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Gelöst

Rechnung für Vertragswechsel



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118 Antworten

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Wer hat das geschrieben? Fakt ist, es gibt bereits Urteile, die nicht gegen o2 erwirkt wurden, die § 45 auch auf das mobile Internet angewendet haben. Der BGH hat das nicht. Und das Gesetz erwähnt nach wie vor Telefondienste. Eine Gesetzesänderung wäre wünschenswert. Bis dahin muss jeder seine Rechte, ggf. durch Klage, durchsetzen.

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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger? Wie lange ist das denn her? Gab's da überhaupt schon das TKG? Da würde mich eine Quelle echt mal interessieren.

Ich meine für unsere Regierungschefin war das Internet erst kürzlich noch Neuland 😉

Ich hoffe er teilt mit was dabei rauskommt auch wenns nicht gut für ihn ausging

mfg

karsten

Benutzerebene 7
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Das hoffen wir alle. Rückmeldungen gibt es hier in solchen Fällen nur selten, insbesondere wenn man nicht erfolgreich war.

Hier sind ja auch zwei Baustellen:

1. War die anteilige Berechung der Freiminuten korrekt

2. War die Sperre des Internets korrekt.

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Richtig.

Und außerdem hat der TE hier angedroht, die erfolgte Sperre des Internets aus den folgenden Rechnungen "herauszurechnen". Inzwischen geht es hier um Prinzipien und "Kopf-durch-die-Wand", was idR dann aber mehr Ärger bereitet als es einbringt.

Ich kann der Argumentation des TE sogar folgen und weitgehend unterstützen, aber mit der Aussage, dass ein Unternehmen mit über 20 Mio Kunden sich "kurzfristig Liquidität" verschaffen muss, indem es seine Kunden über den Kamm barbiert würde ich vor Gericht nicht bringen. Und seine Argumentation, dass er "von einem sofortigen Tarifwechsel" ausgehen konnte, bedarf der Erklärung. So etwas gibt es mWn nirgendwo.

Wir werden sehen ☺️

Benutzerebene 3
Solche Beiträge meine ich wenn ich schreibe  "Liebe User laßt Euch nicht einschüchtern beim durchsetzen Eurer Rechte"

Meinst Du mit Halbwissen die User dieses Forums oder die nun schon mehrfach widerlegten s.g. Experten in diesem Forum?

Mit dem von mir zitierte Urteil des Landgericht München gibt es zumindest ein Landgericht welches  die Sperrung des mobilen Internet auf Grundlage des TKG anders sieht, zumindest in diesem Fall richterlich bestätigt: Mobiles Internet: Unangekündigte Sperrung unzulässig wenn Du Dir die Mühe und machst unter diesen Suchbegriff  im Internet suchst, dann wirst Du schnell fündig.

Und auch Frau  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird mit den Worten: “Das Urteil zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.” Deshalb sei im Koalitionsvertrag festgehalten, dass es Sanktionen, die die Sperrung des Internetzugangs beinhalten, nicht geben wird.

Aber Du mein s.g. Experte glaubst hier Deine Individualmeinung als Wahrheit vertreten zu können um User in Ihrem suchen nach Gerechtigkeit zu verunsichern

Dein Vergleich mit den 100 Freiminuten und dem Gehalt hinkt natürlich,  Ich zahle gerne auch für  6Tage, oder auch einen Tag,  Nutzung den vollen Monat Grundgebühr(19,99) und natürlich kann ich dann auch genau diese vertraglich vereinbarten Inhalte nutzen. Ich habe keine Anpassung verlangt. Alle verbrauchten Leistungen sind vertraglich gedeckelt.

Seitens o2 wird versucht die Grundgebühr zu verringern, wie freundlich, um Mehrkosten über die 19,99 verlangen zu können.

Dieses Verhalten ist nicht redlich und erinnert schon sehr an Abofallen oder sonstige Abzocke wie sie gern bei online Geschäften zwielichtiger Unternehmen angewandt werden.

Jeder sollte prüfen ob er ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen sollte. Niemand sollte sich unrecht gefallen lassen, dass sind die Grundwerte unserer Demokratie.

Mir zumindest ist keine Rechtschutzversicherung bekannt die Streitfälle bei Mobilrechnungen ausschließt. Auch wer keine Rechtschutzversicherung hat kann, bei manchen Kanzleien kostenfreie Erstberatung erhalten. Unter

https://www.verbraucherzentrale.de/home  Dort kostet eine Beratung im Normalfall lediglich ca. 15 bis 30 Euro. Die Verbraucherzentrale bietet auch eine sehr günstige (manchmal sogar kostenlose) Online-Beratung an.

Mir , persönlich, sind die Kosten und der Streitwert derzeit nicht so wichtig, mir geht es um das Prinzip der Gerechtigkeit. Denn so funktionieren doch die Abzocken diverser Drittanbieter : Wer streitet denn wirklich um vermeintlich kleine Beträge, aber genau mit dieser Summe von kleinen Beträgen werden unlautere Gewinne erzielt.

Benutzerebene 3
2014 einfach inormieren dann posten

Du solltest die Beiträge anderer User nicht als Angriff verstehen. Wahrscheinlich bist du schon so verbohrt, dass du gar nicht erkennst, dass man dem Grunde nach dir folgt. Man will dir helfen, damit du dich nicht blamierst. Das zitierte Urteil ist gut und sollte auch richtig angewandt werden. Dann kann es dir sogar nutzen. Nur so wie du die Sache angehst, wird das eben nicht gehen. Das meinte ich auch mit meinem Hinweis, dass man mit dir nicht sachlich schreiben kann. Auch nun wirst du wieder absolut unsachlich und gehst andere User an. Sowas gehört sich nicht.

Ich für meinen Teil werde nun keine Beiträge mehr dazu schreiben, weil ich Unsachlichkeit nicht mag.

Benutzerebene 7
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Wenn ich dem Beitrag folge, den du oben zitierst von der Deutschen Welle (also den hier: BGH: Internet ist ein Grundrecht | Netzkultur | DW.COM | 15.02.2013) und dann dem von dir angegebenen Urteil folge (auf den BGH beziehst du dich ja), dann gilt dieses Urteil aber ausdrücklich nur für DSL - steht da auch.

Bzgl. Mobilfunk, gibt es vom BGH keine Rechtsprechung und ob das Urteil des LG München auf dich und deinen Fall anwendbar ist, muss sich zeigen. Das kann aber ein Richter, der deinen Fall verhandelt durchaus anders sehen und da hängt viel davon ab, wie man argumentiert.

Und immerhin wurde nicht der Anschluss, sondern nur das Internet gesperrt und zwar weil du nicht bezahlt hast. Ursache und Wirkung. Ob die Sperre unzulässig war, wird sich zeigen.

Wie auch immer, ich halte mich jetzt an bielo und wünsche dir viel Erfolg.

LG

Benutzerebene 3
Wie wenn nicht als Angriff sollte ich denn Zampano84's Post verstehen? Wenn das verbohrt ist dann o.K.

Ich wiederhole Hilfe habe ich in diesem Forum bisher nicht erhalten, aber genau aus diesem Grund möchte ich diesen Thread zur Information anderer User aufrecht erhalten, ja und natürlich werde ich über den Fortgang informieren, es geht mir nicht um Eitelkeiten sondern um Gerechtigkeit.

Deinen  Einwurf mit dem unsachlichen Schreiben verstehe ich nicht.

Benutzerebene 3
Wenn ein Vertragsbeginn vereinbart wurde, dann ist doch wohl mit Vertragsbeginn die vertraglich vereinbarte Leistung verfügbar.

Es kann doch wohl nicht sein, dass  eine Vertragsbeginn vereinbart wurde, die Vertragsleistung beziehbar ist aber mittels windiger Formulierungen im Nachhinein ein Konstrukt geschaffen wird um Mehrkosten über die Vertragsleistung hinaus abrechnen zu können.

Benutzerebene 7
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Das was du hier irgendwo aus dem Netz zusammen kopierst.

Urteil des BGH zu DSL-Sperren, der Beitrag dazu auf der DW, ist von Februar 2013 (ja, das war L-S noch Justizministerin) und im gleichen Atemzug Urteil des LG München zu Mobilfunk von August 2014 (da kann sie dann als Ministerin kein Statement zu abgeben, da sie es nicht mehr war). Beide Dinge haben überhaupt keinen Bezug zueinander, trotzdem wird es so zusammen kopiert, dass die Ministerin das aktuelle Urteil einen wertvollen Beitrag findet.

Aber schon okay, du hast Recht und alle anderen sind doof. Und jetzt geh los und hol dir dein Recht, setz' dich durch, koste es was es wolle ☺️

LG

Benutzerebene 3
es sind sogar Drei Baustellen:

- Die Abrechnung der Freiminuten ist strittig (anteilige Reduzierung der Freiminuten seitens O2)

- Das verbrauchte Datenvolumen am 24.01.2016 (Tag des Vertragsschluß)

- Die unlautere, gegenwertige, Sperrung des mobilen Internet

Benutzerebene 3
versprochen

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Sehr gut. Die Deckungszusage hast du bereits bekommen?

Benutzerebene 3
Du hast Recht wenn Du vermutest, dass ich deine Beiträge, inhaltlich, nicht so interessant finde

Von DSL-Sperren habe ich nichts geschrieben, ich habe aus dem Internet einen Bericht vom 27.10.2014 zum Urteil des Landgericht München  zitiert, dort wird auch Frau LS (Justizminister) zitiert Unangekündigte Sperrung des mobilen Internetzugangs ist unzulässig - silicon.de “Das Urteil zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.” Deshalb sei im Koalitionsvertrag festgehalten, dass es Sanktionen, die die Sperrung des Internetzugangs beinhalten, nicht geben wird.

Ich weiß nicht wann Sie das gesagt hat, aber wenn Sie es gesagt hat dann ist dies eine phantastische Aussage insbesondere aus Ihrer Position heraus.

Ein klares ja zu den Werten unserer Gesellschaft.

Benutzerebene 3
Das von mir zitierte Urteil, Landgericht München, bezieht sich auf mobiles Internet.

BGH und DSL hat Du Exklusiv.

Eine Sperre ist jedoch nach TKG anzukündigen und bei Rechnungswiderspruch (ist formaljuritisch etwas anderes als nicht zahlen) nicht zulässig.

Benutzerebene 3
ja

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"Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (geborene Leutheusser; * 26. Juli 1951 in Minden) ist eine deutsche Politikerin (FDP). Sie war von 1992 bis 1996 sowie von 2009 bis 2013 Bundesministerin der Justiz."

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sabine_Leutheusser-Schnarrenberger



Nochmal für dich, die FDP ist seit über 2 Jahren nicht mehr im Bundestag, der Justizminister heißt seitdem anders. Auf welchen Koaltionsvertrag beziehst du dich? Wenn sie als Ministerin zu einem Urteil von 2014 einen Kommentar abgibt, dann war das Amtsanmaßung, das möchte ich ihr jetzt mal nicht unterstellen 😉. Deinen Satz von oben "erst informieren, dann posten" kann ich unumwunden zurückspielen.



Wenn du mal die Beiträge, die du hier so zusammen kopierst lesen würdest, dann geht daraus auch hervor, dass die Sachen die du erwähnst nichts miteinander zu tun haben. Nicht alles, was irgendwo im Internet steht entspricht auch der Wahrheit, besonders mit sog. "Verbraucherforen" wäre ich sehr sehr vorsichtig. Und deine Interpretation muss - genau wie meine - nicht der Wahrheit entsprechen.



Aber das war es jetzt auch von mir... habe ja oben schon geschrieben, dass du Recht hast. Alles Gute!


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Eine Sperre ist jedoch nach TKG anzukündigen und bei Rechnungswiderspruch (ist formaljuritisch etwas anderes als nicht zahlen) nicht zulässig.



Eine Sperre des öffentlich zugändlichen Telefondienstes ist jedoch nach TKG anzukündigen und bei Rechnungswiderspruch (ist formaljuritisch etwas anderes als nicht zahlen) nicht zulässig.

Wie § 45 TKG in deinem Fall vom Gericht ausgelegt wird ist eben die Frage, die man hier nicht beantworten kann.

Der BGH hat sich übrigens nicht direkt zu diesem Thema geäußert, sondern nur allgemein zur Wichtigkeit, bzw. Bedeutung eines Internetzuzgangs. Daraus wird natürlich einiges interpretiert. Wie man sieht wird allerdings auch in den Medien alles in einen Topf geworfen und daraus kommen wilde Behauptungen, die einfach nicht zielführend sind.

Benutzerebene 3
sorry mußte mittag essen,

tolle recherche, aber inhaltlich voll vorbei am Thema, warum:

im zitierten Artikel zum Urteil des Landgericht München, mobiles Internet,

Unangekündigte Sperrung des mobilen Internetzugangs ist unzulässig - silicon.de

wird das BGH Urteil von 2013 zitiert....,sorry war mir nicht aufgefallen,

"Der Bundesgerichtshof hatte sich schon im Januar 2013 im Streit zwischen einem Privatkunden und einem Telekommunikationsunternehmen auf die Seite des Kunden gestellt. Damals war der Fall jedoch etwas anders gelagert: Es ging um Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall des kabelgebundenen Internetzugangs aufgrund einer Tarifumstellung (Aktenzeichen III ZR 98/12)."

Und dann das Zitat der damaligen Bundesjustizministerin zum Urteil von 2013 verwandt:

Bemerkenswert war jedoch, dass der Bundesgerichtshof im Zuge des Urteils erklärte: “Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. … Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.”

Die Deutsche Welle zitierte damals Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit den Worten: “Das Urteil zeigt, wie fundamental das Netz für ein informiertes Leben geworden ist. Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Internetnutzung ein Bürgerrecht ist.” Deshalb sei im Koalitionsvertrag festgehalten, dass es Sanktionen, die die Sperrung des Internetzugangs beinhalten, nicht geben wird.

Dieses Zitat  Zusammenhang mit dem Landgerichtsurteil Münche zu erwähnen finde auch ich bemerkenswert und gut, auch wenn Sie 2014 keine Justizministerin mehr war und auch tatsächlich deshalb zu diesem Zeitpunkt abgegeben hatte.

Zusammenkopiert ist somit von mir überhaupt nichts. Und inhaltlich ändert dein Post nichts am zuvor geschriebenen.

Ich finde auch diesen Beitrag von Dir nicht so gut weil er doch genau betrachtet am Thema vorbeizielt auch wenn Du in einzelnen unwesentlich Punkten recht hattest

Benutzerebene 3
Das BGH Urteil lag ja auch vor dem LG-München-Urteil, daher konnte es sich darauf nicht beziehen, aber es stimmt schon alles weitere ist Spekulation.

Genau, dass ist es was mich an den s.g. Experten in diesem Forum so stört, im wesentlichen fällt hier die Expertenmeinung,  sehr verbraucherfeindlich aus "...TKG gilt hier nicht .....hat es ja noch nie gegeben......bekommst Du nie Recht",

Aus meinem unmaßgeblichen Bauchgefühl  und Rechtsgefühl habe ich aber schon das Gefühl, dass das TKG in Bezug auf das mobile Internet als telefonische Dienstleistung nicht geändert sondern nur angewandt werden muß und genau diese Position vertritt ja auch das LG-München 2014.

Alles ist spekulativ und doch ist es so, dass jeder sich individuell überlegen muß was man als Recht empfindet und was es ihm Wert ist hierfür einzutreten.

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Also ich habe meine Rechtsstudien 2001 begonnen und 2009 beendet. Kann sein, dass mir da in der neueren Rechtsprechung was entgangen ist.

Wir halten aber fest:

Ursprünglich bezog sich der §45 TKG nur auf kabelgestütztes Internet. Inzwischen gibt es aber - ich glaube - 2-3 Urteile dazu, wenn auch nicht gg. O2, die das auch auf mobiles Internet beziehen. Eine abschließende Beurteilung des BGH zu diesem Thema gibt es aber mWn nicht - diese gibt es nur zu DSL-Anschlüssen (siehe Pressemitteilung Nr. 14/13 vom 24.1.2013‌). Mehr will ich garnicht sagen. Wie ein Gericht in dem Fall entscheidet kann niemand prophezeien, durchaus möglich und denkbar, dass es deine Argumentation teilt 😉. Außerdem hat im von dir zitierten Urteil ein Unternehmer geklagt, der - warum auch immer - auf mobiles Internet angewiesen ist. Ob dir das als "Verbraucher" auch gelingt = fraglich. Ein Grundrecht auf Internetnutzung wurde bisher nicht durch die Regierung oder Gerichte kodifiziert und wird es auf absehbare Zeit auch nicht.

Mit dem "vom ersten Tag an" volle Leistung und "was anderes war vertraglich nicht vereinbart", bin ich ehrlich, bin ich komplett garnicht deiner Meinung. Ich stelle mir grade die Entrüstung vor, wenn O2 z.B. für einen Abrechnungszeitraum von nur 6 Tagen die komplette Grundgebühr berechnen würde. Mit deiner "ich zahle gerne auch für 6 Tage den vollen Preis, erwarte dafür aber auch komplette Leistung", stellst du da eine Mindermeinung dar, denke ich. Und wenn ein verkürzter Rechnungsmonat, dann verkürzte Grundgebühr und anteilige Freiminuten, finde ich nahe liegend. Ob und ab wann ein Vertrag gilt, bliebe auch einer juristischen Überprüfung vorbehalten. Einen Tarifwechsel "zu sofort" kann O2 technisch nicht umsetzen und muss es auch nicht. Ob dir als Verbraucher das aber zuzumuten ist, sich da selbst zu befleissigen kann ich nicht sagen, aber offenbar sieht O2 selbst seine Argumentation da auf wackeligen Füßen, weswegen man dir gleich eine Gutschrift angeboten hat. Deiner Argumentation von dem Zeitpunkt, ab dem die SMS kam das Internet nutzen zu können, könnte ich mich anschließen. Den strittigen Betrag vom 24. zurück zu bekommen, dafür sehe ich gute Chancen.

Und so wie ich dich verstanden habe, hast du der Rechnung nicht ordentlich (sprich schriftlich) widersprochen, sondern einfach nur "den unstrittigen Betrag" (lt. einem deiner ersten Beiträge) überwiesen und den Rest einbehalten. Oben schreibst du ja über den Unterschied zwischen "einfach nicht bezahlen" und einer Rechnung ordentlich widersprechen - und da gibt es auch einen Unterschied. Ja, was hast du denn nun gemacht? Auch eine widersprochene Rechnung bleibt erstmal rechtskräftig und muss erstmal bezahlt werden (Grundsatz der Rechtssicherheit), das ist sogar dutzendfach durch den BGH bestätigt. Wenn dein Widerspruch Erfolg hat, muss O2 dir dann aber den fraglichen Betrag zurück erstatten. So wäre der Weg, den der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vorsehen.

Dein Kundenkonto weist einen Fehlbetrag aus, daher wurde AGB-konform gesperrt. Telefonieren kannst du weiterhin, dein Zugang zum "öffentlichen" Telefonnetz ist damit weiterhin gewährleistet, ein Verstoß gg. §45 TKG liegt nicht vor. So würde ich zumindest an Stelle von O2 argumentieren. Das kannst du gerne anders sehen, musst das dann aber entsprechend vortragen und begründen. Alles weitere werden wir dann sehen. Das du vom 3.3. bis heute da auch eine Deckungszusage der Versicherung bekommen hast, möchte ich ehrlich gesagt auch bezweifeln, aber gut, möglich ist alles ☺️.

Sorry, aber hier gibt es inzwischen recht viele Beiträge und wenn ich mich jetzt nicht genau erinnern was wo stand und falls ich irgendwo komplett daneben liege, sei nachsichtig 😉. Aber ich verstehe natürlich schon, wenn du verärgert bist, trotzdem läuft deine Argumentation hier teils fehl.

LG

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nein, das siehst du leider falsch. Ich denke wir sind eigentlich schon größtenteils auf deiner Seite (und ich persönlich fände es gut, wenn diese Regelung konkretesiert wird, denn für mich ist es eine Lücke, die gestopft werden sollte um Rechtssicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten). Nur bringt es nichts, mit einem Gesetz zu argumentieren, das eben nicht das aussagt, was du (zumindest am Anfang des Threads) behauptet hast.

Verbraucherunfreundlich sind die Meinungen hier auch nicht, nur weil sie deine Ansicht nicht vollumfänglich unterstützen. Die Experten hier kritisieren durchaus einiges am Vorgehen von o2, z.B. was der Umgang mit umstrittenen Drittanbieterleistungen angeht. Klar könnte man einfach sagen, dass das Gesetz nur so interpretiert werden muss, aber es gibt natürlich auch Gerichte, die das vielleicht nicht so sehen wie das LG München. Du zitierst auch nur die Urteile, die für den Verbraucher positiv ausgefallen sind, dazu kommen aber natürlich die Urteile, die für den Verbvraucher negativ ausgingen (über die kaum berichtet wird und daher vielleicht nicht bekannt sind) und auch die vielen Fällen, die nie vor Gericht gelandet sind, vielleicht nichtmal einem Anwalt zur Prüfung vorgelegt wurden.

Bitte nicht gleich annehmen, dass alle gegen dich sind, nur weil sie deiner Argumentation nicht gleich 100% folgen wollen. Das hier ist ein Forum und jede darf seine Meinung schreiben und andere Meinungen (auch negativ) kommentieren. Solange alles im sachlichen Rahmen bleibt ist doch alles in Ordnung. 😉

Jeder Fall ist ein Einzelfall, und die Umstände sind nicht immer gleich, auch was die Parteien und die Verträgsbedingungen angeht. So gesehen sind die zitierten Urteile nicht unbedingt 1:1 auf deinen Fall übertragbar.

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