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Betreff: o2 und D1 Datennetz
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am 03.04.2012 16:00
Ich will gar nicht gebauchpinselt werden. Das einzige was mich zum bleiben bewegen könnte wäre eine vernünftige Netzabdeckung mit UMTS/HSDPA.
Selbst der Preis ist mittlerweile kein Argument mehr um zu bleiben, jeder x-beliebige Discounter, ich denke da insbesondere an Congstar, kann für meinen Bedarf ein besseres Preis Leistungsverhältniss anbieten. Also um mich zu Bauchpinseln müssten sie schon ganz ganz tief in die Trickkiste greifen
Eigentlich fällt mir nur eine Sache ein die ich von O2 noch will....LASST MICH VORZEITIG RAUS! Aber so blöd ist selbst O2 nicht ![]()
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am 03.04.2012 16:09
kannst es ja mal mit Überbeanspruchung der Datenflat versuchen, ob sie dich dann gehen lassen.
Ach halt, wir haben ja kein UMTS ![]()
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am 03.04.2012 16:30
Du wirst lachen, ich hab tatsächlich mal drüber nachgedacht meine Festnetzflat ein wenig zu überstrapazieren, aber ich vermute das würde nichts bringen.
Ich könnt mich ja jede Nacht auf dem Festnetz selber anrufen. Sagen wir mal im Schnitt 7 Stunden jede Nacht wären Rund 210 Stunden pro Monat. Einen Versuch wäre es wert. ![]()
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am 03.04.2012 19:43
Wenn du es übertreibst und o2 dich kündigt, dann wirst du bei o2 mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Vertrag mehr bekommen. Und das auch zurecht (meine Meinung).
Also vorher überlegen, bevor Schnellschüsse abgefeuert werden.
sandroschubert
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03.04.2012 20:05 - bearbeitet 03.04.2012 20:06
@sandroschubert: Hatte ich eigentlich schon erwähnt das ich von O2 weg will? Und das ich mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% nicht mehr zurück will? Und warum nicht zurück? Weil O2 auch in Zukunft kein vernünftiges Netz in meiner Region anbieten wird und jeder Discounter ein besseres Preis Leistungsverhältnis hat.
Weis zufällig jemand was ein Festnetzbetreiber von O2 für ein Netzentgeld bekommt wenn aus dem O2-Netz ins Festnetz telefoniert wird? Oder anders gefragt, wieviele Minuten muß ich künftig schaffen damit die mich raus werfen?
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am 03.04.2012 20:17
Galaxy schrieb:@sandroschubert: Hatte ich eigentlich schon erwähnt das ich von O2 weg will? Und das ich mit einer Wahrscheinlichkeit von 100% nicht mehr zurück will? Und warum nicht zurück? Weil O2 auch in Zukunft kein vernünftiges Netz in meiner Region anbieten wird und jeder Discounter ein besseres Preis Leistungsverhältnis hat.
Weis zufällig jemand was ein Festnetzbetreiber von O2 für ein Netzentgeld bekommt wenn aus dem O2-Netz ins Festnetz telefoniert wird? Oder anders gefragt, wieviele Minuten muß ich künftig schaffen damit die mich raus werfen?
Ich hab überhaupt noch nicht gehört, dass o2 jemand aus einem Vertragstarif geworfen hat. Eine zeitlang hörte man das vom o2 o. Wie lange läuft denn dein Vertrag noch und was ist es dir wert wegzukommen? Als ich im Juli 2000 meinen Vertrag bei o2 abgeschlossen hab, hab ich meine t-mobile Sim für ein Jahr in die Schublade gelegt und die Grundgebühr bei t-mobile bezahlt. Das wars mir wert, von dort wegzukommen.
P.S.: Beiträge die gelöst sind, werden mit einem grünen Haken versehen und machen die Suchfunktion damit effektiver! Markiert also bitte die Posts, die euch geholfen haben! So müsst auch ihr weniger suchen :-)
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am 03.04.2012 20:21
Das darf ich gar nicht laut sagen...ein Vertrag bis November, der andere noch bis nächstes Jahr...grrrrr Ich könnte mich Ohrfeigen das ich verlängert hab, heute weis ich das das ein Fehler war. Aber Mobiles Internet kam bei mir eben erst später dazu, und Sprache war/ist ja in Ordnung.
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am 03.04.2012 20:42
Wahrscheinlich brauchst du deine Nummer, oder? zündi hat hier mal was geschrieben, dass es wohl bald möglich sein soll, Rufnummern auch aus laufenden Verträgen rauszubekommen. Vielleicht meldet er sich dazu noch. Ich finde den Beitrag grad nicht mehr.
Ansonsten hilft nur, damit klarkommen oder vorzeitig einen anderen Vertrag abschließen und die Kosten für den alten in Kauf nehmen.
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am 03.04.2012 20:46
Das neue TKG ist seit 01.04. in Kraft. Leider habe ich noch keine aktuelle Version laden können. Entscheidend müsste vorliegend der § 46 Abs. 4 sein. Dort soll im Satz 2 oder 3 stehen, dass die Rufnummernmitnahme unabhängig von der Laufzeit des Vertrages geht.
Im Gesetzentwurf stand das noch. Da aber das Gesetzt noch in den Vermittlungsausschuss ging, weiß ich nicht, was da geändert wurde.
Wenn ich daran denke, schaue ich morgen mal in Juris nach.
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am 03.04.2012 20:50
bielo schrieb:Das neue TKG ist seit 01.04. in Kraft. Leider habe ich noch keine aktuelle Version laden können. Entscheidend müsste vorliegend der § 46 Abs. 4 sein. Dort soll im Satz 2 oder 3 stehen, dass die Rufnummernmitnahme unabhängig von der Laufzeit des Vertrages geht.
Im Gesetzentwurf stand das noch. Da aber das Gesetzt noch in den Vermittlungsausschuss ging, weiß ich nicht, was da geändert wurde.
Wenn ich daran denke, schaue ich morgen mal in Juris nach.
Alles klar bielo! Für Informationszwecke immer gut!
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