekom nimmt € 3,95, andere nehmen die tatsächlich von der Bank in Rechnung gestellten € 5 oder € 6. € 15 ist mir ja noch nie untergekommen. Das ist echt das Letzte!


Coltan
Lehrling
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  • 24. August 2010
naja ganz so einfach ist das schon lange nicht mehr. Diese Rüla Gebühren sind lange nicht mehr rechtens.

 

Drohe einfach mit Anwalt ect dann werden die gutgeschrieben. Sie verzichten nur nicht freiwillig auf die 15 Euro.

 

Es gibt schon lange eine Regelung das solche Gebühren unwirksam sind.

 

 

 

 


LarsOnPalm
Neuling
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  • 24. August 2010
Das ganze wäre im übrigen völlig kostenfrei gewesen, wenn sich der Thread-Ersteller vor Abbuchung einmal mit der Kundenbetreuung in Verbindung gesetzt hätte und die fehlende Kontodeckung gemeldet hätte.

 

Das Datum,. zu dem angebucht wird, steht auf jeder Rechnung, und ich gehe einmal davon aus, dass wir alle gewissenhaft unsere Rechnungen lesen und prüfen und bei Unklarheiten rechtzeitig vor der Abbuchung melden 😉


Coltan
Lehrling
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  • 24. August 2010
Mit Urteil vom 08.03.2005 hat der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden keine Gebühren für gescheiterte Abbuchungen im Lastschriftverfahren als pauschalen Schadensersatz in Rechnung stellen dürfen (Az: XI ZR 154/04). Das stellt einen Verstoß gegen das Umgehungsverbot des § 306 a BGB dar, nach dem der BGH mit Urteilen vom 21.10.97 (BGHZ 137, 43 ff. und BGH, WM 1997, 2300 ff.) Entgelte für die Rückgabe von Lastschriften mangels Kontodeckung für unzulässig erklärt hatte.

 

Mit welchem Recht sollte der Mobilfunkanbieter dann die Kohle kriegen ,wenn denen gar keine Kosten entstanden sind ?


LarsOnPalm
Neuling
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  • 24. August 2010
Dazu bitte und gerne folgende Urteilsbegründung: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1323

 

Daraus geht hervor, dass sehr wohl entsprechende Gebühren berechnet werden dürfen. Und nein, in dem Urteil geht es in keinster Weise um die Höhe der Gebühren sondern darum, wodraus die sich zusammensetzen.

 

 


stefanniehaus
Profi
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Genau richtig. Es dürfen jederzeit Kosten berechnet werden; nur muss die Bank nachweisen wie sich die Kosten zusammen setzen. Das köönen dann durchaus auch mehr als die üblichen 3€ sein.

Und mit Bearbeitungsgebühren kann man problemlos auf 15€ kommen.

 

Auch wenn ich kein o2-Mitarbeiter bin: An der Höhe ist soweit nichts auszusetzen!

Da sollte man doch eher die Zeit nutzen um für Kontodeckung oder bei o2 um Verschiebung des Einzugs zu sorgen..


zündi
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  • 24. August 2010
Hallo,

laut aktueller Preisliste für Vertragstarife kosten Rücklastschriften jetzt schon 17 Euro:

http://www.o2online.de/nw/assets/blobs/tarife/preisliste-mobilfunk-postpaid.pdf

in Fußnote 31 steht dann noch:

(31) Gemäß Ziffer 9.5 der AGB steht dem Kunden der Nachweis geringerer Kosten frei.

Dort steht dann: Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, das eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

Also, wenn jemand nicht damit einverstanden ist, innerhalb von 8 Wochen kann man einer Rechnung bzw einzelnen Rechnungsposten widersprechen. Man könnte dann auch eine Aufstellung verlangen, woraus sich diese Lastschriftgebühren genau zusammensetzen, denn 17 Euro sind schon unverschämt hoch.

 

 


Ildis
Lehrling
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  • 25. August 2010
 Moin

 

Mir wurde mal geschrieben das ein jeder sich sein vertrag durch liest und.durchrechnet.

Nun dem is wohl nicht so.

Aber es stimmt einzugsermächtigung zurückziehn und im o2 shop bezahlen und,

falls es mal knapp ist noch bei der hotline anrufen !

Am besten zahlt man den rechnungs durchschnitt im voraus so hat man genug zeit.

Man sollt aber troztem immer mal bei der hotline anrufen.


MILE
Neuling
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  • 6. September 2010
Sorry, aber abgesehen davon, dass der Betrag (mir wurden für eine erstmalige RLS soeben satte 17,- Euro berechnet) maßlos überhöht ist, hat der BGH vor einem Jahr ein Urteil erlassen, in dem er die Abwälzung von Kosten bei RLS auf den Kunden untersagt…!

 

Dort heißt es unter anderem:

 

"Der BGH vertritt dagegen die Auffassung, dass diese Kosten als Folge der typischen Angebotsstruktur der Beklagten entstünden. Wenn ein Unternehmen Zahlungen nur per Kreditkarte und Lastschrift anbiete und auf diese Weise Personalkosten in der Debitorenbuchhaltung einspare, dann könnten dem Kunden die Kosten, die für buchhalterische Aufwendungen bei einer Rücklastschrift entstünden nicht in Rechnung gestellt werden. Diese Personalkosten, sowie weiterer Sachaufwand seien als Schaden nicht ersatzfähig, weil es sich um allgemeine Vertragskosten handele, deren Ersatz nicht vom Schutzzweck der Haftungsnorm umfasst werde.




Das betriebswirtschaftliche Interesse der Beklagten, diese verbliebenen Kosten anteilig auf diejenigen Kunden umzulegen, die eine Rücklastschrift verursacht haben, rechtfertige keine Abweichung von dem Grundsatz, dass der Schädiger nur für entstandene Schäden, nicht aber für Aufwendungen zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags einzustehen habe."

 

Das heißt letztendlich, dass es egal ist, wie viele Mitarbeiter in die Abwicklung einer RLS verwickelt sind und was damit für Kosten entstehen -- es dürfen nur die tatsächlich entstandenen Schäden dem Kunden in Rechnung gestellt werden…!

 

Im schlimmsten Fall wären das dann die Bankgebühren, die aber mittlerweile für gewöhnlich weit unter dem von o2 geforderten Betrag liegen…

 

 

[Quelle: Urteil vom 17.09.2009 (Az. Xa ZR 40/08) ]


stefanniehaus
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  • 6. September 2010
1.) Wird niemand zum Lastschriftverfahren gezwungen. Und das war Ausgangslage des Urteils. Gilt hier also nicht.

2.) Hat jeder die Möglichkeit o2 geringere Kosten nachzuweisen. Dass das gelingt wage ich mal zu bezweifeln ;-)


MILE
Neuling
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  • 6. September 2010
Ach ja, 'zündi' schrieb außerdem:

 

"in Fußnote 31 steht dann noch:

(31) Gemäß Ziffer 9.5 der AGB steht dem Kunden der Nachweis geringerer Kosten frei.

Dort steht dann: Das Entgelt wird in der Regel per Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, das eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind."

 

Dass man also versucht, hier dem Kunden den schwarzen Peter zuzuschieben und diesem die Beweislast auferlegen will, ist eine weitere Frechheit, die es einem schwerer machen soll, gegen solche Raubrittermethoden vorzugehen…! Nicht ich als Kunde sollte nachweisen müssen, dass die berechneten Kosten nicht entstanden sind, sondern o2 sollte nachweisen, dass das Unternehmen tatsächlich einen Schaden in entsprechender Höhe verbuchen musste…!

 




stefanniehaus
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  • 6. September 2010
Tschüß Wunschdenken, willkommen im Rechtsstaat Deutschland!


MILE
Neuling
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  • 6. September 2010
"1.) Wird niemand zum Lastschriftverfahren gezwungen. Und das war Ausgangslage des Urteils. Gilt hier also nicht."

 

Dann versuch' doch mal, beim Vertragsabschluss das Einverständnis zum Lastschrifteinzug zu verweigern…

 

"2.) Hat jeder die Möglichkeit o2 geringere Kosten nachzuweisen. Dass das gelingt wage ich mal zu bezweifeln ;-)"

 

Wie soeben geschrieben, ist das einfach eine weitere Dreistigkeit, die einem den Wind aus den Segeln nehmen soll…

 

Dass hier so viele dieses an sich schon sittenwidrige Vorgehen in Ordnung zu finden scheinen, ist allerdings schon wirklich traurig und hat wohl was mit deutscher Ordnungshörigkeit zu tun…!? Nur ja nichts kritisieren, das ist schon alles okay so…

 

Und um eines klar zu machen: Ich habe nicht grundsätzlich ein Problem mit Gebühren für eine RLS, zumal diese meistens das Verschulden des Kunden ist -- ganz und gar nicht…! Aber ich habe ein Problem damit, dass man dafür derart überzogene und unhaltbare Beträge ansetzt…!!!

 


stefanniehaus
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  • 7. September 2010
 

MILE schrieb:
Wie soeben geschrieben, ist das einfach eine weitere Dreistigkeit, die einem den Wind aus den Segeln nehmen soll…

 

Dass hier so viele dieses an sich schon sittenwidrige Vorgehen in Ordnung zu finden scheinen, ist allerdings schon wirklich traurig und hat wohl was mit deutscher Ordnungshörigkeit zu tun…!? Nur ja nichts kritisieren, das ist schon alles okay so…

 
 

Seit wann muss ein Anbieter denn seine Berechnungsgrundlagen offenlegen?

Oder schließt du einen o2o ab und weigerst dich dann die 15cent pro Minute zu bezahlen solange dir o2 nicht darlegt wie sich diese 15cent zusammen setzen ? :frowning

Wer mit den Preisen eines Anbieters nicht einverstanden ist, kann sich ja einen anderen Anbieter aussuchen. Nur hat der widerum sicherlich auch irgendwo seine Haken...


stefanniehaus
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  • 7. September 2010
 

MILE schrieb:
"1.) Wird niemand zum Lastschriftverfahren gezwungen. Und das war Ausgangslage des Urteils. Gilt hier also nicht."

 

Dann versuch' doch mal, beim Vertragsabschluss das Einverständnis zum Lastschrifteinzug zu verweigern…

 

Ein Anruf bei der Hotline und das Thema ist erledigt...