Im Dezember habe ich einen mündlichen DSL-Vertrag bei der Bestellhotline abgeschlossen. Da o2 mir über mehrere Wochen keinen Termin für den Anschluss anbieten konnte, wurde mir eine kostenlose Zwischenlösung angeboten: Mir werden 2 sog. “Parter-SIM-Karten” zugeschickt, mit denen ich mir in der Zwischenzeit per Smartphone einen Hotspot einrichten kann.
Für diese Karten wurde entgegen den vereinbarten Bedingungen nun Kosten erhoben: Einmalig für den Anschluss über 120€, in jedem Folgemonat ca. 14,50€. War Ihr vermeintlich zuvorkommendes Angebote einer “kostenlosen Zwischenlösung” also nichts weiter als eine Betrugsmasche? Oder ist Ihnen lediglich ein Fehler unterlaufen, den Sie sich nun weigern, zu berichtigen?
Ich habe meinen Widerspruch geltend gemacht, allerdings nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 2 Wochen. Nichtsdestotrotz: Der Vertrag, auf den sich o2/ Telefonica bezieht, ist so niemals zustande gekommen. In meinem Widerspruch bat ich um einen Nachweis des Vertrags (via Audiomitschnitt), der angeblich die Handykosten beinhalten soll. Inzwischen sind ca. 3 Wochen vergangen, und die Kundenbetreueung hat mir noch immer nicht geantwortet. Heute erfahre ich im Chat, dass mein Widerspruch abgelehnt wurde.
Inzwischen habe ich mich bei der Verbraucherschutzzentrale informiert: Im Streitfall liegt im Falle eines telefonischen Vertrags Beweislast beim Verkäufer. o2/ Telefonica haben mir aber bis heute keinen Beweis dafür vorlegen können, dass der Vertrag die erhobenen Kostenforderungen deckt. Pünktlich ist o2/ Telefonica lediglich, wenn es darum geht, Mahnungen zu verschicken, in denen sie Versäumnisgebühren erheben und mir mit der Sperrung meines DSL-Anschlusses zu drohen - ohne meinen Widerspruch auch nur zu erwähnen. Das Durchdringen zur zuständigen Hotlineist schier unmöglich - nach einer vollen Stunde in der Telefon-Warteschleife wird mein Anruf einfach beendet.
Liebes Team von o2/ Telefonica, ich frage Sie nun: Was bleibt mir anderes übrig, als den abgeschlossenen Telefonvertrag für einen böswilligen Betrug zu halten? Gehen Sie so mit Ihren Kunden um? Ich fordere nichts weiter als eine überarbeitete Rechnung, die dem telefonisch vereinbarten Vertrag entspricht - oder aber einen Nachweis (Audiomitschnitt) darüber, der die angebliche Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen belegt: Denn ich kann nur nochmals auf die Rechtlage hinweisen, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt (s. z.B. auch https://anwaltauskunft.de/magazin/wirtschaft/dienstleistung/vertragsabschluss-am-telefon-das-sind-ihre-rechte?full=1).
Muss ich Sie denn erst verklagen, bevor Sie sich an unseren Vertrag halten? Wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich hier nicht um einen Betrug, sondern um ein bloßes Versäumnis handelt, dann beweisen Sie es bitte mit Ihrer Mitarbeit bei der Aufklärung dieses Falls! Und bitte vershonen Sie mich mit Ihren Hotlines und deren endlosen Warteschleifen: Wie wäre es denn, wenn Sie ausnahmsweise mal mit mir Kontakt aufzunehmen, statt meine Anfragen konsequent zu Ignorieren?
Gruß,
Herr S.