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Handysperrungen erst ab 75 Euro



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91 Antworten

Ich würde ggü. O2 meine Forderung unter bezug auf das Urteil schriftlich erklären. Dazu dann eine angemessene Frist zur Zahlung setzen. Sofern sie dann kein Angebot unterbreiten wollen, würde ich den Klageweg ankündigen und auch vollziehen.

Benutzerebene 7
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Mit welchem Sinn und Zweck?

Der Rechtsweg wird IMMER der teurere Weg sein. Außer man ist so ... und es geht einem ausschließlich darum Recht zu haben.

Welchen Zweck? Der TE hat nach seinen Angaben eine Forderung ggü. O2.

Wieso sagst du, dass der Rechtsweg immer der teuere ist? Der TE fühlt sich doch aufgrund des Urteils im Recht. Demnach würden ihm auch seine Kosten erstattet werden. Zudem weiß ich ja gar nicht, ob er sich diesbezüglich privat abgesichert hat.

Da ich dem TE ggü. keine Rechtsberatung tätigen darf, habe ich geschrieben, was ich dann machen würde.
Benutzerebene 7
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Ich bezog mich auf diesen Fall.

Wenn die Karte am 01.03. gesperrt wurde und die Karte "schon lange" wieder freigeschaltet ist, dürfte es sich hier um wenige Euro handeln, möglicherweise im einstelligen Bereich.

Praktisch jeder Aufwand würde sich hier nicht lohnen, nichtmal die Investition in Benzingeld ;-)

Benutzerebene 3
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Der Schaden kann doch auch maximal die Grundgebühr sein, die man für die Tage bezahlen soll, während man das Handy nicht nutzen konnte. Alle weiteren "Schäden" dürften nur schwer nachzuweisen sein und dürften zudem durch die AGB eh nicht gedeckt sein. Außerdem bliebe zu klären, ob der Anschluss komplett gesperrt wurde oder nur für ausgehende Gespräche. Im letzten Fall wäre man immer noch erreichbar gewesen.

 

Der erlittene finanzielle Nachteil dürfte sich wahrscheinlich unterhalb von 20 Euro bewegen. Dafür lohnt es sich noch nicht einmal, einen Anwalt einzuschalten. Es sei denn, man möchte unbedingt recht bekommen und hat ansonsten zu viel freie Zeit, mit der man nichts anfangen kann.

Hallo,

ich hatte gerade das gleiche Problem. Und ich werde auch dagegen vorgehen. Wenn die das bei 1000 Kunden machen, und keiner was dagegen tut, weil einem Recht haben zu blöd ist, na dann hat o2 ja weiterhin eine gute zusätzliche Einnahmequelle für Rücklastschriftgebühren und Sperrgebühren. Bei mir war es so, dass es bei der Überweisung zu einem Zahlendreher in der Bankverbindung kam, was mir erst mit der plötzlichen Sperrung des Anschlusses auffiel. Es handelt sich um einen Betrag von knapp 30 Euro. Die Sperre wurde vorher nicht angekündigt (wozu sich o2 aber laut 12.3 der AGB bereiteklärt). Aber nun bezieht sich o2 lieber auf § 286 BGB, wonach nicht gemahnt werden muss. Daraufhin erläuterte ich denen, dass dann doch eher das TKG zu wählen ist, da spezieller. O2 meint, das Urteil des BGH würde ihnen noch nicht vorliegen, sondern nur die Presseerklärung. Hmm, ich hab das Urteil auf der Internet-Seite des größten deutschen Zivilgerichts gefunden mit dem AZ: III ZR 35/10, III ZR 36/10. Also hätte man mir eine Info zukommen lassen mit Hinweis auf die baldige Sperrung (wurde mir angeblich meint ein Mitarbeiter, ein anderer entschuldigt sich, dass ich keine Information erhalten habe), hätte ich das sofort bemerkt und den Betrag umgehend bar in einem O2-Shop bezahlt. Da hätte es nicht zu der Sperrung kommen müssen. Ach so, die haben das Urteil geprüft und darauf verwiesen, dass es sich nur um Verträge mit der Klausel in den ABG "Sperre ab 15,50 Euro" handelt, wovon o2 nicht betroffen ist. Also Telekom und congstar müssen sich laut o2 an das TKG halten, alle anderen können machen was sie wollen! Noch mal zur Prüfung des Urteils durch o2: Ein paar Absätze weiter in der Antwort von o2 wurde dann nochmal darauf hingewiesen dass das Urteil nicht vorliegt, sondern nur ein Presseerklärung des BGH. Aber immerhin hat o2 das nichtvorliegende Urteil geprüft! Also verar.... lasse ich micht nicht! Ich werde die Sperrgebühren nicht zahlen, Rechnung reklamieren mit Verweis auf das Urteil und o2 noch mit ihren Widersprüchlichkeiten konfrontieren. Sollte o2 mir aufgrund der Nichtzahlung der Sperrgebühr (o2 nennt das Gebühren für den Mahnlauf - aber o2 muss ja nicht mahnen lt. BGB....haben sie auch nicht...aber Mahngebühren sind schneller zu entheben als Sperrgebühren) den Anschluss sperren, werde ich eine Frist setzen zur Entsperrung. Wenn diese nicht erfüllt wird, werde ich fristlos den Vertrag kündigen.

 

Viele Grüße

Benutzerebene 3
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Eine Sache ist aber absolut zutreffend, bei diesem Urteil handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die keine Allgemeingültigkeit hat. Von daher könnte sich o2 auf Sachverhalte berufen, die in dem Urteil zugrunde liegenden Fall anders waren als sie es bei o2 sind.

 

Außerdem hatte o2 mit diesem Urteil nie etwas zu tun. Von daher werden sie es auch nie erhalten, es sei denn, sie kümmern sich anderweitig darum. Solange hier kein Gesetzestext vorliegt, könnte sich o2 weitestgehend rausreden.

 

Nehmen wir doch mal Mietkürzungen. Da gibt es sehr viele unterschiedliche Urteile. Für ein und dieselbe Sache werden verschiedene Kürzungen als rechtens angesehen. Alles Einzelfallentscheidungen.

Na, dann bleibt mal zu hoffen, dass T-Mobile und Congstar dann wegen Benachteiligung dagegen vorgehen. Laut Urteil, ist das Telekommunkationsgesetz nun auch auf Mobilfunkverträge anzuwenden. Aber wenn die anderen Anbieter meinen, sie wären nicht betroffen, können sie ja schon bei einem Cent Rückstand sperren und die Beklagten erst ab 75 Euro. Ob das der Sinn des Urteils ist, bezweifle ich stark!!!

Danke Dafür! genau das habe ich gebraucht! 😉

 

ist schon heftig was O2 sich erlaubt:

-offener Rechnungsbetrag von 24,80€ (laut O2 rechnungsabteilung: ein "hoher" Betrag)

-wurde nicht abgebucht am 07.06 (leider einen schlechten Tag auf meinem Konto erwischt), ist jetzt das erste mal passiert!

-gestern (15.06) erste Info über einen Fehlbetrag von O2 via sms: "Bitte setzen Sie sich dringend mit O2 in Verbindung, da sonst ihr Anschluss morgen gesperrt wird"

leider war ich beruflich im Ausland, habe erst um 20:09 abends angerufen (gute 13 std. nach der sms)

- Kundenbetreuung: rechnungsabteilung hat feierabend, ich kann nix machen!

-Frage: wird dann morgen mein Anschluss gesperrt? können Sie eine Info hinterlegen? Gibt es die Möglichkeit eines Rückrufs? Antwort: Nein, wird nicht gesperrt, Info kann nicht hinterlegt werden und zurückgerufen wird generell nicht! (wurde ich auch schoneinmal in der Vergangenheit)

- Punkt 8 Uhr heute morgen war mein Handy gesperrt!!!!!

Rechnungstelle: Sie wurden ja angemahnt! (via sms) und hatten 24 std Zeit (wo?wann?) um zu überweisen!

Sie hätten ja auch in einen Shop gehen können, und dort bezahlen! (berufstätige sind natürlich gerne bereit einen halben Tag frei zunehmen, um kurz 24,80@ im shop zu bezahlen!?!?!)

 

Ende der Geschichte wird gerade geschrieben: ich werde zum einen eine Beschwerde schreiben, aufgrund der falschinfo und der sofortigen Sperrung innerhalb von 24 std (bei einem 10-jährigen Kunden).

Ich werde jegliche Kosten für eine Sperrung nicht bezahlen, die Kosten für die Rückbuchung nehme ich natürlich auf meine Kappe, auch wenn ich diese für absolut überteuert finde! (wer sich schon einmal mit Buchungskosten auseinander gesetzt hat, weiß wovon ich rede).

Den Verttrag werde ich mit sofortiger Wirkung außerordentlich Kündigen, Grund:

Sperrung ohne vorherige Mahnung (2 Wochen) und bei einem Betrag von unter 75 €.

Somit wurde die Leistung einseitig verweigert, was meines erachtens zu einem außerordentliche Kündigungsrecht führt (glaube §314 Bgbg??)

 

Danke O2 für diese Netscheidung endlich den Anbieter zu wechseln.

 

kleine Anekdote des Kundeservices: "Service ist hier zweitrangig, sie haben einen hohen Rechnungsbetrag offen" ;-)

Benutzerebene 1
Also in der Regel kommt von O2 eine SMS a la "Bitte überweisen Sie innerhalb von 3 Tagen um eine Sperrung Ihres Anschlusses zu vermeiden"

 

Des weiteren wird man ja über die nicht erfolgreiche Abbuchung von der Bank informiert und kann dann bei O2 anrufen und einen Zahlungstermin ausmachen. Es ist immer besser von sich aus die Initiative zu ergreifen und bei Zahlungsschwierigkeiten mit O2 zu sprechen. Zumal O2 ja auch den Abbuchungstermin eine Woche vorher mit der Rechnung ankündigt.

 

Sorry, aber in so einem Fall kann ich eine Sperrung verstehen.

Benutzerebene 1
Wobei ich Dir natürlich recht gebe, dass man sich auf die Aussagen von O2 verlassen können muss. Wird gesagt, dass der Anschluss nicht gesperrt wird sollte das auch so sein.

 

 

Und 24,80€ sind wirklich jetzt kein dramatischer Betrag, aber die Mahnrichtlinien sind nunmal so und das finde ich auch nicht unbedingt falsch.

O2 hat eine Einzugsermächtigung, der Betrag wurde auch mit einer Rechnung angekündigt.

Dass der Betrag nicht abgebucht wurde, habe ich erst gestern (15.06) durch die SMS gemerkt!

Es war halt zuerst eine andere unerwartete Rechnung abgebucht worden. 

 

Ich denke dass eine sms mit 3 Tagen angebracht wäre...aber nicht 24 std!!!

 

ein Beispiel: dein Stromanbierter kann mit einzugsermächtigung nicht abbuchen, grund dein Konto war zu diesem Zeitpunkt nicht gedeckt!

Du bekommst eine Mahnung über den Fehlbetrag, dann eine 2. und so weiter.

Nach 3 Mahnung wird dir schlussendlich berechtigterweise der Strom abgestellt.

 

Ich habe KEINE Mahnung bekommen, lediglich einen Hinweis via sms, mit einer Frist von 24 Std.

 

Sorry, aber da bin ich anderer Meinung: Dies ist kein rechtmässiges Verhalten was Mahnungen und Sperrungen angeht!

BTW: eine Info von der Bank habe ich ebenfalls erst gestern erhalten, dies ist aber KEINE Mahnung ;-)

Benutzerebene 1
Natürlich ist dies keine Mahnung. Trotzdem ist O2 nach den AGB dazu berechtigt den Anschluss für ausgehende Anrufe etc. zu sperren. Erreichbar bist Du ja dann trotzdem noch, sprich O2 erbringt weiterhin eine Leistung, wenn auch eine geringere.

da hast du recht, eine geringere. Aber nicht die, die vertraglich vereinbart wurde! ;-) 

somit ergibt sich immernoch eine einseitige Vertragsverletzung/ verweigerung!

was die AGB's angeht: nur weil jemand etwas ins eine AGB reinschreibt, und ich die unterschreibe, heißt dies noch lange nicht, dass diese gültig sind. Dies ist in diesem der Fall: sprich 75€ und 2 Wochen vorher mahnen!

Benutzerebene 1
Sorry, aber hier muss ich Dich enttäuschen.

Erstmal, durch die Nichtzahlung hast Du in diesem Sinne auch eine Verletzung des Vertrages begangen.

 

Und mit den 75€, hier wurde ja vorher schon geschrieben, dass sich das Urteil auf einen Fall bezieht der MÖGLICHERWEISE ähnlich ist, aber nicht unbedingt 1:1 übertragen werden kann.

 

Und wie kommst auf die 2 Wochen vorher mahnen? Wo steht denn das O2 das muss??

Benutzerebene 7
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filta schrieb:
was die AGB's angeht: nur weil jemand etwas ins eine AGB reinschreibt, und ich die unterschreibe, heißt dies noch lange nicht, dass diese gültig sind. Dies ist in diesem der Fall: sprich 75€ und 2 Wochen vorher mahnen!

1. Die 75 Euro sind weder gesetzlich noch vertraglich festgelegt, aber o2 würde vor Gericht höchstwahrscheinlich verlieren, weil es vom BGH einen Urteil gibt.

2. Zwei Wochen vorher mahnen? Nein, sie müssen gar keine Mahnung schicken, sofern du im Verzug bist.

Benutzerebene 6
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Und es gibt ein weiteres Urteil wegen Handysperrungen, diesmal gegen E-Plus 😛 :

 

http://www.teltarif.de/bgh-urteil-handy-sperre/news/43178.html

 

Benutzerebene 3
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Allerdings bezieht man sich hier auf die Grundsätzlichkeit in den AGB. Man muss sich die Details genau durchlesen. Für Vertragskunden hat es kaum Auswirkungen.

Es empfiehlt sich das Urteil zu lesen und nicht nur irgendein news beitrag von heisse mobile oder so.....

 

 Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.

 

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=55124&pos=0&anz=31

 

Ich muss ganz ehrlich sagen, ihr habt hier vllt andere Meinungen, aber ich lasse mich von O2 nicht mehr verarschen!

Wäre nicht das erste mal dass ich überlege sie zu verklagen, hatte die schonmal wegen Betrugs an der Leine, da haben Sie dann außergerichtlich nachgegeben. Da ging es um gefälschte Rechnungen.

 

Wenn ihr meint, dass 24 Std für eine Sperrung reichen, und 24,57€ ebenfalls, dann könnt ihr ja ohne murren und knurren die Rechnung bezahlen...ich tu dies nicht!

 

O2 vergisst, dass sie nicht die einzigen auf dem Markt sind.

Der Service ist in den letzten 2 Jahren EXTREM schlechter geworden, dass fängt bei kostenpflichtigen Hotlines an und hört bei der automatischen Umstellung auf email Rechnung auf. Der Hit ist dann, wenn man von einem anderen Handy für teueres Geld anrufen muss und gesagt bekommt: "Service steht an zweiter Stelle, Sie haben einen hohen Rechnungsbetrag offen (knappe 25€)". So ist das also, wenn man seid 10 Jahren Kunde ist.....tztz

 

Viel Spaß mit dem Verein noch, und glaubt mal ja alles was ihr so "hört" und "lest", ich kenne meine Rechte, und weiss auch wie ich die durchgesetzt bekomme....

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Du hast dir das Urteil ja anscheinend auch nicht genau durchgelesen.

 

Wenn du deine Rechte kennst, dann weist du ja, dass du nichts unternehmen brauchst.

Ich hatte vor einiger Zeit (zum wiederholten Mal) auch extrem viel Ärger mit o2 und es ging genau um dieses Thema. 

Daraufhin wurden ein paar höfliche Emails ausgetauscht und ich habe mich (dank einiger befreundeter Jura-Studenten) ein paar neue Fakten. Einen Teil des Mailverkehrs habe ich gerade mal auf die Schnelle hier veröffentlicht: http://pastebin.com/FS2Bjdkz (sorry für die schlechte Formatierung, aber ich hab es einfach nur kopiert)

 

Auszugsweise:

Bezüglich des Urteils, muss ich eingestehen, dass ich kein Jurist bin.Allerdings hat mir ein befreundeter Jurist diesen Sachverhaltfolgendermaßen aufgeschlüsselt (was ich aber nur laienhaft wiedergebenkann):Das Urteil bezieht sich auf die Sperrung der SIM-Karte aufgrund vongeringen ausstehenden Beträgen (bis 75 Euro). Dies erachtet der BGH alsunverhältnismäßig, da mittlerweile viele Menschen auf ihr Handyangewiesen sind und auch eine ähnliche Regelungen beiFestnetzanschlüssen existiert. Da zuvor keine ähnlich gelagerten Fällevor so hoher Instanz entschieden wurden, kommt dieses Urteil einerGrundsatzentscheidung gleich und um die Rechtssicherheit in Deutschlandzu wahren, werden wohl die meisten Richter dieser Entscheidung folgen. 

Einer dieser Juristen hat mir auch von anderen Fällen erzählt und einen paar Tipps gegeben (ob sie in diesem Fall wirklich was bringen, kann ich als Laie nicht beurteilen):

1.) Man könnte seine Einwilligung zum Lastschriftverfahren widerrufen (geht in der Regel nur per Post). Im Falle von T-Mobile und 1und1 beispielweise stünde denen dann wohl ein Sonderkündigungsrecht zu und mit etwas Glück machen sie dann vielleicht auch von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Ich weiß nun aber auch gerade nicht wie das bei o2 aussieht.
Falls sie diesen Widerruf erhalten hätten und jedoch weiterhin abbuchen würden, läge ein schwerwiegender Vertrauensbruch vor und eine Fortführung des Vertrages wäre nicht mehr zumutbar (u.U. müsste man dies aber auf dem Klageweg durchdrücken).

2.) Man könnte auch aufgrund §34 BDSG Auskunft über alle gespeicherten Daten verlangen. Dabei sollte man sich aber auch nicht abspeißen lassen, mit der Argumentation, dass diese Daten im Onlinemenü einsehbar sind. Das zählt nicht! Eine Vorlage für das Schreiben findet man bspw. hier: http://www.vzbv.de/mediapics/musterbrief_auskunftsersuchen_und_widerruf.doc

3.) Zudem könnte man auch eine Sperrung der Daten verlangen (wird aufgrund von Abrechnungsdaten nicht völlig möglich sein, aber macht ihnen zusätzliche Arbeit).

 

Aber wie schon erwähnt, ist dies keine Rechtsberatung. Dazu bin ich garnicht in der Lage.

 

Ich habe mir allerdings überlegt vielleicht eine Plattform einzurichten (Forum, Blog, o.ä.) auf der sich Betroffene austauschen könnten, Gelder akquiriert werden und wir gemeinsam eine Sammelklage anstreben (zur Ergänzung siehe folgende Beiträge). 

 

Was o2 (und teilweise auch andere Provider) sich herausnehmen ist mittlerweile wirklich grenzwertig. Und ja, ich weiß, dass dies nicht an einzelnen Mitarbeitern liegt. Die machen schließlich auch nur was ihr Abteilungs-/Teamleiter ihnen sagt und haben von Jura kaum nen Schimmer. Ich weiß wie das in solchen Unternehmen läuft, da ich selber jahrelang in so einem Konzern gearbeitet habe.

 

Was meint ihr, lohnt sich ein extra Forum dafür?

 

NACHTRAG:
Ich habe nun auch mal eine kurze Mail an SternTV, Heise, ComputerBILD und den Verbraucherschutz e.V. geschrieben und sie darauf hingewiesen, dass diese Masche bei o2 scheinbar System hat und habe mal nett nachgefragt ob sie sich nicht als weiteres Kontrollorgan für uns o2-Kunden stark machen könnten. Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele meinem Beispiel folgen. Nur so wird sich etwas für uns ändern.

 

Die Email-Adresse lauten:
ct@ct.heise.de

onlinered@computerbild.de

verbraucher@verbraucherschutz.de

http://www.stern.de/tv/about/kontakt-e-mail-an-stern-tv-512593.html

 

Mago2nichtmehr schrieb:
wir gemeinsam eine Sammelklage anstreben. 
 

Hast du das von den Juristen?

Ich habe vor meiner Beitragserstellung fast 2 Stunden hier um Forum gelesen. Dabei sind mir deine Beitrage, bielo, mehrfach negativ aufgefallen. Nimm's mir also bitte nicht übel, wenn ich auf deine Trollerei nicht mehr reagieren werde.

 

Wie ich schon geschrieben habe, bin ich selbst kein Jurist. Aber du hast wohl Recht, dass im deutschen Rechtssystem kein Prinzip der Sammelklage existiert, allerdings scheint es jedoch so etwas wie eine Prozessverbindung zu geben.

Zu gegebener Zeit würde sich aber so oder so ein Anwalt um diese juristischen Feinheiten kümmern und ansonsten hat dein Einwand mit der eigentlichen Thematik herzlich wenig zu tun.

 

Ich trink nun meinen Kaffee aus und wünsche allen einen schönen Morgen. ☺️