Skip to main content
Warum O2 Service
Frage

Letzte Mahnung


Sehr geehrte Damen und Herren, da ich in Ihrer Hotline nur in der ewigen Warteschleife gefangen bin und keine Zeit habe, versuche ich es auf diesem Weg: 

Ich habe von Ihnen eine “letzte Mahnung” über Rechnungsbeträge erhalten - dies befremdet mich auf zweierlei Weise:

  1. Es ist nie eine “erste” Mahnung bei mir eingetroffen
  2.  Die von Ihnen angemahnten ausstehenden Beträge entstammen einem vor einem halben Jahr in einen anderen Tarif überführten Vertrag. Dafür habe ich eine saftige Tarifwechselgebühr bezahlt.

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung, ehe ich meinen Anwalt und die Verbraucherschutzzentrale mobilisiere. Ich bin wütend.

Mit bestem Gruß

Susanne Gerdom

10 Antworten

bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 3. Februar 2020
Sgerdom schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich in Ihrer Hotline nur in der ewigen Warteschleife gefangen bin und keine Zeit habe, versuche ich es auf diesem Weg: 

Ich habe von Ihnen eine “letzte Mahnung” über Rechnungsbeträge erhalten - dies befremdet mich auf zweierlei Weise:

  1. Es ist nie eine “erste” Mahnung bei mir eingetroffen
  2.  Die von Ihnen angemahnten ausstehenden Beträge entstammen einem vor einem halben Jahr in einen anderen Tarif überführten Vertrag. Dafür habe ich eine saftige Tarifwechselgebühr bezahlt.

Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung, ehe ich meinen Anwalt und die Verbraucherschutzzentrale mobilisiere. Ich bin wütend.

Mit bestem Gruß

Susanne Gerdom

 

 

zu 1: Es muss keine erste Mahnung geben.

zu 2: Eine Tarifwechselngebühr entbindet nicht von Forderungen

 

Deinen Anwalt und Verbraucherzentrale kannst du gern mobilisieren. Evt klären sie das für dich auf.


SchneiR
Meister/In
  • Meister/In
  • 361 Antworten
  • 3. Februar 2020
  1. Wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel bzw. eine Frist bis der die Zahlung zu erfolgen hat vorhanden ist, so befindet man sich bereits nach Ablauf diesen Datum in Verzug, wenn der Betrag nicht bezahlt wurde. In einem solchen Fall ist es nicht notwendig extra eine Mahnung zu schicken.
  2. Gebühr ≠ Forderung und daher ist eine Wechselgebühr unabhängig jeglicher noch offenen Forderung bzw. Rechnungsbetrags.

 

Wenn also die Forderung, in der es in der letzten Mahnung geht, rechtens ist und Ihrerseits noch nicht beglichen, so sollten Sie diese besser innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist begleichen.


  • 0 Antworten
  • 3. Februar 2020

Für die Mahnung müsste es doch einen Grund geben.

Irgendetwas muss ja mit der Rechnung nach deiner Meinung nicht stimmen.

Du hattest reklamiert? Schriftlich? o2 hat deine Reklamation abgelehnt und dies begründet? Oder du hast nichts gemacht? Falls ja, warum nicht?


o2_Larissa
  • Team
  • 9164 Antworten
  • 6. Februar 2020

Hay hay @Sgerdom,

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Generell ist für das Mahnwesen für Zahlungserinnerungen und die Klärung der Zahlung zuständig, dieses erreichst du telefonisch über die auf dem Schreiben angegebenen Rufnummer. Vereinbarungen zur Zahlung kannst du mit uns hier in der Community nicht treffen.

 

Ich habe unter der Rufnummer, von der aus du dich meldest, keine verschickte Mahnung ersichtlich, daher handelt es sich in jedem Fall um eine andere Rufnummer und/oder um einen anderen Vertragspartner.

 

Da mir keinerlei Daten und Legitimation vorliegen, damit ich dir zu dem Vertrag was sagen darf bzw. ich irgendwelche Daten zum betreffenden Vertrag habe, schicke ich dir gleich eine PN von @o2_Support, in der du mir bitte deine Ruf- oder Kundennummer des betreffenden Vertrags zusammen mit deiner 4-stelligen persönlichen Kundenkennzahl schickst. Anschließend melden wir uns schnellstmöglich bei dir.

 

Liebe Grüße

Larissa


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 7. Februar 2020


Hallo Larissa,

der Murks geht jetzt in die nächste Runde, deshalb brauche ich doch deine Hilfe.

Ich habe heute ein Schreiben bekommen, nachdem mein Mobilfunkvertrag gekündigt wird. FEHLER: Mein bestehender, aktiver und brav und pünktlich bezahlter Vertrag (Rufnummer 01xxxxxxxxx3) Der Vertrag, den ich auch im Kundenportal aufgelistet finde.

Die Mahnung galt aber für den nichtexistenten Vertrag (Rufnummer 491xxxxxx49), der bei euch irgendwie durchs System geistert (und offensichtlich auch von der Kundenbetreuerin, Frau xxxxx nicht gefunden wurde). Und den ich nicht kündigen kann, weil der in meinem Kundenbereich nicht aufgeführt wird. (Die Beträge hierfür, 4,99 monatlich, sind deshalb seit einem halben Jahr aufgelaufen, weil das Konto, von dem sie abgebucht werden, auch schon länger nicht mehr existiert. Totales Chaos! Da ist offensichtlich eine uralte Kündigung meinerseits, noch bei E-Plus, als aktiver Vertrag bei euch wieder zum Leben erwacht.)

 

Das alles habe ich ausführlich und per FAX (finde mal ein FAX!!) an euch geschickt, aber anscheinend hat Frau xxxx den Brief nicht gelesen. Und kündigt jetzt meinen laufenden Vertrag, den ich aber gerne weiterführen würde.

 

Hilfe.

Danke.

Susanne

 

edit o2_Solveig: Datenschutz


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 7. Februar 2020

Gelöscht


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 7. Februar 2020

Gemeldet hab ich den Beitrag schon, aber darüber kannst du ändern:

 

 


  • Autor
  • Neuling
  • 3 Antworten
  • 7. Februar 2020

Danke! Ich bin hier arbeitsmäßig so landunter, dass alles, was ich nebenbei noch schnell erledigen will, dann auch ganz gezielt in die Hose geht … ^^
Und das Chaos mit meinem nicht existierenden, nicht auffindbaren, nicht kündbaren und dennoch per Inkasso angemahnten Vertrag geht jetzt fröhlich weiter. Ich bin gestresst ...


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 7. Februar 2020

Entferne bitte noch Name des Mitarbeites


o2_Larissa
  • Team
  • 9164 Antworten
  • 7. Februar 2020

Hay hay @Sgerdom,

 

ich hab dir nochmal eine PN geschickt :smiley:

 

Liebe Grüße

Larissa


Deine Antwort