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Warum O2 Service
Frage

Kündigungsbestätigung


AtheApe
Neuling
Vertragskündigung zum 10.12.2012

Mobilfunknummer: 0176-201*****

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

so langsam aber sicher reißt mir der Geduldsfaden.

Inzwischen habe ich Ihnen 3 Mails und einen Brief gesendet und habe 50 Minuten in Ihrer Warteschleife gewartet.

Kundenfreundlichkeit sieht bei mir anders aus.

Lediglich eine Kündigungsbestätigung wollte ich von Ihnen und diese ist immer noch nicht bei mir eingetroffen.

Auch auf meine Mails kam keinerlei Reaktion.

DAHER BITTE ICH SIE LETZTMALIG MIR EINE KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG ZU SENDEN!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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4 Antworten

AtheApe
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 17. September 2012
Vertragskündigung zum 10.12.2012

Mobilfunknummer: 0176-201*****

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

so langsam aber sicher reißt mir der Geduldsfaden.

Inzwischen habe ich Ihnen 3 Mails und einen Brief gesendet und habe 50 Minuten in Ihrer Warteschleife gewartet.

Kundenfreundlichkeit sieht bei mir anders aus.

Lediglich eine Kündigungsbestätigung wollte ich von Ihnen und diese ist immer noch nicht bei mir eingetroffen.

Auch auf meine Mails kam keinerlei Reaktion.

DAHER BITTE ICH SIE LETZTMALIG MIR EINE KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG ZU SENDEN!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Themen verbunden. Bitte kein Crossposting.


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 17. September 2012
AtheApe schrieb:
 

DAHER BITTE ICH SIE LETZTMALIG MIR EINE KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG ZU SENDEN!

 

 

und dann? hörst du auf zu bitten? 😛

Wie so oft im Forum frage ich auch dich, wobei dir diese Bestätigung denn hilft.


AtheApe
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 2 Antworten
  • 17. September 2012
Es hilft mir dahingehend, dass ich weiß das mein Vertrag gekündigt ist und ich auf die Suche nach einem neuen gehen kann!


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 17. September 2012
Den Zeitpunkt, zu wann du kündigen konntest, weißt du ja. Den Zugang der Kündigung kannst du nachweisen. Demnach kannst du dich auf die Suche nach was Neuem machen. Eine Kündigung, so sie rechtzeitig gem. den AGB eingegangen ist, kann nicht verweigert werden.