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Warum O2 Service
Frage

O2 Vertrag Portierungsguthaben und Co.


Diffamie
Neuling
Schön, dass es hier eine Platform gibt, aber ob ein solcher Beitrag on gestellt werden wird, wird man sehen.

 

Am 11. August diesen Jahres wurden zeitgleich zwei Verträge gekündigt und bei zwei Anbietern neu aufgestellt. Beides passierte über einen Drittanbieter.

Dieser Vertrag hier sollte ein O2 Vertrag werden, zu dem auch ein Portierungsguthaben gehört. Die Verrechnung des Portierungsguthaben halte ich allerdings für mehr als fragwürdig, denn in AGBs steht, dass dieses Guthaben nicht auf den Anschlusspreis, Grundgebühren und Einmalkosten angerechnet werden kann. Es handelt sich bei meinem Vertrag aber um einen Inklusivpaket-Vertrag. Erstaunlich wie O2 den Begriff Grundgebühr für sich definiert, denn per Definition wäre die Grundgebühr nur die Bereitstellung der SIM Karte und der Rufnummer, so dass Gespräche/SMS/MSM ankommen können und die Freiheit bestünde, die Dienste des Anbieters entgeltlich nutzen zu können. O2 setzt die Begrifflichkeiten Grundgebühr und Paketpreis aber gleich. In meinem Fall bedeutet das - da man sich ja im Regelfall ein Paket aussucht, mit dem man auch hin kommt - dass dieses Guthaben auch noch zum Ende des Vertrages stehen wird. Geschickt gespart von O2.

Des Weiteren ist es doch sehr erstaunlich, dass der Vertrag bereits am 11. August inkl. der Rufnummermitnahme beantragt wurde, da der alte Vertrag am 27. August auslaufen sollte, aber O2 nicht im Stande war, eine nahtlose Versorgung hinzubekommen! Erst mit Verzögerung von einer Woche traf die SIM Karte mit der alten Rufnummer ein. Unglaublich aber die Antwort: Der alte Anbieter hätte die Freigabe der Rufnummer verzögert.

Blödsinn: Wie gesagt, war das nur der zweite Vertrag. Bei dem anderen Vertrag (nicht O2, aber O2 Konditionen und Netz) hatte ich die neue SIM Karte mit der Rufnummermitnahmebestätigung bereits nach drei (3) Tagen!

 

Alles in allem wird es dazu führen, dass ich wohl nicht bei O2 bleiben werde...

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3 Antworten

Vyncent
Lehrling
  • Lehrling
  • 75 Antworten
  • 21. November 2011
Ganz einfach...

 

Grundgebühr:   mtl. Peketpreis auch von evtl. Zusatzpacks

 

Anschlußgebühr: Einmaliger Bereitsstellungspreis

 

Einmalkosten: z.B. Rücklastschriftgebühr

 

 

Der Import Credit ihv 50€ wird nur auf Gespräche/SMS/MMS usw.  angerechnet.

 

Steht alles schön hübsch da


Diffamie
Neuling
  • Autor
  • Neuling
  • 1 Antwort
  • 22. November 2011
Wie schon geschrieben, moniere ich die Definitionsweise von 02, nämlich Grundgebühr = Paketpreis zu deklarieren.

 

In meinem Beitrag habe ich bereits auf die allgemeingültige Definition von Grundgebühr (nämlich keine Paketpreise!) hingewiesen.

 

Nach wie vor halte ich das O2-Gebahren für ein reines Lockangebot und warum ich das so sehe, steht im Übrigen "alles schön hübsch da" oben ;-)


stefanniehaus
Profi
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  • Profi
  • 31269 Antworten
  • 22. November 2011
Die Definitionsweise Grundgebühr/Packpreis ist doch vollkommen irrelevant.

 

Für die Gesprächsgutschrift gilt:

"Die Gutschrift wird auf Standardgesprächs-/SMS-Verbindungen angerechnet.".

Und die Grundgebühr ist weder eine Gesprächsverbindung noch eine SMS-Verbindung.