an wen kann man sich bezüglich einer Beschwerde wenden? Bitte eine E-Mail Adresse nennen.
Lösung von o2_Michael
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Zur Antwort springen1.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
bielo schrieb:"Altfälle" nicht, selbstverständlich, aber hier könnte schon der neue Preis gelten, da die Rechnung am 10.01.2013 widerrufen worden ist, die Preisliste ist vom 09.01.2013. Schaun wir mal.
Auch für "Altfälle"?
Stephan28 schrieb:
Das ist echt der Hammer, wie sie den Service in den letzten Jahren mehr und mehr abgebaut haben. Ich kann mich noch an ein kundenorientiertes, servicefreundliches und aufstrebendes Unternehmen erinnern! Aber die Zeiten sind leider lange vorbei. Die ehemalige kostenlose Hotline über die man freundlich und kompetent Beraten wurde, ist mittlerweile durch eine "Kostenpflichtige Warteschleife" ersetzt worden aus der man regelmäßig rausgeworfen wird. Mein persönlicher Rekord liegt inzwischen bei 90 Minuten Warteschleife mit 3 Anrufen a 30 Minuten für jeweils 20 Cent, ohne das ich mit einem Menschen von o2 gesprochen habe. Erreicht man dann doch tatsächlich jemanden (heute hatte ich Glück), bekommt man widersprüchliche und teilweise schlicht falsche Aussagen oder muss sich sogar anblaffen lassen. Wirklich sehr schade!
Also Leute, nutzt das Web 2.0 mit seinen Foren und lasst andere Menschen an euren Erfarungen mit o2 teilhaben.
Es ist super wichtig, dass ihr dabei bei der WAHRHEIT bleibt!!! Wir wollen ja keinen Rufmord betreiben, sondern nur auf Missstände aufmerksam machen.
Fordert euer "Recht auf Service" ein und ärgert euch nicht nur im Stillen!
Liebe Grüße
Stephan
aber doch nicht die so erhoffte "All-net-Falt für am besten 9,99 euro/Monat" im Angebot hat.Verstehe nicht, warum ich für ne Allnetflat noch zahlen soll. Ich denke o2 kann mir ruhig Geld dafür geben, dass ich bei Ihnen einen Tarif habe.
Ernsthaft? Ich kann das gar nicht glauben.
Habe daraufhin einen Brief bekommen, dass ich meine Beschwerde nicht unterschrieben hätte.
Also schickte ich dies nochmal mit Unterschrift an die Beschwerdeabteilung.
Was kam heute, wieder ein Brief, das ich nicht unterschrieben hätte.
Ich leite jetzt rechtliche Wege ein.Weil sie eine Beschwerde nicht bearbeiten? Sorry, aber das wird nicht.
Ja, habe ich.
hoffe du hast verstanden was ich da geschrieben habe.
.Unabhängig davon, dass eine Reaktivierung in der Tat so lange dauert, muss man ja immer damit rechnen, dass ein technisches Problem dazwischen kommen kann. Insoweit sollte man sein Tun und Handeln, gerade, wenn man auf was angewiesen ist, vorher gründlich planen.
Rege mich darüber auf das die aktivierung länge dauert wie mir gesagt worden ist.
Wie geschrieben, besteht rechtlich nicht die Möglichkeit, eine wirksame Kündigung zurückzunehmen. Aus diesem Grunde hat man auch keinen Anspruch auf Reaktivierung.
wer sagt das ich kein Anspruch habe für ein Reaktivierung.
Sharifk schrieb:
Ja bin Geschäftskunde,
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