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Rechnung für Vertragswechsel



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118 Antworten

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Ich würde mir ehrlich gesagt Sorgen machen, wenn das Schreiben von einem Anwalt aufgesetzt wurde 😉

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Also das ist zwar OT, aber die Leute aus meiner Studiengruppe, die grade so mit Mühe und Not ihr Examen bestanden haben, die sind fast alle Anwälte geworden 😊.

Die mit richtig guten Ergebnissen, sind Richter geworden, in die Wirtschaft oder sogar in die Politik gegangen. Wobei ich jetzt nicht gesagt haben will, dass deutsche Anwälte schlecht wären, aber in meiner Studiengruppe war diese Diskrepanz auffällig - und auch da gibt es Ausnahmen. ☺️

Und das hier spricht entweder dafür, dass der Kollege sich damit wirklich nicht sehr ausführlich befasst hat (aber auch das wäre ja nachvollziehbar).

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Richtig, dass ist Helmars schreiben an O2

Das Schreieben zuvor ist das Anwaltschreiben meines Beistand. ich find es in Ordnung

Benutzerebene 3
Richtig ist wir haben Vertragsfreiheit und das  heißt wenn keine Uhrzeit genannt ist gilt 00:00 Uhr, dann ja natürlich kann ich auch rückwirkend vereinbaren, dass ist sogar weit verbreitet um etwaigen Bonus/Abschlag zu vereinbaren, ich sehe keine pauschale Beantwortung.

Benutzerebene 3
Kann Euch nicht verstehen, für mich klingt alles eindeutig, dass ist ja auch der Grund warum ich mich wehre. 24.01.2016 das ist der Beginn des Vertrages. Wenn etwas anderes gewünscht gewesen wäre hätte man dieses vereinbaren können und müssen. Wenn die Umstellung nicht so schnell stattfinden kann, dann kann man mir auch keine Kosten in Rechnung stellen, ist doch soweit alles logisch. Wenn es o2 intern zu Abrechnungsfehlern kommt kann man  die beheben, erst recht nach freundlicher Aufforderung des langjährigen und unauffälligen Kunden.

Ich sehe auch keine Vermischung von Begriffen: mit dem vertraglich vereinbarten Wechsel in einen anderen Tarif beginnt dieser zu gelten, wenn etwas anderes gewünscht wäre hätte dies im Vertrag Berücksichtigung finden müssen.

time will show

Benutzerebene 3
Das Schreiben ist eine eindeutige Fristsetzung .

Solange ich nicht klage denn dass tue ich ja noch nicht brauche ich auch keinen Anwalt für ein Standardschreiben beauftragen.

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siehe weiter oben

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Ich bin täglich auf ein neues  beeindruckt vom außergewöhnlichen Fach- und Sachverstand der s.g. Experten in diesem Forum.............Danke für all die inhaltsreichen Bemerkungen.

Schon aus diesem Grund halte ich es für unerlässlich den unabhängigen Kunden/User auf dem laufenden zu halten.

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Vertragsautonomie bedeutet, dass du entscheiden kannst, mit wem du Verträge abschließt und auch, dass du die Bedingungen mit der Gegenseite aushandeln kannst.

Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass du eine Zeit für einen Vertragsbeginn festlegen kannst. Das wenn keine Zeit vereinbart ist 0 Uhr gilt, kannst du doch per Quelle belegen, oder? Also ich finde in unserem Juris dazu nichts.

Außerdem ist eine Tarifumstellung zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit nicht möglich und Unmögliches kannst du nicht verlangen. (§275 BGB). Aber schön, dass du uns mit deiner Fachkenntnis erhellst ☺️.

Benutzerebene 3
Der Grund ist im Betreff genannt. Die Frist ist angemessen. Maßnahmen beim verstreichen der Frist sind benannt.

Mehr Prosa benötigt so ein Schreiben nicht und ein Anwalt ist hierfür nicht von Nöten.

Wie bereits oben erwähnt, bin ich immer wieder überwältigt von der aussergewöhnlichen Fach- und Sachkenntnis der s.g. Experten in diesem Forum. Danke für all die inhaltsreichen Anmerkungen.

Benutzerebene 3
Lieber Zampano Du hast nun schon mehrfach durchblicken lassen, dass Du einst eine juristische Ausbildung genossen hast, Deine Beiträge sind jedoch gerade im juristischen Belangen oft sehr unbedarft, so dass ich Dich gerne Fragen möchte ob du als Anwalt, Richter oder gar Staatsanwalt tätig bist?

Vertragsfreiheit heißt nicht nur, dass ich entscheiden kann mit wem ich Verträge abschließe sondern auch was ich darin hinein schreibe. Ich suche jetzt nach keiner Quelle, aber ich hoffe es sollte auch jedem Experten dieses Forums   klar sein welches Zeitfenster ein Tag hat.

Tarifumstellung in der Vergangenheit ist natürlich möglich und auch üblich, Bedarf nur eben der Vereinbarung, und der §275 BGB sagt hierzu auch nichts anderes

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Lieber helmar, Verträge sind ein Synallagma und von Gegenseitigkeit abhängig. Das bedeutet eben nicht, dass du da reinschreiben kannst, was du willst, sondern das, worauf ihr euch geeinigt habt. Und da gibt es ja offenbar Divergenzen 😉.

Und da du ja von so unendlichem Wissen erfüllt bist, kannst du doch bestimmt meinen heeren Wunsch nach einer Quelle (ein Gesetz, ein Urteil) aus dem hervorgeht, dass wir in so einem konkreten Fall von 0 Uhr ausgehen können, doch bestimmt erfüllen, oder?

Magst du außerdem auch mal die Bestätigung die du bekommen hast hier anonymisiert einstellen? Damit wir uns das mal ansehen können? Die Begriffe die da stehen würden mich wirklich mal interessieren ☺️

Benutzerebene 3
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Gehst Du einer Tätigkeit als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt nach?



Ich bin täglich auf ein neues  beeindruckt vom außergewöhnlichen Fach- und Sachverstand der s.g. Experten in diesem Forum.............Danke für all die inhaltsreichen Bemerkungen.



Ist schon klar, dass Du zynisch wirst, weil Du nicht immer die Antworten erhältst, die Du gerne hättest.

Wenn Du wüsstest, wie nah Du mit Deiner herablassenden Bemerkung (unabsichtlich) an der Wahrheit bist, würdest Du Dich wundern. Wir haben nämlich neben unserer ehrenamtlichen und freiwilligen Aktivität in diesem Forum Berufe, die mit o2, Mobilfunk etc. nichts zu tun haben. Insofern sind wir nicht nur in mancher Hinsicht erfahrene Kunden, die anderen Kunden oft helfen können, sondern durchaus jeweils auch auf anderen Gebieten beschlagen. 😉



Schon aus diesem Grund halte ich es für unerlässlich den unabhängigen Kunden/User auf dem laufenden zu halten.



Mach das. Würde mich wirklich und aufrichtig sehr freuen. Leider tun das aber die wenigsten, nachdem sie das vollmundig angekündigt haben, offenbar vor allem dann, wenn sie nachher nicht Recht bekommen haben. Die allermeisten jedoch haben erst eine große Klappe, machen vielleicht was (Briefe schreiben, etc.) scheuen dann aber weitere Schritte, wenn sie merken, dass das alles gar nicht so einfach ist. Sich als Laie irgendwas aus dem Internet zusammen zu klauben bringt in der Regel in rechtlichen Dingen nicht viel. Kosten und Mühen stehen mit der strittigen Sache meist gar nicht im Verhältnis. Das führt wohl früher oder später bei den meisten dazu, dass sie dann von der Sache ablassen.

Im Übrigen sind wir sog. Community-Experten tatsächlich von o2 unabhängig. Wenn Du Dir die Mühe machen würdest, könntest Du hier im Forum an etlichen Stellen nachlesen, dass wir durchaus auch hin und wieder Kritik an o2 üben. 😉

Aber das ist Dir wahrscheinlich alles völlig egal, weil wir Dir nicht in allen Punkten in Deiner Meinung folgen.

EDIT:./.

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Okay, um deine Frage zu beantworten, ich habe die beiden Staatsexamina und habe auch eine Anwaltszulassung von der Kammer, also ich könnte mir heute ein Büro mieten, mir ein Schild an die Tür machen und als Anwalt arbeiten, tue ich aber nicht (bzw. habe das noch nicht vor).

Ich bin in der Wirtschaft tätig, genauer gesagt in der Rechtsabteilung bei einem Dax-Unternehmen. Wir verkaufen allerlei Produkte in alle Welt und da müssen Verträge mit Abnehmern und Zulieferern gemacht werden, da schauen wir sozusagen nochmal drüber. Zur Zeit ist der Job okay, aber nichts, was ich bis zur Rente machen möchte 😉

Benutzerebene 3
Zumindest in diesem Thread wird seitens der unabhängigen Experten, von Beginn an versucht zu verunsichern dies geschieht zumeist durch inhaltsleeres Geplänkel der Experten untereinander hilfreiche/sachliche Information  wird sehr wenig vermittelt......mir muß auch niemand in meinen Punkten folgen schön wäre aber schon eine sachliche Diskussion bei der sich so mancher Experte sich dann auch nicht hinter einer vermeintlichen Profession, zur Zementierung seiner vermeintlichen Argumente, versteckt die er vielleicht gar nicht hat ......ich vermute es wird gar nicht so einfach sein euch auf dem laufenden zu halten, wobei ich mit euch eher die unabhängigen User dieses Forums meine als die s.g. Experten, denn ich bin nicht sicher ob ich nach meiner Kündigung mich hier noch einloggen kann.

Kann ich mich als Nichtkund von O2 hier einloggen und Beträge Posten?

Falls nein könnte dies auch der Grund für die eher zurückhaltende Information streitbarer User sein. Ein anderer Grund könnte doch auch sein, dass sich der eine oder andere mit O2 einvernehmlich einigt und keine Gründe mehr sieht hier weiter zu posten.

Sollte es mir möglich sein nach meiner möglichen Kündigung hier weiter zu posten halte ich euch auf dem laufenden.

Benutzerebene 7
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Ob das Schreiben in Ordnung ist oder nicht ist sicherlich Ansichtssache. Natürlich kann man ein Standardschreiben selber aufsetzen aber wenn du Forderungen stellst müssen diese auch begründet werden. Ich könnte dir ein Schreiben zukommen lassen mit der Forderung bis zum 21.03. mir 100 Euro zu überweisen. Würdest du natürlich nicht machen. Extremes Beispiel ich weiss, aber wenn o2 keine Grundlage für die Aufhebung der Sperre sieht werden sie deine Forderung mit einem Standardtext ablehnen, weil du nicht mal die Grundlage genannt hast, auf die sie antworten können.

Wenn du dich so sicher bist mit dem rückwirkenden Vertragsbeginn dann hättest du das doch mit Quellen reinschreiben können. Warum hast du das nicht getan?

Auch mich würde die Quelle interessieren.

Benutzerebene 3
hattest Du nicht irgendwo gepostet du hättest von 2001-2009 studiert, wollen wir dann ohne Wertung einfach mal stehen lassen, dass Du nach Deinem Studium keinerlei Erfahrungen in einem  Beruf der eine klassische Juristenausbildung verlangt erlangen konntest und auch Dein Studium nun schon 7 Jahre zurück liegt.....ein guter Bekannter von mir sagt immer dass sich Fachwissen ohne professionelle Auffrischung alle 10Jahre halbiert

Nicht ich kann reinschreiben sondern wir können reinschreiben/vereinbaren in einem Vertrag.Ich habe keine Divergenzen mit dem geschlossenen Vertrag, ganz im Gegenteil ich will das dieser erfüllt wird. Ich such nicht nach einer Quelle für die Zeit der Punkt ist für mich sowieso logisch, mußt Du schon selbst machen. Was meinst Du mit anonymisierter Bestätigung?

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Ich persönliche verstehe auch garnicht, dass soviele Leute gleich "zum Anwalt" laufen. Für mich hat es Charme und zeugt auch von Selbstbewusstsein, wenn Kunden ihre Belange selbst vorbringen, bzw. sich das zutrauen. Leider kommt man da mitunter nur bis zu einem bestimmten Punkt wo es nicht weiter geht.

Von daher ist das Schreiben von dir grundsätzlich okay, nur begründen (woraus sich dieser Anspruch ableitet) solltest du das schon. Ich vermute aber, dass da schon andere Schreiben hin und her gegangen sind, die wir jetzt nicht haben.

Es gibt tatsächlich Urteile, die belegen, dass wenn ich z.B. am 15.1. einen Vertrag abschließe, mit Vertragsbeginn am 24.... dass ich dann tatsächlich davon ausgehen kann, dass der Vertrag zum 24. um 0 Uhr eintritt. Soweit unstrittig. Fraglich ist hier wirklich, was ist, wenn der Kontakt erst am 24. stattfindet, da O2 Tarifwechsel rückwirkend nicht durchführen kann. Und mAn gibt es da auch keine Probleme sowas vor Gericht darzulegen. Dass man dann aber in so einer Situation wenigstens sagen kann, dass der Tarif erst morgen umgestellt werden kann, würde ich fair finden, habe ich aber oben auch schon geschrieben. Dass man dann von dem Tag des Anrufs (wie gesagt rückwirkend!) von 0 Uhr ausgehen kann, dafür habe ich ganz ehrlich keinen Präzedenzfall gefunden, daher auch ein wirklich ernst gemeintes Interesse an einer Quelle. Das ist nicht, um dich lächerlich zu machen o.Ä.

Und versteh mich bitte nicht falsch, ich verstehe dein Problem und kann deiner Argumentation auch folgen, aber an bestimmten Punkten in deiner Beweisführung bin ich einfach anderer Meinung, bzw. hätte - wenn ich so ein Problem hätte - es anders angegangen. Meine Meinung muss da nicht allgemeingültig sein und ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg. Nur können wir hier im Forum dir da auch nicht helfen, den Weg musst du alleine bestreiten und gerne sammeln wir Erfahrung um Tipps geben zu können, wenn so ein Fall in der Zukunft nochmals auftaucht.

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Das du die Email die du bekommen hast zur Vertragsbestätigung hier mal hochlädst, aber vorher deine persönlichen Daten (Name, Rufnummer, Adresse) schwärzt, die gehen uns hier nichts an 😉

Und es ist ja nicht so, dass ich nicht mit Verträgen, Vertrags- und Gesellschaftsrecht zu tun hätte.

Wenn in den AGBs von O2 drinsteht, dass Tarifwechsel zum nächsten Tag durchgeführt werden und du die AGBs mit Vertragsschluss (meinetwegen auch zum 24.) akzeptiert hast, dann sehe ich da einfach mal gewisse Probleme dein Anliegen durchzubringen. Und das eben nicht aus dem Grund, dass du dich mies fühlst, sondern aus meiner Lebenserfahrung 😉

Benutzerebene 3
komplett falsch.

Der Grund ist im Betreff genannt. Mehr als in diesem Schreiben aufgeführt benötigt man nicht für eine Fristsetzung und natürlich kann O2 das ganz anders sehen.

Ich habe keine Quelle für den rückwirkenden Vertrag weil ich nach keiner gesucht habe, weil ich keine benötige, wenn du eine solche Bestätigung benötigst dann such sie dir doch selbst eine Quelle, dies wird nicht schwer sein.

Ich habe in meiner täglichen Erlebniswelt schon viele Verträge mit rückwirkenden Tarif geschlossen. Ein schönes Beispiel ist vielleicht deine Gehaltsverhandlung bei der Dir Dein Chef ggf. am 20.03 mitteilt dass Du ab 01.03. in den Tarif X eingestuft wirst und natürlich ist dies eine rückwirkende tarifliche Einigung. Wenn Du die Augen aufmachst werden Dir im täglichen Leben insbesondere bei Bonuszahlungen und Gratifizierungen ständig solche Dinge unter kommen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Was ist komplett falsch? Welcher Grund ist im Betreff? Im Betreff steht "Sperrung meines Mobilen Internetanschlusses".

Natürlich brauchst du erstmal keine Quelle angeben, und du kannst reinschreiben was du willst, aber dann ist dein "Wunsch" eben ohne ersichtliche rechtliche Grundlage.

Du möchtest ernsthaft eine Gehaltsverhandlung mit einem Mobilfunkvertrag vergleichen? Sorry, aber das ist Äpfel mit Birnen verglichen. Versuche es mal lieber mit einem Stromvertrag oder einem Pay-TV-Vertrag, dann hast du vielleicht passende Beispiele.

Aber lassen wir das einfach jetzt. Meine Meinung musst du nicht akzeptieren, die Meinungen der anderen Beteilgten auch nicht. Ich wünsche dir nun ebenfalls viel Erfolg.

Benutzerebene 3
Alles in Deinem Post ist falsch.

ja, der Betreff ist der Grund lt. Duden "Angelegenheit um die es geht"; ja, und der Betreff/Grund/ die Angelegenheit um die es geht ist die Sperrung meines mobilen Internet.

Deinen Ausführungen zu Wunsch und Quelle kann ich nicht folgen.

Das BGB regelt das Vertragsrecht und ja letztendlich sind ein Arbeitsvertrag, ein Stromliefertvertrag, ein paytv-Vertrag und ein Mobilfunkvertrag nichts anderes als ein Vertrag nach BGB, nein das Recht/BGB vergleicht hier auch nicht Äpfel und Birnen, ich wollte die nur an einem Beispiel helfen Deinen Blickwinkel zu öffnen.

Vielleicht solltest Du einfach mit Deiner Meinung hinter dem Berg halten wenn Du so gar nicht nicht aussagefähig zu einem Thema bist.

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Das BGB regelt das allgemeine deutsche Privatrecht (steht auch so im Allgemeinen Teil), ein Arbeitsvertrag ist kein Privatrecht, und das BGB regelt daher überhaupt nichts zum Arbeitsrecht.

Zumindest bin ich mir jetzt absolut sicher, dass du das BGB nicht gelesen hast 😉. Wenn du mal ein paar Minuten in Google verbringst, dann wirst du das auch herausfinden. Nicht umsonst gibt es andere Gesetzeswerke, die Arbeitsrecht und Tarifrecht regeln.

Das BGB auf das du dich ständig beziehst, regelt keine Arbeitsverträge (schau rein!) und deshalb ist dein Vergleich dazu unzulässig. Ich werde die Diskussion dann aber jetzt auch endgültig verlassen. Alles Gute!

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